schen England und Frankreich zugleich als geendigt an-
gesehen werden, sobald irgend ein brittifcher Komman-
deur von solchen FnnSftlrgkcilen Kennrmß erhält. Doch
mir Ausnahme der Kauffahrteischiffe, worüber der
dritte Artikel vestimmen sou.
2) ES sollen an alle Offiziers beider Machte die
Notizzen über diesen Waffenstillstand und die nöthigen
Befehle mttgekheilr, und See - und Landpässe für die
durch Frankreich gehenden brittischen Offiziers ausge-
ferkigt werden.
z) Alle während des Waffenstillstands gemachte Pri-
sen von O fizierS, die gehörige Notiz über denselben er-
halten h -ben, sollen zurükqegeben werden; ferner alle
Prisen , welche von Offiziers im Kanal gemacht sind,
ohne Aufnahme, sie mögen Notiz erhalten haben oder
Nicht, wre auch alle in der Nordsee nach 12 Tagen von
Dato des WaffenstilHands gemachten Prisen. Für
andere Welttheile follen die Perioden festgesezt werden,
welche durch den 22ten Artikel der Präliminarien deS
lezten Frieden l bestimmt sind.
4) Malta und die Seestädte Aegyptens sollen mit
den Plazzen auf einen Fuß gesezt werden, welche in-
nerhalb der Demarkationslinie der fr. Armee von östr.
Truppen besezt sind. Daher wird zur See nichts zu-
gelassen, was zu deren bessern DertheidigungSzustande
dienen möchte, und für jene Pläzze nur rgkäglge Pro-
vision aus einmal nach Verhältniß der Konsumtion er-
laubt, wie die lezte von bevollmächtigten Kommissarien
berechnet und regulirt worden, welche alles nach dem
aten Artikel der Konvention einrichten sollen, die zwi-
schen den östr. und fr. Generäls auch in Absicht dec
Verproviantirung UlmS re. geschlossen worden.
zl Die Blokade von Brest, Toulon und andern fr.
Häfen soll aufhören, und kein drittisches Schiff die
Navigation dahin verhindern, äusser in Betracht der
Knegsb. drirfnisse, welche während deS Waffenstillstan-
des dihin nicht gebracht werden dürfen. Kein in den
obigen Häsen befindliches Kriegsschiff darf während
des Waffenstillstands seine Station ändern-
6) Die Murten beider Mächte sotten die Freiheit
haben, diesem Waffenstillstand beizutreten, wenn sie
es für gut finde», unter der Bedingung, daß sie einen
gleichen Waffenstillstand gegen die Allürten auf der an-
dern Seile beobachten. Die Perioden des Anfangs
deS Waffenstillstandes in andern Weltgegenden sind
nach dem 2?en Artikel zu reguliren, und das Aufhö-
re r desselben wnd in obenerwähnten Termin nach er-
haltener gehöriger Notiz vom Gouvernement statt fin-
den. In Betracht der Murren Frankreichs soll ein
gleiches stakt haben, auch ihre Häfen und Arscnäle auf
de-stelden Fuß, wie die Französischen, behandelt wer-
den.
7) Diese Konvention sott ratifizirt und die Ratifi-
kation in io Togen oder früher auSgewechselt werden.
(Die Foctsezzung folgt.)
Grdrukt in der Munizipklitätsbuchdrukkerei im
Türkei. Konstantinopel vom 5. Frim.
Vorgestern gieng die Flotte des Admiral Uschakow,
der mu der Pforr? die streitigen » Gelegenheiten zu
beiderseitiger Zufriedenheit ausgeglichen hat, aus dem
Kanal nach dem schwarzen Meere u«ter Seegel, mußte
aber widriger Winde wegen wieder zurükkehren.
Gestern hatte der Konsul der neuen Jonischen Re-
publik, oder der egvenetianischen Inseln, Audienz bei
dem Bicegroßvezier, und ließ darauf bei dem griechi-
schen Patriarchen du- Flagge seiner Nation einsegnen.
Der Grosherr hat ,ezr den Passawan Oglu, zu dem
sich mehrere andere Pascha's geschlagen Haden, alsOver-
kalife, in den Bann gethan..
Neuste Nachricht.
Mainz vom i,;. Frimär. So eben lauft dieNach-
richt ein , daß der russstche Gen. Sprengtporten am 6.
Frimär Abends in Hessen-Kassel eingetroffen seye, TagS
darauf den preußischen Minister von Wittgenstein und
die Minister der fränkischen und bakavischen Republik,
Rivals und de Raet besucht habe, und daß der fränki-
sche Minister nach erner langen Konferenz mit demsel-
ben am io. nach Paris abgereiset, Gen. Sprengtpvr-
ten selbst aber im Begriff gewesen seyn, in der Nacht
vom io. bis n. gleichfalls dahin seine Reise fortzu-
sezzen.
H-r.
Zk«'
Bürgerhospitale, durch Johann Wirth.
Den r^ten dieses, Nachmittags um halb z Uhr, werden auf
dem vormaligen Stadraenchrshause 8 Srükke Weine, theil-
michelsderger uns theilS dienengarrener von den Jahren
und r8vo (a. Sr.) öffentlich versteigert durch
K. Weftho fen, öffenrl Notär
Freiheit. Gleichheit..
Im Namen des Gesezes!
Laden wir Johann Hoffmann, Friedensrichter des Kantons
Pirmasens, Departements vom l onnersberq auf Anr ehen sei-
ner nächsten Anverwandten die Gebrüder Heinrich und Stoffel
Stilpaus Plrmasenz, welche, wenn sie noch am Leben wären,
über 50 Jahre alt, und sich bereits vor zo Jahren, und war
beide unter die französische Truppen begeben, ohne serr dieser ^eit
das Mindeste vvnsichhören zu lassen, oder dergedachten Her r ch
und Stoffel Gtllp rechtmäßige Erden hiemtt vor, binnen einer
peremptorischen Frist von 7 Dekaden vor unS zu erscheinen und
sich zur EmpfcmgnehmttnH ihres im Kanton Pmuasenz unter
Vormundschaft stehenden Vermögens von ungefähr 192 Franks
ru rechriertiien oder zu gewärtigen, daß solches dem nächsten
Anverwandten gegen Kaution werde verabfolgt werden. Ge-
schehen Pirmaftnz den r8n n Brnmär 9len Jahres der Franken-
republik.
Unterzeichnet: Hoffmann, Friedensrichter.
Lnre^istre k ls Minute r Pirm35en§ le f8.L>umZire sn y. re^n
un k'tLlre et ciix (üerrtimes pour snbvent'vn äe ßuerre.
Sitznek^ouissot.
I'our 1'expeäition conkorme
le OxeKer
gesehen werden, sobald irgend ein brittifcher Komman-
deur von solchen FnnSftlrgkcilen Kennrmß erhält. Doch
mir Ausnahme der Kauffahrteischiffe, worüber der
dritte Artikel vestimmen sou.
2) ES sollen an alle Offiziers beider Machte die
Notizzen über diesen Waffenstillstand und die nöthigen
Befehle mttgekheilr, und See - und Landpässe für die
durch Frankreich gehenden brittischen Offiziers ausge-
ferkigt werden.
z) Alle während des Waffenstillstands gemachte Pri-
sen von O fizierS, die gehörige Notiz über denselben er-
halten h -ben, sollen zurükqegeben werden; ferner alle
Prisen , welche von Offiziers im Kanal gemacht sind,
ohne Aufnahme, sie mögen Notiz erhalten haben oder
Nicht, wre auch alle in der Nordsee nach 12 Tagen von
Dato des WaffenstilHands gemachten Prisen. Für
andere Welttheile follen die Perioden festgesezt werden,
welche durch den 22ten Artikel der Präliminarien deS
lezten Frieden l bestimmt sind.
4) Malta und die Seestädte Aegyptens sollen mit
den Plazzen auf einen Fuß gesezt werden, welche in-
nerhalb der Demarkationslinie der fr. Armee von östr.
Truppen besezt sind. Daher wird zur See nichts zu-
gelassen, was zu deren bessern DertheidigungSzustande
dienen möchte, und für jene Pläzze nur rgkäglge Pro-
vision aus einmal nach Verhältniß der Konsumtion er-
laubt, wie die lezte von bevollmächtigten Kommissarien
berechnet und regulirt worden, welche alles nach dem
aten Artikel der Konvention einrichten sollen, die zwi-
schen den östr. und fr. Generäls auch in Absicht dec
Verproviantirung UlmS re. geschlossen worden.
zl Die Blokade von Brest, Toulon und andern fr.
Häfen soll aufhören, und kein drittisches Schiff die
Navigation dahin verhindern, äusser in Betracht der
Knegsb. drirfnisse, welche während deS Waffenstillstan-
des dihin nicht gebracht werden dürfen. Kein in den
obigen Häsen befindliches Kriegsschiff darf während
des Waffenstillstands seine Station ändern-
6) Die Murten beider Mächte sotten die Freiheit
haben, diesem Waffenstillstand beizutreten, wenn sie
es für gut finde», unter der Bedingung, daß sie einen
gleichen Waffenstillstand gegen die Allürten auf der an-
dern Seile beobachten. Die Perioden des Anfangs
deS Waffenstillstandes in andern Weltgegenden sind
nach dem 2?en Artikel zu reguliren, und das Aufhö-
re r desselben wnd in obenerwähnten Termin nach er-
haltener gehöriger Notiz vom Gouvernement statt fin-
den. In Betracht der Murren Frankreichs soll ein
gleiches stakt haben, auch ihre Häfen und Arscnäle auf
de-stelden Fuß, wie die Französischen, behandelt wer-
den.
7) Diese Konvention sott ratifizirt und die Ratifi-
kation in io Togen oder früher auSgewechselt werden.
(Die Foctsezzung folgt.)
Grdrukt in der Munizipklitätsbuchdrukkerei im
Türkei. Konstantinopel vom 5. Frim.
Vorgestern gieng die Flotte des Admiral Uschakow,
der mu der Pforr? die streitigen » Gelegenheiten zu
beiderseitiger Zufriedenheit ausgeglichen hat, aus dem
Kanal nach dem schwarzen Meere u«ter Seegel, mußte
aber widriger Winde wegen wieder zurükkehren.
Gestern hatte der Konsul der neuen Jonischen Re-
publik, oder der egvenetianischen Inseln, Audienz bei
dem Bicegroßvezier, und ließ darauf bei dem griechi-
schen Patriarchen du- Flagge seiner Nation einsegnen.
Der Grosherr hat ,ezr den Passawan Oglu, zu dem
sich mehrere andere Pascha's geschlagen Haden, alsOver-
kalife, in den Bann gethan..
Neuste Nachricht.
Mainz vom i,;. Frimär. So eben lauft dieNach-
richt ein , daß der russstche Gen. Sprengtporten am 6.
Frimär Abends in Hessen-Kassel eingetroffen seye, TagS
darauf den preußischen Minister von Wittgenstein und
die Minister der fränkischen und bakavischen Republik,
Rivals und de Raet besucht habe, und daß der fränki-
sche Minister nach erner langen Konferenz mit demsel-
ben am io. nach Paris abgereiset, Gen. Sprengtpvr-
ten selbst aber im Begriff gewesen seyn, in der Nacht
vom io. bis n. gleichfalls dahin seine Reise fortzu-
sezzen.
H-r.
Zk«'
Bürgerhospitale, durch Johann Wirth.
Den r^ten dieses, Nachmittags um halb z Uhr, werden auf
dem vormaligen Stadraenchrshause 8 Srükke Weine, theil-
michelsderger uns theilS dienengarrener von den Jahren
und r8vo (a. Sr.) öffentlich versteigert durch
K. Weftho fen, öffenrl Notär
Freiheit. Gleichheit..
Im Namen des Gesezes!
Laden wir Johann Hoffmann, Friedensrichter des Kantons
Pirmasens, Departements vom l onnersberq auf Anr ehen sei-
ner nächsten Anverwandten die Gebrüder Heinrich und Stoffel
Stilpaus Plrmasenz, welche, wenn sie noch am Leben wären,
über 50 Jahre alt, und sich bereits vor zo Jahren, und war
beide unter die französische Truppen begeben, ohne serr dieser ^eit
das Mindeste vvnsichhören zu lassen, oder dergedachten Her r ch
und Stoffel Gtllp rechtmäßige Erden hiemtt vor, binnen einer
peremptorischen Frist von 7 Dekaden vor unS zu erscheinen und
sich zur EmpfcmgnehmttnH ihres im Kanton Pmuasenz unter
Vormundschaft stehenden Vermögens von ungefähr 192 Franks
ru rechriertiien oder zu gewärtigen, daß solches dem nächsten
Anverwandten gegen Kaution werde verabfolgt werden. Ge-
schehen Pirmaftnz den r8n n Brnmär 9len Jahres der Franken-
republik.
Unterzeichnet: Hoffmann, Friedensrichter.
Lnre^istre k ls Minute r Pirm35en§ le f8.L>umZire sn y. re^n
un k'tLlre et ciix (üerrtimes pour snbvent'vn äe ßuerre.
Sitznek^ouissot.
I'our 1'expeäition conkorme
le OxeKer