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Main, dm Ü8tm Prärial im ytm Jahr- der fränkische» Republik.
Ausland.
Deutschland.
-^ie Reichsritterschaft mußte ehemals — ihrer Urein-
richtung gemäß — sobald Reichskrieg erklärt war, mit
einer gewissen Anzahl von Söldlingen, welche die Ritter
im Verhältnis der ihnen hiezu vom Reiche überlassenen
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len die aufNolhsälle voraus regulirte,allzeit marschferti-
ge Kriegsmacht des deutschen Reichs. Damals wußte
man noch nichts von bleibenden Armeen. Einige hun-
dert Mann zur Leibwache zu halten, war alles, was
Ser erste Reichsfürst in Friedenszeiten sich erlaubte.
Seitdem aber bleibende Armeen Mode geworden
sind, seitdem die größeren Reichsherrn ihren Landes-
kindern mit Gewalt die militärische Uniform anzuzie-
hen angefangen hatten, zogen sich die Reichsritter in
eine bescheidene Stille zurük, und lößten sich nnd ihre
Unterthanen bei jedem Reichskriege, durch Erlegung
einer von diesen eingetriebenen, und der Himmel weißt,
wohin bezahlten Summe Gelds aus. Dieß Vorrecht
wurde längst von den benachbarten fürstlichen Unter-
khanen mit fchelen Augen angesehen.
Bei der bekannten Entschädigungssache kam die
Sprache auch darauf, daß die ReichSritter, als welche
dem ersten Zwekke langst nicht mehr entsprochen hat-
ten, wieder wie andere Rejchsbürger behandelt und
den benachbarten Fürsten untergeordnet werden sollten.
Da erinnerte sich die löbliche ReichSritterschaft auf ein.
mal ihrer erhabenen Bestimmung, und erbietet sich j-zt
sogar die 12,200 Mann , welche sie kürzlich in Kriegs-
zeiten zu stellen versprochen hatte, auch in FriedenSzri-
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!-s 7 .'.-Ml W M!lz
» -- -7-- ÄisWssM«,
- ... -MpMV»
r-r-A ' 7' ^-7 M W
«r, L.». -
g LtüLil.
ten komplet zu unterhalten. Der wiener Hof hat die-
ses Anerbiethen adgewiesen. Man gedenkt, bei aller
der hohen Achtung, welche einzelen edle» Rittern ge-
bührte, doch immer noch der Zeiten, in welchen die
meisten von Mord und Straßenraub lebten, und sich
dadurch vergrößerten, und Fürsten und Städten Feh.
debriefe nach der beliebten Manier des sogenannten
Schinderharmes zuschikten.
an die kurfurstl. Gen. Landesdirektion folgendes er-
gangen „Maximilian Joseph, Kurfürst rc. Nachdem
Wir unterm 17. vorigen Monats beschlossen haben, daS
Kommando über Unsere sämtliche Truppen Höchstselbst
zu übernehmen; so wird euch solches hiemit bekannt
gemacht, um euch in allen militärischen Vorkommnis,
sen darnach zu achten, und die darauf Bezug habenden
Berichte zu Unserer unmittelbaren Entsieglung einzu-
sendens
Nach einer höchstlandesherrlichen Verordnung vom
26 Mai, die neue Ministerialorganisation betreffend,
ist zur obersten Leitung sämtlicher Staatsgeschäfte daS
geheime Ministerium in 4 Departement?, nämlich:
dec auswärtigen Angelegenheiten, der Finanzen, der
Justiz und Polizei, und der geistlichen Sacken, abge-
theilt, einem jeden derselben ein bestimmter Gesckätts-
kreis angewiesen, und nebst dem eine Zentralversamm»
lung dieser sämtlichen Ministerialdepartemente in ei-
nem Staatstathe angeordnet, in welchem alle systema-
tisch auszustellende allgemeine Regierungsgrundlazze,
und überhaupt die wichtigem Regierungsgegenstände
behandelt werden sollen. Keine Provinz soll zwar un.
i ter einem Ministerio allein , sondern unter allen, nach
i den einem jeden zugetheilten Gegenständen, stehen; aus
«„halt. ReichSritterschaft. Kurbairische LandeSdirektion. Groll der Engländer gegen Neapel. Feirung des Himmel»
kaktbSiekes in Rom. Admiral Gantheaume. Verfügungen gegen ungehorsame Priester. Manche haben in der Revolunon mit
ibrem Vermögen die Rechsschaffenheit und den Verstand verlvhren. Gegenwärtige Lage der Dinge und Betrage» der fränkische»
Regierung. Tragt Kokarden, und — Iud oder Krift, gleichviel! — man muß Luch in Deutschland als fränkische Bürger re.
fpekriren.
Man abonnirt in dem Büreau der Buchdmkkerei der Mairie im Bürgerhospitale, akwo auch
einzelne Blatter, das Stukum 4 kr. verkauft werden, und ft'rr Deutschland bei dem Oberpostexpedls
Üons.-Amt in Frankfurt am Main.
Preis vierteljährig 4 Fr. 50 Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfrei 5 Fr. 85 kent. (s fl. 38 kr.)
Main, dm Ü8tm Prärial im ytm Jahr- der fränkische» Republik.
Ausland.
Deutschland.
-^ie Reichsritterschaft mußte ehemals — ihrer Urein-
richtung gemäß — sobald Reichskrieg erklärt war, mit
einer gewissen Anzahl von Söldlingen, welche die Ritter
im Verhältnis der ihnen hiezu vom Reiche überlassenen
DNlNMMzr
len die aufNolhsälle voraus regulirte,allzeit marschferti-
ge Kriegsmacht des deutschen Reichs. Damals wußte
man noch nichts von bleibenden Armeen. Einige hun-
dert Mann zur Leibwache zu halten, war alles, was
Ser erste Reichsfürst in Friedenszeiten sich erlaubte.
Seitdem aber bleibende Armeen Mode geworden
sind, seitdem die größeren Reichsherrn ihren Landes-
kindern mit Gewalt die militärische Uniform anzuzie-
hen angefangen hatten, zogen sich die Reichsritter in
eine bescheidene Stille zurük, und lößten sich nnd ihre
Unterthanen bei jedem Reichskriege, durch Erlegung
einer von diesen eingetriebenen, und der Himmel weißt,
wohin bezahlten Summe Gelds aus. Dieß Vorrecht
wurde längst von den benachbarten fürstlichen Unter-
khanen mit fchelen Augen angesehen.
Bei der bekannten Entschädigungssache kam die
Sprache auch darauf, daß die ReichSritter, als welche
dem ersten Zwekke langst nicht mehr entsprochen hat-
ten, wieder wie andere Rejchsbürger behandelt und
den benachbarten Fürsten untergeordnet werden sollten.
Da erinnerte sich die löbliche ReichSritterschaft auf ein.
mal ihrer erhabenen Bestimmung, und erbietet sich j-zt
sogar die 12,200 Mann , welche sie kürzlich in Kriegs-
zeiten zu stellen versprochen hatte, auch in FriedenSzri-
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ses Anerbiethen adgewiesen. Man gedenkt, bei aller
der hohen Achtung, welche einzelen edle» Rittern ge-
bührte, doch immer noch der Zeiten, in welchen die
meisten von Mord und Straßenraub lebten, und sich
dadurch vergrößerten, und Fürsten und Städten Feh.
debriefe nach der beliebten Manier des sogenannten
Schinderharmes zuschikten.
an die kurfurstl. Gen. Landesdirektion folgendes er-
gangen „Maximilian Joseph, Kurfürst rc. Nachdem
Wir unterm 17. vorigen Monats beschlossen haben, daS
Kommando über Unsere sämtliche Truppen Höchstselbst
zu übernehmen; so wird euch solches hiemit bekannt
gemacht, um euch in allen militärischen Vorkommnis,
sen darnach zu achten, und die darauf Bezug habenden
Berichte zu Unserer unmittelbaren Entsieglung einzu-
sendens
Nach einer höchstlandesherrlichen Verordnung vom
26 Mai, die neue Ministerialorganisation betreffend,
ist zur obersten Leitung sämtlicher Staatsgeschäfte daS
geheime Ministerium in 4 Departement?, nämlich:
dec auswärtigen Angelegenheiten, der Finanzen, der
Justiz und Polizei, und der geistlichen Sacken, abge-
theilt, einem jeden derselben ein bestimmter Gesckätts-
kreis angewiesen, und nebst dem eine Zentralversamm»
lung dieser sämtlichen Ministerialdepartemente in ei-
nem Staatstathe angeordnet, in welchem alle systema-
tisch auszustellende allgemeine Regierungsgrundlazze,
und überhaupt die wichtigem Regierungsgegenstände
behandelt werden sollen. Keine Provinz soll zwar un.
i ter einem Ministerio allein , sondern unter allen, nach
i den einem jeden zugetheilten Gegenständen, stehen; aus
«„halt. ReichSritterschaft. Kurbairische LandeSdirektion. Groll der Engländer gegen Neapel. Feirung des Himmel»
kaktbSiekes in Rom. Admiral Gantheaume. Verfügungen gegen ungehorsame Priester. Manche haben in der Revolunon mit
ibrem Vermögen die Rechsschaffenheit und den Verstand verlvhren. Gegenwärtige Lage der Dinge und Betrage» der fränkische»
Regierung. Tragt Kokarden, und — Iud oder Krift, gleichviel! — man muß Luch in Deutschland als fränkische Bürger re.
fpekriren.
Man abonnirt in dem Büreau der Buchdmkkerei der Mairie im Bürgerhospitale, akwo auch
einzelne Blatter, das Stukum 4 kr. verkauft werden, und ft'rr Deutschland bei dem Oberpostexpedls
Üons.-Amt in Frankfurt am Main.
Preis vierteljährig 4 Fr. 50 Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfrei 5 Fr. 85 kent. (s fl. 38 kr.)