Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Der Beobachter vom Donnersberg — 9.1800-1801

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.42679#0233
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext



t





wesend sind, sogleich auf denselben zurükkehren sollest.
Künftig soll feder Krieger, der eine Bestimmung er-
halten hat, in der folgenden Dekade daselbst angelangt
seyn.
In einem Berichte deS Kriegsministers an den er-
sten Konsul, vom 9. NivoS, wird angegeben, daß die
Zahl aller bisher untersuchten und bestimmten Reträ-
tesolde sich auf 41,616 beläuft, wovon der jährliche
Betrag 16 Millionen 587,772 Franks ausmacht. Da
aber nicht mehr alle Krieger, welchen Pensionen aus-
geworfen worden, leben, so schlägt man die Zahl der
Verstorbenen beiläufig auf 55c» an, wodurch die jähr-
liche Ausgabe um etwa r Millionen 500,000 Franks
vermindert würde. Im künftigen Vierteljahr wird
man durch die einzuschikkenden Musterungsrollen die
genaue Zahl der noch lebenden pensionirten Krieger
kennen lernen. Es sind nun noch 16,412 Militärpen-
sionen zu liquidicen übrig, wovon keine authentische
Beweise eingegeben worden sind. Es werden aber
kaum 8000 unter dieser Zahl im Falle seyn, Retrötesol-
de zu erhalten. Die Beendigung dieser Arbeit in so
kurzer Zeit, sagt der Minister, ist man den vornehm-
sten Angestellten schuldig, mit welchen sich der Ober-
Kriegsinspektor Villemanzy zu umgeben gewußt hat.
Cerachi und Konsorten mögen doch Mühe haben,
sich zu rechtfertigen! — Der Moniteur vom 15. ent-
hält mehrere Berichte des Polizeipräfekten von Paris
an den Minister, die Konspiration betreffend, welche
am Z. Nivos ausgebrochen ist, und bereits am iK.
Vendemtär einen Versuch gemacht hatte, den erstett
Konsul zu ermorden. Schon seit dem 2. Fruktidor K.
hatte die Polizei Kenntniß davon. Umständliche und
bestimmte Nachricht erhielt fie im Vendemiär, da ei-
ner dec Verschwornen, Chapelle, zu dem Schreiner
Lavoisier gieng, um ihn in den Komplot zu ziehest-

Inhalt. Eröffnung deS Manuskripts von I. I. Rousseau. Deportationen. Nähere Umstände der Verschwärung «i«
-der den ersten Konsul. Bemerkung über den Schluß deS >8ten Jahrhunderts. Prinz Karl, Lichtenstein, Wickhaia. Ars«
klamationen an die Tproler. Berichte aus Italien und England.

Frankenrepublik.
Das Manuskript von Jean Jarques Rousseau, wel-
ches zu Beaugeney bei der Madame von St. Foiz-, der
Niere vom Abbe de Condillac hinterlegt war, ist der
Verordnung des Verfassers gemäß, am 1. Tag des Jahrs
1801 eröffnet worden.
Das Werk Hal den Titel: Noussesir luxe äe tean
Iscczues mit dem Motto:
Hier bin ich als Barbar bei diesen Menschen angeseh'n,
Weil — sie mich nicht verstehn.
Rousseau beginnt mit einer Anrufung der Vorse-
hung , hernach wälzt er den Verdacht gelehrter Dieb-
stähle von sich ab, und reklamirt besonders die Autor-

Mo ZZ.
Mainz den rsten Nivos im -ten Jahre der fränkischen Republik.

Man abonnlrt kn dem Büreau der Munizipalität- - Buchdruckerei km Bürgerhospktale, allwo auch
einzelne Blatter, das Stück um 4kr. verkauft werden, und für Deutschland bei dem Oberpostexpedft
tions-Amt in Frankfurt am Main.
Preis vierteljährig 4 Fr. 50 Lent, (s fl. 4 kr.) Postfrei 5 Fr. 85 (ent. (2 fl. z8 kr.)

schüft der Musik: Devin ciu vill-iKe. -- I
Er vertheidigt seine Sitten uud Absichten, seine z
hingeworfenen Gedanken. — Der Verfasser vom
Emil und lüontract social schien damals sich in einer
sehr unangenehmen Stimmung befunden zu haben,
welche ihn veranlaßte, im Gefühl deS Undanks und
der Ungerechtigkeit seiner Zeitgenossen, alle Menschen
als seine Feinde anzusehen.
Der Erhaltungssenat hat den von der Regierung
vorgelegten Beschluß, welcher auf Verbannung und
Transportirung ausserhalb der Gränzen Europas meh-
rerer , einer Verschwörung wider den ersten Konsul
verdächtiger Personen antrug, in seinem ganzen Um-
fange sanktionirt, und der sanktiomrte Beschluß ist dem
Polizei - und dem Marineminister zur Ausübung über-
tragen worden
Die Namen derjenigen, welche,ezt zunächst depor-
tirt werden, werden v.r im nächsten Stük liefern.
Der Kriegsministt-' am 8ten NivvS verordnet,
daß alle Milrtärpersonm, welche ohne ausdrükliche
Srlaubniß des Kriegöminlsters von ihren Posten ab-
 
Annotationen