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Der Beobachter vom Donnersberg — 9.1800-1801

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https://doi.org/10.11588/diglit.42679#0331
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Der Beobachter vom Donneröberg.

Nro 82.


Mainz den -Pten Ventos im yten Jahre der fränkischen Republik.

crnbalt. Kaiser!. Hvfdekrer ar, die Reichsversammlung zu Regensburg nebk Anlage. Vorläufiger Beschluß der Reichsver.
samniluna. Graf von Trautmannsdorf. Der Kaiser hat den Friedensrraktat bereit-ratifizirr. Berichtigung der Nachricht
von einer pestartigen Krankheit in Wittenberg. Forrsezzung der preußischen Note. Einheit als Grundlage der helvetischen
Republik. Marinekosten in England. Grusiniens Vereinigung nnt Rußland. Fränkische und russische Truppen bedrohen
Kvniiantinopel. Russische Noie an den Divan. Paßwan Oglu, gurukbernfung deS B. Otto aus England «ebst einer Erklä-
rung. Angeblicher Theilungsrrakrat, den Kurfürsten von Baiern betreffend. Zwölf stank- Schiffe kommen in Egypten an.
Admiral Gantheaume.

Man akwnnirt in dem Bureau der Buchdruckerei der Mairie im Büraerbosvktale. aS«n
einzelne B'artn , das Stuck um 4kr. verkauft werden, und für Deutschland bei dem Oberposterved^
tions-Amr i,i Frankfutt am Main. ^oerpoirexpedtt
Preis vrerteljährig 4 Fr. 50 Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfcei 5 Fr. 85 Cent. (2 fl. Z8 kr.)


Ausland.
Deutschland.
folgende Aktenstükke sind zu wichtig, als daß sie einen
Auszug gestalten sollten.
Lasserliches aUergnädigstes Hordckret an die
hochlöbl che allgemeine Rcichsversanimlung
zu Rrgensbura, -t»- W en den 2l. Febr.
lZor , wodurch der mit der fränk. Republik
abgeschlossene Friedensrraktar mitqethccit,
und wegen dessen Ratifikation ein schleunigst
zu erthctlendes Reichsgutachten verlangt r
wird z
„An dem von Sr. k. k.apostol. Majestät zur Unter¬
handlung des Friedens mit der fränk. Republik nach
küneville abgesendeten k. k. Bevollmächtigten geschah
von dem Bevollmächtigten des fränk. Gouvernements
unter namentlicher Beziehung auf das Beispiel dec
Friedensunterhandlungen zu Rastadt und zu Baaben
vom Jahre 1714, der bestimmteste Antrag, daß dort
zugleich der Reichsfriede in Allerhöchstihrer Eigenschaft
alsReichßoberhaupt berichtigt und unterzeichnet werde.
Die Wichtigkeit dieses Antrags, die vielerlei Rük-
sichten, die hierbei eintraken, erheischten die redlichste
und sorgfältigste Erwägung des Reichsoberhaupts, und
Se. kaiserl. Majestät durften keinen Anstand nehmen,
unverzüglich sammtliche Kurfürsten in ihrer kurfürstli-
chen sowohl, als fürstlichen Eigenschaft, und andere
angesehene Reichsfürsten mittelst eines eigenen Aller-
höchsten Handschreibens in die Kenntniß des wahren
Verhältnisses der Sache und Ihrer gefaßten Entschlies-
sung zu sezzen. Dasselbe enthält den reinen AuSdruk
Allerhöchstihrer Empfindungen und Grundsäzze, und

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Se. kaiserl Majestät theilen hievon auch der allgemei-
nen Reichsversammlung in der Anlage (welche unten
folgt*) eine Abschrift mit, des festen Vertrauens auf
ihr wohlbewäbrtes Uctheil, daß bei richtiger Abwä-
gung des ganzen Inhalts dieses Handschreibens selbst
jeder Schein verfassungswidriger Absicht weichen werde.
So kam dann und zufolge des von dem fränk. Be-
vollmächtigten namentlich angeführten Beispiels dec
Friedenshandlungen zu Rastadt und Baaden der Frie-
denstraktat zu Stande, dessen vollständige Abschrift
hier anliegt. (ES ist der nämliche Friedenstraktat, den
wir bereits in Nro 75. unserer Zeitung geliefert haben.)
Eben jenes zur Norm aufgestellte Beispiel bewahret zu-
gleich sattsam das reichsständische Mitwirkungsrecht in
Friedcnssachen, wenn gleich der vorliegenden Frie-
densurkuttde zur Sicherstellung jener gesezlichen Ge-
rechtsame keine ähnliche Uibereinkunft, wie dem Frie-
densschlüsse zu Rastadt, ausdrüklich einverleidt ist.
Die Beweggründe, welche Se. kaiserl. Majestät zu
Abschließung dieses Friedens bestimmt haben, werden
nun auch durch ihre Stärke bei Kurfürsten, Fürsten
und Ständen den Entschluß erzeugen, die Ratifikation
des vorliegenden Friedensinstrummts möglichst zu be-
schleunigen ; bewnderß da das fränk. Gouvernement
den Genuß der ersten Friedensfrüchte, nämlich die Be-
freiung von allen Kriegsegaktionen und die Abziehung
der Armeen aus dem Reiche von der baldigsten Reichs-
genehmigung abhängig gemacht hat. Se. kaiserl. Ma-
! jestät sehen somit einem zu diesem Ende schleunigst zu
erstattenden Reichsgutachten mit größer Sehnsucht ent-
gegen.
Es verbleiben übrigens Ihrs kaiserl. Majestät dec
deS heil. röm. Reichs Kurfürsten, Fürsten und Htän-
 
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