plan.
Verzeichnißbuch der fränkischen Aerzte, Wundärzte
und Apotheker, welche als solche vor und seit Grün-
dung der Republik gesezlich anerkannt worben sind,
herausgegeben mit Genehmigung dec Regierung.
Der Zwek dieses Werks ist l) alle fränkische Bürger
auf eine leichte Art in den Stand zu sezzen, sich vor den
gefährlichen Menschen hüten zu können, welche, indem
sie das Zutrauen und die Leichtgläubigkeit der Kranken
mißbrauchen, den Tod, wie B. Chaptal in seinem Be-
richte über den öffentlichen Unterricht sich auSdrükt,
in alle Reihen der Gesellschaft ungestraft hineinführen,
und somit die Aufmerksamkeit der Regierung auf solchen
Unfug, und die Strenge der Gesezze herausfordern.
2) Die Manner bekannt zu machen, deren nach Ver-
dienst geschäzte Talente, und gesezliche Titel auf alle
Falle gegen Betrug sichern.
Sin jeder Artikel des Verzeichnißbuchs wird enthal-
ten den Namen und Vornamen, das Alter, den Ge-
burtsort des fr.Arzts, oder Wundarzts, oder Apothe-
kers, den Namen der Stadt und des Departements,
wo er als solcher anerkannt worden, und seines gegen-
wärtigen Aufenthaltsorts, das Datum seiner Anerken-
nung, uvd die Namen der Professoren, welche solche
Anerkennungsurkunden unterschrieben haben. Der Ar-
tikel wird aber nur alsdann gedrukt, wenn die Wahr-
heit seines Inhalts vom Präfekt, Unterpräfekt oder
Maire des Arrondissements , in welchem der Arzt,
Wundarzt rc. wohnt, bestätigt worden ist.
Die im Nationalalmanach bereits angezeigten Aerz-
te, Wundärzte und Apotheker in Paris und diejenigen,
welche die Arzneikunst auf einer Schule lehren oder
ehemals gelehrt hatten, sind dieser Formalität über-
hoben.
Allen Aerzten, Wundärzten und Apothekern, wel-
che die erforderlichen Bedingungen zu Ausübung ihrer
Kunst erfüllt haben, muß daran gelegen seyn, daß ihre
Ansprüche und ihre Person ins Licht grrükt werden.
Die Erscheinung dieses Verzeichnißbuchs kann also von
ihnen, ihres eigenen wahren Vortheils wegen, nicht
gleichgültig angesehen werden. Hoffentlich wird Jeder
»on ihnen sich beeilen , an die Herausgeber einen Aus-
zug seines Titels gelangen zu lassen, und gerne die Sum-
me von rz Centimen (ü Kreuzer Z Pfennig) für eine
kinie, zu 26 Buchstaben gerechnet, beilegen. Die Her-
ausgeber machen sich anheischig, demselben den voraus-
bezahlten Betrag seines Einrukartikelß, wenn er auf
«in Exemplar unterschrieben hat, voll dem Preise des
Buchs, welcher noch nicht bestimmt werben kann, ab.
zuziehen.
(Nun folgt das Formular, nach welchem der Arti-
kel gefaßt werben soll, und welches unübeisezt gelassen
wird, da die Artikel, wie es sich von selbst versteht, in
französischer Sprache eingeschikt werden müssen.)
Mehrere Professoren der Arzneikunst haben uns die
Bemerkung milgetheilt, daß seit der Revvluzion nichts
bestimmtes über die Zulassung zur Ausübung der Heil -
kunst beobachtet worden seye, und daß eine beträchtliche
Anzahl talentvoller, schäzenswürdiger Personen sich
mit dem Haufen der Empiriker (Pfuscher, Markt-
schreier) vermengt sehen müßte, die allein es sind,
über welche der Minister des Innern die Aufmerksam-
keit dec Regierung aufruft. Wir haben deßwegen für
gut erachtet, unserem Verzeichnißbuch einen Anhang
anzufügen, welcher den jungen Männern gewidmet ist,
welche von den Schulen dec Arzneikunst für tüchtig er-
klärt worden sind, einen Theil der Heilkunst auszuüben^
Sie erhalten bas Einzeichnißrecht, wenn sie einen Aus-
zug von dem schriftlichen Zeugnis, wodurch bekräftigt
wird, daß sie ihre Studien gehörig absolvirt, und die
erforderlichen Kenntnisse sich erworben haben, nebst
den Namen der Professoren, von welchen das Zeugnis
unterzeichnet worden, uns zusenden, und die übrigen,
oben angegebenen Vorschriften «.Bedingungen erfüllen.
Wei! daran gelegen ist, daß dieses Werk, um ihm
die möglichste Vollständigkeit geben zu können, überall
in der Republik bekannt gemacht werde, so haben die
Herausgeber, damit den Nachiorderungcn, welche eine
zu kurze Zeirfrist veranlassen könnt^, vorgebogen wer-
de, den Zeitpunkt, von welchem an mit dem Druk
des Werks der Anfang gemacht wird, auf den ersten
Tag des nächstkommenden Monats Thermidor festge-
sezt- Die Einrükkungsgebühr und die Zuschrift müssen
Portofrei an den Bürger Moreau, Buchhändler in der
Augustinerstraße Nro 42, eingeschikt werden.
M a i n z vom 5. Messidor. Regierungsrath Will
in Hochheim hat an die hiesige Mairie geschrieben, daß
die aschaffenburger Regierung darauf bestehe von den
fränkischen Bürgern jüdischer Religion, wenn sie über
den Rhein in die kucfürittichen Lande kommen würden,
den eben so schimpflichen, als höchstlästigen Judenzoll
zu erheben. ES scheint, daß in Aschaffenburg neue
Tröstungen aus England eingelaufen seyn müssen, weil
diese Regierung sich es heraus nimmt, der fränkischen
Regierung zu trozzen, welche alle ihre Bürger ohne
Rüksicht auf Religionsunterschied von den auswärtigen
Regierungen und zwar nicht nur von den großen Ma -
ten, sondern auch von jenen ganz unbedeutenden r -
spekrirt wissen will, die doch soviel wissen sollten, daß
der großmüthige Löwe die Kühnheit des yymal pardo«
nirten Mäuschens, wenn es ihn fortnekt, mit Ver»
nichtung bestrafen muß, um dem Spässe, der nur ei-
ne Weile lang schön ist, endlich einmal ein Ende zu
machen.
Da der General-Regierungskommissär in den vier
vereinigten Departementen in dem vorlängst bekannt
gemachten Schreiben , auf den Fall fernerer Erhebung
des Judenzolls, Repressalien zu nehmen gedroht hat,
so dürfte einstweilen wohl dieß geschehen, daß je-
der aufs linke Rheinufer kommende Kurmainzer einen
so hohen Zoll als der Judenzoll ist, ohne Religionsun-
terschied, er mag Krise oder Jude styn, bezahlen muß.
Welchem Theile die Unterbrechung des Verkehrs am
lästigsten fallen würde, ist alsdann zu erwarten. H—t.
GeVrukt in det Buchdcukkerei der Mairie im Bürgerhospitale.
Verzeichnißbuch der fränkischen Aerzte, Wundärzte
und Apotheker, welche als solche vor und seit Grün-
dung der Republik gesezlich anerkannt worben sind,
herausgegeben mit Genehmigung dec Regierung.
Der Zwek dieses Werks ist l) alle fränkische Bürger
auf eine leichte Art in den Stand zu sezzen, sich vor den
gefährlichen Menschen hüten zu können, welche, indem
sie das Zutrauen und die Leichtgläubigkeit der Kranken
mißbrauchen, den Tod, wie B. Chaptal in seinem Be-
richte über den öffentlichen Unterricht sich auSdrükt,
in alle Reihen der Gesellschaft ungestraft hineinführen,
und somit die Aufmerksamkeit der Regierung auf solchen
Unfug, und die Strenge der Gesezze herausfordern.
2) Die Manner bekannt zu machen, deren nach Ver-
dienst geschäzte Talente, und gesezliche Titel auf alle
Falle gegen Betrug sichern.
Sin jeder Artikel des Verzeichnißbuchs wird enthal-
ten den Namen und Vornamen, das Alter, den Ge-
burtsort des fr.Arzts, oder Wundarzts, oder Apothe-
kers, den Namen der Stadt und des Departements,
wo er als solcher anerkannt worden, und seines gegen-
wärtigen Aufenthaltsorts, das Datum seiner Anerken-
nung, uvd die Namen der Professoren, welche solche
Anerkennungsurkunden unterschrieben haben. Der Ar-
tikel wird aber nur alsdann gedrukt, wenn die Wahr-
heit seines Inhalts vom Präfekt, Unterpräfekt oder
Maire des Arrondissements , in welchem der Arzt,
Wundarzt rc. wohnt, bestätigt worden ist.
Die im Nationalalmanach bereits angezeigten Aerz-
te, Wundärzte und Apotheker in Paris und diejenigen,
welche die Arzneikunst auf einer Schule lehren oder
ehemals gelehrt hatten, sind dieser Formalität über-
hoben.
Allen Aerzten, Wundärzten und Apothekern, wel-
che die erforderlichen Bedingungen zu Ausübung ihrer
Kunst erfüllt haben, muß daran gelegen seyn, daß ihre
Ansprüche und ihre Person ins Licht grrükt werden.
Die Erscheinung dieses Verzeichnißbuchs kann also von
ihnen, ihres eigenen wahren Vortheils wegen, nicht
gleichgültig angesehen werden. Hoffentlich wird Jeder
»on ihnen sich beeilen , an die Herausgeber einen Aus-
zug seines Titels gelangen zu lassen, und gerne die Sum-
me von rz Centimen (ü Kreuzer Z Pfennig) für eine
kinie, zu 26 Buchstaben gerechnet, beilegen. Die Her-
ausgeber machen sich anheischig, demselben den voraus-
bezahlten Betrag seines Einrukartikelß, wenn er auf
«in Exemplar unterschrieben hat, voll dem Preise des
Buchs, welcher noch nicht bestimmt werben kann, ab.
zuziehen.
(Nun folgt das Formular, nach welchem der Arti-
kel gefaßt werben soll, und welches unübeisezt gelassen
wird, da die Artikel, wie es sich von selbst versteht, in
französischer Sprache eingeschikt werden müssen.)
Mehrere Professoren der Arzneikunst haben uns die
Bemerkung milgetheilt, daß seit der Revvluzion nichts
bestimmtes über die Zulassung zur Ausübung der Heil -
kunst beobachtet worden seye, und daß eine beträchtliche
Anzahl talentvoller, schäzenswürdiger Personen sich
mit dem Haufen der Empiriker (Pfuscher, Markt-
schreier) vermengt sehen müßte, die allein es sind,
über welche der Minister des Innern die Aufmerksam-
keit dec Regierung aufruft. Wir haben deßwegen für
gut erachtet, unserem Verzeichnißbuch einen Anhang
anzufügen, welcher den jungen Männern gewidmet ist,
welche von den Schulen dec Arzneikunst für tüchtig er-
klärt worden sind, einen Theil der Heilkunst auszuüben^
Sie erhalten bas Einzeichnißrecht, wenn sie einen Aus-
zug von dem schriftlichen Zeugnis, wodurch bekräftigt
wird, daß sie ihre Studien gehörig absolvirt, und die
erforderlichen Kenntnisse sich erworben haben, nebst
den Namen der Professoren, von welchen das Zeugnis
unterzeichnet worden, uns zusenden, und die übrigen,
oben angegebenen Vorschriften «.Bedingungen erfüllen.
Wei! daran gelegen ist, daß dieses Werk, um ihm
die möglichste Vollständigkeit geben zu können, überall
in der Republik bekannt gemacht werde, so haben die
Herausgeber, damit den Nachiorderungcn, welche eine
zu kurze Zeirfrist veranlassen könnt^, vorgebogen wer-
de, den Zeitpunkt, von welchem an mit dem Druk
des Werks der Anfang gemacht wird, auf den ersten
Tag des nächstkommenden Monats Thermidor festge-
sezt- Die Einrükkungsgebühr und die Zuschrift müssen
Portofrei an den Bürger Moreau, Buchhändler in der
Augustinerstraße Nro 42, eingeschikt werden.
M a i n z vom 5. Messidor. Regierungsrath Will
in Hochheim hat an die hiesige Mairie geschrieben, daß
die aschaffenburger Regierung darauf bestehe von den
fränkischen Bürgern jüdischer Religion, wenn sie über
den Rhein in die kucfürittichen Lande kommen würden,
den eben so schimpflichen, als höchstlästigen Judenzoll
zu erheben. ES scheint, daß in Aschaffenburg neue
Tröstungen aus England eingelaufen seyn müssen, weil
diese Regierung sich es heraus nimmt, der fränkischen
Regierung zu trozzen, welche alle ihre Bürger ohne
Rüksicht auf Religionsunterschied von den auswärtigen
Regierungen und zwar nicht nur von den großen Ma -
ten, sondern auch von jenen ganz unbedeutenden r -
spekrirt wissen will, die doch soviel wissen sollten, daß
der großmüthige Löwe die Kühnheit des yymal pardo«
nirten Mäuschens, wenn es ihn fortnekt, mit Ver»
nichtung bestrafen muß, um dem Spässe, der nur ei-
ne Weile lang schön ist, endlich einmal ein Ende zu
machen.
Da der General-Regierungskommissär in den vier
vereinigten Departementen in dem vorlängst bekannt
gemachten Schreiben , auf den Fall fernerer Erhebung
des Judenzolls, Repressalien zu nehmen gedroht hat,
so dürfte einstweilen wohl dieß geschehen, daß je-
der aufs linke Rheinufer kommende Kurmainzer einen
so hohen Zoll als der Judenzoll ist, ohne Religionsun-
terschied, er mag Krise oder Jude styn, bezahlen muß.
Welchem Theile die Unterbrechung des Verkehrs am
lästigsten fallen würde, ist alsdann zu erwarten. H—t.
GeVrukt in det Buchdcukkerei der Mairie im Bürgerhospitale.