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Die Gartenkunst — 15.1913

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Nr. 21
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Pallmann, Kurt: Berliner Dachgärten
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https://doi.org/10.11588/diglit.28103#0329

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XV, 21

DIE GARTENKUNST.

321

nicht geheizt — und in den
Küchen überwiegt das
Kochen mit Gas!

Wenn man bedenkt,
daß Majestät „Verkehr“
den Gärten innerhalb der
Großstadt mehr und mehr
den Garaus macht, wenn
man bedenkt, daß unsere
BerlinerVorgärten lediglich
als Kulissen dienen, müßte
man das Aufkommen von
Dachgärten eigentlich för-
dern. Dagegen inhibiert
man sie gerade behördli-
cherseits. Beispiele dafür
sind der Dachgarten auf
dem Hardenbergpalast in
Charlottenburg und aus
allerjüngster Zeit der Dach-
garten auf dem Edenho-
tel amZoologischenGarten
in Berlin. Es klingt paradox,
ist aber Tatsache: Erst läßt
man die Anlage der Dach-
gärten da zu, will dann
aber nach Fertigstellung
von einerlnanspruchnahme
nichts wissen, verbietet sie
also. Das ist mehr als rigo-
ros, besonders wenn man
berücksichtigt, welche er-
heblichen Kosten die technische Herstellung verursacht.
Skrupellos prüft die Baupolizei die Lastenberechnung
und Trägerprofile. Terrazzofußboden und Zeltdachkon-
struktionen wer-
den aufgebracht,
mit Blumen wird
nicht gegeizt —
— „Nichts da“,
heißt es, „die
Bauordnung läßt
nur fünf bewohn-
bare Geschosse
zu; der Dachgar-
ten rechnet als
Dachgeschoß
und darf daher
dem dauernden
Aufenthalt von
Menschen nicht
dienen.

Der Eifer, mit
welchem die Be-
hörden über die
Erfüllung der
Vorschrift wa-
DachgartenSchlüterstr. 40, Charlottenburg. chen, daß Ge-

Architekt Paul Jonathan

bäude höchstens fünf zum
dauernden Aufenthalt von
Menschen dienende Stock-
werke haben dürfen, das
Dachgeschoß dagegen nur
zu vorübergehendem Ge-
brauch und zu Lagerzwek-
ken benutzt werden darf,
ist in Ansehung der An-
lage von Dachgärten ge-
rade auf Hotelgebäuden
nicht zu verstehen. Von
einem dauernden Aufent-
halt von Menschen ist gar
keine Rede. Hygienische
Bedenken entfallen voll-
ends und feuerpolizeiliche
desgleichen, sobald das ge-
hörige Türöffnungsverhält-
nis zur Größe der Dach-
gartenfläche (analog dem
Theater) besteht und die
Konstruktion eine massive,
feuersichere ist. Ein Steigen
des Bodenwertes gar als
treibenden Grund für das
Verbot anzunehmen/leuch-
tet uns gerade hier nicht
ein, da das Dachgeschoß;
als Geschoß gar nicht aus-
genutzt wird, sondern allen-;
falls als großer gemein-
samer Balkon, Mehrmiete also nicht erzielt wird. —
Wie wundervoll der Gedanke, als Hotelgast in luftiger
Höhe seinen Mokka schlürfen zu können, den Blick
über das grüne
Wipfelmeer des
Zoologischen
Gartens gleiten

zu lassen. -

Selbst der wirt-
schaftliche Wert
des Dachgartens
kann in Betracht
kommen. Blu-
men, Obst, Ge-
müse, selbstflach-
wurzelnde Bäu-
me kann man bei
entsprechender
Ausgestaltung
des Dachgartens
kultivieren. Die-
ser wird — wenn
er technische
Dauerhaftigkeit
versprechen soll
■— aufzubringen Dachgarten Schlüterstr.40, Charlottenburg.
 
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