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Tagesblatt der Geschichte — 1815

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No. 65 - No. 85 (April)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44608#0293

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' Tag



No. 73. Mittwoch,

SAAL





Deuschland.

Lüs eck, vom 5. April.

Hier iſt folgendes in Druck erſchtenen:

. sVB L d iu.g uu g e u,
unter welchen die Freiwilligen, in Folge des Aufrufs der

freien Hanſeſtadt Lübeck, vom 29. März 1613, ſich
- x. Unter.dtie §uht r Etojüigen werden vorzugs-

welsſe Bürger und Einwohner dleſer Stadt und deren
Gebietes, so wle deren Söÿne, aufgenommen.

2. Nut ſolche werden aufgenommen, die von durch-
aus unbeſcholtenein Ruf und Lebenswandel sind.

3. Bei Annahme der Eingezeichneten werden Et-

nige von denen, welche zuer| zum fretwilligen Dienſte

ſich gemeldet, mit zugezogen, um darüber in vorkommen-

den Fällen ihre Meinung zu äußern,. worauf die angeornoe

nete Commiſsion definitlv entſcheldet.
H. Dixejenigen, w:lche in dem aufgelöseten Lübecki-

ſchen Contingente zur Hanſeatiſchen Leglon gedient haben,

treten jetzt, je nachdem das Bedùrſniß sich ergeben wird,
in dem Grade wileder ein, den ſie vor der Verabſchiedung
hatten; wie es auch der Aufruf vom 2gſten vorlgen Mo-
nats ausdrücklich beſtimmt. j

5. Die Dienſtzelit der Freiwilligen iſt auf die Dauer
des bevorſtehenden Feldzugs oder Krieges gegenseitig be-

ſtimmt und beſschräukt.

6. Beli Ernennung der Anführer wird auf Mels

_ nung und Wünſche der Mehrzahl der Freiwilligen, wovon
man ſich zu überzeugen ſuchen wird, vorzügliche Rücksicht
genommen. j ;

7. Die Frelwilligen geben an, zu welcher Waffenart
. lie gehören wollen, und bilden Eine oder mehrere beson-
dere Compaguten des Lübeckiſchen Contingentes. Die mit
ihnen ins Feld rückende bisherige Garnljon hat lhre ei-
gene Kapitulation. : Mzts.

68. Dir: Uniformirung bleibt dieselbe, welche bei der
Rückkehr von dem Feldziuge der Jahre 1813 und 1814
eingeführt war. .

9. Solche, die entweder überall nicht, oder nicht
völlig für 1hre Ausrüſtung sorgen können, werden auf
îôffentiiche Koſten ausgerüſtecr oder unterſtäüst
10. Der in dem Feldzuge von 1813 und rögr4
nach dem Hantdöverſchen Tarif ausgezahlte Sold wird
auch in dem Gegenwärtigen wieder ausgezahlt.

11. Diejenſzen, weiche das Unglück haben, durch

den Dienſt im F.lde verkrüppelt oder siech zu werden,

erhalten von ber Stadt Penftonen, bei deren Feſtſetzung,
ln Hiuſicht auf die Aut ber Verkrüpplung oder des Siech-
thums, die vortheilhaſt.ſten Beſtimmungen der Hannds-

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er Geschichte.

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den 12ten April gs .



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verſchen oder Preußiſchen Kriegsgeſetze zum Grunde ge-

legt werden, bie mindeſtens deu vollen Sold betragen

ſoilen (wiewohl mit einer verhältnißmäßigen Beſtimmung
in sehr leichten Fällen) und deren Genuß lebenslänglich,
oder doch bis zu ciner sür den Unterhalt genügendes
Auftelung währt. Die Penſionen werden als yetlige
Staatsſchuld betrachtet, und sollen nöthigenfalls durch et-
ne eigene öffentliche Abgabe gedeckt werden.

12. Die Stadt verspricht in dringenden Nethfällen

den bejahrten Aeltern der im Kriege Gefallenen auf Le-

benszeit, und den unverſorgten Kindern dieser Gefallenen
bis zum 16ten Jahre, eine dem Solde der Lesteren an-
gemessene Uuterſtützung zu reichen, in ſo fern der Gefal-

lene wirtlich Versorger jener Hülfsbedürftlgen war.

Lübeck, den 5. April 1615. §

Aachen, vom 3z1. Mätze..
Vorgeſtern hat der General- Gouverneur Sack eine
Bekauntmachung erlaſſen, worin es heißktr ;

. „„Meine Erwartungen, welche ich in dem Aufruf

vom 24ten d, M. zu den braven Bewohnern des Gene-
ral - Gouvernements hegte, haben mich ncht getäuſcht.
~ Viele, selbſt anſäßige Familtenväter, entbrannt von
den heiligſten Gefühlen verletzter Treue und alles Glau-

. bens an die Menſct heit, von Deurſcher Geſinnung und
Valrerlandsllede ergrifien, haben ſowohl bei mir, als den

übrlgen Behörden, zur mannhaften Vertheidigung ihrer
Selbſtſtändigkeit, ihres Vaterlandes ſich erboten.'’” (Nun
folgen die nähern Beſtimmungen wegen der Fretwilligen.)

. ; Cölln, vom 31. Märze...

Selt gestern hat ſich hier die Sage verbreitet, unsere
Stadt iverde mit Befeſtigungswerken umgeben werden.
Es |]t wirilich Befehl ertheilt worden, am hieſigen Bayer-
Thurm eine ſtegende Brücke über oen Rhein zu errichten.
Dieſe Brücke soll in 8 Tagen beendoigt ſeyn.

Minden, vom 2. Axrril.
Mlnden wird wieder elne Feſtung, und der Obkriſfk-
lleutenaur Hiller von Gärtringen hat das Commando ers-
halten. Der 2te Bann der Lantrwehr wird aus dem

Landſturme aussehoven und ſo ein Rejerve, Bataillon für

unsern Dijtrict von. 1100 Mann gebildet. Unjere Land-
wehr itt jchon am Rheine.

Vom Odherrhein, vom 27. März. ..

Dio Werke von Kehl, ſofern ſie gegen die deutsche
Seite gekehrt waren, ſind nun wirt'ich geſprengt und ge-
ſchleiſt, und dss Geichütz, meiſte ns von ſchwerem Kaiiber,

iſt zum Theiu {In das Zeuzhau- von Karlsruhe gebracht,,

der andere Theil tn jene Vereſchanzungen verwendet, die
 
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