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Tagesblatt der Geschichte — 1815

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No. 196 - No. 217 (October)
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Deeutſchland.
Hannover. :

Am 16ten hlelt der Cabinetsminiſter Gr. Märtſſter

usr den versammelten Stande des Könlgrelchs Hannos-
ver, elne Rede woraus wir einige merkwürdige Aeußerune
gen ausheven. In Htnaſicht auf die Verhandlungen des
Wlener Congreſſes ſagte er, daß durch dteseloen uicht al-
lelu dle Sicherhelt der Deutschen Bundesſtaaten gegen
auswärtige Angriffe befördert, ſondern auch durch elne

felerllche Verpflichtung der Grundſaßz feſtgeſtelt worden.
daß alle Innere Streltlgkeiten unter ihnen nicht durch Gee

walt ber Waffen, sondern durch die Entſcheldung des
Rechs geſchlichtet werden soden. Zwar wären bisher noch

atichc alle Erwartungen in Abſicht auf die Slcherſtelung

der bürgerlichen Rechte der Deutschen In Erfüllung ger

gangenz daß es aber dabel zur Beruhlgung der hieſtgen

Uuterthanen diene, daß der Prinz Regent die im Stamme

der Guelfen erbliche und während der väterlichen Regler

rung des Könlgs auf das glänzendſte bewährte Tugend

ber gewlſſenhaften Beobachtung aller Regentenpflichten

und Heilighaltung aller Rechte der Unterthanen, bei wel-
<em die Sicherſtelung derselben am erſten der innern
Wirfaſſung überlassen bleiben könnte, so wie in ſeiner gan-

zen Verwaltung, als anch darin bewleſen, daß die Stim- tion als Rath und Wunſch des Regenten den Ständen

me [eiter Bevollmächtlgten auf dem Congreß ſich ſtets laut
für die Sache der bürgerlichen Frelhelt der deutſchen Na-
tion erhoben habe. . B, zul!

Endlich iſt die Erwelterung und beſſere Abründung

des Könlgreichs, welche als eine norhwendige Maaßregel,
um unſer altes, für Deutſchland selbſt sehr wichtiges Ver-

hältuiß zu erhalten, In der Wlener General-Congreß-Acte
von den europäiſchen Mächten garantlrr worden, nicht .
wenlger aber auch der Abtretungen Erwähnung geſchehen, ;
wozu ſich der Regent mit ſchwerem Herzen habe entſchlie-

ßen müſſen, um den Abſchluß der allgemelnen Ueterein-
kunft der größern Mächte wegen Reconſtruction ihrer

Srtaaten nicht länger aujzuhalten, und um größere Nach-_

thelle für den Reſt seiner Unterchanen zu vermelden,

Der Miniſter '| darauf zu deu innern Angeles

genhelten übergegangen. Die Vereinigung neuer Prooln-
zen müſſe wesentliche Veränderungen in allen Thellen der
Verwaltung, in den Finanzen und dem Millltair. Stande

mach ſich ziehen. Da nun die Verhättniſſe und Kräfte

, dieler Provinzen erſt näher unterſucht werden müßten,

auch die gegenwärtige Beriamailung für die noch nicht

repräſenwtirten Provinzen keine gültige Beſch1äſſe faſſen
tönne, so set es unmöglich. bereits ln dieſer Sitzung zu
deſinitiven Beſchlüſſen über tie künftlgen Elurlichtungen

gu gelangen, Fär das vevorſtehende Jahr ſchelne der En.

trag der Steuern des gegenwärtlzen hinlängitch, um die

Tagesblatt de



No. .17. Dienſtag, den z1iſten October 1815.

LA “s.

m MEGh JPunrting u

nothwendlgen Bedürfniſse des Landes zu beſtrelten, daßen

gauf die Verwilligung einer gleichen Summe unter den:

Vorbehalte angetragen werde, daß etwa bel fehlgeſchlags-
ner Erwartung anderweiter Nälttel dle nôthlg werdenden
Zuſchüſſe von den Ständen gefordert, dagegen auch der
ſich ergebende Ueberſchuß zu der Verminderung der öerius-
szyſien auf dem Lande noch ruhenden Laſten, verwandt
werden ſolle.
änderung in der Anlage und Veechellung der Steuern,
wenn ſolche rathſam ſcheinen ſolle, nicht auen.

. Ferner erklärc der Miniſter, daß der Prinz Regens
nicht die Abſicht habe, dem Lande eine nene Veefafſung
zu geben. Er wolle die alt- hergebrachten Rechte der

Stände heilig halten. Ather Se. Königl. Hoheit seltendſaee

von überzeugt, daß die veränderte Lage von Deutschlann,
und besonders des Königrelchs Hannover, manche Modle
ficatlonen in der Art der Ausübung dieser Rechte noths
wendig mache. Unsre Finanzen erforderten Einheit und
einé feſie Admluiſtration, dle bei einer Trennung in viele
elnzelne Steuer: Syſteme und Adminiſtratlonen, so wle
ſie feüher fätt gefunden, wo nicht unmöglich, doch ſehr
beschwexiich ſein dürfte. Die Zuſammenſchmelzung der
Landesſchuiden und die Vereinigung zu elnem allgemels
nen Steuer- Syſteme sei daher in der Köntgl. Propoſie

empfohlen worden, und hätten Se. Königl. Hoheit Ihr
besonderes Wohlgefallen auf dle Anzeige bezeugt, daß dieſé
Vereinigung von den Ständen berelts vor ihrer Vettase
gung definitiv beschloſſen sey. Es werde alſo nunmehr

nur noch auf die Hinwegräumung der bel der Ausfüßürug.

dieſer Maaßregel entſtehenden Schwierigkeiten aufkommen.
Das Landes- Schuldenweſen betreffend, so könnten Se.

Königl. Hoheit bei der Frage: über die Anerkennung dene
Während der Franzöſiſchen Oecupatlon gemachten Schule
„den, den Ständen das Recht uicht zugeſtehn, das Land
und |Ihre Nachkommen, ohne Elnwilligung des Regenten,

durch Contrahirung von Schulden zu verpflichten. Ein
solches Recht der Stände könnte von bedenklichen Folgen
für das Land sein, indem es einem elndringenden Feinde
Mittel geben würde, durch Zwang fkünſtlge Generationen

zu drücken. Rathſsam ſcheine indeſſen dem Prinz Regen.
ten dle Anerkennung vorerwähnter Schulden unter gewiſe

ſen Modificationen, vorzüglich In Anſehung der Befugniß

der Gläubiger, die Capltalien zu kündigen, indem der

Credit eines Staats, der eine große exigibie Schuld hat,
auf ſchwachen Füßen ſtehe. Dagegen jollten die seit Wies
derherſtelung der rechtmäßigen Regierung laufenden Zin-
ſen, dem Wunſche der Stände gemäß, nunmehr baldmög-
lichſt abgeführt werden. : -
Bel der Regulirung der Steuern komme vorzüglich

der Exemptions-Punct In Betracht. Dle Verhäiculſse,

Dieser Antrag ſchlleße übrlgens elne Vere
 
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