Verein für Historische Waffenkunde [Editor]; Verein für Historische Waffenkunde [Contr.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde
— 2.1900-1902
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https://doi.org/10.11588/diglit.37716#0135
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Heft 4
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4. Heft.
Zeitschrift für historische Waffenkunde.
121
Das interessante, wertvolle und sehr gut erhaltene
Stück stammt aus dem Kunsthandel. Alles weitere über
seine Herkunft ist unbekannt.
Dr. E. ßassermann-Jordan.
Waffenpreise. Soweit sie nicht als Bestandteile um-
fassender Rechnungen, z. B. der Städte, auftreten, pflegen
Preisangaben für Waffen in älterer Zeit nur selten ver-
zeichnet zu werden. Eine Sammlung solcher zerstreuten
Funde an einer Centralstelle empfiehlt sich besonders.
Im Jahre 1537 sah sich der Kurfürst von Magdeburg,
Kardinal Albrecht, infolge der drohenden Haltung des
Kurfürsten von Sachsen zu Rüstungen genötigt. Auf sie
bezieht sichern «Verzeichnis was Isaak Meiger, der Jude,
vor Harnisch ins Amt Groningen geliefert».1) Es waren
anderthalb Hundert Harnisch, nämlich Rücken, Krebs
mit Scheren, Armschienen, Kragen und Hirnhaube, jeder
zu 31/a Thlr., 100 Helparthen zu einem halben Thaler,
50 Handrohre zu 1 Thlr., «mit gefassten Laden, Kratzern,
Stöcken, Formen und Ladungen zugerichtet», im Gesamt-
beträge von 625 Thlr. Die Waffen waren obiger Bezeich-
nung nach für die Landfolge des Amtes bestimmt, welches
als Bestandteil des Stifts Halberstadt Albrecht unterstand.
*) Staatsarchiv Magdeburg, Akten Halberstadt 745 -
Ihre Ausrüstung pflegte sonst aus den landesherrlichen
Zeughäusern zu erfolgen, wo die eigenen Waffen nicht
ausreichten. Zum Vergleich seien die Preise angeführt,
die Landgraf Philipp von Hessen den eigentlich zur
Selbstausrüstung verpflichteten Landsknechten anzurechnen
pflegte. Es waren 9 Albus für den Spiess und 2—3 Gld.
für den halben Haken, Preise die 1546 auf 1 Gld. bezw.
3 Thlr. erhöht wurden.1) Die mangelhafte Rüstung Kardinal
Albrechts 1337 erhellt auch daraus, dass er schleunigst einen
Artilleriepark beschaffen musste. Am 30. April quittiert ihm
Herzog Georg von Sachsen über 2000 rheinische Gulden
für 16 Stück grobes Geschütz, nämlich 2 Karthaunen,
4 ganze, 5 halbe Schlangen, 5 Doppelhaken auf Böcken,
mit dem Hinweis darauf, dass auf etlichen Büchsen sein
fürstliches Wappen gegossen sei.’2) G. Liebe.
Berichtigung. In der von Herrn Dr. E. Basser-
mann-Jordan verfassten Notiz in Heft 3 ist der Wohnsitz
des Geschenkgebers bedauerlicherweise infolge eines Druck-
fehlers falsch angegeben worden. Herr Gutsbesitzer B.-J.
wohnt nicht in Rüdesheim, sondern in Deidesheim.
y) Paetel, Organisation des hessischen Heeres unter Philipp
dem Grossmütigen, 1897, S. 97.
2) St. A. M. Urkunden Sachsen XIII, I.
Zeitschrift für historische Waffenkunde.
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Das interessante, wertvolle und sehr gut erhaltene
Stück stammt aus dem Kunsthandel. Alles weitere über
seine Herkunft ist unbekannt.
Dr. E. ßassermann-Jordan.
Waffenpreise. Soweit sie nicht als Bestandteile um-
fassender Rechnungen, z. B. der Städte, auftreten, pflegen
Preisangaben für Waffen in älterer Zeit nur selten ver-
zeichnet zu werden. Eine Sammlung solcher zerstreuten
Funde an einer Centralstelle empfiehlt sich besonders.
Im Jahre 1537 sah sich der Kurfürst von Magdeburg,
Kardinal Albrecht, infolge der drohenden Haltung des
Kurfürsten von Sachsen zu Rüstungen genötigt. Auf sie
bezieht sichern «Verzeichnis was Isaak Meiger, der Jude,
vor Harnisch ins Amt Groningen geliefert».1) Es waren
anderthalb Hundert Harnisch, nämlich Rücken, Krebs
mit Scheren, Armschienen, Kragen und Hirnhaube, jeder
zu 31/a Thlr., 100 Helparthen zu einem halben Thaler,
50 Handrohre zu 1 Thlr., «mit gefassten Laden, Kratzern,
Stöcken, Formen und Ladungen zugerichtet», im Gesamt-
beträge von 625 Thlr. Die Waffen waren obiger Bezeich-
nung nach für die Landfolge des Amtes bestimmt, welches
als Bestandteil des Stifts Halberstadt Albrecht unterstand.
*) Staatsarchiv Magdeburg, Akten Halberstadt 745 -
Ihre Ausrüstung pflegte sonst aus den landesherrlichen
Zeughäusern zu erfolgen, wo die eigenen Waffen nicht
ausreichten. Zum Vergleich seien die Preise angeführt,
die Landgraf Philipp von Hessen den eigentlich zur
Selbstausrüstung verpflichteten Landsknechten anzurechnen
pflegte. Es waren 9 Albus für den Spiess und 2—3 Gld.
für den halben Haken, Preise die 1546 auf 1 Gld. bezw.
3 Thlr. erhöht wurden.1) Die mangelhafte Rüstung Kardinal
Albrechts 1337 erhellt auch daraus, dass er schleunigst einen
Artilleriepark beschaffen musste. Am 30. April quittiert ihm
Herzog Georg von Sachsen über 2000 rheinische Gulden
für 16 Stück grobes Geschütz, nämlich 2 Karthaunen,
4 ganze, 5 halbe Schlangen, 5 Doppelhaken auf Böcken,
mit dem Hinweis darauf, dass auf etlichen Büchsen sein
fürstliches Wappen gegossen sei.’2) G. Liebe.
Berichtigung. In der von Herrn Dr. E. Basser-
mann-Jordan verfassten Notiz in Heft 3 ist der Wohnsitz
des Geschenkgebers bedauerlicherweise infolge eines Druck-
fehlers falsch angegeben worden. Herr Gutsbesitzer B.-J.
wohnt nicht in Rüdesheim, sondern in Deidesheim.
y) Paetel, Organisation des hessischen Heeres unter Philipp
dem Grossmütigen, 1897, S. 97.
2) St. A. M. Urkunden Sachsen XIII, I.