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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 2.1900-1902

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Heft 12
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Sixl, P.: Entwicklung und Gebrauch der Handfeuerwaffen, [18]
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Fachnotizen
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https://doi.org/10.11588/diglit.37716#0468

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Zeitschrift für historische Waffenkunde.

II. Band.

448

rückwärts zu erweitern und in diesem durch Ver-
riegelung den Laufabschluss zu bewirken, hat auch
die moderne Waffentechnik übernommen, nur mit
dem Unterschiede, dass diese zum luftdichten Ab-
schluss die Metallpatronenhülse benützt, und zum
Festhalten dieser die Verriegelung anwendet.
Die grossen Mängel dieser Hinterladkon-
struktion wurden schon bei Besprechung der Er-
langer Bilderhandschrift hervorgehoben.11) Diese
bestanden in der Schwierigkeit, die nötige Anzahl
von genau gearbeiteten Ladecylindern durch Hand-
arbeit zu erhalten und in dem Mangel eines luft-
dichten Abschlusses der Laufseele, wodurch Gas-
ausströmungen nach rückwärts stattfinden mussten.
Der Schütze hatte daher beim Schiessen mit dieser
Hinterladbüchse den mit Pulver und Kugel ge-
ladenen Ladecylinder von oben in die Lademulde
einzuführen, sehr wahrscheinlich mit dem Vorder-
teil voraus; sodann führte er den durchlochten
Zapfen durch die untere kleine Öffnung ein, worauf
11) Vgl. Bd. I, 280.

durch Einstecken des Querbolzens der Ladecylinder
befestigt wurde.
Es ist zweifellos als richtig anzusehen, dass
bei allen Handbüchsen mit Stangenschaft das Ent-
zünden der Ladung durch einen zweiten Schützen
erfolgte.
Die Zeit für die Entstehung dieser Hinterlad-
büchsen muss in die letzten Jahrzehnte des 15. Jahr-
hunderts verlegt werden. Bemerkenswert ist, dass
mit der Anwendung der Hinterladung die trichter-
förmig erweiterte Mündung wegfällt; die aufge-
schobenen Ringe waren nur zur Verstärkung der
Lauf wände, die ringartigen Verengungen im Innern
der Bohrung lassen sich dadurch erklären, dass die
Ringe im heissen Zustande aufgeschoben wurden.
Ob auch bei geschäfteten Handbüchsen die
Hinterladung in Anwendung gebracht wurde, kann
nicht angegeben werden, da bisher urkundliche
Nachrichten darüber fehlen und eine geschäftete
Handbüchse mit Hinterladung aus dieser Zeit bis
j jetzt nicht aufgefunden wurde.



Die „Erbar Manschaft“ der Länder Meissen,
Thüringen und Sachsen im Jahre 1445. (Haupt-
staatsarchiv Dresden. Locat 7997.) Von Otto
Mörtzsch, Dresden.
Nach den vergeblichen Versuchen, auf dem Reichs-
tage zu Nürnberg im Sommer 1422 die Heer- und Wehr-
verhältnisse des Reiches zu ordnen, gelang es in den
folgenden Jahren einer eingesetzten Kommission doch,
in den Reichsmatrikeln für die Kriegsvolk-Gestellung»
eine feste Grundlage zu schaffen. Nicht aufgeführt waren
in diesem Schriftstücke: Oesterreich, die Herzoge von
Schlesien, Salzburg, Meissen und Thüringen. Man hatte
sie in den Matrikeln weggelassen, weil die betreffenden
Staaten durch wilde leuffte > gezwungen waren, stets viel
besser gerüstet zu sein, als man von Reichs wegen von
ihnen verlangen konnte. Namentlich die Wettiner, als
Nachbarn des unruhigen Böhmerlandes, hielten stets auf
eine ansehnliche «Armee». Und auch als der hussitische
Brand erloschen war, ermüdeten die Meissner Fürsten
nicht in der Sorge um den bewaffneten Schutz ihrer
Ländereien. Im Jahre 1445 erging an alle Vögte und

Amtleute, Bischöfe, Grafen, Herren und Städte ein dring-
liches und vertrauliches Schreiben Kurfürsts Friedrich V.
(des Sanftmütigen) mit folgendem Wortlaut:
Liber getruwer/ wir sind gloubwirdichlichengnug ange-
richt/ wie das vnser Erbarmanschafft in diner pflege/ an
pfevden vnd sust gancz vnrustig vnd dir von vnserwegen
zcu folgen/ vngehorsam sy/ wanne sie von dir vermand
werden/ das vns vnd vnsern landen nach solchen wilden
leuften/ieczvnd verhanclen/ zcuswer werden/ vnd in künf-
tigen zceiten vnwidderbrengelichen schaden/ vnrath vnd hoen
brengen mochte/ Einsolchs wir dann vnsselbs vnd yn
schuldig sind zcuverkomen/ so wir vest mögen vnd begern
darumb von dir mit ganczem vlisse ernstlichn das du alle
vnser Erbarmanne in diner pflege gesessen/ die vns dienst-
bar sollin syn/ sie sind beslost ader vnbeslost mit namen
verzceichen lasest/ darczu auch gründlichen alles in geheim
erfarest/ was in iglicher an gutem habe/ wie es vmb sine
narunge gewancl sy vnd wie hoch er vns davon möge gc-
dinen/ vnde das alles ye ehrybesser/ eigentlichen vcr-
czeichnet in vnsern hoff selbst brengest/ vns daby münd-
lichen zuberichten/ wie es darumb gestalt sy/ vnd fürder
als notdurfft ist/ darynne wissen zuhalden/ dornit zukünf-
tiger hoen vnde schade in zeyten verwart möge werden
vnde halt das alles in geheim vnd nicht anders/ doran tustu
vns zcudangke.
Geben zu Turgow am Montag Innocentum1) AnnoMCCCC
quadragesimo quintö.»
Diesem Briefe ist ein «Zcedelrt beigefügt, der fol-
genden Inhalt hat:
’) Das Datum muss heissen Montag vor Innocenz, denn
1445 ist der Innocenztag (28. XII.), ein Dienstag.
 
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