Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 2.1900-1902

DOI Heft:
Heft 5
DOI Artikel:
Sixl, P.: Entwickelung von Gebrauch der Handfeuerwaffen, [13]
DOI Artikel:
Fachnotizen
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.37716#0184

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
170

Zeitschrift für historische Waffenkunde.

II. Band.

Im Inventar der Stadt Nürnberg' vom Jahre 1462
werden alte Hakenbüchsen mit 8 und 13 Pfund,
neue Hakenbüchsen mit 21 Pfund Gewicht genannt.
Diese Angaben aus den amtlichen Eintragungen
bestätigen das oben berechnete Gewicht, welches
um das Jahr 1419 mit 9,6 Pfund beginnt und um
die Mitte des 15. Jahrhunderts infolge der ein-
getretenen Verlängerung des Laufes bis 15 und
20 Pfund vergrössert wurde.
Man hat während der ersten Hälfte des 15. Jahr-
hunderts zweifellos sowohl leichtere als auch schwerere
Feuerwaffen, Lot- und Steinbüchsen mit dem Haken
versehen und als Hakenbüchse ausgerüstet; allein
so wie bei den eigentlichen Handbüchsen ein be-
stimmtes Gewicht nicht überschritten werden durfte,
damit dieselben jederzeit von einem einzelnen
Schützen aus freier Hand gehandhabt und ab-
geschossen werden konnten, ebenso durfte man bei
den Hakenbüchsen über bestimmte aus der Praxis
sich ergebende Gewichtsgrenzen nicht hinausgehen,


Einrichtung eines Wiener städtischen Guss-
hauses im Jahre 1738. Nach Erben, Katalog des K.
u. K. Heeres-Museums Wien 1899 befinden sich in der
Abteilung österr. Geschützrohre des 15.—r8. Jahrh. unter
Nr. 56, 58, 60 und 61 (Kat. S. 378) vier halbe Kartaunen
gegossen von dem Wiener bürgerlichen Stück- und Glocken-
giesser Leopold Hallil. Es mag daher der Kontrakt
nicht ohne Interesse sein, den die Stadt Wien mit diesem
im Jahre 1738 abschloss, wodurch ihm die Arbeit in dem
auf der Alsterbachergstetten neuerbauten städtischen
Gusshause1) übertragen Wurde. Bis dahin hatte die Stadt,
wenn es sich darum handelte, einige Stücke umzugiessen
oder neue anzuschaffen, dies in dem Kaiserlichen Guss-
hause besorgen lassen. Allein da die Stadt daselbst jedes-
mal sowohl einen neuen Ofen erbauen lassen, als auch ver-
schiedenes andere Zugehör und Werkzeug mit über 1000 fl
sich belaufenden Unkosten anschaffen musste, welches man
sich nach vollendetem Gusse zueignete und von welchen
der Stadt nichts zurückgekommen ist, so beschloss die
Stadt als wirtschaftlicher, ein eigenes Gusshaus zu errich-
ten, da sie ohnehin über einen übrigen Grund am Alster-

l) Das Gusshaus lag im heutigen IX. Bezirke, der
früheren Vorstadt: Alservorstadt, und hatte Konskriptions-
nummer 192 = heutige Nummer Spitalgasse Nr. 17, vgl.
Hofbauer, Die Alservorstadt, 78, und Schlager, Wiener
Skizzen I, 126.

sollte die Hakenbüchse jederzeit durch einen einzelnen
Männ getragen und mittels des Plakens gehandhabt
werden können.
Der praktische Gebrauch führte demnach auch
bei den Hakenbüchsen zu einer Einheit, dem «Haken»,
welche bei sonst gleichen Dimensionen einem be-
stimmten Kaliber und einem bestimmten Geschoss-
gewichte entsprechen sollte; in natürlicher Folge
dieses Umstandes entstehen später der «Halbhaken»
und der «Doppelhaken».
Die Erzeugung der Waffen durch Handarbeit
hinderte jedoch das genaue Einhalten dieser Ge-
wichtsgrenzen, trotzdem die Kriegsherrn und Städte
diese Gleichheit forderten; auch das praktische ver-
suchsweise Bemühen, die Waffen handlicher und
wirksamer zu gestalten, brachte eine weitere grosse
Verschiedenheit in Gewicht und Kaliber, welche
auch bei den vielen aus dieser Zeit erhaltenen
Hakenbüchsen vorkommt und beobachtet werden
kann. (Fortsetzung folgt.)

bach hinter dem Armenhause verfügte. Die im Wiener
Stadtarchiv Alte Registr. 35/1734 erliegende kalligraphische,
nicht unterschriebene Copie des Kontraktes hat folgenden
Wortlaut: Demnach ein wohledl hoch weisser stattrath
alhier in Wienn sich entschlossen hat, das in dem bürgerl.
zeughaus beftindlich ohnbrauchbahre geschüz nach und
nach umbzugiessen, als ist von darumben auch einofdent-
liches gueshaus auf der Alsterbachergstetten hierzu
erbauet und anheunt zu end gesetzten dato zwischen ob
wohlermelten löbl. Stattmagistrat an ainem dann dem
Leopold Hallil, burgerl. stuckh und glokenguessern nach-
folgender contract aufgerichtet und verabredet worden also:
Erstlichen so übernimbt er, Leopold Hallil alle
von einem löbl. Stattmagistrat ihme vorgebende stuckh,
haubizen oder auch polier, umb solche auf seine gefahr
in dem neu erbauten güeshaus nach dennen ihme zu
jeder sort eingehändigt und gefertigte riissen zu giessen
und in guett und brauchbahren standt zu sezen, dahin-
gegen solle
Andertens an seithen eines löblichen stattraths ihme,
stuckhgüessern nicht nur allein das hierzue erforderliche
mettal nach proportion des ihme zum giessen anvertrauten
geschüz, sondern auch was etwan zu erfrischung des bruchs-
metalls an blattenkupfer und Schlakawalter zünn oder auch
mössing nöthig seyn möchte, demselben dargegeben und
bis zu dem güesofen gelüffert und, was er an mettal und
zuesatz Überkomet, in beysein der buechhalterey und herrn
stukhhaubtmanns Ospel1) abgewogen und hierumbn
von ihme, stuckhgüessern quittiert werden.

*) Anton Ospel, kaiserl. Stuckhaupt mann, gern. Stadt Wien
Zeugwart und Architekt hatte als Kommandant die Aufgabe, den
Nachwuchs der bürgerl. Artillerie herauszubilden. .Diese
bestand im Jahre 1734 aus Feuerwerkern, an Zahl 45 und
aus Büchsenmeistern, an Zahl 90. Bei Abgängen wurden
 
Annotationen