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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 2.1900-1902

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Heft 5
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Koetschau, Karl; Jähns, Max [Gefeierte Pers.]: Max Jähns: erster Schriftführer unseres Vereins
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Thierbach: Die ältesten Radschlösser deutscher Sammlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.37716#0152

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138

Zeitschrift für historische Waffenkunde.

II. Band.

Maxjähns hat die Waffenkunde vor dem Forum
der Wissenschaften glänzend vertreten. Ebenso
tapfer und geschickt trat er aber auch für den
Verein ein, in dem sie ihren Stützpunkt gefunden
hat. Unsere Chronik wird die Zeit, in der
Jahns der erste Schriftführer unseres Vereins
war, mit herzlichem Danke zu nennen haben,
und wir alle, die wir ihn persönlich gekannt
haben, wollen ihm ein treues Gedächtnis be-

wahren! Mir aber gestatte man zum Schluss, einer
persönlichen Empfindung mit den Versen des Mat-
thias Claudius Worte zu leihen:
«Ach, sie haben
Einen guten Mann begraben;
Und mir war er mehr!
Karl Koetschau.


Die ältesten Radschlösser deutscher Sammlungen.

Von Oberst a. D. Thierbach.


igentümiich ist es, dass das
angeblich i. J. 1517
von Johann Kiefuss
in “ Nürnberg oder
Wien erfundene Rad-
schloss vorzugsweise
in Deutschland her-
gestellt worden ist.
Nur einzelne dersel-
ben, und zwar meist
in reich verzierter
Arbeit, sind in Italien (Lazzarino Cominazzo) und
Frankreich (Daubigny) in der Mitte des 17. Jahrh.
verfertigt worden. In Spanien hatte man sich dem
nach diesem Lande benannten Stein-Schnappschlosse
zugewendet, welches fast zu gleicher Zeit mit dem
Radschlosse erfunden worden war. Italien folgte
diesem Beispiele, auch Frankreich, woselbst dasselbe
soweit verbessert wurde, dass schon v. J. 1630 an
das vollständige Steinschloss vorhanden war, wes-
wegen man es auch mit Recht das «französische
Schloss» nannte.
Das Radschloss mag anfangs noch sehr mangel-
hafte Einrichtung besessen haben, besonders wird

es leicht unbeabsichtigt zur Wirkung, zur Entzün-
dung' des Schusses, gekommen sein. Es erklärt sich
auch daraus, dass der Kaiser Max diese Schlösser
i. J. 1519 verbot, wenn man auch berücksichtigen
muss, dass derselbe gegen die Handfeuerwaffe über-
haupt, als eine unritterliche, eingenommen war.
Die seitherige Zündungsweise mittels des Lunten-
schlosses war aber so unbequem, dass eine damit
versehene Waffe kaum für den Reiter geeignet er-
schien. Abgesehen davon, dass die Lunte stets
glimmend sein musste, erforderte dieselbe vor dem
Abdrücken des Schlosses ein genaues Abpassen
ihrer Länge, damit das glimmende Ende auch das
Zündpulver der Pfanne erreichte, und dann musste
der Schütze auch vorher die Asche abklopfen. Da
man nun den Vorteil der Schusswaffe auch für den
Reiter wohl einsah, war es natürlich, dass man be-
strebt war, das selbstthätig die Zündfunken erzeu-
gende Radschloss trotz seiner Mängel anzuwenden,
es aber nach Möglichkeit zu verbessern suchte.
Es handelte sich dabei vorzugsweise darum,
das Faustrohr oder Pistoi mit diesem Schlosse zu
versehen und somit eine bequemere Waffe tür den
Reiter herzustellen; selbstverständlich für den Kampf


nji/ls,S3TBB

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Fig. 1.
 
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