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Münchner kunsttechnische Blätter — 15.1918-1919

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Nr. 16
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Berger, Ernst: 25 Jahre Münchener Maltechnik [9]
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Geschichte der Grundierungsmethoden für Holztafeln und Leinwanden [16]
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https://doi.org/10.11588/diglit.36588#0094

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94

Münchner kunsttechnische B!ätter

Nr. r6

derUebergabe an den Auftraggeber (Bauherren usw.)
gut aussah. Dabei ergab sich vor aiiem, dass nur
reine Geschäftsinteressen für die gewerblichen
Maler, Anstreicher, Dekorationsmaler und Lackierer
massgebend waren und dass sie im Handel und
Verkehr mit Farben und allen zugehörigen „Spe-
zialartikeln" ausschliesslich auf die Lieferanten
(Fabriken und Händler) angewiesen waren. Für
diese war eben die Preisfrage in erster Linie
wichtig, weil damit ihre Kalkulation und ihr Ver-
dienst, also der Geschäftsgewinn abhing. Keim
wetterte, wie es seine Gewohnheit war, gegen
allerlei Praktiken der Farbenfabriken, wie z. B.
das „Schönen" von nicht farbkräftigen Pigmenten
mittels Teerfarbstoffen von geringer Lichtbestän-
digkeit, oder das „Strecken" von Farbstoffen mit
Füllungsmitteln wie Schwerspat, Leichtspat usw.;
er führte alsbald einen offenen Kampf gegen diese
unlautere Art des Handels mit Farben, der nach
seiner Meinung gegen die Interessen der Ver-
braucher verstiess. Und so kam er auf den Ge-
danken, die breiteste Oeffentlichkeit durch den
erwähnten Kongress dafür in Bewegung zu setzen.
Bei diesem von Prof. C. Gussow geleiteten
Kongress ist, soviel mir bekannt, durch
Dr. H. Trillich, Direktor einer Farbenfabrik in
Mannheim, zuerst der Gedanke angeregt worden,
die Handelsbräuche und die Handelsbeziehungen
in Fabrikation und Vertrieb von Farben genau
zu kodifizieren, um erst einmal festzustellen, was
„handelsüblich", was unter „technisch und chemisch
reinen Farben" zu verstehen sei, wie gross die
durch die Fabrikation unvermeidliche Verun-
reinigung sein könne oder solle, und wie die
chemische Zusammensetzung der als „Typen" zu
bezeichnenden einzelnen Farbkörper beschaffen
sein müsste. Diesem Gedanken eine feste Form
zu geben, wurde die Gründung einer Kommission
beschlossen, die sich die Herausgabe eines
„Deutschen Farbenbuches" zur Aufgabe
machen sollte. Das war Wasser auf Keims Mühle
und er ging mit allem Eifer daran, in diese Farben-
buch-Kommission alle nur irgendwie mit Farben
interessierten Kreise, vom Chemiker, Fabrikanten,
Juristen, Künstler, Dekorationsmaler usw. ange-
fangen bis zum Kunsthändler, Restaurator und
Kunstliebhaber, aufzunehmen.
Gegen die Bezeichnung „Farbenfälschung,
Schlendrian und Schwindel" erhoben die Fabri-
kanten Einspruch und man einigte sich zur „Be-
kämpfung der Malmaterialienfälschungen'' in der
Bildung eines „Vereins der Farbeninter-
essenten".
Als vorläufiges Ergebnis könnte der Vorschlag
angesehen werden, in den Warenverzeichnissen,
auf den Etiketten usw. genauere Hinweise auf die
Artdes Inhalts, durch bestimmtere Bezeichnungen zu
machen, als dies bisher üblich war. So sollten allge-
mein gültige Unterschiede gemacht werden zwischen

1. Grundfarben (G), d. h. solchen, die eine
bestimmte chemische Zusammensetzung aus
einheitlichen Grundstoffen darstellen, wie
z. B. Zinkoxyd (Zinkweiss), Chromgelb,
Eisenoxydrot, Kobaltblau usw., die ähnlich
der Normalfarbenskala festgesetzt werden
sollten;
2. Mischfarben (M), d. h. solchen, die aus
obigen Grundfarben gemischt werden können,
wie zurzeit die grünen Farben aus Chrom-
gelb oder Codmium mit Pariserblau u. a.;
ß. Fantasiefarben (F); d. h. solchen, deren
Bezeichnungen willkürlich gewählt sind oder
nur äussere Eigenheit der Körper kenn-
zeichnen, wie Rehbraun, Papageigrün, Mode-
rot usw.;
4. Teerfarben (T), d. h. solchen, bei welchen
organische Teerfarbstoffe zur Schönung oder
Verbesserung von Farben, meist in Ver-
bindung von Streckmitteln (Schwerspat,
Baryt usw.) dienen.
Der Wunsch, in den Preislisten gleichzeitig
die Grade der Füll- und Streckungsmittel in Pro-
zenten anzugeben, scheiterte an dem Widerstand
der Fabrikanten, welche ihre Geschäftspraktiken
nicht preisgeben mochten.
Hand in Hand mit den obigen Reformen sollte
auch eine allgemeine Bezeichnungsart der Farben
eingeführt werden, denn bei der bisherigen Unzahl
von Farbennamen und der Systemlosigkeit ihrer
Benennung könnte sich in dem „Farbenbabel"
bald niemand mehr zurechtfinden und müsste eine
Wandlung nur erwünscht sein.
Im Zusammenhang mit den obigen Reformen
stand noch ein Antrag von Prof. v. Marr, dahin-
gehend, die neuen Teerfarben auf ihre Eigen-
schaften als Künstlerfarben eingehend zu prüfen
und nur nach längerer Prüfung auf Lichtechtheit
und Beständigkeit in die Reihe der Künstlerfarben
aufzunehmen.
(Fortsetzung folgt.)
Geschichte der Grundierungsmethoden
iür Holztaiein und Leinwänden.
(Schluss.)
Wer da will, kan die Leinwand, ehe er sie
aufspannt, rollen, auch alle Näthe, Knöpffe oder
Knoten darinne zuvor mit einem Hammer auf
einem gleichen Holtze fein gleich klopffen. Etliche
spannen nur das Tuch auf einen Rahmen feste auf,
glätten es mit einem gläsernen Reibsteine, lassen
es trocknen und tragen mit einem höltzernen Messer
den Grund von rothem Bolus, der mit dem ge-
meinen Fürnis etwas dicke angerühret ist, auf),
lassen es trocknen, und heben es zum Gebrauch
auf. Etliche brauchen weder Leim noch Kleister,
sondern gleich den Grund, so auch gut ist.
 
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