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Der Neckar-Bote: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (8) — 1844

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https://doi.org/10.11588/diglit.42423#0258

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Mögen sie Jedem, der nach mir dorthin zieht, solche
Seligkeiten bereiten wie mir! — Eben wollte er,
um dem Toast die gehörige Weihe zu geben, sein
Glas leeren, als Ludwig, sich ehrerbietig neigend,
ihn davon abhielt und sprach:
— Haben Ew. Durchlaucht die Gnade, mir zu
erlauben, auch mein Glas anklingcn zu dürfen!
— Warum nicht? meinte dieser. Und die Drei
stießen dann an und tranken den funkelnden Wein,
der Marchese im raschen Zuge, der Russe, indem er
ihn dabei prüfend über die Zunge laufen ließ, Lud-
wig aber mit mittelmäßiger Rapiditat, wie er es
gerade für schicklich hielt. Als dies Geschäft been-
det, fragte der Marchese den Toastwilligcn:

— Signor kommen wohl auch aus Italien?
— Nein! antwortete dieser, indem er sich den
Mund mit der Serviette säuberte, nein, ich bin aber
auf dem Wege dahin.
—> So? fragte rasch Cassini.
— Ja, in einigen Tagen und zwar nach Neapel,
beschied Ludwig den Andern, mit einer gewissen
Selbstgefälligkeit nach den übrigen Tischgästen bli-
ckend, die siel) aber darüber gar nicht zu verwundern
schienen, wie er es sick vorgcstcllt und es auch ganz
gewiß an der Table d'Hotc in seiner kleinstädtischen
Heimat der Kall gewesen wäre.
(Fortscyling folgt.)

Amtsblatt
für Mosbach H Neudenau, Eberbach, Adelsheim rc.

Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. <3,793. Die Ausstreichung der Pfandeinträge in den
Unterpfandsbüchern betr.
Da man schon mehrfach wahrgenommen hat, daß sich die Gemeiuderäthe beigehen lassen, bei Ausstreichung
der Pfandeinträge nicht die Verordnung hochlöblicher Kreisregierung vom 26. Januar 1639. Nro. 2217. Ver-
ordnungsblatt Nro. 7. S. 2l.,22. zu beobachten, so wird diese Verordnung andurck mit dem Anfügcn den Ge-
meinderäthen wieder eingcschärft, daß jeder Uebertretungöfall mit einer Strafe von 3 st. für jedes Mitglied
geahndet werden wird.
Mosbach, den II. Juli 1844.
Großherzogl. Bad. Fürstl. Lein. Bezirksamt.
Hotz. vstt. Bobn.

Zwangs-Liegcnschaftsversteigerung.
s372j Mosbach. Gantrichterlicher Verfügung
Großherzogl. Bezirksamts dahier zu Folge werden
Dienstag den 13. August l. I.,
Nachmittags 2 Uhr,
auf dem hiesigen Rathhause untenbesckriebene zur Gant-
masse des Bürgers und Oelmüllers Wendel Strohaner
dahier gehörigen Liegenschaften im Zwangswege öffent-
lich zu Eigenthum versteigert und endgiltig zugeschla-
gen, wenn der Schätzuugspreis und darüber geboten
wird, als:
1.
Ein dreistöckiges Wohnhaus mit Oel- Gyps- und
Schleifmühle in der Oelgasse.
2.
Eine einstöckige Scheuer allda.
3.
14 Ruthen Baum- und Grasgarten in derProbstei.
4.
1 Viertel 22 Ruthen Wiesen im Bruch.
3.
1 Viertel 39 Ruth. Weinberg im Michelsroth.
6.
2 Viertel 11 Ruth. Weinberg im Henschelberg.
Mosbach, den 13. Juli 1844.
Großherzogl. Bürgermeisteramt.
Teubne r.
vät. Wucherer.
Erkennt« iß.
19871 Eberback. Soldat Georg Peter Sauer
von Wimmersbach wird hiermit unter den Landrecht-

satz 913 gestellt, und ihm verboten, ohne Beiwirkung
eines Beistandes zu reckten, Vergleiche zu schließen,
Anlehen aufzunehmcn, ablösliche Capitalien zu erheben,
oder darüber Empfangsscheine zu geben, auch Güter
zu veräußern oder zu verpfänden.
Gegeben Mannheim, den 26. Juni 1844.
Der Regimentskommandeur.
Hoffmann, Oberst.
Nro. 6117. Dies bringen wir mit dem Beifügen
zur öffentlichen Kenntuiß, daß wir demselben seinen
Vater Johann Georg Sauer als Beistand beigegeben
haben.
Ederbach, den 10. Juli 1844.
Großherzogl. Bad. Fürstl. Lein. Bezirksamt.
__H ü b s ch._,_
19861 In Sachen mehrerer Gläubiger
gegen
die Gantmasse des Fuhrmanns
Erbardt Ottinger vH« Eberback,
Forderung und Vorzug betr.
Auf Vorlage der Inventur.
Beschluß.
'Nro. 9947. Ueber das Vermögen des Fuhrmanns
Erhardt Ottinger in Eberback haben wir Gant erkannt,
und Tagfahrt zum Richtigstellungs- und Vorzugsver-
fahren auf
Donnerstag den I. August d. I, früh 9 Uhr,
auf diesseitiger Gerichtskanzlei angeordnet.
Alle Diejenigen, welche ans was immer für einem
Grunde Ansprüche an die Gantmasse machen wollen,
werden daher aufgefordert, solche in der augesetzten
 
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