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Verein für Historische Waffenkunde [Editor]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 2.1900-1902

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Heft 4
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Boeheim, Wendelin: Die Rüstkammer der Stadt Emden, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.37716#0103

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Das Rathaus der Stadt Emden von 1576.

Die Rüstkammer der Stadt Emden.
Von Wendelin Boeheim,
Direktor an den kunsthistorischen Sammlungen des Kaiserlichen Hauses zu Wien, Ehrenvorsitzenden des Vereins
für historische Waffenkunde zu Dresden.

er Oberbürgermeister der dem
Verein für historische
Waffenkimde zu Dresden
als Mitglied angehörigen
Stadt Emden in der Pro-
vinz Hannover brachte
in der im Juni d. J. zu
Dresden tagenden Haupt-
versammlung dieses Ver-
eins den folgenden Be-
schluss zur Abstimmung:
»Der Verein für historische Waffenkunde erklärt es für
dringend wünschenswert,' dass die Stadt Emden durch staat-
liche Unterstützung in den Stand gesetzt werde, für ihre
sehr reichhaltige historische Rüstkammer, die seit länger
als drei Jahrhunderten in der nicht feuersicheren und dunklen
Kammer im dritten Stockwerke des dortigen Rathauses unter-
gebracht ist, ein würdiges feuersicheres Museum zu bauen
und die Sammlung durch einen kundigen Fachmann so zu
ordnen, neu aufzustellen, in stand setzen, erhalten und ver-
walten zu lassen, dass sie zu ihrer vollen Bedeutung ge-
langen und zu fachwissenschaftlichen Studien besser aus-
genützt werden kann.
Sie beschliesst, ihren Vorstand zu ermächtigen und zu
beauftragen, dies in ihrer Zeitschrift zu vertreten und in einer
Vorstellung an die königlich preussischen Herren Ressort-
minister warm zu befürworten.»

Der Vereinsvorstand hat in seiner II. Sitzung am
20. Juni diese Anregung seines Mitgliedes in einer
der Bedeutung des Gegenstandes voll entsprechen-
den Empfänglichkeit begrüsst und hat mit allem
Eifer der Beratung derselben sich hingegeben. Das
Ergebnis soll am Schlüsse dieser Fachschrift seine
Stelle finden.
Was nun den ersten Teil des Schlussantrages
betrifft, so erschien er nach de'm hohen fachlichen
Werte des in Frage gekommenen Gegenstandes so
berechtigt, dass die Versammlung einstimmig be-
schloss, ohne weiteres einen der Fachmänner des
Vereins mit der fachlichen Würdigung der «Rüst-
kammer» zu betrauen und diese m ihrer «Zeitschrift»
an erster Stelle zu veröffentlichen.
Dieser ehrenvolle Auftrag ist auf mich ge-
fallen und ich entledige mich desselben in gegen-
wärtiger Schrift im Bewusstsein meiner Verantwort-
lichkeit für die Richtigkeit und Stichhaltigkeit meines
wissenschaftlichen Urteils.
Wenn Sammlungen historischer Waffen über-
haupt in der Welt nicht gerade überhäufig angetrofifen
werden, so muss es uns überraschen, eine solche
von so ansehnlicher Ausdehnung und namhaftem


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