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Zingeler, Karl Theodor [Bearb.]; Laur, Wilhelm Friedrich [Bearb.]
Die Bau- und Kunst-Denkmaeler in den Hohenzollern'schen Landen — Stuttgart, 1896

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https://doi.org/10.11588/diglit.19636#0010

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IV

VORWORT.

Nach diesem Programme, dessen wesentlichste Punkte hier auf-
geführt werden, soll die Inventarisation enthalten:

eine kurze kritische Beschreibung aller in den Hohenzollern'schen
Landen vorhandenen Denkmäler der Baukunst, Bildhauerkunst,
Malerei und der verschiedenen Kunstgewerbe von der ältesten
Zeit bis auf unsere Tage, soweit solche in kunst- und kultur-
historischer Beziehung von Wert sind, also alle diejenigen Kunst-
produkte, welche durch Alter, Darstellung, Formen, Schicksale
oder historische Bedeutung von Interesse sind, mögen dieselben
im Besitze des Staates, von Kommunalverbänden, Gemeinden,
Korporationen, Vereinen oder im Privatbesitz sein.
Die archäologischen Denkmale, wie: Funde der Stein-, Bronze- und
Eisenzeit, Grabhügel, Volksburgen, Verschanzungen, Hochäcker, Nieder-
lassungen und Wege, Reste aus römischer Zeit, alamannisch-fränkische
Reihengräber u. s. w. sollen durch eine Ubersichtskarte erläutert werden.

Die Aufzählung dieser Gegenstände soll für jeden Oberamtsbezirk
Hohenzollerns in alphabetischer Reihenfolge der Orte, in welchen die-
selben sich befinden, geschehen.

Für die Reihenfolge der Gegenstände eines Orts unter sich wurden
detaillierte Vorschriften gegeben, welche sich den Bergau'schen Vor-
schlägen anschliessen, und die Übersichtlichkeit des Werkes erhöhen sollen.

Die öffentlichen und privaten Sammlungen, über welche Kataloge
vorhanden sind, sollen nur im allgemeinen genannt werden, doch sollen
einzelne Gegenstände von hervorragendem Interesse, welche mit den
beschriebenen Denkmälern in näherem Zusammenhange stehen, hervor-
gehoben werden.

Bei den Bibliotheken und Archiven u. s. w. sind nur Gegenstände
des Kunstgewerbes, Handschriften und Drucke von besonderem Interesse
aufzuführen.

Kunstgegenstände des Privatbesitzes sollen nur in Ausnahmefällen
aufgeführt werden.

Hinsichtlich des Umfanges der Beschreibung, der Form der Dar-
stellung, der Anordnung des Ganzen und der Beigabe von Abbildungen
wurden die Veröffentlichungen über die Denkmäler des Grossherzogtums
Hessen als massgebende Vorbilder bestimmt.

Den historischen Teil, sowie die textliche Abfassung übernahm Herr
Hofrat Dr. Zingeler, die Aufnahme und zeichnerische Darstellung, sowie
die baugeschichtliche Beschreibung der Denkmäler Herr Architekt Laur.
 
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