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Der Neckar-Bote: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (8) — 1844

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https://doi.org/10.11588/diglit.42423#0158

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162

Amtsblatt
für Mosbach Neudenau, Eberbach, Adelsheim rc.

Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 1708. Das Gemeinderechnungswcsen im Amtsbezirk Neudenau, insbesondere die zur amtlichen
Decretur-Ertheilung einzusendeuden Gebührenverzeichnisse der Gemeindebeamten, die
Vornahme der Kassenstürze und Ausstandsliquidationen betreffend.
Beschluß.
Sämmtliche Bürgermeister im Amtsbezirk werden aufgefordert, mit dem Anfang des nächsten Monats die
rückständigen Rechnungen für Geschäfte, welche in den Gemeindevoranschlägen von 1843/44 vorgesehen sind,
einzuforvcrn und dem Gcmeiuderechner in Ausgabe zu decretiren, auch die Gebührenverzeichnisse der Bürger-
meister, Gemeinderäthe und Rathschrciber mit einer Consignation darüber für das Rechnungsjahr 1843/44
schon bis i. Mai d. I. zur Erwirkung der amtlichen Decretur anher einzusenden, damit die Gemeinderechner
in Stand gesetzt werden, nock vor Ablauf des Rechnungsjahrs sämmtlickie Zahlungen zu leisten, welche nach
Maßgabe der genehmigten Voranschläge in dieser Rechnungsperiode berichtigt werden sollen.
Am 1. Juni d. I. haben die Bürgermeister oder deren Stellvertreter mit einem Gemeinderathsmitglied
nnd dem Rathschreiber als Protokollführer bei dem Gemeinderechner den Kassensturz vorzunehmen, deren Tage-
bücher wo erforderlich zu ergänzen und abzuschließen und über den Erfund des Kassenbestands und des Jour-
nalsabschlusses ein Protokoll aufzunehmen, welches von der Sturz-Commission gehörig zu beurkunden ist.
Ebenso sind die Jnventarienstücke der Gemeinde bei denjenigen Gemeindcbeamtcn, welchen solche zur Auf-
bewahrung anvertraut sind, zu stürzen und allenfallsige Abgänge gehörig zu begründen.
Die Gemeinderechner haben sogleich nach vorgeuommcnem Kassensturz ihre vorhandenen Ausstände in einer
Tabelle, welche so viele Colonncn enthalten muß, daß darin die Namen der Schuldner und die Schuldtitel der
einzelnen Einnahmsreste nach den betreffenden Rechnungs-Einnahms-Rubriken aufgeführt werden können, zu
verzeichnen, welche alsdann im Laufe des Monats Juni von den Bürgermeistern und Rathschreibern, unter
Beobachtung der Landrechtsätze 1233 bis 1236, zu liquidsten sind.
Damit es dem Amtsrevisorat möglich ist, die pünktliche Befolgung dieser Anordnung zu überwachen, be-
vor die Rechnungen zur Abhör eingesendet werden, haben die Bürgermeister die Kassen- und Jnventarienstnrz-
und Liquidations-Protokolle, letztere unter Anschluß der Acten der Rechner über Betreibung der Ausstände bis
1. Juli d. I. zur Einsicht anher einznsenden, welche (wenn keine amtliche Einschreitung erforderlich wird) nach
erfolgter Prüfung sogleich wieder als Rechnungsbeleg mit entsprechender Verfügung zurückgesendet werden.
Mosbach, den 16. April 1844.
Großherzoglich Bad. Amtsrevisorat Neudenau.
Starck.

s323^ Nro. 7680. Mosbach. Ueber den Nach-
laß des Georg Adam Ernst von Asbach haben wir
Gant erkannt, und wird Tagfahrt zum Richtigstel-
lungs- und Vorzugsverfahren auf
Mittwoch den 22. Mai d. I.,
Morgens 0 Uhr,
anberaumt. Wer nun aus was immer für einem Grund
einen Anspruch an diese Masse machen will, hat sol-
chen in genannter Tagfahrt bei Vermeidung des Aus-
schlusses von der Masse, schriftlich oder mündlich, per-
sönlich oder durch Bevollmächtigte dahier anzumclden,
die etwaigen Vorzugs- oder UnterpfaudSrechte zu be-
zeichnen, und zugleich die ihm zu Gebote stehenden
Beweise sowohl hinsichtlich der Richtigkeit als auch
wegen des Vorzugsrechtes der Forderung anzntreten.
Auch wird an diesem Tage ein Borg- oder Nach-
laß-Vergleich versucht, dann ein Maffepflcger und
Gläubiger-Ausschuß eruanut, uud sollen hinsichtlich der
beiden letzten Punkte und hinsichtlich des Borg-Vergleichs
die Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschiene-
nen beitrekend angesehen werden.
Mosbach, den 30. März 1844.
Großherzogtiches Bezirksamt Neudenau.
Lindeman n.
vstt. Leutz.
Bekanntmachung.
sXXXI) Mosbach. Da seit geraumer Zeit viele

junge Obstbäume auf städtischem Eigenthum herausge-
rissen und entwendet worden sind, ohne daß man bis
jetzt einen Thäter entdecken konnte, so wird hiermit
Demjenigen, der einen solchen Diebstahl entdeckt und
zur Anzeige bringt, eine Belohnung von 3 fl. aus der
Stadt-Easse nebst dem Drittel der erkannt werdenden
Strafe zugesichert.
Mosbach, den 18. April 1844.
Großherzogliches Bürgermeisteramt.
Teubner.
vät. Wucherer.
Holzverfteigerung.
s344j Mörtel st ein. Dienstag den 30. April l.
I., Vormittags 9 Uhr, werden in dem hiesigen Ge-
meindswald, Distrikt Scbolleurain,
210 Klafter Forlenbolz,
13 Stück Forlenklötze,
etwa 3 Klafter Eichenrinnenholz auf dem Stamm
an den Meistbietenden gegen baare Zablung auf dem
Platz versteigt, wozu man Liebhaber einladet.
Mörtelstein, den 16. April 1844.
Das Bürgermeisteramt.
Senk.

s361j Waldmühlbach. Bis Dienstag den 30.
April l. I. werden im hiesigen Gemeindswald, Distrikt
Suinpf
 
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