zukehren, fo kann ich mich für Berlin und Potsdam kurz faffen. Das ehemalige Fjausminiße-
rium, Klilhelmftraße 73, ift bereits 1919 Dienftgebäude des Reichspräpdenten geworden; die von
Schinkel neu ausgeftatteten Fefträume des Palais am öüilbelmspla^ dienen ebenfalls Repräfen-
tationszwecken des Reichs; das Palais Unter den Linden wird als t)iftorifd)es Denkmal unver-
ändert erhalten; das Schloß Monbijou enthält das Fjohenzollernmufeum, das gegenwärtig neu ge-
ordnet und demnächß wieder eröffnet wird; in den Qaupträumen des Kronprinzenpalais ift, wie
bekannt, ein Geil der Nationalgalerie untergebracht. Das Schloß am Luftgarten endlid) wird zu
zwei Dritteln von dem Kunftgewerbemufeum eingenommen, mit deffen Sammlungen aus Sparfam-
keitsgründen leider auch die hißorifdben Räume in beträchtlichem Umfang befetjt werden mußten;
fonft befinden pch im Schloß noch einige Inftitute, denen in voller Äbfid)t diefer hervorragende
Pla^ eingeräumt worden ift, wie die Kaifer-CUilhelm-Gefellphaft zur Förderung der Kliffenfdjaften
und die Notgemeinfchaft der deutfchen Kliffenfdjaft, und fd)ließlid) einige andere Behörden und
Inftitute. Das Schloß Charlottenburg ift erft in diefem Frühjahr von den lebten Repen der dort
untergebrachten Lazarette geräumt worden; über die zweckmäßige Ausnutzung der freien Räume
(Gewerbefchule, Volkstrachtenmufeum ufw.) fdjweben die Verhandlungen.
Die geringften Schwierigkeiten hat die Verwaltung glücklicherweife bei den Potsdamer Sdblöffern
gehabt. Vorübergehend tauchte der Plan auf, die Orangerie in Sansfouci zur landwirtfchaftlichen
fjochfchule auszubauen; aber nachdem das Raumbedürfnis der Stadt durch Überlaffung der Flügel
des Stadtfdjloffes zu 3wecken der ftädtifchen Verwaltung befriedigt war, trat hier ein Ruhezußand
ein, der auch die Vornahme wiffenfchaftlicher Ärbeiten in den mufeumsmäßig zu erhaltenden
Sch löffern — und das pnd hier in Potsdam beinahe alle — geftattete.
Klas die bauliche Unterhaltung der Schlöffer angeht, fo war die Verwaltung in der glücklichen
Lage, die frühere königliche Schloßbaukommiffion mit ihren feit Jahrzehnten mit den Schlöffern
vertrauten Beamten übernehmen zu können. Die bauliche Pßege — für die allerdings bis vor
kurzem noch die Mittel fehr befchränkt waren — hat alfo keine Unterbrechung erlitten.
Bedeutende Schwierigkeiten ergaben pch bei der praktifchen Frage: In welchem 3uftand pnd die
hiftorifchen Schlöffer im Innern zu erhalten? Klas muß an ihrem bisherigen 3aßand geändert
werden? Und inwieweit ip es mit den Mufeumszwecken vereinbar, daß die Äusftattung, auf die
natürlicherweife das Königshaus Anfprüche erhebt, entfernt wird? Bei allen diefen Fragen, die
wir nach dem Grundfalz, daß ein hißorifches Denkmal möglichp in unverfehrter Gepalt und in
künftlerifch möglichft reiner Form in Erfcheinung treten muß, zur Löfung bringen möchten — bei
allen diefen Fragen liegt für uns noch ein entfdbeidendes Qindernis vor: die Auseinanderfetzung
mit dem Königshaus ift noch nicht abgefchloffen. Die Möglichkeit einer wirklich umfaffenden In-
angriffnahme der nach wiffenfchaftlichen Gepdbtspunkten zu behandelnden Aufgaben bei den hffto-
rifchen Schlöffern ift deshalb noch nicht gegeben.
Indeffen ip doch mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, daß der künftige Beptjftand des
Staates an hiporifchen Schlöffern ungefähr dem entfprechen wird, was in dem feinerzeit dem
Preußifchen Landtag vorgelegten Vergleichsentwurf mit der Krone vorgefehen ift. Die diefem
Vergleichsentwurf vorangeftellte Richtlinie: Die Crennung des Eigentums zwifchen Staat und
Königshaus wird — obwohl grundfäfflich die Crennung nach rechtlichen Grundfägen erfolgen
roll — in der Kleife durchgeführt, daß organifd) 3urammenhängendes nicht nutzlos zerftört wird
und liierte von überwiegend künftlerifcher und hißoripher Bedeutung unverfehrt erhalten bleiben
— diefe Richtlinie wird, wie wir beftirnmt hoffen, für die endgültige Auseinanderfetzung maß-
gebend bleiben. Klir glauben alfo, daß es auch gelingen wird, den hiporifchen Schlöffern, die der
Staat übernimmt, die zugehörige Äuspattung zu erhalten.
Ohne 3weifel hat der Staat die Aufgabe, die von ihm verwalteten hiporifchen Schlöffer als
künftlerifch und hfftorifch möglichft treue und echte Dokumente der Öffentlichkeit darzubieten. Im
Gegenfaff zu den kunftgewerblichen Mufeen befteht der befondere künftlerifche und gefchichtliche
Klert der Schlöffer und ihres Inhalts darin, daß es fich um organifch Gewachfenes an hiporifcher
Stelle handelt. Deshalb haben wir in den Fällen, wo wir Gebäude oder Räume als hißoriphe
Denkmale zu erhalten haben, das, was man hiporifche Objektivität nennt, zu erreichen gefucht,
und zwar fchon jetyt, damit die Ceilung des Bepjzftandes bei Vollzug der Auseinanderfetzung mit
der Krone bereits in möglichft vollkommener tUeife nach den Gepdjtspunkten der hiporifchen Echt-
heit gefchieht. Crojz des wirklich entmutigenden Umfanges der Arbeit haben wir uns dazu ent-
fchließen müffen, möglichft bei allen Denkmalsbauten den der Erhaltung als Denkmal zugrunde
zu legenden 3uPand auch auf Grund der Urkunden feftzupellen und, wenn tunlich, auf die leßteri
Quellen, die Bauakten und Baurechnungen, die Bephreibungen und Inventare, zurückzugehen.
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rium, Klilhelmftraße 73, ift bereits 1919 Dienftgebäude des Reichspräpdenten geworden; die von
Schinkel neu ausgeftatteten Fefträume des Palais am öüilbelmspla^ dienen ebenfalls Repräfen-
tationszwecken des Reichs; das Palais Unter den Linden wird als t)iftorifd)es Denkmal unver-
ändert erhalten; das Schloß Monbijou enthält das Fjohenzollernmufeum, das gegenwärtig neu ge-
ordnet und demnächß wieder eröffnet wird; in den Qaupträumen des Kronprinzenpalais ift, wie
bekannt, ein Geil der Nationalgalerie untergebracht. Das Schloß am Luftgarten endlid) wird zu
zwei Dritteln von dem Kunftgewerbemufeum eingenommen, mit deffen Sammlungen aus Sparfam-
keitsgründen leider auch die hißorifdben Räume in beträchtlichem Umfang befetjt werden mußten;
fonft befinden pch im Schloß noch einige Inftitute, denen in voller Äbfid)t diefer hervorragende
Pla^ eingeräumt worden ift, wie die Kaifer-CUilhelm-Gefellphaft zur Förderung der Kliffenfdjaften
und die Notgemeinfchaft der deutfchen Kliffenfdjaft, und fd)ließlid) einige andere Behörden und
Inftitute. Das Schloß Charlottenburg ift erft in diefem Frühjahr von den lebten Repen der dort
untergebrachten Lazarette geräumt worden; über die zweckmäßige Ausnutzung der freien Räume
(Gewerbefchule, Volkstrachtenmufeum ufw.) fdjweben die Verhandlungen.
Die geringften Schwierigkeiten hat die Verwaltung glücklicherweife bei den Potsdamer Sdblöffern
gehabt. Vorübergehend tauchte der Plan auf, die Orangerie in Sansfouci zur landwirtfchaftlichen
fjochfchule auszubauen; aber nachdem das Raumbedürfnis der Stadt durch Überlaffung der Flügel
des Stadtfdjloffes zu 3wecken der ftädtifchen Verwaltung befriedigt war, trat hier ein Ruhezußand
ein, der auch die Vornahme wiffenfchaftlicher Ärbeiten in den mufeumsmäßig zu erhaltenden
Sch löffern — und das pnd hier in Potsdam beinahe alle — geftattete.
Klas die bauliche Unterhaltung der Schlöffer angeht, fo war die Verwaltung in der glücklichen
Lage, die frühere königliche Schloßbaukommiffion mit ihren feit Jahrzehnten mit den Schlöffern
vertrauten Beamten übernehmen zu können. Die bauliche Pßege — für die allerdings bis vor
kurzem noch die Mittel fehr befchränkt waren — hat alfo keine Unterbrechung erlitten.
Bedeutende Schwierigkeiten ergaben pch bei der praktifchen Frage: In welchem 3uftand pnd die
hiftorifchen Schlöffer im Innern zu erhalten? Klas muß an ihrem bisherigen 3aßand geändert
werden? Und inwieweit ip es mit den Mufeumszwecken vereinbar, daß die Äusftattung, auf die
natürlicherweife das Königshaus Anfprüche erhebt, entfernt wird? Bei allen diefen Fragen, die
wir nach dem Grundfalz, daß ein hißorifches Denkmal möglichp in unverfehrter Gepalt und in
künftlerifch möglichft reiner Form in Erfcheinung treten muß, zur Löfung bringen möchten — bei
allen diefen Fragen liegt für uns noch ein entfdbeidendes Qindernis vor: die Auseinanderfetzung
mit dem Königshaus ift noch nicht abgefchloffen. Die Möglichkeit einer wirklich umfaffenden In-
angriffnahme der nach wiffenfchaftlichen Gepdbtspunkten zu behandelnden Aufgaben bei den hffto-
rifchen Schlöffern ift deshalb noch nicht gegeben.
Indeffen ip doch mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, daß der künftige Beptjftand des
Staates an hiporifchen Schlöffern ungefähr dem entfprechen wird, was in dem feinerzeit dem
Preußifchen Landtag vorgelegten Vergleichsentwurf mit der Krone vorgefehen ift. Die diefem
Vergleichsentwurf vorangeftellte Richtlinie: Die Crennung des Eigentums zwifchen Staat und
Königshaus wird — obwohl grundfäfflich die Crennung nach rechtlichen Grundfägen erfolgen
roll — in der Kleife durchgeführt, daß organifd) 3urammenhängendes nicht nutzlos zerftört wird
und liierte von überwiegend künftlerifcher und hißoripher Bedeutung unverfehrt erhalten bleiben
— diefe Richtlinie wird, wie wir beftirnmt hoffen, für die endgültige Auseinanderfetzung maß-
gebend bleiben. Klir glauben alfo, daß es auch gelingen wird, den hiporifchen Schlöffern, die der
Staat übernimmt, die zugehörige Äuspattung zu erhalten.
Ohne 3weifel hat der Staat die Aufgabe, die von ihm verwalteten hiporifchen Schlöffer als
künftlerifch und hfftorifch möglichft treue und echte Dokumente der Öffentlichkeit darzubieten. Im
Gegenfaff zu den kunftgewerblichen Mufeen befteht der befondere künftlerifche und gefchichtliche
Klert der Schlöffer und ihres Inhalts darin, daß es fich um organifch Gewachfenes an hiporifcher
Stelle handelt. Deshalb haben wir in den Fällen, wo wir Gebäude oder Räume als hißoriphe
Denkmale zu erhalten haben, das, was man hiporifche Objektivität nennt, zu erreichen gefucht,
und zwar fchon jetyt, damit die Ceilung des Bepjzftandes bei Vollzug der Auseinanderfetzung mit
der Krone bereits in möglichft vollkommener tUeife nach den Gepdjtspunkten der hiporifchen Echt-
heit gefchieht. Crojz des wirklich entmutigenden Umfanges der Arbeit haben wir uns dazu ent-
fchließen müffen, möglichft bei allen Denkmalsbauten den der Erhaltung als Denkmal zugrunde
zu legenden 3uPand auch auf Grund der Urkunden feftzupellen und, wenn tunlich, auf die leßteri
Quellen, die Bauakten und Baurechnungen, die Bephreibungen und Inventare, zurückzugehen.
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