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Heidelberger Zeitung — 1863 (Januar bis Juni)

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Februar
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https://doi.org/10.11588/diglit.2820#0155

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bisher aufHne unedle Weise führien. Jm
Allgemeincn läßt man Nichtmilitärs unbelä-
stigt, und wo rie Jnsurgentcn mit einzelncn
Officieren oder Solbaten zusanimentreffen, er-
weist sich stetS als Hauptzweck, die Waffen
derselben zu bekommcn, nicht aber, ste unnölhi-
ger Weise zu mörden. Die Geld - Contribu-
tionen von Private» werben seltener u. maß-
vollcr als vor bem Aufstande ausgeführl; nur
öffentliche Gelder werben überall, wo man
ihrcr habhaft werden kann, weggenommen. Jn
den Treffen mit den Ruffen schlagen sich die
Polen mit Bravour; es ist aber fchabe, daß
so viel Muth unb Kraft auf einc so hoffnungs«
lose Erhebung verschwendet wird, dic ebcn
doch nichts weiter ausrichlen wird, als eincn
neuen Protest gegen die ruffische Herrschaft,
und eine neue Probe -der nationalen Kraft zu
bilden.

Breslau, 9. Febr. Dic nach dem bluti-
gen Zufammentreffen bei Sosnowice und
Modrzjow auf preußifches Gebiet gebränglen
ruffischen Truppeu, aus 2 Majors, 15 Ober-
officieren unb 366 Kosacken bestehenb, sind,
nachdem ste vorgestern in Katlowitz bivvua-
kirt hatten, in Begleitung ciner EScorte von
Ulalien unb einem Jnfanlerie-Commando vor-
läusig nach Gleiwitz marschirt, um -biS auf
Wciieres daselbst zu verbleiben.

Bresla«, 13. Febr. Dik „Bresl. Ztg."
meldct aus Gleiwitz: Heute Vormittag 9 Uhr
rückten die hieher gebrachten russtschen Trup-
pen, vollständig bewaffnet, unier Vorantritt
des preußischen OfficiercorpS und des Musik-
corps, auS, um über Lublinitz nach Czenstochau
zu marschiren. Bedeckung Ulaiien.

Kraka«, 13. Febr. Dem heutigen „Czas"
zufoigc ift Wonchoz von den Aufständischen
wicber genommen wordcn.

Petersburg, 13. Februar. Das heutige
„Journal de Sr. Peiersbourg" hal Berichte
aus Kiew (Kowno?) vom Gestrigcn (Don-
nerstag), nach welche» eine Abtheilung Jnsur-
genlen von 2000 Mann Dubienka (burch die
Schlacht von 1792 bekannles Grenzstäbtchen
am Bug im Gubernium Lublin) besetzt hat.

Neueste Rachrtchten

Paris, 13. Febr. Der „Temps" erzählt,
daß ungesahr 1500 Studenten vor die Woh-
nung des Fürsten Czartorpski, des Haupts
der potniscyen Emigration, zogen unter bem
Rus: Es lebe Polen! Mehrere Verhaftungen
wurden vorgenommen. — Aus Meriko hat
man Nachrichten biS zum 16. Jan. Jn mili-
türischer Beziehung enthalten sie nichts Wich-
tiges. Der Gesunbhettszustand ist gut. Es
kommen fortwährend neue Neserven, Lebens-
mittel und Tranoporte an. Die Operationen
vor Puebla werden wahrscheinlich Mrtte Febr.
beginnen.

'Konstantinopel, II.Febr. 32rumänische
Abgeordueten haden eine Abresse an bie Pforte
eingejandt, ihre Beschwerden gegen den Fürsten
Kusa enthaltend.

Entwurf des Gesetzes über die Organisation
der inneren Nerwaltung.

(Schluß.)

§ 34. Die KretSversammlung hat zu beschlteßen:

1) üder dte Änlegung, Rtchlung und Unterhaitung neuer
Straßen, oder Ucbernahme beretls vorhandener Straßen-
linien auf Kosten deS KretSverbandeS; ebenso

2) über Anlegung und Unterhallung von Brücken und
Kanälen;

3) über dte Errtchtung von Watsenhäusern, Armenhäu-
sern, Krankenhäusern, NettungSanstaltcn. Werkhäusern,
Sparkassen, Kretsschulanstallen;

4) über sonstige gcmetnschaftliche Anordnungen zur Für-
sorgc sür dte Armen;

5) darüber, ob und welche Gemetndelasten tm Allgemetnen
auf den KretSverband übernommen werden follen;

6) über dte Aufnahme von Anlehen auf Rechnung deS
KretSverbandeS;

7) über dte Aufstellung besonderer AuSschüffe für dte
Verwaltung etnzelner KreiSanstalten oder Besorgung ein-
zelner Zwetge der KretSverwaltung;

9) über dte Anträge tn Betreff der Genehmtgung der
Staluten sür die AmtSverbände;

10) über die KretsauSgaben und Etnnahmen, beziehungS-
wetse über dte zur Deckung der AuSgaben deS KretSver-
bandeS auf die etnzelnen Gemetnben zu machenden Um- !
lagen, und über die Borausbetträge besonderS bttheiltgter !
Gemetnden nach dem von dem KretsauSschuß aufzufteüenden
Entwurfe des Voranschlags.

Dtc Umlagen für dte Kretsbedürfniffe werden, wenn ntcht !
besondere Gcsctze etwaS AndereS bestimmen, nach dem Der«
hältntß der der Gemeindebesteuerung unterltegenden Steuer-
kapttatten ge'macht.

§ 35. ES steht thr daS Recht zu, Antrage und Be-
schwerden über solche Angelegenheiten, welche tn uvmtttel-
barer Beziehung zu der Aufgabe deS KretSverbandeS stehen,
an dte StaatSregierung oder dte Ständeversammluug zu
richten.

Ste kann zur Abgabe von Gutachten über wjchttge Fragen
der KreiS-, AmtS- und Gemetndeverwaltung aufgefordert
werden.

8 36. Den Vorsitz tu der KretSversammlung führt etn
Mtntstertalbevollmächttgter oder der KretShauptmann, und
bet deren vorübergehender Verhtnderung der Vorstand deS
KretSauSschuffeS.

Dte Sttzungen der Kretsversammlungen find öffentltch.
Zur Gtlttgkett etneS Beschluffes wtrd dte Sttmmgebung
der Hälste der zur KretSversammlung berufenen Mttglteder
ersordert. Die absolute Mehrhett der Abstimmenden ent-
schetdet, wo ntcht gcsetzltch etne größere Sttmmenzahl ge-
fordert wtrd.

Dte Stimme deS Vorfitzenden wtrd nur bet Sttmmen-
gletchheit gerechnet. Die Gejchäftsordnung wtrd durch Re-
gterungsverordnung festgestellt.

8 37. Dte KretSversammlung wtrd durch den KreiS-
hauptmann jährltch tm October oder. Novcmber berufen.
Eine außerordentliche Einverufung, findet statt auf Anord-
nung der Regterung oder auf Verlangen deS KreiSausschuffeS.

Dte Ausschreiben, tn welchen dte zur Verhandlung kom-
menden Gegenstände zu bezetchnen find, müssen mtndestenS
14 Tage vor der Eröffnung der Vitzungen den Mitgltedern
zugestellt werden. Ueber Anträge, dte ntcht im Ausschretben
bezctchnet find, kann dte KretSversammlung zwar sosort be-
ralhen, ohne Zustimmung der Staatsbehörde und deS KretS-
ausschuffes darf aber erst tn der nächsten SttzungSpertode
darüber Beschluß gefaßt werden.

8 38. Für den Vollzug der Beschlüffe der KretSver-
sammlung, sür dte Vcrwaltung deS KretSvermögenS und
der KretSanstalten besteht, sowett ntcht SonderauSschüffe
aufgestellt sind, etn Kretsausschuß von 5 Mttgltedern und
2 Ersatzmännern. Letztere werben im Faüe des AuStrtttS
oder dauernder Verhtnderung etnes MitgliedeS nach der
Sttmmenzahl, dte sie erhtelten, oder bei Sttmmengletchheit
nach dem Loose tn den KretSausschuß berufen. Die Zahl
der Mttglteder deS KretSauöschusseS kann durch Beschluß
der KreiSversammlung und mit Zusttmmung der Regierung
abwetchend von ber obtgen Lesttmmung festgesetzt werden.

Dte KretSversammlung wählt dte Mttglteder deS Kretö-
ausschuffes und dte Ersatzmänner für bie Dauer von 3
Jahren mtt relattver Sttmmenmehrhett auS den am Sttz
der KretSverwaltung oder tm Umkrets von zwet Stunden
wohnenden, zur KretSversammlung wählbaren Personen.
Der Kretsausschuß wählt aus setner Mitte etnen Vorstand.

8 39. Dem KreiSauSschuß steht außer den bezetchneien
Ausgaven zu:

1) für dte Zett, in welcher dte Kretsversammlung ntcht
tagt, dte Zntereffen dcS KreiseS wahrzunehmen, auch tn
drtngenden Fällen Anträge und Beschwerden der tm 8 35
bezetchneten Art an dte StaatSregtcrung oder dte Stände-
versammlung zu richten;

2) die tn der KreiSversammlung zu berathenden Gegen-
stände unter Zuztehung dcs KretshauptmannS und der be-
sondern AuSschüffe vorzuberetten.

8 40. Dte Wahl besonderer AuSschüsse durch dte KretS-
versammlung geschtcht nach relattver Sttmmenmehrhett auS
allen Einwohnern des KretseS, welche tn die KretSversamm-
lung wählbar oder tn derselben sttmmberechligt find. Fällt
ctn Mttglted weg, so wählt der KrciSausschuß den Ersatz-
mann. Der Vorstand des KretSausschuffes kann den Vorsitz
tn den SonderauSschüssen etnem Mttglted beö KreisauS-
schuffeS oder deS SonderausschusseS selbst dauernd oder für
etnzelne Fälle übcrtragen.

8 41. Dte Mttgliedcr deS KrctSauSschuffeS oder der
Sonderausschüffe können von der Staatsregtcrung tn drtn-
genden Fällen auS deaselben Gründen threS AmtS entlassen
werben, auS welche» fie dtese Maßregel gegen Mttglteder
der Gemetnderäthe zu treffen befugt ist.

8 42. Dte Mtlgltedschaft der Kretsversammlung, deS
KrctSausschusseS und der SonderauSschüffe tst etn Ehren-
amt; doch kann die Kretsversammlung etne Entschädtgung
für Auslagen und Zettverlust bewtlltgen. Dte Verwetge.
rung der Annahme hat bet den Mttgliedern der AuSschüffe
dteselben Folgen, wte dte Verweigerung der Annahme des
Bürgermeisteramtes. Ueber dte Erheblichkett der Entschul-
dtgungSgründe entscheidet der Kretsausschuß. Dte Geld-
strafcn wegen ungerechtfertigter Ablehnung der AmtSüber-
nahme stteßen in dte KretSkaffe.

8 43. DaS Mintstertum deS Znnern tst befugt, ein-
zclne Beschlüsse der KreiSorgane, welche daS Gesetz oder daS
allgcmctne Zntereffe veiletzen, für nichltg zu erklären.

Die Aufnahme von Anlehen aus Rechnung deS Kretses
kann uur mtt Genehmigung der Staatöbehöide ersolgen.

Dte von der KretSversammlung etnzelnen Gemetnden
auferlegten Vorausbciträge (§ 34, Ziff. 10) köunen auf
Einsprache dteser Gemetnden von dem Mintstertum deS
Znnern gemtndert oder ganz aufgehoben werden.

Ebenso kann auf Beschwerde etnzelner Gemeinden dte
AuSführung etneS BeschluffeS von der Erhebung angemes-
sener VorauSbeiträge der besonderS bethetltgten Gemetnden
abhängtg gcmacht werden.

Der StaalSregierung bleibt ferner vorbehalten:

1) darüher zu wachen, daß die durch Gesetze oder gesetz-
mäßtg ergangene Verordnungen dem Kreteverband aufer-
legten Lasten und Verbtvdltchketten tn dem, dem Gesetz
entsprechenden Umfang erfüllt werden;

2) einzelne Rechnungen deS Kreises der Oberabhör zu
unterztehen;

3) im öffentltchen Zvtereffe Gesetzwtdrtgketten und Nach-
lässigkeiten der Kreisbeamten zu rügen und für Abstellung
der Mängel zu sorgen.

Ste kann die Entlaffung der KreiSbedtensteten, tnSbe-
sondere dcs RechnerS, tm Weg des btenstpolizctlicheu Ein-

8 44. Der Kreishauptmann tst befugt, den KreiSauS-
schußsitzungen bcizuwohnen und jederzett von den Beschlüffen
der Kreisbehörden Etnficht zu nehmen. Er stellt tn KretS-
angelegenhetten dte erforderltchen Anträge an daS Mtntste-
rtum deS Znnern.

8 45. Ueber Stretttgkeiten deS öffentlichen RechteS, zu
welcheu dte Ansprüche an den KretSverband und da- Bet-

tragSverhältntß zu deffc» Bedürfntffen Anlaß geben, evt-
schctdet der KretShauptmann unter Mitwtrkang deS AmtS-
rathes setnes BeztrkS und unter Zuziehung der zwet nstchft-
wohnenden BeztrkSbeamten des KretseS.

8 46. Die Gemetnden eineS AmtSbezirkS können fich
zur Förderuug besttmmter gemetnsamer Zntereffen zu etnem
AmtSverband veretntgen.

Auf den Antrag von mtndestenS zwei Drttttheilen der
Gemetnderäthe, welche dte Hälfte der Gtnwohnerschaft deS
Beztrks vertreten, rust dcr Beztrksbeamte dte Versammlung
der Gemetndebevollmächttgten zur Gründung des Amts-
verbandes etn.

Zu dtesem Zweck thetlt der AmtSrath die Gemetnden nach
den für dte KretSversammlung geltenden Vorschrtften tn
Wahlbeztrke und besttmmt dte Zahl der Abgeordneten jedes
WahlbeztrkS, so daß dte AmtSversammlung nicht weniger
als 16 und ntcht mehr als 24 Mttglteder enthäit.

Die bezüglich der Kretsversammlung geltenden Wahlvor-
schrtften sind auch für dtrse Versammlung maßgebend.

Die AmtSversammlung läßt durch etnen Ausschuß etn
Statut entwersen, welches mit der Begutachtung des AmtS-
ratheS und den Anträgen der KreiSversammlung dem Mint-
stertum deS Znnern zur Genehmigung vorgelegt wtrd.

DaS Statut cnthält dte Besttmmungen über den Wtr-
kungskretS und dte tnnere Einrichtung des AmtöverbandeS.

Es kann ketue Besttmmungen enthalteu, welche tm Wtder-
strctt mtt den Verpsttchlungen gegeu den KretSverband stehen,
oder dte Gcmetnden von der Verbtndlichkett zur Thetlnahme
an den KreiSanstalten und KretSlasten ganz oder thetlwetse
befreten, oder daS Wahlrecht, die Wählbarkett und dte
Mttgliederzahl der AmtSversammlung außerhalv der Schrau-
ken sestsetzen, welche dte obigen Besttmmungen geben, oder
dte Rechte der StaatSverwaltungSbehörde schmälern, welche
thr bet deu KretSverbänden vorbehalten find.

8 47. Der genehmtgle Amlsverband besttzt wte der
KretSverband dte korporattve Berechttgung. Er kann ohne
Zusttmmung aller bethetligten Gemeinden nur mtt Geneh-
migung deS Mintsteriums des Znnern und nach Vernch-
mung der Anträge der KreiSversammlung ganz oder thetl-
wetse wteder aufgelöst werden.

VI. Schlußbesttmmungeu.

8 48. Eine Rcvtsion der bestehenden Gesetze und Ver-
ordnungen wtrd dieselben mtt der vorstchenden Organisatiou
tn Etnklang bringen.

8 49. DaS Mintstcrtum deS Znnern und, sowett eS
dieselben betrtfft. dte übrtgen Mtnisterten, find mtt dem
Vollzug dteses GesetzeS beauftragt.

Vermischte Uachrichten.

Zu Montreur am Gensir Sec jiarb am r. d. M.
vr. Guggenbühl, der Befitzer der bekannten Crettnen-
Anstalt auf dem Abendberge bct Jnterlakcn.

Darmstadt, 7. Febr. Gestern Abend eretgnete'fich
tn hiesiger Aitstadt etn schreckiicheS Unglück. Etne Famtlte,
welche mtt dem Etnpacken der von thr verferttgten Knall-
bonbonS beschäfltgt war, verunglückte durch dte Grplostou
etner mit dtesen Kugeln gefüllten Ktste. Dte Wtrkung
war eine furchtbare, Fenster und Möbel wurden zertrüm-
mert, thetlweise auf dte Straße geschleudert. Dte Unglück-
ltchen, Vater, Mutter und 3 Ktnder, sind furchtbar ver-
brannt 1n das Spttal gebracht worden. Eta dauernder
Nachthetl dürfte wohl zurückbletben.

Aus Baden. Nach bestimmtcn Mttthetlungen soll
bezüglich der vor etntger Zett durch die Subalterndiener
der großh. Regterung überretchten Petitton, worin dieselben
um Erhöhung der Wittwengehalte, sowte Regultrung des
PensionSgesetzeS bitten, von letzterer bereits Vorlage an
dte Stände gemacht worden setn. — Die großh. Dtrectton
der Verkehrsanstalten macht bekannt, daß dte btsher aof
zwet Tage tn jedem Monat' beschränkt gewesene Beförde-
rung von Mtneralsäuren, Alkohol, geretntgtem Erdöl (Pe-
troleum) rc. auf fünf Tage jeden MonatS auSgedehat
worden tst.

Mannheim, 12. Febr. Mannhetmer Börse. Tabak
fest, sür Umblatt pr. Zuni fl. 23Vr gebotin., fi. 24V»
verlangt; Aufarbetter pr. Junt fi. 25V» abgelaffen. Ge-
treide, Stimmung fest, Pretse unverändert. Zn Effecten
lebhafter Umsatz. Türken auf Prämte ä 41*/z, äout 2v/g
auf ultimo Aprtl. Devisen zu Notirung gehandelt. —
Wctzen, hiesiger, effectiv, fi. 12^/z, fränk. fl. l2Vs
ungar. fl. 12^/4 6., pr. Mat mtt 24 kr. Prämte fi. 16.,
fi. 12^/4 üx Roggen, effecttv, fl. 9. 36 k., pr. März
fl. 9. 36. Aprtl fl. 9. 36, Mat fl. 9. 45 k., Gerste,
effectiv, fl. 8. 15 6., fl. 8. 24 k., Hafer, effcctiv, fl. 3.
12 0., fi. 3. 15 ?., pr. Mat mtt 12 kr. Prämte fl. 3.
12 6., KohlrepS, effecttv, fi. 25 k. . Leinöl, eff., Znland
tn Parthteen fi. 27 6., fl. 271/4 k., transit fl. 26 6.,
fi. 26i/z k., Rüböl, eff., Jnland tn Parthteen fl. 3V 6.,
faßwetse fl. 30Vr 6., fi. 31 auf Lteferung pr. Octbr.
fi. 28 Kleesaat, deutsche. fl. 30 6., fl. 30V» ^ Lu-
zerner fl. 30 6., fl. 31 Esparsette fi. 10 6.. fl. lOVs?.,
Bad. 4«/o Obl. 100^8 6.. ItM/s k . 3^2 Vo Eisen-
bahnscheine fl. 945/« 6.. 95 3VrO/o Rentscheine 93 6.,
94 k., LudwtgShafcn-Berbacher Eisenbahnactien 14l3/g6.,
142 Neustadt-Dürkbetm 100 6., 100^4 k-. Mannh.
Schleppschifffahrt 104*/- k-. WaghäuSler Zuckerfabrik
122 6., LudwigShafener Brauerei 112 k.

Gottesdienst in Heidelberg.

Sonntag, den 15. Februar, VormittagS 9 Uhr, predigen:
tn der Hetltggetstttrche: Hr. Stadtpfarrer Schellenberg;
in der Provtdenzkirche: Hr. Vicar Röck.

NachmkttagS 2 Uhr,

tn der Providenrktrche.'.Hr. Stadtpfarrer Herbst.

Seminargottesdiensr tn der Provtdenzktrche um
11 Uhr: Hr. Eandidat Höchstetter.

. WochengotteSdtenfte: tn ver St. PeterSktrche:

Mtttwoch, 9 Uhr: Hr. Stadtpfarrer Herbst.

Freitag, S Uhr: Hr. Candtdat Kletn.

Deutschkatholische Gemeinde.
Sonntag, den 15. Februar, früh 9 Uhr,
im Saale der Casino-Gesellschaft Gottesdiensi
durch Herrn Dr. Brugger.
 
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