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Heidelberger Zeitung — 1863 (Januar bis Juni)

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April
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* Politische Umschau.

Der Gcsammtverein der Gustav-Adolf-Stif-
tung hält nach der D. A. Z. dieses Zahr seine
Hauptversammlung in Lübeck in den Tagen
des 1. bis 3. September.

Jn Fvlge der mit Genehmigung der Regie-
rung in Liffabon zu Gunsten der Polen ge-
gebenen Theatervorstellung, wclcher auch der
König beiwohnte, hat die russtsche Gesandt-
schast Reclamation erhoben.

Die Mectings für Polen haben in Eng-
land ihren Fortgang. Ein solches fand ge-
stern in Marplebone in London untcr dem
Vorsitz des Parlaincntsmitglicdes iiord Fermop
statt, der u. A. bemerkte: Die Amnestic sei
ein bloßcr Pöckclhäring, den die ruff. Regie-
rung über die Fährte ziehe, um die Spmpa-
thien Enropa's von den Polen abzulenken,
damit ste, wenn Alles still geworden ist, um-
kehren und Polen wieder wie früher ungestört
knebeln nnd wsrgen könne!

Nach einem der Gazetle du Midi zugehen-
den Briefe hättc Marqnis Wielopolski dem
Großfürsten Constantin einen Entwurs über
Aushebung sämmtlicher kathol. Klöster in Po-
len vorgelegt.

Der griechische Thron ist vielleicht vakanter
als jc, und wahrscheinlich crfahren wir baid,
daß es mit der dänischen Kandidatur ans sei.
Die Bedingung einer permanenten englischen
Schißsstation in ben griechischcn Gewäffern
zum Schutze der Negierung käme einer per-
manenten englischen Zntervention gleich, würde
also auf internationale Schwierigkeiten stoßcn.
Auch ist bis jetzt noch nicht vorherzusehen,
vaß dic baprische Dpnastie Vcrzicht leisten
wolle. Kurz, nichtS ist voreiliger, als die Be-
hauptuug gcwisser Biätter, dic Thronbestei-
gung des Prinzen Wilhelm sei cine ausge-
machte Sache.

Deutschla«d

Karlsruhe, 17. April. DaS heute erschienene Regbl.
Nr. 16 enthält (außer Personalnachrtchten):

I. Verfügungen und Behmntmachungcn der Ministerten.
1) Bekanntmachung deS großh. MtntsteriumS deS großh.
Hauses und der auswärttgen Angelegcnheiten. Dte mtt
der königl. hannover'schen Regierung gctroffene Veretn-
barung übec gegenseittg zu gewährenden gesetzltchen Schutz
von Waarenbezetchnungen betreffend. Darnach find dte
großh. badtsche und dte köntgl. hannover'sche Regierung
durch AuStausch von Ministertalerklärungen tn beidersettS
stetS wtderrusttcher Wetse unter fich überetngekommen, ihre
Unterthanen gegenseittg tn dem gesetzlichen Schutze der
Waarenbezetchnungen etnander gletch zu stellen; in Folge
Deffen werden etnerseitS dte Vorschrtften des Art. 444 deS
dteSsetttgen Strafgesetzbuchs vom 6. März 1845 auch zu

Gunsten der Unterthanen des Königreichs Hannover, ander-
seitS dte durch dte Gesetzgebung dieses Köntgretchs (tm
Anhange deS näheren mttgetheilten) Bestimmungen über
den iu diesem Staate gewähren Schutz von Waarenbezetch-
nungen, dort auch zu Gunsten der dteSsetttgen Staatsan-
gehörtgen tn Zukunft bts auf WettereS Geltung haben.
2) Bekanntmachungen deS großh. Mtntsteriums des Zn-
nern: a) Die Vergebung etnes FreiplatzeS tn dem wetb-
ltchen Lehr- und Grziehungsinkitut tn Baden betreffend.
b) Dte StaatSgenehmigung von Sttftungen im Ober-
rhetnkretse betreffend.

ll. Dtensterlcdtgungen. Am Lyceum in KarlSruhe etne
für einen wissenschaftlich gebtldeten Lehrer besttmmte Lehr-
stelle der Mathematik und Phyfik mit einem Etnkommen
bis 1500 st. Am Lyceum in Mannhetm etne für einen
wtffenschaftlich gebtldeten Lehrer besttmmte Lehrstelle der
Mathemattk und Phystk mit etnem Etnkommen bts 1100 fi.
Am Gymnafium tn Donaueschingen zwet Lehrstellen für
wiffenschaftlich gebildete Lehrer, wovon die eine vorzugS-
wetse zur Ertheikung des UnterrichtS tn Mathematik und
den Naturwiffenschaften besttmmt tst, mtt etnem Einkom-
men von je 800 fl. Dte Beztrksforsteien Buchen, Kippen-
heim, Lahr, Pfullendorf, Waldkirch und Zell im Wiesen-
thal. Die Obereinnehmeret Donaueschingen.

^ Karlsruhe, 18. Aprii. Uebcr eine
wichtige Abänderuiig, welche dic Commisston
der zweitcn Kammer bezüglich des Entwurfs
der Verwaltungsorganisation bean-
tragt, nämlich dic Veränderung des Wahl-
modus für die Mitgliedcr des Amtsraths und
der KreiSvcrsammlung, habe ich Zhnen bereits
berichtet.

Ein wcitcrer Abänderungsvorschlag betrifft
die Steüung der „Landescommiffäre." So
verschieden auch die Anstchten der Commisstons-
mitglieder darüber waren, in eincr Beziehung
waren sie alle einverstanden, daß nämlich diese
Landescvmmissäre den Keim ihrer Entwickelung
zu wicderkehrenden besonderen Mittelstellcn,
welche abcrmals den unmittelbaren Einfluß
der Central-Rkgierung auf die Bezirksstaats-
vcrwaltung unterbrechen würden, nicht in sich
tragen dürfen. Deßwegen sollcn ste nach An-
stcht dcr Commission in crster Rcihe Mit-
glieder des Ministeriums bleiben, als Landcs-
commiffärc keine besondcre Signatur erhalten,
mit dem Ministerium 'in vft wiederholtem
mündlichem Verkchr bleiben und von demsel-
ben zu jeder Zeit ohne alle Schwierigkeit zu-
rückberufen werdcn können.

Jn diesem Sinne schlägt die Commisston
vor, im Gesetzc zu bestimmen, daß die Landes-
coinini'ffäre, wenn sie überhaupt von der Re-
gierung aufgestellt werden, ihren Wohnsttz wohl
auswärts haben können, abcr nicht m ü ssen.

Eine weitere wesentliche Abändcrung des
Entwurfs bczieht stch auf die Errichtung von
Amts vcrbänden. Nach §. 46 des Ent-
wurfes svllen innerhalb der vbligatorisch ein-
geführteii Kreisverbände auch die sämmtlichen
Gcmeinden eines einzelnen Amtsbezirks zum

Zweck der Förderung gemeinsamer Jntereffen, e
bie nicht dcn ganzcn Kreis-berühren, zu einem
Amtsverbande zusammengefaßt werden, svbald
zwei Drittel der Gcmeinderäthe, welche min-
destens die Hälfte der Einwohncr des Amts-
bezirks vertreten, seine Gründung beantrage».
Hierin erblicktdie CommisstongroßeUebelstände,
einmal eine Härte gegcn die zumBeitritt ge-
zwungen werdcnden Gemeinden, sodann eine
zwecklose Hemmniß gegen die Bildung kleinerer
Berhände von mehreren Gemeinden, die ver-
schiedenen Amtsbezirken angehören. Sie be-
antragt daher, die Bildung von klcineren Ver-
bänden (Bezirksverbänden) mit lauter frei-
willig beitretenden Gemeinden innerhalb beS
Kreises gesctzlich zu crmöglichen, und, wenn
zweckmäßig, anzuregcn und zu befördern.

Karlsruhe, 18. April. Man erwartet
nächsten Montag oder Dienstag eine Znter-
pellation in ber zweiten Kammer wegen ver
schleswig-hvlsteinischen Frage. — Die Com-
miffion zur Prüfung des Entwurfs einer Cri-
minalproceßvrdnung wird aller Wahrschcinlich-
keit nach die Abschaffung der Todesstrafe be-
antragen. -

Karlsruhe, 18. April. Gestern Abend
nach 7 Uhr fand die feierliche Bestattung des
heimgegangenen Redtenbacher statt; fast alle
Polptechniker, voran dic Maschineiibauschüler,
betheiligten stch mit Fackeln an dem Leichen-
zuge, welcher mit einem MusikcorpS eröffnet
wurde, dem unweit ein zweites fvlgte. Den
Sarg begleiteten und trugen abwechselnd 24
ältere Maschinenbauschüler, ein Anderer trug
auf einem Kiffen einen Lorbcerkranz, ein Drit-
ter die drei Orden des Verblichenen; jede Schule
hatte ihre Führer. Jn Mittc des Fackclzugs
ging die llbkigc Begleitung, zwei Hofwagen
schlvffen den Zug. Herr Geistlicher Rath Gaß
vollzog die kirchlichen Handliuigen.

München, 16. April. Rach eiiiem gestern
aus Rom eingetroffenen Telegramm ift I. Maj.
dic Königin von Neapel im besten Wohlsein
dort angelangt.

München, 18 April. Die „Bayr. Ztg."
enthält nachstehenden officicllen Artikel: Zm
Vertrauen auf die burch bestchcnde Verträge
und durch die griechische Constitution gewähr-
leisteien Rechic der bapcrischen Dpnastic Luf
den griechischen Thron ist von baperischer Scite
bisher eine Einsprache gegen bekannte Vor-
gänge nicht erhoben worden. Die Candidatur
des Prinzcn Wilhclm zu Dänemark und bie
Lage, in welche dadurch die Sache gebracht
wurde, vcrpflichtet die baperische Regierung
jedoch, das bisherige Schweigen zu brechen.

Iohann Philihh Palm.

(Schluß.)

Palm bat nm Gehör, dieS wurde ihm jcdoch nicht
nur abgeschlagen, sondern dcr Adjutani des Mar-
schalls gab ihm zugleich d-n niederschlagcnden.Bc-
schejd, seincr Verhastung liegc ein unmiiielbarer
Beschl aus Paris zu Grunde, und er werde nach
Braunau abgesühri werden. Die Wahl dieser Siadi
haite ihren Grund. Denn da sie zu dcn von Frank-
reich zurückbehalicnen ösicrreichischen Orien gehörie,
so konnien die franzöfischen Schergcn unicr eincm ^
Scheine des Rcchis hier nach jranzöfischcn Gesetzen
vcrfahren. Die Abführung nach Braunau erfolgie, >
und Palm langie am W. August daselbsi an. Seine
Gaiiin haiie sich rndeffen mii einer Bitischrifi an
den französischen Minister Oiio in München, und
als diese erfolglos, ja unbcaniworiei blicb, mii
einer gleichen an den Marschall und Fürsten von
Neufchaiel, Berthicr, gewcndei, auf. «elchc wenig- >

vor cinc Miliiair-Commisfion gestelli, welche aus
den Obersten der Marschälle Souli, Bernadoiie,
Ncy, Mvriier, Davoust, dem Chcf des General-
stabeS der crstcn Divifion dcs vierien Armeecorps,
dcm Adjuiani-Cominandanien Binot, sowie cincm
französischeii KriegSaudiieur vermöge cines kaiser-
lichen Decreis vom 17. Mesfidor dcs zwölficn Iah-
rcs »om Marschall Bcrihier außerordenilich zusam-
mengesctzi war. Nur rwei Vcrhörc fanden stati.
Palm, dcm man keincn Veriheidigcr gestaiiei haiie,
veriheidigie sich selbst miiiels eines Dollmcischers,
so daß cr vvr jedem andern Gerichic gewiß srei-
gcsprvchcn «ordcn wäre, allein hier fand das altc
Wort: „daß Gewali vor Rechi" gehc, seinc völlige'
Anwcndung. Scin Tod war im Voraus befvhlen,
— wic dics auch bei den Schill'scheu Officieren der
Fall war, welche späterhin in Wcsei crschoffen wur-
den, — und dic Lommiffion haiie ja nur über dic -
zwei Fragcn zu enischeiden: War der Kaiscr und
die Armce in bcr mehr erwähnicn Flugschrifi ve-
leidigi, und war Palm dcr Verbreiier derselben?
Fragen, die bejahcnd beaniworiei wcrden mußien;

, gcschah «irklich am 2b. August*), und das Ur-
l thcil wurde — denn Schrccken «ollte man ja er-
i rcgen — gedruckt und in vielcn iausend Eremplaren
! verbrcrtei. Eigenilich häiie das Urtheil crst nach
24 Siundcn nach der Ankündigung dcssclben »oll-
strecki werdcn solleii, allein ma» haiie Eile. Jn
der eilften Vormitiagsftunde dcS 26. Aug. «urde
Palm, der seine Lossprcchung crwartctc, scine
Verurihcilung bckannt gcmachi und zugleich, daß
die zweiie Nachmiüagsstunbe deSseiben Tages sernc
Todesstundc sein werde. Palm beiheueric, auss
Höchste ergriffen, nochmals vor Goit seine Ünschuld
und vcrlangie nach ciiicm Geistiichen. Siaii des
Einen fandcn stch dcren zwei bei ihm cin, der Welt-

*) Zuglcich mit Palm wurde der Wcinhändler
Zoscph Schooerer aus Donauwörih, der Stage'sche
Commis in Acnisch, der Buchhändler Kupfcr in
Wicn, der Buchhandler Eurich in Linz, sowie der
Gastwirth Mcrkcl aus Neckarsulm, letzierc vierje-
doch nur in sbsvlltia, da man sich ihrer nichi haiie
bcmächiigen können, als dcS HochverraihS schuldig
zum Tode veruriheili. Schoderer «urde jedoch auf
die Berwcndung seines Landesherrn nach etner scchs-
«öchenilichen Haft degnadigi.

stenS die Aniwori crfolgic, daß nichis zu hoffen «as war dahcr anders zu erwaricn. alö daß das
sei. Kaum in Braunau angrkommcn, «urde Palm ^ Todesuriyeil ausgesprochcn «erdeF «ürde. Dtes
 
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