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Heidelberger Zeitung — 1863 (Januar bis Juni)

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Februar
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https://doi.org/10.11588/diglit.2820#0185

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* Politische ttmschau.

Die „Allg. Ztg." vernimm!, daß das baPr.
Ministerium der aySipäriigen Aiigelegenheiten
eine Eircularnotc erlajsen hat, worin es, im
Falle der Sprcngung deö Zoüvereins durch
Preußen, die übrigen Staaten deS Zollver-
dins einladet, einen besonderen Zollverein zu
bilden, in welchem wohl Oesterreich seinen
Platz finden würde.

Die Ständeversammlung des Herzogthums
Naffau ist auf den 9. März d. I. cinberufen.

Das Appellations-Gericht in Breslau hat
die Beschlagnahme der „BreSlauer" u. „Schle-
fischen Zeitung" wegen einer Bekanntmachung
von Beiträgen für den Nationalfonds für ge-
rechtfertigt crklärt.

Der Fürst von Hohenzollern hat das Mili-
tärgouvernement der Rhcinprovinz und West-
phalenS crhallen, der mililärische Oberbefchl
ist aber mit diesem Pvsten nicht verbunden.
Die Mililärpartei nennt ihn „Demokrat."

Wie man gerüchtweise hört, svll eine dcr
geheime» Klauseln der preußisch-russischen Con-
vention sich auf die orientalifche Frage be-
ziehen.

Dic preußische Regierung soll einen Gesctz-
entivurf beabstchtigen, der die Summe von
400,000 Thalcrn sür ein dem hochseligen Kö-
nige im Lustgarten zu errichlendes coloffales
Monument bcantragen würbc.

Die neuesten Berliner Privatberichte und
Zcilungsangabcn machen eS wahrscheinlich, daß
die vielbesprochene Convcntion mit Rußlanv
nicht sowohl das Werk deö Hrn. v. Bismarck,
sonber» daß dieselbc viclmehr ursprünglich so-
gar vhne dcffen Vorwissen, oder wie cine an.
dere Version lautel: gegen beffen ausgespro-
chenen Wiücn, zuiiächft auf Veranlaffung der
den Thron umgebenden CamariUa, abgeschlos-
sen wordcn lst; — ein neues Zeichcn, baß
die Mißstände in Preußen keineswkgs blvs
vvn der einzelnen Person des Hrn. v. Bis-
marck abhängen, sonbern mit dem ganzen
Staatsorganiömus verwachsen finb.

Während einige Blätter dse offenbar aus
der Lust gegriffene Angabe verbreiteten, die
Regierung des Großherzogthums Heffen werdc
stch bemnächst für den franz. Handelsvertrag
erklären, berichten Berliner Zeitungen, daß eine
solche Rachricht auch bczüglich Kurheffens
falsch sei.

Die „Mainzer Ztg." enthält folgende, kaum
glaubliche Miilheilung: Dic kathvlischen Ge-
sangbucher mit deulschem Tert, wie ste seit
vielen Jahren in der Diöcese Mainz im Ge-

brauch find, sollen demnächst abgeschafft wer-
den und an ihre Steük werden solche mit la-
teinischen Gesängen eiageführt werden. Jn
Zukunft werden also die Leute wieder oft nicht
wisscn, was sie zur Ehre Gottes in den Kir-
chen abfingen.

Zur Bekämpfung eineS an der Freiheit der
Franzosen zweifelnden Artikels der „Union"
stellt Hr. Granier v. Caffagnac die mehr alS
naive Behauptung auf, der deutlichste Bewcis
dafür, daß Frankreich reif zur Freihrif sei,
liege barin, daß es seit zwölf Jahren bereitS
der, Freiheit in einem Grade theilhaftig sei,
wie zu keiner anderen Zeit zuvor. (!!)

Zwischen den Cabineten von Paris, Lon-
don unb Wien sollen in Bezug auf die pol-
nische Frage in zweisacher Richtung hin leb-
haste Verhandlungen stattfinden, bie nahe da-
ran sind, zu einrm postiiven Resultate zu füh-
ren. Einmal soll eö sich um einen collectiven
Schritt bei vem Petersburger Cabinet handeln;
anderseits jedoch bildet unabhängig von letzte-
rem die preußisch-ruffische Cvuvention u. spe-
ciell bie Haltung Preußcns den Gegenstand
eines sehr animirten Depeschenwechsels zwi-
schen den crwähntcn drei Cabincten.

Die „France" kündigt an, daß eine von an-
geschenen Männer» redigirte Petition zu Gun-
sten Polens an den Senat Anlaß gcben dürfte
zu einer DiScussion, in welcher bie Regierung
ihre Ansicht zu crkennen geben wird.

Deutschland

Karlsruhe, 23. Febr. Das heuttge Regbl. Nr. s
enthält: 1) Ällerhöchstlandesherrltche Verordnung, dte Or-
ganisation der oberen StaatSbehörden betreffend.
Frtedrtch, von GotteS Gnaden Großherzog von Baden,
Herzog von Zährtngen.

Auf den Vortrag UnsereS StaatSmintstertumS, dte Or-
gantsation der oberen StaatSvehörden betreffend, haben Wtr
beschloffen zu verördnen:

8 1. Dte verantwortlichen ChefS Unserer Mtnisterien
deS Jnnern, deS Handels und der Ftnanzen sind besugt,
zu Erretchung einer mögllchst einheitltchen und wtrksamcn
Erledigung der ihnen übertragenen Obltegenhetten den Ge-
schäftsgang tn thrcn Mtntsterten und mit den thnen unter-
geordneten Behörden selbstständig zu regeln.

§ 2. Stc find tnsbesondere ermächtigt:

1) tn allen Fällen, dte threr Entscheidung vorbehalten
find, oder dte sie durch besondere Anordnung zur Entschet-
dung an sich ztehen, fich von den Dtrectoren der Central-
mittelstellen mündlichcn oder schrtftltchen Vortrag erstatteu
zu lassen oder dteselben zu den Sitzungen der Mintsterieu
zu berufen, oder denselben daS Referat über etnzelne wich-
ttgere Gegenstände auS dem GeschästSkrciS der Mtntsterten
zu übertragen;

2) auS den Mitgliedern threr Mintsterien nach Bedürfntß
zur Besorgung besttmmter GeschäftSzweige Abthetlungen zu
btlden und, sowett eS zweckmäßig erschetnt, dtesen Abthei-
lungen auch Mttglteder der Centralmtttelstelle betzugebeu;

3) eben solche Abthetlungeu iu den Ceutralmtttelstellen
anzuordnen;

4) jHerzelt Mttglteder ihrer Ministerteu den Sitzuugen
der thnen untergebenen Ceutralmittelstelleu anwohueu -u
lassen.

8 3. Sowett für etnzelne Gegenstände collegtaltsche
Behandlung vorgeschrleben tst, bletben dte deßfallfigen Be-
sttmmungen überall tn Kraft.

Gegeben zu KarlSruhe tn Unserem StaatSmtntsterium,
den 20. Februar 1863. Frtedrtch. Stabel.

(Schluß folgt.)

Karlsruhe, 19. Februar. 72. öffentliche
Sitzung der zweiten Kammer. (Schlnß.)
Bär unterstützt den Wunsch der Commis-
sion. Der Weg nach Konstanz sei allzugroß,
man müffe ihn abkürzen, der Aufwanb dafür
sei nicht von Bedeutnng. Aber das wünsche
er nicht, daß man Orte gegen ihren Willcn
einem Kreise zuthcile. Jn dicser Hinsicht habe
dic Regicrung wohl gehandelt. Redner bespricht
noch Neustadts Verhältniffe und Villingens
Vorzug vor Donaueschingen.

Mathp: Man müffe einen Mehraufwand
möglichst vermeiden, abcr in einem kleinen
finanziell gut stehenden Lande müffe man auch
die Wünsche einzelner Landestheile berückstch-
tigen. Wenn man letztercs bczüglich des
Schwarzwaldes thue, so müffe eS auch hin-
sichtlich bes Obenwaloes geschehen. Er werde
nicht für ein Kreisgericht auf dem Schwarz-
walbe stiminen, wenn nicht dem Main- und
Taubergrunde ein Gleichcs verwilligt werde
und wünsche daher, daß über beide zugleich
verhandelt werdc.

Das Präsidium bemerkt, daß ein ähnlicher
Antrag dcr Commiffion auch bezüglich beS
Main- und Taubergrundes vorliege und es
wolle die Discuffion auch auf diesen ausdch«
nen. B eck: Man brauchc zu andern Zwecken
viel Gelv, namentlich auch für Schulen, He-
bung der Lanvwirthschaft; man müffe daher
im Geldpunkte Maß und Ziel halten. Es
liegc hier lediglich eine Budgetfrage vor, wie
die Regierung sage, baS heißc aber: diese
Kreisgerichtc scien unnöthig, also dürfe man
auch solche nicht errichtcn. Doch solle man
statt Waldshut Villingen oder Donaueschin-
gen, und statt Mosbach Weriheim oder Tau-
berbischofsheim wählen, dann sei er dabei.
Dahin steüe er scinen Antrag. H erth ist der
Ansicht von Mathp und Kirsner. v. Runkel
ebenfalls, diescr bcspricht die Bcschwerden der
Bewohner bes Main- und TaubergrundeS u.
setzt das Vertraurn auf die Regierung, daß
sie denselben abhelfcn werde. Walli spricht
iiisbesondere für Tauberbischofsheim und will,
daß der Wunsch der Kammer in einem Satze
für Schwarzwald und Taubergrund ausge-

Maria Theresia als Mutter.

(Schluß.)

Dic Ordnung in der Zeit und im Haushalte ist
die Scclc ctncS ruhigen, glücklichcn Lcdens. Jch
wciß, daß man jctzt an keine Frcudc mehr glaubt,
wo nur irgend einc Gene dabei tst. Zch würde da-
mit übcrciustimmcn, wenn ich es nicht stlbst crfah-
ren HLtie und nicht jeden Tag erkcnncn müßte, wie
dtesclben Leule, dic am meistcn auf jene Marime
halten, sich sthr langweilen und am wenigsten glück-
lich sind; sie habcn an nichts mchr Freude, laffen
ihren Launen und Sinnen freien Lanf und wer-
dcn am Endc von thnen thrannisirt. Jch sprcchc
von eincr Ordnung, die vcrcinbar ist mit dem Wil-
lcn Deines Gemahls. Nichts soll Euch hindcrn,
darübcr ins Einvernehmcn zu kommen. Du sollst
allcS opfcrn, wenn es sich darum handelt, thm zu
gefallcn oder scinen Wtllcn zu thun. Du hast Dir
dann nichts vorzuwcrfen. Du hast nur zu gehor-
chcn, nachdem Du Tcine Einwürfe und Vorstel-
lungcn in Sanstmuth und Güte vorgebracht hast.
Das kannst Du cinmal thun, wcnn er aber das
Gcgenthetl entschcidet, bleibt Dir nur übrig zu gc-

horchen und sogar in der Art, daß man sieht, Du
verrichtcst Dcine eigencn Angelegenheitcn, ohne auf
einc Modification einzugehen. Nichts tst letchter,
we^ n man wahrhaft liebt und seine Pflicht kcnnt.
Das ist auf dicser Wclt das einzige Mittcl, glück-
lich und ruhig zu wcrdcn.

Wenn Dein Gemahl Dich immcr bcschäftigt fin-
det, sein Wohl durch Dcine Gesiilligkeiten zu be-
gründen, wcnn Du bahin strebst, daß er sich bet
Dir glücklicher, ruhiger, vertrauenSvoller bcfinde
als anderswo, dann kannst Du rechnen, thn zu fes-
scln und so Eucr Glück »u gründcn; aber man
muß nichts crzwingen wollcn odcr darübcr etn Ge-
ständniß machcn; er muß sich selbst davon über-
zcugen. Schr häßliche und sehr alte Frauen ha-
ben oft die heftlgsten Leidenschaften entzündet durch
thrc Gcfälligkcit, durch ihre Gewandthcit, dic Lcute
zu unterhalten «der anzuziehen, während dte schön-
sten Fraucn vernachlässigt werdcn, weil ihnen diese
Eigcnschaften fchlen. Je wentgcr Tändelet, desto'
beffer. Das ist ein Ucbel, das heutzutage sehr in
dcr Mode ist; aber rian muß eine großc Ueberle-
genhcit dcs Geistcs und viel Redlichkeit haben, um
ohne Aiiannehmijchkeit tandeln zu können. Kommt

der Ton der Familtarität anderSwoher, bringt cr
Bitterkeit tn die Gescllschast und vertretbt allen An-
stand, alle Höflichkctt. Leide niemalS an Dcinem
Hvfe zweideutige Rcden (ckes Sisoour» eguivoques)
oder dtc Sucht zu verleumden. Klärc dic Dinge
auf der Stclle auf, Du wtrst damlt das schlcchte
Gczücht auS Dciner Nähe verbannen. Bci jeder
Gelegenhcit zeige Deincn Eifcr, der Tugend Ge-
rechtigkeit widerfahren zu laffen; entferne aus Det-
ner Gesellschaft alle jcne, dic eS daran mangeln
laffcn. -

Bcobachte i» allcm an Deinem Hofe cine Regel-
mäßigkeit. Verpflichte dicEhefs, dieLcute in Ord-
nung zu halten. Laß ihncn ntchts in dtescm Punkte
hingehen, laß sie aber immer durch ihren Chef cor-
rigiren, ohne Dich ftldst damtt zu beläftigcn. DaS
ist allcin das Mittel, gut bedient zu fttn und ge-
fchicktc Lcute zu haben.

Jch fage Dir nichts übcr Dein cigeneS Betragen.
Vernachlässige nte die Pstichten der Religion; im
Ehestand hat man daS Gebet und die Hilfe Got-
tcS am nothwendtgstcn. Dcine religiöse Lectüre soll
regclmäßig stattfinden; ich empfehlc eS Dir, beson-
derS pünktiich dari« zu sein. Regle Deine Andacht
 
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