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Heidelberger Zeitung — 1863 (Januar bis Juni)

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Mai
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» Auf die ,/Heidelberger
Zcitung" kann man sich
noch! fnr di'e Monate
Mai und Ium mit 36 Kreuzern abonniren bei
allen Postanstalten, de» Bvten und Trägern,
sowie der Erpedi'tivn (Schiffgasse Nr. 4).

* Politische Umschau.

„France" versichert, Rußland stimme dcr
Abhaltnng einer Conferenz behufs Regelung
der polnlschen Angelegenheit im Princip zu.
— „Pays" wi'll wiffen, bie schwedische Flotte
werde auf den 31. Mai in Cherbourg er-
wartet.

„Opiui'on nationale'" und „Siecle" bringcn
die Liste der Oppositionscandidaten für Paris.
Es sind folgende nenn Namen: Havin vom
„Siecle", Ed. Laboulape von der Academie,
Em. Ollivi'er, Ernest Picard, Jules Fabrc,
Ad. Gueroult von dcr „Opinion nationale",
Alfr. Darimon, Jules Simon von der Aca-
demic, Eug. Pelletan.

Deutschland

Karlsruhe, 12. Mai. Se. Kgl. Hoh. der Groß-
herzog haben dte Stelle etnes DampfschtffverwalterS in
Eonstanz dem Revisor Anton Btschoff bet der Dtrection
der VerkehrSanstalten und dte Stelle eineS Revtsors bet der
Dtrectton der VerkehrSanstalten dem pensiontrtcn Post- und
Etsenbahncassier August von DavanS, unter Reacttvtrung
deffelben, zu übertragen geruht.

Karlsruhe, 9: Mai. 87. ösfentl. Sitzung
der ll. Kammer. Vorsitz: Hildebrandt. Am
Regierungstjsch: Siaalsrath Dr. Lamey unb
Ministerialrath v. Dusch. Die Kammer schreitet
zur Fortsetzuiig der Berathung über die Ver-
w a l t u n gso rg an i s a t io n. Berichterstatter
Kirsner berichtet über die an die Commission
znrückgewiesenen Paragraphen und Anträge.
Wir crwähnen darunter, daß §. 8 gestrichen,
dagegen dem 8. 5 ein Zusatz gegeben wurde,
wornach durch Regierungsverordnung dem
AmtSrathe nvch weitere Gegeustände zur Be>
schlußfaffung übertragen werden kvnnen. Nach
dem neuen 8- lOu können, wenn der Gegen-
stand der Verhandlung des Amtsrathes ein-
zelne Amtsräthe ober nahe Verwandtc oder
Verschwägcrte betrifft, die betreffenden Aints-
räthe nichl mitberathen und im Falle einer
Beschlußunfähigkeit des Amtseaths geht der
Gegenstand an den Amtsrath des nächst gele-
gcnen Bezirkes. Die Kammer genehmigt diese
Anträge. Zur Veihaudlung kommt hieraus
Tit. V. Von den Kreisverbänden und
dcn Bezirksverbändcn. 8.21. „Das

Eine merkwürdige Sistorie, wie man zn Rcich-
thümern kommt.

(Schluß.)

Was ihreu Gatteu, den Dr. WÜHelm S. an-
belangt, so nährtc sich derselbe früher ziemlich küm-
merlich von eincm klcinen Posten, den er tn Lcip-
zig bckleidctc, doch kam auch er zu eincm ganz an-
ständiaen Vcrmögen, und zwar auf so abcntcucr-
liche Weisc, dasi >vir die Erzählung, obwohl sic uns
aus hvchst glaubwürdiger Quelle zugekommcn, doch
mcht geradezu oerbürgen wollen. Seinc Licbha-
bcrei bcsiand im. Sammeln von Jnsectcn aller Art
nnd als er cincs Tagcs von cincr solchcn entomo-
logtlchen Jagd nach seiner kleinen Vorstadtwoh-
nung heimkchrte, fand cr auf der Thürschwellc deS
Haulcs einen jungen Mann ohnmächttg daiehnen,
deffen Hande einen Ledersack krampshaft umschloffcn
h»ltcn, der an eincm Ri-mcn auf s-inem Rücken
ymg. ^Otlyelm war eine nntleidige Seele, er hob !
den Kranken auf, nng jh,i jn scin Stübch-n, lcgtc
ihn dort auf scin Betr und bemühtc sich so lange
um ihn, bls er ihn wieder zum Bewußtsetn ge- >
bracht hatte.

Dann crzähltc ihm der iunge Mann, nackdem !
cr sich einigcrmaßen gejtärkt, daß cr cin polnischer
Student gewesen, vor sieben Jahren jcdoch seiner !
politischen Meinungen halber nach Sib'rien ver- >
baimt wvrden sei. Nach fünf Zahren unsäglichen !

Großherzogthum wird auf Grundlage gemein-
samer Jntereffen (8.1) >» Kreisverbände ein-
getheilt, deren jeder mehrere Amtsbezirke um-
faffen soll. Die Bestimmung darüber, welche
Amtsbezirke in einen Kreis zusammengefaßt
werden sollcn, bleibt der Regierungsverordnung
vorbehalten. Die durch Verordnung endgiltig
festgesetzten Kreisverbände können gegen den
Willen der betheili'gten Kreise und Gemeinden
nur im Wege der Gesetzgebung geändert wer-
den." Angeregt von Heidcnreich entspinnt
sich eine Besprechung über die Eintheilung der
Kreisverbände nach gemeinsamen Jntereffen,
woran die Abgg. Friderich, Knies, Walli, Herth,
Hoffmeister, Kusel, Kirsner und Staatsrath
Lamep Theil nehmen. Lctzterer bemerkt, daß
wohl der geographische Zusammenhang ent-
scheiden müffe. Bcwirthschaftung deS Grund
nnd Bodens könne nicht berücksichtigt werden,
sonst müßtc man z. B. Weinorte vvn Frncht-
orten scheiden. Die gemeinsamen Jnteressen
werden sich hauptsächlich auf Straßenbauten,
Schulen, Wohlthätigkeitsanstalten rc. beziehen.
Die großh. Regierung wird bei der Einthei-
lung ihr Mögliches lhu», alle Wünsche zu er-
süllen werde ihr unmöglich werden. Der An-
trag, de» RegierungSentwurf wieder herzu.
stkllen, welcher die Wortc «gemeilisame Znte-
reffen", nicht enthält, ward abgelehnt und jener
der Commisflon angenvmmen. 8. 22. Die
Kreise bilden körperschaftliche Vcrbände. Sle
besvrgen ihre Angelegenheitcn selbstständig, vor-
behalilich der gesetzlichen Aufsichlsrechte des
Staats; sie können Vermögen erwerben und
besitzen, und zur Bestreitung ihrer gesetzlichen
AuSgaben Beiträge auf die Kreisgemeinden und
Gemarknngen „mlegen. Gegenstände ihrer Be«
schiußfaffling stnd alle Einrichtungen und An-
staltcn, welche die Entwickiung, Pflege und
Förderung der Jntereffeis, des ganzen Krerses
betreffen. Einrichtungen und Anstaltcid, wclche
einen-Kostenauswanb erfordern , könncn aus
Rechnung des Kreises nur so weil be-
schloffen werden, als ein Gesetz hiezu im All-
gemcinen die Ermächtigung gibt. Das regel-
mäßige Organ der Staatsregierung in Bezug
auf die der Selbstverwaltung der Kreise über-
laffenen Angelegenheiten ist der Verwaltungs-
beamte des Bezirks, in wclchem die Verwal-
tung des Kreises ihren Sitz hal (Kreishaupt-
mann). Angcnommen. 8- 23. Die Kreis-
angehörigen werben vertrete» durch die Kreis-
versammlung. Zur Verwaltung der Kreisan-
gelcgenheilen bestehi ein Kreisausschuß. Ange-
nomnikn. Dic §8. 24 u. 25 sind schon früher
erledigl wvrden. 8. 26. Die von den KreiS-

wahlmännern zu ernennenden Abgeordneten
werden l'n Wahlbezirken gewählt, welche end-
giltig durch dic Kreisversammlung festgestellt
werden: Dle so festgesetzte Eintheilung der
Wahlbezirke kann vor Ablauf von 10 Jahren
nicht wiedcr geändert werden. Der Wahlbe-
zirk kann eine vder mehrere Gemeinden um-
faffen und im ersteren Fallc mehrere Abge-
ordnete zu wählen berechtigt sein. Die Wahl-
bezlrke sind so zu bilden, daß ekne möglichst
gleiche Austheilung der Abgeordneten nach der
Bevölkerungszahl eintritt, und daß die den
Wahlbezirk bildenden Gemeinden fo weit thun-
lich in der Seelenzahl sich nahe stchen. An.
gcnommen. 8- 27 ist schon früher erlcdigt
wvrden. 8. 27n. Diesen Kreiswahlmännern
treten zum Zweck der Wahl der Abgeordnelen
in bie Kreisversammlung als Wahlbercchtigte
bei, die im Wahlbezirke wohnenden Grunb-
eigcnthümer, oder deren gesetzliche Vertreter,
sofern ste ei» Grundsteuerkapital von 25,000 fl.
im Kreise besißen, welches schon seil mindestens
5 Zahren von ihnen oder ihren Familien ver-
steuert wird. Der Fiscus und anderc Corpo-
rationen nehmen, wenn sie durch den Besttz
von Grundeigcnthum zu den Wahlberechtigten
gehören, durch Stellvertreter a» der Wahl
Theil. Angenommen. Nachträglich bemerken
wir, daß dcr Abg. Eckhardt eine Anfrage
an den Prästbenten des Handelsministeriums
bezüglich der Kinzigthaleisenbahn angekündigt
hat. — 8. 28 bis 47, deren Jnhalt wir früher
mitgethcilt, werden ohnc oder doch nur nach
ganz kurzen Bemerkungen angenvmmen. Tit.VI.
Schlußbestimmungcn. 8. 48. „Die Kreis-
regierungen sind aufgehoben", wird nach kur-
zer Debatte als selbstverständlich gestrichen.
Es sprqchen darüber der Anlragsteller Eck-
hardt, Kusel, Prestiiiari, Artaria,
Häußerj Schaaff und KirSner. Die
88- 48a: Eine Revisivn der bestehende» Ge-
setze und Vervrdilungen wird diese mit der
vorstchenden Organisation in Einklang brin»
gen", 8- 48di „Die Eintheilung der Wahl-
bezirke wird für daS erste Mal durch Regie-
rungsverordnung versügt", und 8. 49 werden
vhnc Besprechung angenommen.

Bei der hieraus folgenden namentlichen Ab-
stimmuiig wird das ganze Gesetz einstimmig
gcnehmigt. Auf ei»e nachträgliche Bemerkung
des Präsidenten des Ministeriums des Jnnern,
Staatsraih Lamep, bezüglich der erstmaligen
provi^orischen Bildung des Ämtsraths bei Ein-
führung des Gesetzes, tritt die Commission
alsbald nochmals mil dcn großh. Regierungs»
commiffären zur Berathung der bezüglichen

Lcidens und Elcnds, war es ibm mit tausend Ge-
fahren gelungc», aus TomSk zn entflichen und cnd-
lich nach Nischnei-Nowgorod zu gelangen, wö eben
Mcffe war, so daß cr sich in dem Gedränge vrr-
bergen konntc; darauf hatte er untcr verschicdencn
Verkleidungen Moökau, Smolensk, Warschau und
dann DeutschlaNd errcichl und tn Leipzig hofftc cr
nun sich bedeutende Mittel zu verschaffen und so
das Ende seiner Drangsale zu crreichen. „Aber ach",
fügte cr hinzu, „mcine Kräfte sind nnn auch erschöpft
uno ich fühle wohl, daß eS zu Endc mit mir gcht.
Zch dankc Jhnen, der Sie dnrch Jhre Barmher-
zigkeit miinc letztc Stundc vcrsüßt habcn. ^ott
wird es Ihncn lohnen und ich kann Zhnen, da ich
kcine Verwanoten bcsitze, alle lkteine Habe hinter-
laffen, die tn meinem Sack enthalten ist." Darauf
drückte cr die Hand seines Gastfreundcs und vcr-
schicd.

Dcr gutc Doctor htelt dic letzten Worte des
Tobten für eine bloße Fieberphantafie, licß den-
selben aus seincn cigcnen Mitteln anständig bc-
graben nnb warf den Sack tn kine Eckc, denn er
enthielt Nlchts als kletne braune Fellchen ohne Kopf
oder Pfotcn, woraus er die Thiergattung hättc er-
rathen können. Als abcr dic Meffe kam und dcr
jungc Gelehrteeininalrechtnothwenbig Geld brauchtc,
stel cs ihm ein, den Sack mit den Fellen zu eincm
Pelzwaarcnhändler zu schaffen, den cr kannte und
riesen über dcn Werth derselben zn bcfragen. „Sa-
gen Sie mir doch, was ist denn das für Zeug?"

fragte er. — „Zeug! Wie leichtfertig Sie sprechen.
Zvas find wundervolle cchte Zobelfelle, die fast gar
nicht durch den Druck der Riemcn gelitten babcn,
mit denen fie zu Dutzenden zusammtngebnnden stnd.
Zch habe selten so dunkle und fctne Zobelpelzchen
gesch'n." — „Aber haben sie denn irgend etnen
Wcrth?" — „Zch kaufc sie Zhncn allc ab und gebe
Ihnen Stück für Stück 8Ö"Thalcr." — „Abcr cs
sind 500 Stück." - „Zch wolltc, cs wärcn deren
tausend." Dr. S. überließ seinem Freunde dte
Fellc und crhiclt dafür oaö hübsche Summchcn von
40,000 Thalcrn. Dcr Häiidler verkaufte die ganze
Partic im Laufe der Mcsse mit bedeutendem Prostt.

Vielc Leute erzählten, dcr fur sem Mitlnd sv
reich bclohntc Gclehrtc habe in dcm Sack auch noch
cinc beträchtlichc Anzahl kostbarer Stetne gcfnnden,
aber bies «ollcn wir dahm gcstelltfcm laffen; kurz
und gut, unser Znstcteniammler war nun vermö-
gend genug, um sttncr Llebhaberet fröhnen zu kön-
ncn. AlS er auch ciitmal wcgen irgend etncr ab-
sondcrlichcii Art Käfer, d,e nur um . . . zu finden
sein sollcn, dort stiiien Aufenihalt nahm, machte
er dic Bekanijtschaft deS ebenso liebcnswürdigen
als rcichcn Frauleins Gcrtrud S., vcrliebte sich in
fie und war so glucklrch, sie znr Frau zu bckommen.
Er sprach fich lachclnd gegcn scinc Freunde dahin
auS: „zwei auf so seltsamc Weife crworbene Ver-
mögen waren jedenfalls im Boraus bestimmt, fich
zu vereinigen." (A. Mdz.)
 
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