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Heidelberger Zeitung — 1863 (Januar bis Juni)

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Mai
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117


Donnerstag, 21. Mat

18«3.

* Politische ttmschau.

Nach dem „Schw. M." hat Preußen ,'n
Folge der baperischen Circulardepesche vom 25.
Apvil und der sich hieran schlicßenden weite-
ren Bcredungen eingewilligt, nichk nur, daß
Modificationen des Tarifs tm Handelsvertrag
vorgenommen werden, sondern auch, daß die
Frage des Eintritts von Gesammtösterreich
in dcn Zvllverein zur Sprache kvmme.

Dem „Boischaiter" wird aus PariS ge-
schricbcn: „Napoleon will für jetzt nichts alS
Zcit gewinnen. Dies verräth auch eine Aeuße-
rung, wclche Pxsnz.Napoleon im Augenblicke
sciner Abreise machie. „Jch kann abreisen",
sagte nämlich der Prinz, „denn vor dem näch«
sten Frühling werden wir den Krieg nicht
haben."

Die ottomanische Regiernng hat eine Note
zu Gunsten Polens nach Petersburg abge-
schickt.

Deutschiand

Karlsruhe, 19. Mat. Das heutige Regbl. Nr. 22
brtngt das Gesrtz, wonach dem Zustizmtntstertum zur Her-
stellung der Gebäude der KretS- und AppellattonSgertchte
etn vorläufiger Credtt von 91,350 st. eröffnet tst. 2) Aller-
hpchstlandeSherrliche Nerordnung über die wtffenschaftliche
Ausbildung der Cameralcandtdaten. (Unter den Fachkennt-
ntffen finden fich Landwirthschaftslehre und GewerbSkunde,
uuter den HtlfSwtffenschaslen ZnstttUtionen des röm. Rechts,
bad. Laudrecht und aügem. StaatSrecht; dte mathematt-
schen, naturwtffenschaftltchen und landwirthschaftlichen Bor-
lesungen können auf etner polytechnischen Anstalt gehört
werden. Candtdaten, welche tn anbern Gegenständen, so
wte tn neuern Sprachen Kenntniffe haben, werden bei An-
stellungen gebührend berücksichttgt.) 3) Nerlethung der
kletnen golvenen Civtlverdtenstmedaille an Zollverwalter
Prittwitz tn Oehntngen und der silbernen an Steuererheber
Fret tn Nritztngen. 4) Erlaubniß zur Annahme deS Rit-
terkreuzes deS k. k. österr. Franz-Zoseph-OrdenS an Consul
Etssenhardt tn Mannhetm. 5) Dienstnachrichten (außer
bercttS mitgethctlten): Oberpostrath Eberltn tft auf An-
suchen untcr Anerkcnnung langjähriger treuer Dtenste tn
Ruhestand versetzt, Contrvleur Schmolk tn Fretburg zum
KretSsteuerrcvisor tn Freiburg, Amtsrichter v. BlttterSdorf
während der Verhtnderung deS OberamtSrichters v. Nin-
centt zum Mttglied drö OberkriegsgerlchtS ernannt, Do-
mäuenverwalter Ktrchgeßncr von Offenburg nach Fretburg
versetzt, der prov. HauptamtSverwalter Seuffert zu Schustcr-
tnsel definttiv ernannt, Cameralpraktikant Zahn von Bruchsal
zum HauptsteueramtScontrolcur in Freiburg und Postprak-
ltkant Höntg zum Bahnverwalter tn Mühlacker besördert.
Zur VorstShertn an der kath. weiblichen Lehranstalt Zofingen
1n Constanz wurde dte Lehrfrau Pauline Blattmann er-
nannt. 6) Bekanntmachungen von Mtnisterten: s. Dte
mtt der bayer. Regierung grtroffcne Veretnbarung über
gegensetttg zu gcwährenden Schutz von Waarenbezeichnuu-
gen, d. die Namensänderung deS AloyS und Maria Heiny
(ln ^Hoch") zu Ht.nterstraß, e. von 7 Candtdaten der
Gesammtheilkunst erhielten Licenz: Heinrtch Schüle von
Fretburg, Rtchard v. Krafft>Ebing von Mannheim, ZuliuS
Katser von Brandenberg, Aler. Rtffel von KarlSdorf und

Mannheim, 18. Mai. Das Programm für daS
erste badische Landcsschießen vom 28. Zuni bis 4.
Zuli 1863 ift soeben crschiencn; die Dauer deffel-
bcn ist auf die 7 Tage vom 28. Znni bis 4. Juli
d- 3- fcstgesetzt. Die auswärtigcn Schützen, welche
das Fest zu besuchen beabstchtigen, sind gcbeten,
dtes thunlichst bald und jcdenfalls bis zum ersten
Juni d. Z. anzuzeigen. Die auswärtigen Schützen
stnd gebetcn, am Samstag den 27. Juni und spä-
testens Sonntag dcn 28. Juni zu früher Tageszeit
in Mannheim einzutreffen. Jm Fest-Burcau wer-
den den Schützen die Schützenkarten, die Fcstabzci-
chen, die Wohnungs-Anweisungcn und alle sonst
erforderlichrn Nachweisc über das Fcst jugeftellt. Am
28. Zuni, sechs Uhr Morgcns Tagrcveille, um neun
Uhr Versammlung der am Fcstzuge Theilnchmen-
den und Aufstcllung auf dem Zcughausplatze und
den umgebenden Straßen. Um 11 Uhr sctzt stch
dcr Festzug in folgender Ordnung in Bewegung.
Fest-Zug. 1) 1 Marschall der Fcftreiter. 2) 1 Wap-
penherold mtt der badischen Fahne, beglcttct rechts
und ltnks »on einem Wappcnherold mit dem Stadt-
Lanner Mannheims. 3) Abtheilung Feuerwehr.

Zoh. Most von Heidelberg. 7) Erledtgt find: dte AmtS-
und AmtSgertchtSarztstelle tn Mannhetm, etne philologtsche
Lehrstelle am Lyccum tn KarlSruhe (bis zu 1500 fl. Ge-
halt)., dte Domänenverwaltung Offenburg. 8) Gestorben
find: der karhol. Pfarrer Müller von Ladenburg, Sttf-
tungsrevisor Ztegler in Fretburg und Prof. Herrmann tn
Bruchsal.

Karlsruhe, 15. Mai. 32. Sißung der
Ersten Kammer. Discusflon über den Bericht
des Zolldirectors Kirchgeßner, Motion deS
Frhrn. v. Stoßingen auf theilweise Abände-
rung des Gcsetzcs über anderweite Bestimmung
der Accise und des Ohmgeldes vom Wein vom
19. März 1858 für den Seekreis betr. Frhr.
v. Stvtzingcn: Gewiffe Gcgenstände müßtcn
im öffentlichen Jntcreffe immer wieder ange-
regt werden. Es sei dieß der Fall, wenn ein
großer Theil dcr Bevölkerung sich in seinem
Jntereffe durch eine Einrichtung verletzt halte;
die öffentliche Anregung decke entweder ben
dieser Meinung zu Grunde licgendcn Jrrthum
auf, oder stc zeige, daß die Meinung begrün-
det sei, und mache so dr'e Abhilfe möglich. So
halte stch der Seekreis durch das Gesetz vom
Jahre 1858 wcsentlich benachtheiligt; auch
habe der Commisstonsantrag den Rcdner nicht
vom Gegentheil überzeugt. Der Redner be-
kämpft sodann den Couimisstonsbericht im Ein-
zelnen. StaatSrath Vogelmann hofft, daß die
Debatte die Seekreis-Bewohner von dem Jrr-
thum in ihrer Beschwerde überzeuge. Wenn
die Consnmtion besteuert werden solle, so müssc
man eben von allem Wein, dcr zur Consum-
tion komme, die Steuer erheben, nicht nach
Ursprungs-Zeugniffen. Wer sollte auch ein
Ursprungs-Zengniß ausstellen für Weine, die
vom Wirth oder Weinhänbler, viellcichl viel-
fach gemischt, gekauft wurden? Es könne der
Seckreis nichts Befferes thun, als beffere Reb-
sorten einführen. Das bestc Kriterium, ob
ein Wein die Steuer ertragen könne, sei das
Ohmgeld. Nun seien aber in den leßten fünf
Jahrcn von allem im Seekreis producirten
Wein 70,3 Procent verohmgeldct worden. Die
Weinkultur habe sich in den letzten Zahren im
Seekreis sehr gebeffert, und wenn dic Bewoh-
ner in der Veredlung der Rcbkultur so fort-
fahren, so würden ihre Beschwerden von selbst
schwinden. Graf Kageneck unkerstützt den
Motionssteller. So grvße Schwierigkeite» biete
die Abänderung dcs Gesetzes wohl nicht, daß
sie eine Regierung, die so vielc Gesetze durch«
geführt, nicht überwinden könne. ilegc man
die Motion aber auch jctzt schlafen, sie werde
gauz gewiß wieder erwachen. Staatsrath
Vogelmann: Die Mühe würde die Regierung
gewiß nicht scheuen, aüein die Einheit der

Gcseßgcbung müffe sie wahren. Geh. Rath
Fromherz für dic Motion. Dic verfaffungs-
rnäßige Gleichheit werde nicht gewahrt, wenn
Der, der schlechtern Wein consumirt, eben so
hoch besteuert»werden soll als Der, der guten
consumirt. Auch in Frankreich würde nach den
verschiedenen Departements die Weinsteuer
verschieden crhoben; ähnlich in Prcußen, Sach-
sen, Kurheffen, Braunschweig. StaatSrath
Vogelmann: Eine Abgabe von 20 kr. mehr
per Ohm könne zudem auf den Wcinhandel
nicht störcnd wirken; eine größere Ermäßigung
aber als 20 kr. per Ohm werdc ja nicht be-
antragt. Frhr. v. Stvßingen: Dagegen schei-
nen doch die stch mehrcnden Petitionen um daS
sogenannte Gäffelieren zu sprechen. Die Lente
können eben ihren Wein nicht anders absetzen.
Kirchgeßner: Die Durchführung deS Antrags
würde dem Seekreis eher zum Schaden als
zum Vortheil gereichen; dcnn cS müßte dann
eine bestimmte Steuergrenze gebildet werden,
welche nur störend auf dcn Weinhandel wir»
ken würde. Im Seekreis gebe es beffere und
schlechterc Lagen, wie im ganzen Lande. Wür«
den erst dort die dem Klima entsprechenden
frühreifenden Traubenjorten eingeführt und daS
zu frühe Heichsten abgethan sein, so werde der
Seekreis auch in der Weinpröduction den an-
dern Kreisen ebenbürtig zur Seite stehen. Hof«
rath Dr. Blnntschli: Wenn ein Bczirk abge«
grenzt würde, weil dort schlechter Wein wachse,
so werde derselbe bald in den Augen der gan-
zen Welt „der Bezirk des schlechten Weins"
werden. Graf Berlichingen stimmt für die
Motion. Der Commissionsantrag auf Tages-
ordnung wird mit 11 gegen 5 Stimmen an-
genommen. Jn die Commission zur Bericht-
erstattung über die Abänderung der §§. 9 und
35 bes Brandversicherungs - Geseßes wcrden
gewählt: Geh. Rath v. Mohl, Dennig und
Dr. Jvüp.

*1* Karlsruhe» 19. Mai. Aus dem
Commissionsbcricht des Grafc» Hennin über
das Notariatsgesetz heben wir noch folgcnde
Punkte als die wichtigsten hervor. Ueber die
Stellung und den GeschäftskreiS der Gerichts«
notare (bisherigen Amtsrcvisorcn) ist dic Mei-
nung der Commission getheilt. Während die
Minderheit dem Gerichtsnotar. jedenfalls dic
Eigenschaft als N»tar gewahrt wiffen will,
geht die Majorität von der Ansicht aus, daß
dcrselbe in keiner Wcise als Notar, sondern
lediglich als Hilfsbeamter des Amtsgerichts
für dic Angelegenheiten dcr freiwilligen Ge-
richtsbarkeit betrachtet, und daher auch «Ge-
richtsrevisor" genannt werden soll. Darüber

4) Berittcnes MufikcorpS. 5) Die deutsche Fahne,
begleitct von mit Blumen und schwarz-roth-gol-
dcnen Scharpcn geschmückten Zungfrauen. 6) Ab-
theilung bewaffnctcr Turncr. 7) Di« Männerge-
sangvcreine mit ihren Fahncn, Turn-, Gewerbe-
und Arbciter-Vcrcine rc. 8) 1 Blumenwagen mit
dcn Büstcn ZI. KK. HH. des Großherzogs und
dcr Frau Großhcrzogin, umgcben von mit Blumen
gcschmückten Kinder,. 9) Festreiter. 10) Zweites
Mufikcorps. 11) 3 JLger aus Churpfalz zu Pferde.
12) Das Ccntral-Eomitc mit dem Gesammt-Fest-
AuSschuß. 13) Frcmde Schützen- und Ehrcngäste.
14) Dic badische Landesschützenfahne, bcgleitetvon
12 Paar in den »erfchtedcncn malerischen Volks-
trachten dcS badischen LandeS gekleidcten Iung-
frauen und Iüngltngcn. 15) Fcstrciter. 16) Stabt-
banner von der KreiShauptstadt Constanz, umge-
bcn von sämmtltchcn aus dem Kreisc vcrtretencn
Schützenfahnen. 17) Schützen des Seekreises. 18)
Fcstreiter. 19) Stadtbanner der Kreishauptstadt
Fretburg, umgcbcn von sämmtlichen aus dcm Kreisc
»ertrctenen Schützenfahnen. 20) Schützen des Ober-
Rheinkreises. 21) Costümirtc Warner und Zeiger
mit blumenbekränzten Scheiben und Fähnchen. 22)

Festreiter. 23) Stadtbanner der KretShauptstadt
Carlsruhe, umgeben von sämmtlichcn äus dcm
Kreise vertretencn Schützcnfahnen. 24) Schützcn
des MittelrheinkreiscS. 25) Fcstreiter. 26) Stadt-
banner dcr Kreishauptstadt Mannheim, umgeben
von sämmtlichcn aus bemKretsevertretenenSchützen-
fahnen. 27) Schützen des Unterrheinkreises. 28)
Abtheilung bewaffncter Turner. 29) Festreiter.
30) Musikchor. 31) M-Hrere Festwagen. 32) Ab-
theilung Fcuerwehr. 33) Wappcnherold mit der
badischen Fahne, beglcitct rechts und links von
Wappenhervldcn mit dem Stadtbanner Mannheims.

Der Zug ordnet sich auf dcm ZcughauSplatz, geht
durch den Schloßhof, um die Planke» und längS
der breiten Straßc zum Festplatz. Abends Fest-
Oper. Montag, 29. Juni beginnt das PreiS-
Schießen; Nachmittags Harmonie-Mufik auf dcm
Festplatze, VolkSbelusttgungen, Abends großeS Ban-
kctt, Gesammt- und Special-Vorträge dcr Mann-
hetmer Gesang-Vercinc abwechselnd mit Militär-
Musik. Dicnstag Nachmtttags, Harmonie-Musik,
VolkSbelustigung. Thcatcr-Vorsrcllung der Gesell-
i schast „Walhalla." Mittwoch, 1. Zuli, Waldfest;
i Morgens 5V, Uhr Zusammenkunft am „Euro-
 
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