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Heidelberger Zeitung — 1863 (Januar bis Juni)

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April
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N 8S


Sonntag, 12. April

ZasertioaSgebühreu für die SspaltigeWettt-
zeile werdea mit 3 kr. berechaer.

L8«3.

Beftellungen auf die „Heidelberger
Zeitung" nebst Beilage „Heidelber-
ger Familienblätter" für das mit 1.
April 1863 begonnene 2. Quartal
tverden fortwährend angenommen.

Die Expedition.

Die Berantwortlichkeit der
Minister.

Da auf dem nächsten badischen Landtage
unter anderm auch die Vorlage eines Minister-
verantwortlichkeitsgeseßes, beziehungsweise die
Reviston und praktische Einführung des seit
längerer Zeit hicrüber schon bestehenden Gesetz-
Entwurfcs inS Lkbcn treten soll, so dürften
einige Bemerknngen über diesen wichtigen
Gegenstand des constitntionellen Staatslebens
am Platze scin: Es wurde schon im Jahre
1820 in unserem Großherzvgthum ein solches
Gesetz erlafsen, welches bis jetzt jedoch nicht
zur praktischen Anwendung kommen konntc.
Durch dieses Gesetz ist bestimmt, daß solche
Staatsbcamke, die keiner höheren Behörde-un-
terwvrfen stnd, in Anklagestanb versetzt werden
können, wenn nach der Annahme der beidcn
Kammern durch ste einc Verfaffungsverletzung
geschehen ist.

Hierzu ist jedoch die Zustimmung beidkr
Kammern nöthig, die Verhandlung soll vor dem
Oberhvfgericht stattstnden, und das Begnadi»
gungsrecht wird hier ebenfalls als cristirend
angenommen. So viel sagt das Gesetz im
Allgemeinen; über das besondere hierbei zur
Geltung kommende Verfahre» wurden noch
specielle Vorschriften in AuSstcht gesteüt, die
jedoch bis jetzt nicht erfolgt sind. Auf dem
bevorstehenden Landtage svll nun, wie gcsagt,
die Ergänzung deS Gesctzes in einer den jetzi-
gen Zeitverhältniffen angemeffencn Richtung
erfolgen. Es ist hierbei vor Allem ins Auge
zu faffen, daß ein Gesctz über Ministerverant-
wvrtlichkcit sich nur auf solchc bedeutungsvolle
Fälle beziehen kann, wcnn diese höheren StaatS-
beamten Beschlüffe unterzeichnel haben, wo-
durch verfaffungsmäßige Rechte verletzt worden
stnd, oder verletzt werden können. Ein solches
Gcsetz bezieht sich daher in der Regel nicht auf
sonstige ähnliche Vergehen der Minister,
noch auf solche oder ähnliche Vergehen an-
derer Staatsbcamten. Eine unpaffende Be-
stimmung des ältercn badischen Gesetzes ist
es, daß bei einer etwaigen Auflösung des Land-
t!gs die Anklage erlischt; auch jene Bestim-
mung ist schon mehrfach getadelt und ange-
sochten workcn, wonach die Uebereinstimmung

Eine Wolfsjagd im vorigen Jahrhnndert.

(Fortsetzung.)

Von diesem Augenblicke an unterhtett man slch
noch mehr »on dem Wolfe von Gövaudan, von
dcn Personen, die er fortwährend überfiel unb
tödtete oder eoch »crwundete, und der König, von
der Noth dcr Provinzen Gevaudan und Auvergnc
tief ergriffen, fügte dcr bereits ausgesetzten Beloh-
nung noch «eitere 6VV0 Livres sür den hinzu, wel-
cher die Gegend von bicscm schrecklichen Thiera be-
frcien würde.

Die umfaffmdsten Jagden wurden sofort veran-
ftaltet. Es bildcten alsbald 73 Gcmcinden aus
Gevaudan und 30 aus Auvergne und Rouerguc
ein Lorps von etwa 20,000 Jagcrn unb Treibern,
angeführt von einer Anzahl bedcntendcr Manner,
«clche sclbst aus «citrr Ferne hcrbeigccilt waren,
um dtescn Aagdcn beizuwohnen. Das Thicr wurde
glücklich aufgespürt und mchrere Wochcn verfolgt,
sogar verwundct, plötzlich war es aber verschwun-
den, ohnc daß man fciner nochmals anfichtig wer-
den konnte.

beider Kammern zur Erhebung einer Anklage
nothwcndig ist, und diese mithiii nicht von
ciner Kammer allein erfolgen kann. Eine ge-
naue Reviston und theilweise Abänderung jenes
ältern Gcsetzcs wird daher dringend nothwen-
dig sein, so daß deffen Bestimniungen wit den
übrigen neu aufzunehmenden zeitgemäßen An-
vrdnungen in harmonischem Einklange stchen,
und ein vollständigcs consequentes Ganze
bilden. — Jn wie fern die babische Regierung
selbst solche Acnderungen im Principe bczweckt,
ist nicht bekannt; Sache bes Landtags und
vor Allcm der zweiten Kammer wäre es,
darauf zu dringen und nöthigenfalls die Jni«
tiative zu crgreifen, so daß die Ministerver-
antwortlichkcit zur That und Wahrheit wird,
und nicht wic bisher, blos auf vem Papiere
besteht. Wenn auch nicht jetzl oder in der
nächsten Zukunfl, so kann doch für die wei-
tere Folge einmal dieser Gegenstand von prak-
tischer Bedeulung werden. — Die ganze An-
gelegenheit an unb für stch ist besonbers auch
mit Hinblick auf dic Vcrhältnissc in Preußen
bedeulungsvoll, wo ebenfalls einer dieser ge-
wichtlgsten Grundstcine zuw Ausbau deS Ver-
faffuiigsstaatS noch fehlt, wie uns die über
diesen Gegenstanb gepflogenkn Verhandlungcn
des Abgkordnetenhauies in Berlin, die so vie-
les Jntereffe erregten, belehrl habcn.

* Politische Umschau.

Das französische Iournal Nationalites ent-
hält einen Ausruf eincs Fürstcn Gcorg Ka-
striota Skanderbeg an „alle Völker der Chri-
stenhcit" zur Emancipation der Albanescn, ber
Verjagung der Türken aus Europa und zur
Gründung einer griechisch-albanisch.italienischen
Coiiföderation. Einstweilen decretirt derselbe
am Schluffe seines Aufrufs Folgendes: „Wir
Gevrg Kastrioia Skanderbeg deschließen im
Namen Gottes und dem Willen der Nativn
gemäß: 1) die unverweilte Bewaffnung ber
Albanescn und der internationalen Legionen
zur Emancipation unseres Vaterlandes; 2)
bie Wiederherstellung ber Religion Christi;
3) eine Verfaffung nach bem Muster derjeni-
gen des vereinigten Königreichs Großbritan-
nien; 4) die Wahl eines Fürsten gemäß dem
Willen oer Natiou; 5) Freihandel mit allen
Nationen. Unsern unter unscre Direclion ge-
stellten internationalen Comite'S stnb ausge-
dehntc Vollmachten zur Vollziehüng dieses
Decrets verliehen." Der Diritto ist ber An-
sicht, daß Fürst Skanderbeg schwerlich isolirt
unb auf eigenc Faust hin handelt, sondern hält

ihn für ein Werkzeug der napolevnischcn Po-
litik, welche durch ihn einen Versuch zur Rei-
fung der so schwer in Fluß zu bringenden
orientalischen Frage machcn möchte.

Nach dcm „Paps" stnd in Marvcco Un-
ruhen ausgebrochcn. England und.Frankreich
haben einige Kriegsschiffe zum Schutze ihrer
Staatsangchörigen nach dcr maroccanischen
Küste abgeschickt.

Nach der „Allgem. Ztg." wäre zwischcn
Oesterreich unb den Westmächten das Einver-
ständniß wegen der nach St. Petersburg zu
richtenden Noten erzielt. Die Wiener Note,
die unverzüglich abgehen werde, formulire keine
Wünsche und spreche nur aus, der Czar möge
nicht nur Congreß-Polen, sondern sämmtlichen
polnischen Prövinzen Beruhigung gewähren.
Die Noten der Westmächte seie» in der Form
schärfer, enthielten jödoch ebenfalls kein abge-
grenztes Programm.

Dic von „Dagbladet" vorgebrachten angeb«
lichcn Bediiigiiiigen. in Betreff dcr Aunahme
deö griechischen Thrones werden officiell wider«
lcgt.

Pucbla war am 4. März noch nicht von
den Franzosen angcgriffcn worden.

Die „K. Z." verösfentlicht folgende, wie
ste sagt zuverläfsige Mitiheilungcn mit gesperr-
ter Schrist. „Der Kaiser von Rußland hat
einen Ukas untcrzeichnet, nach welchem sämmt-
liche Theiliiehmer an dem polnischen Aufstande,
mit Ausnahme der Anführer, begnadigt flnd.
Dicse Amnestie soll. verkündigt werden, sobald
der Aufstand voüständig niedergeschlagen ist.
Es hat einc amtliche Mittheilung von diesem
bercits in Warschau liegenden Acte an einige
Regierunqen stattgefunden." Auf die englische
Notc habe Rußland geantwortet, der Kaiser
habe bereits 1861 den Polen administrative
nationale Selbstständigkeit zugeflchert und einen
Staats- und Verwaltnngsrath, Wielopvlski
an der Spitzc, aus Polcn gebildet; damit sei
der Congrcßactc genügt, denn die freiwillig
verliehene Verfaffung konnte Kaiser Nicolaus
nach Bestegung des Aufstandes wieder aushe-
ben. Gegen das Recht Englands, flch einzu-
mischen, wird entschiedene Verwahrung cinge-
legt, dabei Kronstadt in Belagerungszustand
und bie Armee in Kriegsbereitschaft gesetzt,

Deutschtand

Karlsruhe, 1. April. Den in Bälde
wiedcr zusammentretendcn Ständen wird es
nunmehr nicht an Material fehlen. S» liegen
jetzt die Berichte des Abg. Walli und Eckhard

Jm Monat Mai hattc eine cbenso zahlreiche Jagd
denselbcn ungünstigeii Erfolg, weShalb die Regie-
rung einen bcrühmtsm Wolssjäger auS der Nor-
mandie nach Auvergne schtcktc, um di« Jagden an-
zuordnen. Dicser bei dcr Wolfsjagd crgraute Aä-
gcr hattc bercitS die Normandie und einigc dcr
angrenzcndcn Provinzcn »on mehr als zwölfhun-
dert dicser gefährlichen Raudthiere bcfreit.

Zu glcichcr Zcit wurden durch »ie ausgesetzten
bedcutendcn Bclohnungcn fowohl, wie durch dcn
zu erwerbenden Ruhm, wcnn man cin durch setnc
Verwüstungcn schon tn ganz Europa bekanntes lln-
gchcuer erlegte, wohl auch durch den edlircn Be-
wkgungSgrund, den Einwohnern jener Gegendcn
^nützlich zu scin, einc Wengc Aäger und Zagdsrennde
aus den Provinzen Langucdoc, Dauphinö, Viva-
rais, Conctat und auS dcr Prvvencc nach Gövau-
dan hingezogen. Die Ankunst des in «citcn Krci-
scn bcrühmten alten WolfsjägerS aus der Nor-
mandie trug dazu bei, dtc Nnzahl dcr Schützen zu
vermehren. „Dcrglcichen", sagt das französische
Manuscript, dcm wir diese merkwürdige Begcben-
hctten nachcrzählen, „sah man wvhl sonft in dcn
heroischen Zeiten, als sich der Kern der Jäger Grie-

chcnlands zur AuSrottung des erymantischen Ebers
versammclte."

Aber allc dicse Anstrengungcn fruchteten srichts,
— oft wurde das gräuliche Unthier aufgejagt, mehr-
mals und zum Theilc schwer verwundct, aber im-
mcr entwischte es wieder. Die Hoffnung, cs werde
an scinen Wunden sterben, vcrwirklichte fich nicht,
wie scinc neuen Vcrwusiungen bcwiesen, — Vielc
warcn svgar dcr — allcrdingS nicht unwahrschein-
lichcn — Ansicht, daß mchrcrc Ungeheuer dteser
! Gattung in der Gegend hausten.

^ Man jagte ihm Thiere ab, die er kaum erst er«
s würgt hattc, gab dann plötzlich die weitrre Vcr-
s folgung auf, vergiftetc jenes Thter und zog fich
s zurück, in der Hoffnung, der Wolf werde zu sci-
nem Raubc zurückkehren, aber auch dtefes Mittel
j hatte keinen Srfolg. (Schluß fvlgt.)

Der Papst und Garibaldi, Betde lciden an cinem
Fußübel, find aber so weit hergcstellt, daß ste wie-
der gehen könncn:

,,Der Papstund Gartbaldi, fie hinken umdieWette,
Aus Krimen stützt fich der, der Papst auf —
Bajvnnetc."
 
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