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Der Neckar-Bote: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (8) — 1844

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https://doi.org/10.11588/diglit.42423#0321

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1 Viertel 30 Ruthen Weinberg im Michelsroth.
0.
2 Viertel 11 Ruthen ditto im Heuscbelberg.
MoSback, den 8 September 1844.
Das B ü r gcruicistera m t.
Teubner.
Wucherer.
fl^XIls Deu in dem Sceiubruch des
Peter Dormauu zu Eberback
verübten großen Diebstahl be-
trcffcud.
Nro. 7681 In der Naclu vom 3. auf den die-
ses wurden ui den, Rockcuau gegenüber liegenden Slcun
brück dcs sscier Dvrmann von hier
Hebeisen im Wert» von eireu . . . 28 st.
1 l Stück Zwesspuzcu im Werth von oircs 22 »
4 » Stcinseblcgel « « » Itl »
4 « Sct'lageiscn -< « « 2 «
entwendet. Sämmiliet es Geschirr war mit dem Zei-
chen ^.versehen, und zwei der entwendeten Hebeisen
waren noch weiter mit den lateinischen Buchstaben U 6
bezeichnet.
Dies bringen wir Behufs der Fahndung ans diese
Gegenstände und den zur Zeit noch unbekannten Thä-
ter zur allgemeinen Keuutuiß.
Eberbach, den 4. September 1044.
Großherzogl. Bad. Fürst!. Lein. Bezirksamt.
_ H ü b s ch.
>7081 Nro. 4 766. Diedcshcim. (Fahrn acken-
vcrsteigerung.) Am 20. September d. I , Mittags
3 Uhr, werden zu Diedeobcim >m Brückengebai de
2 alte, noch brauchbare Fahruackcn gegen baare Zah-
lung versteigt.
Mosbach, den 4. September 164 4.
Grvph. Ober-Einnehmerei.
H o f m a n n.
?Lrwtederung
>7191 ans
die im Ncckarboten Nro. 70. vom 30. August erschienene
Bekanntmachung und Warnung
des Rentbeamten Lips zu Sennfeld.
Nicht obue Befremden las ich die in Nro. 70. d.
Bl. erschienene Bekanntmachung und Warnung des
Grundh. Rentamtinann Lips in Sennfeld. Dieselbe
überzeugte mich auf's Nene, daß der Genannte fort-
fährt mir gegenüber seine Stellung ganz zu verkennen.
— Der von demselben allcgirte Amtsbcschluß bezieht
sich lediglich auf die nachgcsnckte amtliche Hilfe Behufs
der Vornahme des Kassensturzes, der Einsicktsnahme
der betr. Rentamtsrecknungen rc. Zum Beweise, daß
das Großh. Bezirksamt Adelsheim sich in der Haupt-
sache passiv verhält, führe ich den amtlichen Beschluß
vom 16. v. M. Nro. 14,002. an, welcher dem Nent-
amtmann Lips auf seine Eingabe vom 26. Juli l. I.
ertheilt wurde:
«Dem grundh. Rentbeamten Lips wird auf seine
Eingabe vom 26. v. M. eröffnet, daß man die in )e-
ner Eingabe alleg. Verordnungen über die Zulässigkeit
von Dienstgelübden auch erwogen, und gerade auf jene
erläuternde Verordnung hin die Verpflichtung — des
Lehrers Häffner — vorgenommen habe; da es doch
wohl keinem Zweifel unterliegt, daß dem Grundherrn

Richard von Adelsheim das in §. 4. der hohen Ver-
ordnung vom 22. April 1824. Reggsbl. Nro. XI. be-
zeichnete Recht zusteht. Welche Verhältnisse bezüglich
auf die Rcvenücn und deren Verwaltung zwischen dem
Herrn Baronen Richard von Adelsheim und den übri-
gen Herrn Condominos obwalten rc., das hatte die
diesseitige Stelle nicht zu untersuchen, sondern ist das
Uecereiukömmniß darüber lediglich Sacke der Condo-
nuni, und hierfallsige Differeiitien konnten und können
keinen Grund abgcben, fragliche Verpflichtung nickt zu
vollziehen, oder wieder anfzuheben, daher es bei der-
selben sein Verbleiben bckält.»
Indem ick noch bemerke, daß die hier in Frage ste-
hende Sacke hoher Regierung zur Entscheidung vor-
li.^l, sehe ick mich veranlaßt, unter Bezugnahme auf
meine ssiuece im Neckarboten Nro. 97. erschienene
Anzeige hiemit wiederholt zu erklären, daß Rentamt-
mnnn Lips in Sennfeld, vom 1. Juli l. I. an, seines
Dienstes so weit er mich resp. meinen Sohn den Ba-
ronen Richard von Adelsheim betrifft, entlassen ist und
entlassen blcibr — und daß die Hasste der Revenuen
des Adelsheim - Sennfelder Hauses an meinen ausge-
stellten Verwalter, Lehrer Häffner zu Sennfeld, zu
euinchieu sind. Von einem hieraus entstehenden Prä-
judiz für die Schuldner kann bei so bewandten Um-
ständen wohl keine Rede sein. *
Adelsheim, den 7. September 1844.
A. v. Adelsheim.
* Anmerkung. Ich werde nicht ermangeln, dieselben
nöthigenfalls vor Gericht zu vertreten. Diese
leere Drohung scheint übrigens nur eine De-
monstration zu sein, um die öffentliche Meinung
irre zu leiten.
Die Obige.
Ankündigung.
l 7171 Robern.
Liegenschafts-Zwangsversteigerung.
Da bei der unterm 21. v. Mts. dahier abgehalten
wordenen Versteigerung der Liegenschaften des hiesigen
Bürgers und Landwirths Valentin Galm junior, wie
solche in dem Neckarboten Nro. 63. Seite 269. und
Nro. 64. Seite 274. verzeichnet sind, kein günstiges
Resultat sich ergab, so hat man zur zweiten Verstei-
gerung derselben
Montag den 23. d. M.,
Vormittags 10 Ubr,
auf dem Rathszimmer dahier anberaumt, wozu die
Liebhaber mit dem Anfügen eingeladen werden, daß
der endgiltige Zuschlag um das sich ergebende höchste
Gebot erfolgt, auch wenn solches unter dem Schätz-
ungswcrthe bleiben sollte.
Rodern, am 8. September 1844.
Der Bürgermeister.
Schwing.
vclt. Lorenz, Rathsschr.
>7161 Neckarburken. In Folge richterlicher Ver-
fügung wird bis
Samstag den 14. d. Mts.,
Vormittags 9 Uhr,
ein hellbraunes Zugpferd gegen baare Zahlung auf dem
hiesigen Rathhause öffentlich versteigert, wozu die Lieb-
haber einladct
Neckarburken, den 6. September 1844.
Großherzogl. Bürgermeisteramt.
S chiefferer.
vät. Sch wobei-
 
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