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Neuer General-Anzeiger: für Heidelberg und Umgegend ; (Bürger-Zeitung) (2) — 1894

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Nr. 11 - Nr. 20 (13.Januar - 24. Januar )
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Nummer 18. H Jahrgang.


Montag, 22. Januar 1894.


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für Heidelberg und Umgegend
(Würger-Zeitung).



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holung entsprechender Rabatt.
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Deutsches Reich.
Berlin, 21. Januar.
— In der Budget-Kommission
des Reichstages gab bei der Verhandlung des
Po st et als 'am Freitag Vormittag eine Anfrage,
betreffend Maßregelung 'eines Postassistentcn Dietrich
in Schiltigheim wegen Einberufung einer Versamm-
lung des Postassistenten-Vereins, Anlaß zu einer
interessanten Debatte, in welcher Abg. v. Staudy
namens der Konservativen sich gegen jedwede Agitation
von Beamten erklärte, durch welche Unzufriedenheit
erregt werde. Als Abg. Dr. Müller (Freis. Vp.)
demgegenüber unter Hinweis auf die Inkonsequenz
der Konservativen, — die den preußischen Land
räthen gestatten, sogar politisch gegen die Regie-
rung zu agitwen und den Postbeamten verwehren
wollens gemeinsam eine Verbesserung ihrer Lage zu
erstreben — für alle Staatsbürger, auch für die
Postbeamten, ein „Recht auf Unzufriedenheit" als
Vorbedingung wirihschaftlichen Fortschritts forderte,
erklärte Staatssekretär Dr. v. Stephan sehr ge-
reizt, ein Recht auf Unzufriedenheit erkenne er
auch für die Postassistenten an, er bestreite ihnen
aber das Recht, Unzufriedenheit zu erregen, und
deßhalb dulde er keine Agitation. Abg. Fritzen
bekämpfte diesen Standpunkt und erklärte, seiner-
seits auch eine Erregung von Unzufriedenheit für
zulässig zu erachten, wenn sie sich innerhalb des
Rahmens der Amtsdisziplin halte.
— Die Etatsüberschreitungen und
außerctatsmäßigen Ausgaben im Reiche erreichen
alljährlich eine sehr beträchtliche Höhe. So
verbleibt im Etatsjabre 1892/93, wenn man die
durchlaufenden Posten abzieht, an solchen Etats-
überschreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben,
die vom Reichstage nicht vorher genehmigt sind und
deßhalb der nachträglichen Genehmigung des Reichs-
tages bedürfen, eine Summe von 19 158 596 58 Mk.
Dieselbe Summe betrug für 1891/92 2446791644
Mk., für 1890/91 30928 760 94Mk.,für 1889/90
26 532 034 36 Mk-, für 1888/89 12 71682598
Mk., für 1887/88 36 195 517 63 Mk. und für
1886/87 13 999 735 39 Mk.
— Ein scharfes Mißtrauensvotum
gegen die Einsicht der Landwirthe wird
ausgesprochen in der Begründung des Gesetz-
entwurfs über die Landwirthschafts-
ka mmern. Es beißt darin: Die Agrargesetzgebung
zu Anfang dieses Jahrhunderts habe zu der wirth-

A t' e X cr
oder
Auf dunklen Wegen.
Roman von Dr. Ed« Wagner.

44)

(Fortsetzung.)

„Ein Glück, daß ich Dich sah, ehe Du in
das Schloß kamst, Jean," sagte Pierre Renard.
„Ich bin sicher, daß. Dich Niemand gesehen hat,
Und sollte es doch sein, so werden sie Dich für
einen Besucher gehalten haben. Aber Mylord
weist seit Kurzem alle Fremden zurück; cs wird
Niemanden das Betreten der Ruinen erlaubt.

Ich besitze große Vorrechte zu Mont Heron, wie
Jedermann weiß, und wenn ich eine neue Ein-
richtung treffe, wagt es Niemand, mir eutgegen-
zutreten."

„Ausgenommen Mylord."
„Auch er nicht. Ick bin mächtiger, als Du
denkst. Aber laß uns zu unseren Geschäften
kommen. Du bist nach einer Abwesenheit von
drei Wochen nach England znrückgekehrt. Du
warst in Griechenland?"
„Ich ging nach Griechenland, wie Du mir
ausqetragen hattest."
„Du hast den Vater dieser Miß Strange also
Wirklich gefunden?"

„Du hast ihre Heimath besucht?

„Hast Du ihren Vater gesehen?
„Ja, und ich habe auch mit
sprachen."

ihm ge-

Badischer Landtag.
Karlsruhe, 20. Januar.
Neunzehnte öffentliche Sitzung der
zweiten Kammer.
Am Regierungstische: Oberstaatsanwalt Frhr.
von Neubronn.
Den Vorsitz führt Präsident Gönner, später
Vizepräsident Klein- Wertheim.
Präsident Gönner eröffnet die Sitzung um
9V4 Uhr.
Abg. Strube berichtet Namens der Petitions-
kommission über die Vorstellung des Konsuls
Köster in Heidelberg, das Verhalten des ersten
Staatsanwalts Diez in Mannheim betreffend.
Die Petition geht dahin, daß Staatsanwalt Diez
aus seinem Amte entfernt werde. Köster bezieht
sich auf seine Broschüren und früheren Vor-
stellungen an die Kammer. Ein Beamter wie
Diez müsse dienstlich und sittlich rein und makel-
los dastehen. Sämmtliche Offiziere Hütten be-
schlossen, den gesellschaftlichen Verkehr mit Diez
abzubrechen, was auch geschehen sei; ein Staats-
anwalt oder Referendär, der zugleich Reserve-
offizier sei, käme hierdurch in eine schwierige
Stellung. Schon vor zwei Jahren habe die
Petitionskommission eine Vorstellung Köster's ge-
prüft und einen Bericht dahin abgefaßt, daß die
Kammer über dieselbe zur Tagesordnung über-
gehen solle. Die Kammer habe des Schlusses
wegen über diese und 16 andere Petitionen aber
nicht mehr berathen. Köster's Ehe ist bekanntlich
geschieden worden, weil sowohl der Ehemann die

schaftlichen Einsicht der Landwirthe das Vertrauen
gehabt, „sie würden die Verkaufsfreiheit stets benutzen,
um durch Abverkauf einzelner Bffitztheile den Rest
schuldenfrei zu gestalten. Die jetzt nahezu hundert-
jährige Erfahrung hat gezeigt, daß diese Erwartungen
nicht in Erfüllung gegangen sind und daß als
Ergebniß der wirihschaftlichen Entwickelung unter
der bestehenden Gesetzgebung eine immer weiter
gehende Verschuldung eingetreten ist u. s. w. Es
wird dann ausgeführt, daß im großen Durchschnitt
etwa der sechzigfache Grundsteuerreinertrag dem
Verkehrswerth entspricht, und daß eine Verschuldung
zur Hälfte, also zum Dreißigfachen des Reinertrags,
schon bedenklich sei. Während bei dem mittleren
und kleinbäuerlichen Besitz die Ver-
schuldung nur das zweiundzwanzigfache
beträgt, werde sie bei dem altadligen Groß-
grund b e s i tz auf das zw e i u n d d r ei ßigfa ch e
des Grundsteuer-Reinertrags geschätzt. Mithin habe
der größere Grundbesitz die Verschuldungsgrenze
überschritten, innerhalb deren der Grundbesitzer noch
den Rückschlägen, wie sie das Schwanken der land-
wirthschaftlichen Produktionsbedingungen mit sich
bringt, gegenüber Stand zu halten vermag.
— In einer Petition an den Kultusminister
bittet der geschäftsführende Ausschuß des Volks-
schullehrer-Vereins, den Seminarabiturienten die
Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligen zu ge-
währen.
Karlsruhe, 20. Jan. Der Großherzog
reist zu Kaisers Geburtstag nach Berlin.
Die Großherzogin verbleibt wegen Schonung
ihrer Gesundheit hier.
— Die Londoner „Times" enthalten einen
juristischen Artikel über denrechtlichen Status
des Herzogs von Koburg. Wir greifen
aus demselben den folgenden Abschnitt heraus:
„Die Frage entsteht, ob der Herzog durch die
Annahme des Thrones von Koburg sich freiwillig
naturalisirt hat in einem Lande im Sinne der
Akte von 1870. Die Akte definirt das Wort
„Naturalisation" nicht. Vielmehr werden die
Ausdrücke „naturalisirt" und „Unterthan eines
Staates werden" völlig gleichbedeutend gebraucht.
Darnach ist der souveräne Charakter des Herzogs
als Bundesfürst durch die Akte völlig unberührt
geblieben. Denn man kann nicht sagen, daß er
Unterthan eines ausländischen Staates geworden
und daher naturalisirt ist. Er hat nichts gethan,
um sich seiner britischen Nationalität zu ent-
äußern .... Die Frage kann jedoch nicht gründ-
lich verstanden werden, ohne Bezugnahme auf
ältere staatsgesetzliche Festsetzungen. Nach den-
selben wird das Vorrecht des britischen Bürger-
rechts allen protestantischen Nachkommen der Kur-
fürstin Sophie gewährleistet. Darunter befindet
sich nicht nur der Herzog, sondern auch der

deutsche Kaiser und wahrscheinlich auch andere
europäische Souveräne .... Ob der Herzog sein
Bürgerrecht ausüben will, ist natürlich eine an-
dere Frage."
Ausland.
Wien, 20. Jan. Die auf gestern vom Deutschen
Volksverein einberufene und von zahlreichen Studenten
besuchte Festversammlung zur Feier des Jahrestages
der Gründung des deutschen Reiches, in welcher
Schönerer die Festrede halten sollte, wurde infolge von
Ruhestörungen behördlichaufgelöst. Die Ruhestörungen
waren hervorgerufen durch eine Weigerung Schönerers
die Festrede dem Negierungsvertreter vorzulegen.
Bern, 10 Jan. Das Bezirksgericht zu Chaux-de-
Fonds hat fünf Verbreiter eines anarchistischen
Flugblattes zu vier Monaten Gefängniß und
je 1000 Franken Geldbuße verurtheilt.
Belgrad, 20. Jan. Sollten die Radikalen
fortfahren, dem Könige Prügel zwischen die Füße
zu werfen, dann sei wahrscheinlich, daß der König
unter dem Vorwande einer Reise ins Ausland das
Staatsruder seinem Vater auf einige Monate
überläßt.

Ehefrau, als auch Letztere ihren Ehemann verun-
glimpft hatte. Der Letztere hat seinen Beleidiger,
den Lieutnant Scheele, im Duell erschoßen.
Ein eigentlicher Ehebruch Seitens der Frau wurde
nicht vom Gericht als erwiesen angenommen, wohl
aber ein LiebeSverhältniß der Frau mit Scheele,
mit dem sie Bri se und Telegramme wechselte,
Zusammenkünfte hatte und dem sie größere Ver-
traulichkeiten gestattete. Köster behauptet nun,
daß Diez seine (Köster's) Frau mit Rath und
That unterstützt habe, obwohl er als Hausfreund
und Beamter die strengste Unparteilichkeit hätte
beobachten sollen. Ein Gesuch Köster's an das
Justizministerium um Einleitung des Disziplinar-
verfahrens gegen Diez wurde abgelehnt, Köster
dagegen am 2. Juli 1890 wegen Bcamtenbeleidi-
gung von der Strafkammer Karlsruhe zu 4 Wochen
Haft verurtheilt. Köster bringt etwa ein Dutzend
Punkte, gegen Diez vor. Als belanglos, selbst
wenn es wahr wäre, hat die Kommission es be-
trachtet, daß Frau Diez für den Sarg Scheele's
einen Kranz besorgte mit der Inschrift: „Ruhe
sanft!", den Fall des Polizeikommisfärs Guggen-
bühler, der im Auftrag von Diez eine Zeugin
gegen Frau Scheele schwankend gemacht haben soll
— G. und die Zeugen haben zu Protokoll ge-
geben, daß dem nicht so sei — ferner, daß Diez
sich weigerte, eine Pistolenforderung Köster's an-
zunehmen und daß Diez als Zeuge nicht nur
Thatsächliches berichtet, sondern auch seine sub-
jektiven Eindrücke gegeben habe. Denn Diez habe
richtig die Thatsache angegeben, daß am 6. No-
vember 1886 Köster seine ihm von Diez zurück-
gebrachte entflohene Frau gewürgt habe, was ihm
dieser selbst vormachte, und dann in ganz erlaubter
Weise gesagt, daß nach Allem er den Eindruck ge-
habt habe, daß K. seine Frau mißhandelt habe.
Ferner machte K. gegen Diez geltend, daß dieser
ihn ersucht habe, im Interesse feiner Frau das
Verbot des Hauses gegen Scheele zurückzunehmen,
daß die Bestellung des Rechtsanwalts Geismar als
Anwalt seiner Frau durch Diez erfolgt sei, daß
seine Frau am 6. November sich zu Diez begeben,
der sie-ihm wieder zurückgebracht, daß Diez ohne
sein Wissen die Dienstboten Köster's vernommen
habe, daß am 12. November Diez in Heidelberg
gesagt habe, Köster's Frau müsse gegen ihren
Mann auch Klage erheben, daß am Tage des
Duells Frau Köster auf Anrathen von Diez zu
Major Voigt gegangen sei, daß Diez als einziger
Zivilist dem Begräbniß Scheele's angewohnt habe,
daß Diez eine Kassette seiner Frau aufbewahrt
und daß derselbe sich mit Oberlandesgerichtsrath
Heinsheimer über die Ehescheiduugssache unter-
halten habe, daß Diez in der Mannheimer Neli-
gionsgesellschaft gesagt habe, Köster litte an Ver-
folgungswahn, daß endlich Diez Betreffs der Frage

„Vortrefflich. Du bist schlau, Jean, und
wirst Dir bald die Summe verdient haben,
welche ich Dir versprochen habe. Nun rasch
zum Bericht! Wer ist denn dieser Mr. Strange
eigentlich?"
Alexa stockte fast das Blut in den Adern.
Sie hielt den Athem an, um schärfer lauschen
zu können. Welche Antwort sollte sie hören? —
35. Kapitel.
Neue Entdeckungen.
Alexa lauschte gespannt aus die Antwort
Jean Renard's. Sie fühlte, daß sie vor wich-
tigen Entdeckungen stand, und es war ihr nun
klar, daß diese beiden Männer Verworfene
waren; denn welches Interesse konnte Pierre
Renard an demselben haben? Hatte ihre Aehn-
lichkeit mit ihrem Vater den Franzosen auf die
Spur geführt, wer sie wirklich sei? Hatte sie
in ihrem Streben, ihres Vaters Namen von
der auf ihm lastenden Schmach zu reinigen,
Verdacht in ihm erregt — und damit auch
gleichzeitig tödtliche Gefahr für ihren Vater ge-
schaffen ?
Das Herz in ihrem Busen schien still zu
stehen bei dem Gedanken an die drohenden Ge-
fahren.
„Du fragst nach dem Erfolg meiner Forsch-
ungen, ohne gehört zu haben, wie ich dazu ge-
langte," sagte Jean Renard. „Ich will Dir Alles
erzählen, und Du sollst dann selbst beurtheilen,
ob ich nicht die doppelte Summe verdient habe,
die Du mir versprochen hast. Ich reiste vor drei
Wochen nach Griechenland —"

„Das hast Du schon einmal gesagt," rief
Pierre ungeduldig. „Aber was thatest Du dort?
Das ist es, was ich wissen will."
„Ich fragte in Athen nach Mr. Strange, aber
Niemand schien den Namen zu kennen. Am
anderen Tage sand ich einen Mann, der sür ihn
die Früchte an den Markt bringt. Von ihm er-
fuhr ich Mr. Strange's Adresse. Ich fuhr nach
dem Piräus zurück, miethete mir ein Boot und
einen Mann, welcher mich nach der Villa des
Mr. Strange brachte, die ich niedergebrannt fand.
Mr. Strange wohnte im Hause eines Wein-
gärtners. Ich hielt mich zwei bis drei Tage
dort auf, fragte die Dienstboten aus und traf
endlich den Herrn selbst. Ich entschuldigte mich
wegen meiner Zudringlichkeit, macht noch ermge
Ausreden und verwickelte ihn dann in eine
Unterhaltung."
„Nun, — nun? Wer ist Mr. Strange?
„Dein Verdacht war begründet, Pierre," er-
klärte Jean. „Dieser Mr. Strange in der
griechischen Villa ist der todtgeglaubte Lord Strat-
ford Heron!"
Pierre Renard stieß eine Verwünschung aus.
Alexa preßte die Hand aufs Herz, welches vor
Angst zu zerspringen drohte. Bist Du ganz sicher,
daß er es ist?"
»Ich sollte ihn doch kennen, denn ich sah ihn
früher oft genug," erklärte Jean. „Und ich will
auch beschwören, daß dieser Mr. Strange kein
anderer ist, als Lord Stratford Heron.
Pierre stand auf und schritt unruhig hin
und her, indem er unverständige Worte vor sich'

hinmurmelte. Er schien in größter Aufregung
zu sein.
„Also Lord Stratford Heron ist nicht todt!"
rief er laut. „Der Bericht über seinen erfolgten
Tod in Brasilien war eine Lüge."
„Er hat schon seit achtzehn Jahren dort in
Griechenland gelebt —"
„Und Jedermann glaubte ihn todt! Es war
ein kluger Einfall, daß ich Dich auf eine schein-
bar zufällige Aehnlichkeit hin ausschickte, feine
Herkunft auszuforschen. Die Aehnlichkeit ist also
doch keine Zufälligkeit. Dieses Mädchen ist keine
angenommene Tochter. Der Tod der kleinen Lady
Constanze ist eine weitere Täuschung. Der Leich-
nam, welcher gefunden und als der ihrige be-
graben wurde, war der eines anderen Kindes.
Ich sehe nun alles klar. Er hat das Kind der
Mutter geraubt, während ich dachte, ein anderer
Hütte es gethan. Und während die Mutter ihr
Kind als todt betrauerte, lebte es bei seinem
Vater in Griechenland. O. es ist fast unglaub-
lich ! Das Mädchen eine gemiethcte Gesellschafterin
bei ihrer eigenen Mutter! Wenn acks gerecht zu-
gegangen wäre, würde sie jetzt Marquise von
Mont Heron und mein jetziger Herr alsdann nur-
einfach Mr. Roland Jngestre sein!"
„Glaubst Du, daß sie weiß, daß sie die
rechtmäßige Herrin des Schlosses ist? fragte
Jean. , .
„Ob sie es weiß ? Glaubst Du, daß ihr
Kommen nach Mont Heron ein zufälliges ist?
Das Mädchen ist hier, um ihres Vaters Namen
von dem Verdacht des Mordes zu befreien
 
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