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Neuer General-Anzeiger: für Heidelberg und Umgegend ; (Bürger-Zeitung) (2) — 1894

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Nr. 121 - Nr. 130 (28. Mai - 7. Juni)
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Stummer 123. H. Jahrgang.

Neuer

Mittwoch, 3». Mai «831.


Abonnementspreis r
Mit «seitdem illustrirtem Sonntagsblatt: monatlich
40 Pfennig frei in'S Haus, durch die Post bezogen
vierteljährlich 1 Mark ohne Bestellgeld.

Expedition Kcrrrptftraße Mr. 26.

für Heidelberg und Umgegend
(Würger-Zeitung).


JnsertionSpreisr
die lspaltige Petttretle oder deren Raum K Pf-.,
für auswärtige Inserate 10 Pfg., bei öfterer Wieder-
holung entsprechender Rabatt-
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Expedition: Hauptstraße Mr. 26.

GeleseirsLes Blatt in St^rdt rr. Amt Hei-eLbe^g und Ltnrgegend. GvötzLe^ Evfslg suv Inserate.

NW" Telephon-Anschlutz Nr. 1»2. "W8
Um 34 U
für den Monat -UUi kostet der
Nette
General - Anzeiger
für Heidelberg und Umgegend
(Bürger-Zeitung)
nebst Zllustr. Sonntagsblatt am Postschalter
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(Vom Briefträger ins Haus gebracht 30 Pfg. mehr.)
In Heidelberg und den nächsten Orten der
Umgebung kostet der „Neue General-Anzeiger für
Heidelberg und Umgegend"
monatlich nur 40 Pfg.
frei in s Haus.
Bestellungen werden von unfern Trägern und
Trägerinnen sowie von allen Po st an st alten
fortwährend angenommen.

Gewährleistung beim Viehhandel.
In der letzten Reichstagssession war ein An-
trag eingebracht worden, welcher ein Reichsgesetz
über die Gewährleistung für Viehmängel forderte.
Zur Zeit herrscht in Deutschland große Verschieden-
heit in diesem Punkte, was zu gerechten Klagen
über Schädigungen durch Händler Anlaß gibt,
lieber den Antrag, der nicht mehr zur Verhand-
lung kam, ist im Grundsätze schon entschieden,
denn die Gewährleistung wird in dem in Be-
ratung befindlichen Bürgerlichen Gesetzbuch- ge-
regelt. Bis das Gesetzbuch Gesetzeskraft erlangt,
wird freilich noch eine gergume Zeit vergehen und
es fragt sich, ob eine frühere Inangriffnahme des
Stoffes nicht ein Bündniß sei. Jedenfalls wird
eine Wiedergabe der hierher gehörigen wichtigsten
Bestimmungen des Entwurfs des Bürgerlichen
Gesetzbuches erwünscht sein.
Nach dem sogenannten gemeinen Rechte haftet
der Verkäufer nicht bloß dann, wenn er einen
Fehler der verkauften Sache gekannt und wissent-
lich verschwiegen oder wenn er ausdrücklich Fehler-
freiheit oder bestimmte Eigensckaften versprochen
hat, sondern auch dann, wenn dies nicht zutrifft,
wenn er den Fehler gar nicht kannte, sofern der-
selbe ein heimlicher war und den Gebrauch der
Sache wesentlich beeinträchtigte. In diesem Falle
haftet er aber nicht für den vollen Schaden, son-

dern der Käuser hat nur die Wahl, ob er Rück-
gängigmachung des Kaufes oder entsprechende
Preisminderung verlangen will. Diese Klagen
(Wandelungs- und Minderungsklage) sind auch
an viel kürzere Verjährungsfristen, als die Schadens-
klage, nämlich an solche von 6 Monaten bezw.
2 Jahren gebunden. Dagegen kann die Klage auf
jeden Fehler gestützt werden, der den Gebrauch
beeinträchtigt, nur muß der Nachweiß geliefert
werden, daß der Mangel schon beim Abschlüsse
des Vertrages vorhanden gewesen ist.
Diese Grundsätze hat auch der Entwurf des
bürgerlichen Gesetzbuches im Allgemeinen bei-
behalten, er trifft aber abweichende Bestimmungen
sür den Handel mit den wichtigsten Vieharten,
nämlich mit Pferden, Eseln, Mauleseln und Maul-
thieren, Rindvieh, Schafen und Schweinen. Hin-
sichtlich dieser Thierarten greift das Gesetz auf
die alte deutsche Auffassung zurück, nach welcher
der Verkäufer nicht für jeden beliebigen, sondern
nur für gewisse, ein für allemale bestimmte Fehler
haftet, und auch für dies" nur dann, wenn sie
in einer vorgeschriebenen kurzen Gewährfrist gel-
tend gemacht werden. Dabei wird aber bis zum
Beweise des Gegentheils angenommen, daß ein in
dieser Frist geltend gemachter Fehler bereits zur
Zeit des Verkaufes vorhanden gewesen sei. End-
lich wird keine Preisminderung, sondern Wande-
lung (Rückgängigmachung) zugelaffen.
Für diese deutschrechtliche Auffassung, die auch
in einer ganzen Anzahl deutscher Staaten gilt und
in den neueren Gesetzen immer mehr bevorzugt
wird, haben sich auch die Vertretungen landwirth-
schaftlicher Interessen ausgesprochen, so das Preu-
ßische Landes-Oekonomiekollegium im Jahre 1870
und der Deutsche Landwirthschaftsrath auf seiner
Versammlung im Oktober 1875.
Dem entsprechend bestimmt der Entwurf, daß
bei den genannten Thiergattungen nicht wegen
aller, sondern nur wegen bestimmter sog. Haupt-
mängel und nur dann gehaftet wird, wenn die-
selben innerhalb einer gewissen Gewährfrist zum
Vorschein kommen. Sowohl die als Hauptmängel
anzusehenden Fehler, als die Dauer der Ge-
währfristen werden durch kaiserliche Verordnung für
jede einzelne Thiergattung bestimmt. Offenbart
sich ein Hauptmangel innerhalb der Gewährfrist,
so wird bis zum Beweise des Gegentheils an-
genommen, daß derselbe schon zur Zeit des Ver-
kaufes vorhanden gewesen ist, allein nur unter
der Bedingung, daß der Käuser spätestens inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Gewährsrist
dem Verkäufer Anzeige macht oder Klage erhebt.
In diesem Falle kann nicht Minderung des Preises,
wohl aber Rückgängigmachung des Kaufes ver-
langt werden, wobei die Futterkasten und die

Kosten einer thierärztlichen Untersuchung zu er-
statten find.
Dies alles gilt übrigens nur insoweit, als
Käufer und Verkäufer unter sich nicht etwas an-
deres vereinbaren. Sie können sowohl die Ver-
kürzung oder Verlängerung der Gewährfrist, als
diejenigen Mängel, für welche gehastet werden soll,
wie auch endlich den Umfang dieser Haftpflicht
anders, als es im Gesetze steht, sestsetzen. Die
Haftung für vollen Schadenersatz tritt ein, wenn
der Mangel wissentlich verschwiegen ist. Die ge-
setzlichen Ansprüche verjähren übrigens schon in
einer sehr kurzen Frist, nämlich innerhalb zwei
Wochen nach Ablauf der Gewährfrist. Entsteht
ein Streit, so kann jede Partei die Untersuchung
durch einen Thierarzt und, sobald dies geschehen,
die öffentliche Versteigerung des streitigen Thieres
und die Hinterlegung des Erlöses verlangen. Da-
durch wird dem heillosen Zustande vorgebeugt,
der jetzt häufig eintritt, daß, wenn ein derartiger
Prozeß einige Monate oder gar noch länger ge-
dauert hat, während das Thier irgendwo un-
benutzt im Stalle stand und gefüttert wurde, das
Thier sich selbst aufgefressen hat, d. h. mehr Futter-
kosten verursacht hat, als es selbst Werth ist.
Deutsches Reich.
Berlia, 29. Mai.
— Der „Reichsanzeiger" berichtet über die
gestrige Sitzung der agrarpolitischen Kon-
ferenz. Landwirthschaftsminister v. Heyden
hob danach in seiner Eröffnungsrede hervor, daß
die Konferenz nicht vom Staatsministerium,
sondern von ihm zu feiner Information über die
Berathungsgegenstände berufen worden sei. Der
Finanzminister fei um seine Betheiligung gebeten
worden, weil die Creditfragen voraussichtlich im
Vordergründe stehen würden. Die Auswahl der
Geladenen sei ohne politische oder konfessionelle
Rücksichten erfolgt, wobei naturgemäß dieLandcs-
theile besonders berücksichtigt worden seien, wo
Uebelstände vorzugsweise hervorgetreten seien. Das
ohne sein Zuthun veröffentlichte Arbeitsprogramm
stellte die interne Instruktion seines Ministeriums
dar, wonach die Vorarbeiten für die zu erörternde
Agrarreform auszuführen seien. Das Arbeits-
programm sei den Konferenztheilnehmern mitge-
theilt worden, um sie im Interesse der Konzen-
trirung der Besprechung mit dem Inhalt der Vor-
arbeiten bekannt zu machen. Im Laufe der all-
gemeinen Besprechung betonten Geheimrath Thiel
und Finanzminister Dr. Miquel die Noth-
wendigkeit der Beschränkung der absoluten Ver-
schuldungsfreiheit des Grundbesitzes. Der frühere
Kultusminister Frhr. v. Zedlitz erblickte den
Hauptgrund der Nothlage des Ostens in der Ent-

fernung desselben von den Konsumstellen, häl
auch eine richtige Vertheilung des großen und
des kleinen Grundbesitzes sür nothwendig.
— Der Vorstand des Vereins deutscher Ta-
bakfabrikanten und Händler hat soeben
an die Vereinsmitglieder einen Bericht versandt
über die Thätigkeit, die er zur Bekämpfung der
Miquel'schen Steuervorlage entwickelt hat. Zu
diesem Zweck hat er an den Reichstag und Bundes-
rath Petitionen gerichtet, eine sämmtlichen Mit-
gliedern des Reichstags und des Bundesraths über-
reichte sehr ausführliche Denkschrift ausgearbeitet
und ist dauernd mit maßgebenden Mitgliedern der
verschiedenen Parteien im Verkehr geblieben, um
ihnen bei ollen Gelegenheiten mit Instruktionen
und Auskünften zur Verfügung zu stehen. Außer-
dem hat er sofort nach dem Bekanntwerden des
Wortlauts der Vorlage eine allgemeine Versamm-
lung der deutschen Tabakinteressenten einberufen,
die von nahezu 2000 Personen aus allen Theilen
Deutschlands besucht war und deren Beschlüsse die
Reichstagsmitglieder von der Verderblichkeit der ge-
planten Steuer unterrichteten. Seine Hauptthätig-
keit hat der Verein aber dahin gerichtet, das
ganze Volk über die Allgemeinschädlichkeit der ge-
planten Tabaksteuer aufzuklären. Dies ist sowohl
durch Vorträge in öffentlichen Versammlungen als
auch durch die Presse in umfangreicher Weise und
auch mit großem Erfolge geschehen, indem diese
Aufklärung ganz unzweifelhaft den Widerstand der
Reichstagsmitglieder gefestigt hat. Der Vorstand
spricht in seinem Bericht auch der gesammten deut-
schen Presse seinen Dank aus für die Unterstützung,
die sie seinen Bestrebungen hat zu Theil werden
lassen. Wenn im Herbst die Situation wieder
kritisch werden sollte, wird der Vorstand die Mit-
glieder zu einer Versammlung einberufen, um seiner
Aktion durch ihre Zustimmung besonderen Nach-
druck zu geben.
Karlsruhe, 28. Mai. Laut Korpsbcfehl
haben Se. K. H. der Groß Herzog gnädigst zu
befehlen geruht, daß die Mannschaften des großh.
Gendarmeriekorps statt des seither getragenen
Schützenabzeichens künftig das durch Kabinetsordre
Sr. Maj. des Königs von Preußen in dem königl.
preuß. Heere eingeführte Schützenabzeichen anzu-
legen haben, mit dem Vorbehalte, daß im gewöhn-
lichen Dienste, bei Patrouillengängen u s. w. das
Abzeichen nicht anzulegen sei. Das Schützenab-
zeichen ist in der Weise zu tragen, daß die an der
abgeflachten Rosette (Medaille) befindliche Schleife
an einem flachen, übersponnenen oder mit Tuch
überzogenen Knopf befestigt wird; letzterer ist auf
der rechten Schulter unter der Schulterklappe dicht
an deren Einsatznaht so anzunähen, daß der Karton
an der Schleife mit dem vorderen Rand de?

Das Gespenst der Marquise.
Roman von Hermine Frankenstein.
51) (Fortsetzung.)
Bisset ging durch den ganzen Wintergarten
und sagte dann:
„Mein Lord, ich will die Lösung dieses Ge-
heimnisses übernehmen, aber ich wünsche, daß Sie
die ganze Angelegenheit in meine Hände geben.
Erlauben Sie mir, in Ihrem Hause aus- und
einzugehen, die Dienerschaft auszuforschen, einen
Nachschlüssel zu einer Ausgangsthür zu haben,
und mich in jeder Beziehung wie ein selten be-
vorzugter Gast oder wie ein Mitglied Ihrer
Familie zu benehmen."
„Sie sollen thun dürfen, was Sie wollen,
Herr Bisset," sagte der Marquis. „Ich überlasse
die Führung dieser Angelegenheit ganz Ihren
Händen."
Dann führte er seine Gäste auf ihre Zimmer
und etwas später wurde das Gabelfrühstück auf-
lagen. .
Fräulein Monk erschien nicht bei demfe ben,
aber Gilbert kam und trug ein auffallend fröh-
lich und burschikoses Wesen zur Schau. Chet-
whnd stellte ihn seinen beiden Gästen als seinen
Stiefbruder vor, und Monk begrüßte Beide sehr
höflich. Bisset nahm vor ihm wieder sein affek-
tiertes Wesen an und benahm sich wie ein Geck,
an dessen Berusstüchtigkeit sehr zu zweifeln war.
Monk empfand einen gewißen Grad von Ver-
achtung für ihn.
„Es ist keine Gefahr vorhanden, daß der

Mensch mich durchschaut," dachte er. „Ich war
vorbereitet, einen durchtriebenen Mann zu finden.
Wenn ich nur wüßte, wo Bernice ist, möchte ich
ihn auslachen."
Man setzte sich zum Frühstück.
„Sie haben natürlich die ganze Geschichte von
dem Gespenst der Marquise schon gehört, Herr
Bisset," sagte Monk während einer Gesprächspause
zu dem Detektiv mit dem Ausdruck einer gewissen
Ueberlegenheit. „Sie sind doch wohl der Offizier,
der die ganze Sache aufklären soll. Chetwynd-
Park hat, obwohl eine der großartigsten Besitz-
ungen Englands, des seltenen Reizes eines wirk-
lichen Geistes entbehrt. Dieser Fehler scheint
endlich beseitigt zu sein und man kann jetzt wohl
sagen, daß es in dem Parke wirklich spuckt."
Der leichtfertige Ton dieser Worte und die
Anspielung aus Lady Chetwynd, deren Name der
Marquis noch immer nicht ohne Schwere hören
konnte, überraschte Monk's Zuhörer und widerte
sie an. Er hatte gedankenlos und oberflächlich
erscheinen wollen und hatte sich eigentlich roh und
herzlos gezeigt.
„Vielleicht könnten Sie mir einige Anhalts-
punkte geben, Herr Monk," sagte der Detektiv
ruhig.
Gilbert Monk erschrack unwillkürlich.
„Ich?" rief er aus. „O nein! Ich war weder
so glücklich, noch so unglücklich, den Geist zu
sehen."
„Lord Chetwynd sagte mir, daß Fräulein
Monk ihn gesehen habe."
„Ganz recht, mein Schwester sah ihn. Und
dennoch wäre der Spitzenbesatz nicht vorhanden,

den Lord Chetwynd dem Gespenste vom Arme
riß, ich würde die Erscheinung blos für eine op-
tische Täuschung von Seiten des Marquis und
meiner Schwester halten."
„Aber," fuhr Monk fort, „jener Spitzenbesatz
beweist, daß der Besuch ein Frauenzimmer war,
und ich glaube, Sie werden di« Schuldige in
einem der Hausmädchen finden, Herr Bisset."
„Ich danke Ihnen für diesen Wink, mein
Herr," sagte Bisset geschmeidig. „Ich werde mich
davon zu überzeugen trachten. Apropos, Lord
Chetwynd sagte mir, daß Sie am Abend des
ersten Erscheinens dieses Gespenstes bei der Thüre
des Wintergartens standen, Herr Monk, und ins
Freie hinausschauten'. Und dennoch haben Sie
nichts von ihm gesehen?"
„Gar nichts."
„Seine Lordschast sagte mir, daß Sie ihm er-
zählt hätten, Sie wären an jenem Abende sehr
lange im Wintergarten gewesen, und es hätte
Niemand daselbst eintreten können, ohne von
Ihnen gesehen zu werden," sagte Bisset, seinen
Wein schlürfend. „Wenn das Frauenzimmer im
Gesträuch verborgen war/ mußten Sie gehört haben,
wie sie sich entfernte. Aber zugegeben, daß sie
sich geräuschlos bewegte, ist es doch auffallend, daß
Sie weder sahen noch hörten, als sie entfloh, nach-
dem sie von Lord Chetwhnd gesehen worden war."
„Das ist gar nicht auffallend," sagte Monk,
dessen Geringschätzung für den Offizier wuchs.
„Sie sah mich wahrscheinlich und verbarg sich,
und als die Luft rein war, entfloh sie. Und da
ich sie damals nicht sah, vermuthete ich natürlich,
daß Chetwynd sich täusche."

„Und Ihre Schwester auch?"
Monk nickte bejabeno und dachte:
„Ich werde Sylvia sagen müssen, daß ich
verrieth, sie habe das Gespenst gesehen und es
wirklich für ein solches gehalten, die Wahrheit
aber verschwiegen habe, um Lord Chetwynd nicht
auszuregen."
Er vergaß jedoch den Entschluß gleich wieder.
Herr Bisset war gleich nach dem Frühstück auf
sein Zimmer gegangen, um sich einen Plan zu
machen, wie er dem Geheimniß, welches die maß-
gebenden Personen des Schlosses in fieberhafte
Aufregung versetzte, auf die Spur kommen könne.
Er kam zu dem Entschluß, sich zunächst über die
Umgegend des Schlosses zu orientieren und begab
sich zu diesem Zweck in den Garten. An der
Pforte des Gartens war eine kleine Vertiefung,
welche mit Wasser angefüllt war; um dasselbe
nicht zu berühren, war man genöthigt, ein frisch
gegrabenes Beet zu betreten, welches mit neuem
Rasen besäet worden war. Hier sah Herr Bisset
tiefe Eindrücke eines kleinen Damenfußes. Von
wem konnten diele Spuren herrühren? Daß sie
erst einige Tage alt sein konnten, sah er an den
noch frischen Umrissen der eingetretenen Erde.
„Laßt uns die Spuren weiter verfolgen,"
dachte Bisset.
Er trat den in Park hinein, welcher mit
großen Wiesenflächen bedeckt war; es kostete ihm
ihm wenig Anstrengung, herauszufinden, daß eine
Person mit einem sehr kleinen Fuße quer über
die Wiese geeilt sei. Am Ende der Wiese
hörten die Spuren plötzlich auf. Bisset be-
trat einen großen, runden Platz, auf welchem
 
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