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Neuer General-Anzeiger: für Heidelberg und Umgegend ; (Bürger-Zeitung) (2) — 1894

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Nr. 131 - Nr. 140 (8. Juni - 19. Juni)
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Nummer 134. LL. Jahrgang.


Dienstag. 12. Juni 18S4.

General

nzeltze

*

»

für Heidelberg und Umgegend


Expedition: Hauptstraße "Mr. 26.

Gelesenstes Blatt in Stadt u. Amt Heidelberg und Aiugegeud. Grstzter Erfslg für Inserate.


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WM- Telephon-Anschluß Nr. 102. "WU

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werden von allen Postanstalten, Landbri efträgern
unseren Agenten und Trägerinnen Abonnements
entgegengenommen.

An Gesetzentwurf gegen die unred-
liche Konkurrenz.
Wir haben bereits die Meldung gebracht, daß
ein Gesetzentwurf in Ausarbeitung begriffen fei,
der sich gegen die Ausschreitungen der „unredlichen
Konkurrenz" richte u. insbesondere die bei sogenannten
„Ausverkäufen" vorkommenden Schwindeleien mit
„schwerer Strafe" bedrohe. Zu dieser Meldung
wird jetzt aus guter Quelle ergänzend und
thcilweise berichtigend geschrieben: Es ist in der
That zur Zeit die Reichsregierung gemäß der Zu-
sage, welche der Staatssekretär v. Boetticher in der
zweiten Lesung des „Gesetzentwurfs zum Schutz
der Waarenbezeichnungen" gegeben hat, mit den
Vorarbeiten zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage
gegen den unlauteren Wettbewerb beschäftigt.
Richtig zu stellen ist, daß mit diesen Vorarbeiten
nicht das Reichsamt des Innern, sondern in erster
Linie das preußische Justizministerium betraut ist;
nur soweit gewerbepolizeiliche Vorschriften in
Frage kommen, ist mit der Vorbereitung das
Reichsamt des Innern beschäftigt. Sodann könnte
die obige Meldung den Anschein erwecken, als ob
es sich hier um eine Novelle zum Strafgesetzbuch
handle, indem lediglich die Normirung neuer
Strafvorschriften gegen die Machenschaften der
unredlichen Konkurrenz in Frage stände. Dies
wird keineswegs die Haupttendenz des Entwurfs
bilden. Vielmehr wird in erster Linie auf dem
Wege der zivilrechtlichen Schadloshaltung eine
Abhilfe gesucht werden. In zweiter Linie werden
allerdings Strafvorschriften in mäßigen Grenzen
nicht zu umgehen sein. Die Regelung der „Aus-
verkäufe" wird in Anlehnung an den zur Zeit
in Ausarbeitung befindlichen österreichischen Ge-
setzentwurf auf gewerbepolizeilichem Wege erfolgen.
Der österreichische Entwurf bestimmt bekanntlich u. A.
um zu verhüten, daß zu diesem Schwindelausverkäu-
sen immer neue Massen von Maaren herangeschleppt
werden, der Polizei ein Inventar der Vorräthe
einzureichen ist und verbietet die Anschaffung von
Vorräthen. Die Vorlage soll sich im Uebrigen
gegen alle Arten der oonourronoo äoloz-ulo, so
namentlich die falsche Herkunftsbezeichnung, un-
richtige Angaben über die Gelegenheit des Ver-
kaufs, den Medaillen- und sonstigen Preis-Aus-

Das Gespenst der Marquise.
Roman von Hermine Frankenstein.
61) (Fortsetzung.)
„Bernice, Du solltest Rog keinen Vorwurf
machen, daß er Dich so schnell vergaß," entgegnete
Gilbert ernst, „er liebte Sylvia lange, ehe er Dich
gesehen und wurde auf dem Sterbebette seiner
Mutter mit ihr verlobt. Er heirathete Dich in
einem Anfalle des Zornes gegen Sylvia, und ich
weiß, daß er Dich liebte und Dir ein treuer Gatte
war; aber als Du dem Scheine nach starbst, hast
Du sie einander zurückgegeben. Möchtest Du zu-
rückkehren, da Du Alles weißt?"
Beruice stammelte schaudernd:
„Nein — o nein!"
„Nach St. Kilda kannst Du nicht zurück-
kehren, Deine Pflegeeltern sind todt, und ich bin
der einzige Freund, den Du in der Welt hast.
Werde meine Gattin, Bernice, und lasse mich Dich
in ein fremdes Land führen, wo wir ein neues
Leben beginnen können. Ich verlange nicht, daß
Du mich anders lieben sollst, als eine Schwester,"
flehte Monk weiter, „ich verlange nur, für Dich
sorgen zu dürfen und zu versuchen, Dich glücklich
zu machen."
Monks Demuth rührte Bernice.
„Ich bitte Dich, Gilbert," flüsterte sie, „sprich
Nicht vom Heirathen. Ich liebe Dich, aber nicht
so, wie Du geliebt werden sollst. Und obgleich
ich, wie Du sagst, nicht mehr seine Gattin bin,
werde ich ihm doch mein Leben lang treu bleiben,
wie seine Wittwe."

zeichnungsschwindel und den Verrath des Gerwerbe-
und Fabrikgeheimnisses richten.
Deutsches Reich.
Berlin, 11. Juni.
— Ueber den Plan der Agrarier zur Ab-
änderung der Branntweinsteuer erfährt die
„Vvssische Ztg." folgendes: Die Reicksverwaltung
übernimmt allen von den Brennern zu erzeugenden
Spiritus, einstweilen für 50 Mark pro Hektoliter,
ohne die Maischraumsteuer. Ausgenommen sind
die sogenannten Oualitätsbranntweine. Das Reich
bestimmt den Verkaufspreis für den inländischen
Trinkbranntwein und den für gewerbliche Zwecke
bestimmten Spiritus. Die nicht im Jnlande ver-
brauchten Mengen werden vom Reiche bestens nach
dem Auslande abgesetzt. Zu Trinkbranntwcin
darf nur gereinigter Spiritus, Sprit, verwandt
werden. Jeder Brenner erhält dieserhalb einen
Traube'schen Reinigungsapparat auf Staatskosten.
Die Kosten für die Reinigung des Branntweins
werden ihm bis 5000 Mark jährlich vergütet. In
jeder Schankstätte wird eine polizeilich genehmigte
Taxe sichtbar angebracht, die den Preis, die Ge-
tränke und die Bestandtheile und den Alkoholgehalt
der zum Verkauf stehenden Branntweinarten angibt.
Strafbestimmungen gegen Zuwiederhandlungen
sollen dem Ermessen einer Subkommission anheim-
gegeben werden. Die Brennzeit wird vom 1. Sep-
tember bis 15. Juni bestimmt. Das Brennen von
Mais u. s. w. ist untersagt. Der Mehrertrag der
Branntweinsteuer wird auf 240 Millionen berechnet.
— Die Hauptversammlung der Deutschen
L a nd w irths ch a f ts-G esells ch af t, die am
9. d. M. im Beisein des LandwirthschaftSministers
v. Heyden unter dem Vorsitz des Herrn v. Levetzow
tagte, entsandte ein Huldigungstelegramm an den
Kaiser, in dem sie wünscht, daß es ihm gelinge,
den Frieden und dem Stande der Landwirtbe die
Möglichkeit zu erhalten, zum Wohle des Ganzen
in redlicher Arbeit seine Pflicht zu erfüllen. Für
die Versammlungen der beiden nächsten Jahre
wurden Dresden und Mannheim festgesetzt.
Dann folgten Vorträge über technische Fragen der
Landwirthschaft.
— Nach amtlichen Ermittelungen haben sich in
Elsaß-Lothringen von 1873 bis 1893 im Ganzen
25 584 Ausländer, darunter 18 827 Franzosen,
naturalisiren lassen, während beiläufig die
gleiche Zahl, nämlich 25 477 Personen in das
Ausland, und zwar 17 129 nach Frankreich, ent-
lassen wurden. Es entspricht den vielfachen Be-
ziehungen, die zwischen Frankreich und dem Reichs-
lande bestehen, daß die naturalisirten Franzosen
81,07 pCt. aller naturalisirten Ausländer und die
nach Frankreich entlassenen 67,69 pCt. aller nach
„Ich werde Geduld haben, Bernice. Du wirst
mir später einmal eine andere Antwort geben und
ich kann warten. Vergiß meinen Vorschlag oder
wenn Du daran denken magst, so laß Dich von
meiner Liebe nickt gegen mich einnehmen."
„Bist Du überzeugt, daß es wirklich Liebe ist,
was Du für mich fühlst, Gilbert? Frau Erol
sagte mir etwas, das mich zum Nachdenken ver-
anlaßte. Ich kenne die Welt nicht, aber Du
ließest mich doch sicherlich kein Unrecht begehen.
Sie sagte mir, wie gut Du gegen mich wärest und
wie zartsinnig Du meinen guten Ruf bewahrt
hättest, indem Du während meines Aufenthaltes
in Mawr-Castle fern bliebst. In Deinem Zart-
gefühl und in Deiner Achtung für mich hast Du
Dir also eine Heimath geraubt. Und sie erinnerte
mich auch sehr zart daran, daß ich keinen wirk-
lichen Anspruch an Dich habe, und daß Du in
London das ganze Jahr hindurch angestrengt ge-
arbeitet hast, um mich in Luxus leben zu lassen.
Gilbert, wenn es nicht um Rog's willen wäre,
ich würde Dich lieben, wie Du es verlangst, denn
Du warst mir der treueste, beste Freund. Da ich
aber Deine Güte nie auf irgend welche Art ver-
gelten kann, so muß ich aufhören, Dir eine Last
zu fein. Ich muß mich selbst erhalten, ich muß
mir mein Brot verdienen."
„Du! Ei, Du hast ja keinerlei Erfahrung von
der Welt."
„Es ist Zeit, daß ich sie mir erwerbe. Du
hast mich von der französischen Gouvernante voll-
ständig ausbilden lassen und ich weiß, daß ich
vollkommen fähig bin, eine Stelle als Gouver-
nante anzunehmen."

dem Auslande entlassenen Personen ausmachen.
Die hier zur Naturalisirung kommenden Franzosen
sind übrigens vielfach Elsaß-Lothringer, die nach
dem Krieg für Frankreich optirten und dann den
Schritt wieder rückgängig machten. Die vorstehend
angeführten Ziffern geben übrigens nur ein un-
vollständiges Bild der hiesigen Bevölkerungsbe-
wegung, die selbstredend in Wirklichkeit viel größer
ist. Die Mehrzahl der von hier Fortziehenden
unterläßt es nämlich, sei es aus Gleichgiltigkeit
oder weil sie die Absicht haben, später wieder zurück-
zukehren, die für die Auswanderung vorgeschriebenen
Formalitäten zu erfüllen. So erklärt es sich, daß
nach dem Ergebniß der letzten Volkszählung seit
1871 rund 204 000 Personen das Land verlassen
haben; die entstandenen Lücken sind bekanntlich
zum Theil durch Einwanderung aus Altdeutschland
ausgcfüllt worden.
— Die .Times" brachte heute eine Depesche
aus Philadelphia, wonach die deutsche Regie-
rung gegen die neuerdings vom Senat beschlossene
Auferlegung eines Differentialzolles von
i/io C. auf das Pfund Zucker aus solchen Län-
dern, die Zuckerprämien zahlen, protestirt und mit
Repressalien gegenüber amerikanischen Import-
artikeln gedroht haben soll, falls ein solcher Zoll
dennoch auferlegt werde. .Diese Nachricht" —
bemerkt hierzu die „Nordd. Allg. Ztg." — „ist
falsch und rührt wahrscheinlich von den ameri-
kanischen Zuckerinteressenten her, die durch Ver-
breitung dieses Gerüchts die bekannte nationale
Empfindlichkeit ihrer Landsleute reizen und für
ihre begehrlichen Wünsche das ausgeprägte Selbst-
ständigkeitsgesühl des Amerikaners mobil machen
möchten. Die Hinfälligkeit der ganzen Behauptung
crgiebt sich schon daraus, daß vorläufig nur ein
Beschluß des Senatskomitees vorliegt, der, um
Gesetzeskraft zu erlangen, nicht allein den Senat,
sondern auch noch das Repräsentantenhaus zu
passiren hat und der Zustimmung des Präsidenten
bedarf."
— Gemäß § 1 Abs. 4 des Kra nke n ka s s en-
ges etz es unterliegen Handlungsgehilfen und Lehr-
linge der Krankenversicherung nur, falls durch einen
Vertrag die ihnen nach Art. 10 des deutschen
Handelsgesetzbuchs zustehenden Rechte aufgehoben
oder beschränkt find. Vielen Kaufleuten scheint die
Tragweite dieser Bestimmung noch immer nicht in
ihrem ganzen Umfange bekannt zu sein. Darnach
geht ein Handlungsgehilfe, der durch unverschuldete
Krankheit an der Erfüllung seiner Dienstpflicht zeit-
weise verhindert ist, seiner Ansprüche auf Gehalt
und Unterhalt für die Dauer von sechs Wochen
nicht verlustig. Unter „Unterhalt" ist auch die
freie Verpflegung im Krankheitsfalle seitens des
Prinzipals zu verstehen; nötigenfalls gehören dazu

„Du weißt nicht, was Du sprichst, Bernice.
Du kennst die Welt und ihre Schlechtigkeit nicht.
Du besitzest eine seltene Schönheit, die Dir als
Gouvernante oder sonst im Lebenskämpfe nur ver-
hängnißvoll werden kann, und Du bist zu jung,
um mit der Welt zu kämpfen. Deine französische
Gouvernante hätte etwas Klügeres thun können,
als Dir den Kopf mit alten Vorurtheilen er-
füllen. Wenn Du reich und mein Mündel ge-
wesen wärest, wäre Dein Aufenthalt in Mawr-
Castle also passend gewesen? Weil Du aber nicht
reich bist, sollst Du Schutz und Obdach, deren Du in
Deiner Freundlosigkeit nur noch mehr bedarfst,
verlassen? Bernice, ich werde in diesen kindischen
Plan der Selbsterhaltung nicht willigen. Wenn
Du nicht meine Gattin werden willst, sollst Du
meine Schwester und Mündel sein, aber ich lasse
Dich nicht von mir. Mit der Zeit wirst Du doch
einwilligen, meine Gattin zu werden."
„Und weil Du diese Hoffnung nie aufgeben
wirst, so lange ich bei Dir bleibe, darum muß
ich Dich erst recht verlassen," sagte Bernice traurig.
„Ich danke Dir noch einmal für all' Deine Güte,
Gilbert, aber bei Dir bleiben kann ich nicht, so
lange Du Dich mit dem Gedanken trägst, mein
Gatte zu werden."
„Du bist aufgeregt, Bernice,^ sagte Monk,
„daher lassen wir alle derartigen Erörterungen
für ein anderes Mal."
Monk war in die Enge getrieben. Seine
einzige Sicherheit bestand darin, wenn er den
Detektiv überlisten und Bernice in Mawr-Castle
verbergen konnte. Aber wenn sie nicht gehen

auch noch bei bösartigen ansteckenden Krankheiten
die Kosten für die Aufnahme in ein Krankenhaus
und, falls der Betreffende innerhalb der sechs-
wöchigen Anspruchsfrist stirbt, auch noch die Be-
erdigungskosten.
— Die Kommission für die zweite Lesung
des Entwurfs eines BürgAlichenGesetzbuchs
für das Deutsche Reich setzte in den Sitzungen
vom 4. und 5. Juni die Berathung der allgemeinen
Vorschriften über letztwillige Verfügungen (881753
bis 1787) fort.
— Die Nachricht der Blätter, daß der Verein
der Brauereien, falls bis zum 15. Juni der
Boykott nicht aufgehoben sei, weitere 25Pcoz.
der Arbeiter entlassen wolle, entbehrt der Begrün-
dung. Es bestätigt sich, daß Verhandlungen aller
größeren Brauereien der Norddeutschen Brauge-
meinschaft behufs gemeinsamer Abwehr von Boy-
kottirungen geführt werden, doch steht das Re-
sultat nicht fest. — Eine Versammlung der aus-
ständigen Brauereiarbeiter, die gestern Vormittag
stattfand, war kaum von 200 Personen besucht.
Man beschäftigte sich mit den Unterstützungs-
geldern. Es wurde auch mitgetheilt, daß die Po-
lizei den sog. Kontroleuren, die nach boykottirtem
Bier forschen, scharf auf die Finger sehe.
— Der diesjährige Deutsche Aerztetag
wird sich mit der auch für weitere Kreise wichtigen
Frage des Verhältnisses der Aerzte zu den Lebens-
versicherungsgesellschaften beschäftigen. Auf dem
vorigen Aerztetag war hierfür eine Kommission
eingesetzt, dann hat noch in jüngster Zeit der
Geschäftsausschuß der Berliner Standesvereine diese
Angelegenheit erörtert und einige Abänderungen zu
dem Kommissionsentwurf beschlossen. Aus den
dort erhobenen Forderungen heben wir die folgenden
heraus: Schriftlicher Vertrag bei Anstellung der
Frauenärzte mit vierteljähriger Kündigung ; Wegfall
der bisher üblichen Zensuren: „vollkommen günstig,
günstig, zweifelhaft, ungünstig"; absolut verschwiegene
Behandlung der Atteste seitens der Direktionen
gegenüber. den Agenten und dem Untersuchten;
Fortfall der Fragen über den Gesundheitszustand
der Angehörigen im hausärztlichen Attest, weil sie
dem § 300 des Strafgesetzbuchs (Privatgeheimniffe,
die dem Arzte kraft seines Standes anvertraut sind)
zuwiderlaufen. Eine aus Mitgliedern des Aerzte-
vereinsbundes und der Lebensversicherungsgesellschaften
zu bildende Kommission soll die auf dem Aerztetag
beschlossenen Grundsätze weiter berathen.
— Das Reichsversicherungsamt hat bezüglich
des Begriffes des „allgemeinen Feier-
tages" sich dahin ausgesprochen, daß die Frage
welche Tage als allgemeine Feiertage im Sinne
des 8 200 Abs. 5 der Zivilprozeßordnung an-
zusehen sind, sich nach den Verhältnissen beant-
wollte? Was dann? Seine ganze Sicherheit hing
davon ab — sie mußte gehen!
Er preßte die Zähne zusammen und ein finsterer,
grausamer Zug spielte um seinen Mund.
„Bernice," sagte er, „als Dein Bruder werde
ich die liebevolle brüderliche Gewalt über Dich
ausüben und Dich in die sichere Abgeschiedenheit
von Mawr-Castle zurückschicken. Wenn Du Dich
mir irgendwo dankbar erweisen willst, wirst Du
ruhig und willig gehen."
„Ich werde nicht gehen!" beharrte Bernice.
„Du wirst," sagte Monk finster. „Ich rette
Dich vor einem Geschicke, das für ein so zart und
sein gewöhntes Geschöpf wie Du zu hart und
bitter wäre. Ich werde sehen, daß Flack und
Frau Erol Dich ehrerbietig behandeln, aber Du
reisest noch heute Abend mit ihnen nach Mawr-
Castle ab."
Er wollte auf ihre Einwendungen nicht hören
und rief Frau Crol und Flack herbei, die aus
dem Nebenzimmer herauskamen.
„Führen Sie Fräulein Gwyn auf ihr Zimmer,
Frau Crol," sagte Monk, „und vergessen Sie
nicht, Madame, daß Sie Fräulein Gwyn mit der
größten Artigkeit zu behandeln haben. Sie wird
diesen Abend mit Ihnen nach Wales abreisen."
Bernice wich vor Frau Crol zurück, diese aber
sprang auf sie zu, faßte sie in ihre Arme, trug
sie in das Nebenzimmer und sperrte sie in dem-
selben ein.
„Gehen Sie noch heute Abend fort, Frau
Crol," sagte Monk, als er mit seinen Ver-
bündeten wieder allein war. „Fräulein Gwyn
ist ungemein widerspenstig und starrköpfig. Geben
 
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