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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 2.1900-1902

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Heft 9
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Sixl, P.: Zur Geschichte des Schiesswesens der Infanterie: Vortrag gehalten im militär-wissenschaftlichen Vereine zu Kaschau im Wintersemester 1900/01
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https://doi.org/10.11588/diglit.37716#0350

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332

Zeitschrift fiir historische Waffenkunde.

II. Band.


Fig. 5. Landsknecht im stehenden freihändigen
Anschlag.
Aus dem Codex icon. 222 der Münchner
kgl. Hof- und Staatsbibliothek.
(1500—1510.)

Fig. 6. Landsknecht iin stehenden freihändigen
Anschlag, nach der Scheibe schiessend.
Aus den Zeugsbüchern des Kaisers Maximilian I. III. Bd., Bl. 109: „Das Zeughaus zu Lindaw“
Kunst-historische Sammlungen des A. K. Kaiserhauses (Wien).

sind nicht hochgezogen, die Schwere des Körpers
ruht augenscheinlich auf beiden Füssflächen gleich-
massig; die fechte Hand hält das Gewehr umfasst
und drückt dasselbe fest an die rechte Schulter,
der rechte Ellenbogen ist bis in die Höbe mit der
Schulter gehoben. Die linke Hand unterstützt das
Gewehr, der Daumen ist längs des Schaftes auf-
gestemmt, die vier anderen Finger sind gekrümmt,
der Ellenbogen weder ein- noch auswärts gedreht;
der Kopf ist wenig vor- und seitwärts geneigt; das
linke Auge ist geschlossen.
In den Zeugsbüchern des Kaisers Maximilian I.
ist ferner im II. Band auf Blatt 210, bei Darstellung
des Zeughauses zu Osterwitz in Kärnthen, und im

grossen Wett- und Festschiessen geschossen. Die-
selbe wurde entweder, wie in Fig. 6, auf einem
Holzpfahl oder an einer eisernen Stange «frei-
schwebend» angebracht oder aber an einer Holz-
wand befestigt, in welchem Falle die Bezeichnung
«das Schiessen nach der Wand» angewendet wurde;
hinter der Holzwand befand sich ein grosser Sand-
kasten oder Erdaufwurf zum Auffangen des Bleies.
Das Uebungsschiessen fand gewöhnlich jeden
Sonntag nachmittags statt, und zwar in der Zeit vom
Palmsonntag bis Ende Oktober. Nach den da-
maligen Wehrverhältnissen bestand für die Bürger
und Zünfte eine gewisse Verpflichtung, an diesen
Schiessübungen teilzunehmen. Zur Aufmunterung
und Hebung der Schiesslust bestimmten die Landes-
herren oder Obrigkeiten regelmässige Schiesspreise,
welche gewöhnlich in Hosentuch, Zinngeschirr,
Bier — seltener Geld — u. dgl. bestanden. Die
Leitung dieser Schiessübungen oblag den Schützen-
gilden und Schützenvereinen, welche unter Ober-
aufsicht hochgestellter Amtspersonen dafür zu sorgen

III. Bande auf Blatt 109, bei Darstellung des Zeug-
hauses zu Lindaw ein Landsknecht abgebildet, wel-
cher mit einer Handbüchse auf eine an einem Pfahl
befestigte runde Scheibe schiesst. Fig. 6.
Der Schütze steht ebenfalls im freihändigen
Anschläge, die Handbüchse ist augenscheinlich
besser und handlicher gearbeitet, als wie in der
vorhergehenden Darstellung; zu bemerken wäre
noch, dass der Luntenhahn nicht, wie bei Fig. 5,
gegen rückwärts, sondern gegen die Mündung
zu fällt.
Das Ziel ist eine hölzerne kreisrunde Scheibe
mit einem runden schwarzen Spiegel oder Ziel-
schwarzen, in dessen Mitte der Nagel, welcher den
Mittelpunkt bildet, deutlich sichtbar ist.
Nach dieser Scheibe wurde sowohl beim ge-
wöhnlichen Uebungsschiessen als auch bei den

hatten, dass jederzeit eine genügende Anzahl aus-
gebildeter Schützen vorhanden war und dass diese
ihre eigenen Gewehre zum Schiessen mitbrachten.
Das Verhalten am Schiessplatze, der Verkehr
der Schützen untereinander, das Benehmen am
Schiessstande, der Dienst der Zieler, die Bestimmung
der Treffer, die Art des Anschlages waren für die
einzelnen Schiessstände genau vorgeschrieben und
sind in den Schützen-Ordnungen enthalten.
Die älteste Schützenordnung für Büchsen-
schützen ist das Magdeburger - Schützenrecht aus
der Mitte des 15. Jahrhunderts; diesem folgt die
Leipziger-Ordnung der Büchsenschützen vom Jahre
1464; die Wiener Schützenordnung wurde um das
Jahr 1523 schriftlich aufgesetzt.1)
*) Die Leipziger Schützengesellschaft. Leipzig 1893.
108 u. ff.
 
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