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Heidelberger Zeitung — 1863 (Januar bis Juni)

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Mai
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aufgenommen. z. 150a. An Geld bi'S z» 25 fl.
»der mit Gefängniß biä zu 8 Tagen wird be»
straft, wer in frewkkin Jagdbezirk ohne Eui-
williqimg des Jagdberechtigien zum Fangen
des Wildes Schlmgen stellt , Fallen aufrichtet
oder ähnlichc Vorkehrungen trifft. Angenom-
men. §. 151. An Geld bis zu 5 fl. wird ge-
straft, wer feinen Hund im Feld »der Wald
jagen läßt, ohne daselbst jagdberechtigt zu sein.
Aiigenomme». Die §§. 152 und 153 st»d in
§. 32 aufgeuommen. (Schluß folgt.)

Aus Bayern, 4. Mai. Nach der Sübd.
Ztg. find vo» 139 am Leben Sefindlichen Mit-
gliedern der vvrigcn Abgeordnetenkammer nur
59, darunter aber sämmtliche Parteiführer,
wieker gewählt worden.

Berlin, 2. Mai. 3n der heutigen Sitzung
des Hauses dcr Abgeordneten wurdc die fol-
ge»de Jnterpeüation deS Abg. Virchow ver-
lcseii: „Jn welcher Weise hat bie königliche
Staatsregierung den Art. 108 der Verfaffung
zur Ausführung gebracht? in welchen Zweigen
der Staatsverwaltung gibt es Beamte, welche
nicht auf die Verfaffung beeidet siich? und
wic rechtfertigt das Ministerium die Ausnah-
men?" Der Miuister ches Jnnern erklärt,
daß die Staatsregierung die Bcantwortung
dieier Jnterpellation nicht für geeignet halte.
(Sensatlvn.) Die Jnterpeüakion gehe bavon
aus, daß gesetzlichc Bestimmungen entweder
gar nicht, oder doch nur sehr mangelhaft aus-
geführt seien; darauf bezügliche Fäüe mache
bie Znterpellation jedoch nicht namhaft, ste
verlange vielmehr, daß die. Regierung diesc
Fälle nenne und vvr bem Hause rechlsertige.
Dies müffe die Regierung ablehnen. Vir-
chvw: Es sei bekannt, daß in einer der letz-
ten Sitzungen der Mililärcommission die Com-
miffarien bes Kriegsministers tie überraschende
Erklärung abgegedeil hätten, baß viele Be-
amte Ves Kriegsministeriums nicht auf die
Verfaffung beeidigt feien. Er, Redner, sei
lange mit stch zu Rathc gegangen darüber,
ob angemeffen sei, durch eine Jntcrpeüation
über diesc Angelegcnheit die Staatsregierung
vor dem Lande und ganz Eurvpa zu compro-
mitliren. Die Lage bes Landes zwinge ihn
aber dazu; der Rest von VcrfassuiigSwcsen,
den wir noch hätten, müsse gewahrt werden,
uud nach der neulichen Berufung deS Cultus«
ministers auf den höheren Richtcr müffe man
doppelt mißtrauisch sein. Zur Beruhigung
des Landcs und der Landesvertretung wäre
es sehr wünschenswerth, zu crfahren, nach
welchen Kategorien bic Beamten des Kriegs-
ministeriums und Les Marineministeriums auf
di'c Verfaffung vereidigt worden und nach wel-
chen Kategorien nicht. Und wie machc es die
Regierung, wenn stc einen General zum Ge-
sandten ernenne. Der werde also, nach dem
jetzt eingcführten Gebrauch, wohl auch nicht
auf die Verfaffung vereidigt werden. Ebenso
sei es mit dea Officicren, die in die Telegra-
phenverwaltung cvmmanrirt würden, und wie
wichtig dieser Punkt sei, das beweise die gegen
die Verfaffung im Telcgraphenwesen jetzl ein-
geführte Censur, die nur Rußland zu licb
ausgeübt werde. Jm verfloffenen Jahr scien

zwek »eue Mktglt'eder in das HerrenhauS ein-
getrcten, vke, weil fle in ihrer Eigenfchaft als
Offieiere dem König den Eih der Treue be-
reits geleistek, gar nicht auf,die Vcrfaffung
vci kibl'gt worden seicn. Man'fange also an,
cs leicht mit der vache zu nehuv». so lange
der Eid auf dic Verfaffuag gelcistet wordcn,
habe man an ihre Aufrechthaltuntz geglaubt,
eS werde dieser Glaubr aber schwinden, wenn
man fürchten müffe, daß der Meineid Platz
greife. (Bravo!) Der Kriegsminister:
Art. 108 der Verfaffung besti'mme, daß das
Heer nicht auf die Verfaffung vereidigt wer-
den solle, also auch diejenigen Personen nicht,
die zum Heere gehören. Zu denselben gehörtcn
auch die in das Krikgsministerium comman»
dirten Officiere, sowie die Telegraphenbeamten.
Virchow: der Kriegsmknister trete durch seine
Erklärungen mit stch selbst in Widerspruch;
dcr Kriegsminister sei ja selbst auf die Ver-
fassung vereidigt, und er sei doch auch Offi-
cier. Oder sei seine Stellung dcnn etwa eine
andere, als die seiner militärischen Räthe.
Simson: Dem Abgeordnetcn Virchow jei da-
für zu d'ankcn, daß er diesen wichtigen Gegen-
stand zur Sprachc gebracht. Durch das, was
man vom Ministertische gehört, werde das
Haus wohl wenig befriedigt sein. Aüc Be-
amtenstellen brauchten nur mit Militärs be-
setzt zu werden, um keinen Beamten auf die
Verfaffung mehr vereidigen zu müffen. (Sehr
richtig.) Mallinckrodt: Es sei unverant-
wortlich, etne solche Jnterpeüation, die die
Regierung unmöglich beantworten könne, zu
stellen. (O! O!) Man habe lediglich eine agi-
tatorische Absicht (Lärm), auf das Publikum
woüc man wirken (neuer Lärm, Glocke deS
Prästdenten), dke Mcinung verbreiten, als ob
die Regierung einen Stein nach dem andern
herauSreißen wolle. Der Präsidcnt: Es
stehc dem Redner nicht zu, dem Znterpellanten
solchc Motive zu unterschiebcn. v. Spdel
führt auS, wie die vorliegende Jnterpellatioii
in völlig klarer Form gestellt worden, und
wie die AuSführungcn der Minister absolut
unhaltbar seien. Man betrachte die Armee
eben als gänzlich. außerhalb der Verfaffung
stehend und handlc im übrigen wie Lndwig
XIV., der einmal gesagt: „Wenn ich nicht
selbst Lust habc in das Parlaincnt zu gehen,
so schickc ich meinen Stiefel dahin." Diesen
Stiefel habc Ludwig XIV. gcwiß für ebenso
gehorsam gehaltcn, wie der Kricgsministcr
seine Commissarien. Der Ministcr des
Znnern: Die Znterpellation sei tendenziöS.
Wie könne man dehauptcn, daß ma« die Ar-
mee als gänzlich außerhalb der Berfaffung
stehcnd betrachten wolle? Nur um den Art.
108 der Vcrfaffung handle eS sich, welcher
bcstimlne, daß das Heer nicht auf die Ver-
faffung vcrcl'digt werden solle. Graf Schwe-
rin bält die Znterpellation «benfalls für ten-
denziös uud beirachtet es als ein großcs Uebel,
daß nach der neuen Geschäftsordnung auch
dann an kl'lic Jnterpellation einc Discusston
gcknüpft werden könne, wenn die Regierung
die Bcantwortung derselben ablehne. Schulze-
Delitzsch: Wer einen Eid auf die Verfaffung

nkcht leisten kö»n e, dürfe auch nicht zu Func-
tionen verwandt werden, zu welchen der Eid
auf dic Verfaffung vorausgesctzt sci, das sei
die Sachlage. Gebc die hcutige Vertzandlung
Ausregung im Lande, so treffe dic Schuld die.
jenigen, wclche die Nothwendkgkei't dieses Pro-
teftes hcrbcigeführt. Damit wird der Gegen-
stand verlaffen. — Am Schluffe der Sitzung
wurbc von dcm Abg. v. Carlowitz eine auf
dic Einquartiernng russtschcr Truppen in
Jnowraclaw bezügliche JnterpeUativn einge-
bracht.

Berlin,3 Mai. Abgeordnetenhaus. Virchow
beantragt, daS Haus möge auf Grund der
Bcstimmungen der Vcrfaffung erklären, daß
die Miiüster nicht bcrechtigt seien, stch durch
nicht auf dic Verfaffung beeidigte Commiffäre
vor drm Hause vertrcten zu laffen. v. Car-
Ivwitz begründet seine Znterpellation wegen
der Vorgänge von Jnowrazlaw, woranf Graf
Eulenburg antwortet: die russtschen Truppen
seien allerdings über die Grenze getreten, abcr
die Bequartirung derselben scheine auf Grund
einer privaten Ucbereinkunft bcwirkt worden,
und ein Widerspruch dagegen scheinc nicht er-
folgt zu sein, wenigstens sei ihm, dem Mi-
nister, nichts davon bekannt. Einc Entwaffnung
der übergetretenen Truppen sei in solchen Fäl-
lcn durch kein Gesetz geboteu, und was die
angebliche Cabinetsordre betreffe, so eristire
dieselbc nicht. Uebrigens sei dcr ganze Vor-
gang gar nichts UngewöhnlicheS. Hierauf
Discusston.

Berlin, 4. Mai. Die „Norddeutsche All.
gemeine Zeitung" dcmentirt: 1) die Nachricht,
daß Preußen glcichzeitig mit den Skaaten
zwciten Runges zum Anschluß an die diplo-
matische Action in St. Petersburg eingeladen
worden sei; 2) das Gerücht über di'e Mission
des Gcnerals v. d. Golz in PariS; 3) die
Nachricht, Preußen habe Oesterreich angeson-
»en, ebeufalls eine Convention mit Oestcrreich
abzuschließcn, wie eine im cnglischen Blaubuch
veröffentlichtc Depcschc des Grafen Ruffcll
vom 21. März behauptete.

Wien, 3. Mai. Nach der „Prcffe" wird
der Reichsrath auf den 28. Mai eiuberufen.
Zum Präsideuteii deS Abgcordnetenhauscs wird,
wi'e dkes erwartet wurbe, für diese Scsston
Profeffor HaSner ernannt wcrdezi, der in der
ersten Sesston Vice-Prästdent war.

K k a « k r e i ch.

Paris, 3. Mai. Die Kaiserin hat, wke
der „Moniteur" anzeigt, qestern der hier ein-
getroffenk» Prinzesstn Carl vvn Preußen den
von dicser am Tage znvor in den Tuillerien
abgcstatteten Besuch erwicdert.

Dänemark

Altona, 1. Mai. Obgleich altem Anschein
nach einc Wieterholung der Erccffe nicht mehr
zu bcfürchten steht, so flnd dennoch 600 Mann
Soldaten zur Verstärkung der Garnison an-
gekündigt. Heutc trafen v»n Rendsburg 100
Mann vom 9. Znfanterie-Bataillon hier ein.
Die hicr garnisvnirende Dragoncr-Schwadron
hat so viele Beurlaubte n'ngezogen, als Re-

figen TheaterS cinzuhaltendcn Bedingungen mtt und
bat um -die von Stite Mannheims zu stellcndcn
Forderungcn. Da keinc Antwort ersolgte und die
Zeit drängte, wcil man im Falle der Nichtgewäh-
ru ng mit einem neuen Direclor abzuschließen hattc,
ging am 23. März von Seitc des Worstandes eine
ncuc Erinncrnng nach Mannhcim.

Am 27. März wurde ein Schreiben vom dortigen
Gr. Hosthcatercomite an das hicfigc Thcatercomitc
Lbersendet. Man wollc, h;ißt cs in dcmselben,
„im Antcrcffe der Knnst die Hand bieten." ES wäre
„einc in artistischcr und pccuniärer Bezichung ticf
einschneidendc Verändernng" und könne „nur nach
der eingänglichsten Prüfung allcr Verhältniffc, nach
gcmeinsamcr Berathung mit der Gcmcindrbehörde
tn Mannhcim und mit dcren Zustimmung geschehen,
da letztere bekanntlich s-hr bcdcutente Opscr bringe."
Man werde die Berathung „mögltckst beschlcnntgen."
Eine Vereinigung der Theater wcrdc fich am bcsten
„durch däS Zusammenwirken der beidcrseitigen Ge-
meindebehörden erziclcn laffen, die natürlich vorauS-
zusetzcn sei.", Man müffe bei den Opfcrn, die
Mannheim für sein Theatcr bringc, „cinc vcrbalt-
nißmäßige Theiluahme der Gcmeinde Heidelberg
an diescn OPfcrn erwartcn, «enn lctztere fick die
gleichen Kunstgenüffe wic Mannheim zu gcwinncn
suchen wolle." Dte von dcm hiefigen Lomitc er- -
«ähnten Bedtngungcn «urden tn dicsrm Schrcibcn j
ntcht berührt.

An etnem Schreiben vom 7. April regte das hic-

sigc Comite die in dem Schreiben des Hofthcater-
Comitc's zu Mannheim in Ausficht gestcllte bal-
digstc Entscheidung des dortigen Gemcindcrathes
auf's Ncue an. Man wünschte abcrmalS einen
Beschluß darübcr: 1) od man dic Bedingungcn
des hicfigcn Comite'S zu crfüllcn geneigt fei, 2) wcl-
chcs dicscnlgcn Bedingungen seien, die dcr hochlöbl.
Gemcinderath und daS Gr. Hoftheatcrcomitc an
unser Theater, bcziehungSweisc dic Gcmcindc Hei-
dclberg stclle. Am 9. April erfolgtc tic Antwort
deS Hoftheatcrcomite's, man „habe fich mit dcm
crsten Vertrctcr der Stadtgemeinde Mannheim in's
Benehmen gcsctzt und bcantworte „in Ucbereinstim-
mung mit dcn Anfichtcn deffelben" das Schrciben
dcs hiefigen Lomite's. Was die vom Lomite in
Heidelbcrg gcstellten Bedingungen betreffc, so könne
davon »selbstverständlich ketne Rede sein", da eine
Vcreintgung „nur bei dcm Zusammcnwirkcn beider
Gemeinden" möglich set. Die „Formulirung der
von Mannhcim zu stellcndcn Bedingungen" hänge
wcsentlich von den „Opfern" ab, „wclche die Ge-
meinde Heidelberg zu bringcn geneigt ser"; dann
crst, „wcnn man mindestenS annähcrnd wiffe, wcl-
chcn Zuschuß die Gcmeindc Hcidclbcrg für die vcr-
einigten Theater zu leisten gcsonnen fkt", habc man
„kinc Basiz, von welcher aus man bestimmte Vor-
schlagc machen, insbcsonderc bcstimmen könne, welche
Vorstellungen, ob größerc odcr mindcr große Schau-
spiele, ob Opern oder nur Vaudcvilles u. s. w. man
zu bieten vermöge." Man bittc vaheh„fich zunächst

, hbcr die Größe des ZuschuffeS auszusprechen, wel-
cher »on Seiten Heidelberg'S tn AuSficht stche und
! welcher immerhin cin namhafter scin müßte." Nach
der Anficht des Hoftheatcrcomltc's in Vcrbindung
mit dem erstcn Vorstandc der Gemcindc Mannhcim
„dürsten dic Verhältniffc, wclche für dte Vereint-
j gung dcr Thcater von Karlsruhc und Baden
j bcstehen, eine paffendc Grundlage auch für die Ver-
i einigung der Thcater von Mannheim und H ci-
j delvcrg abgeben." Man wolle dazu „rechtgerne
! zusammcnwirken, natürlich immer unter dcr Vor-
auSsctzung, daß dadurch weder dic künstlerischcn
Leistungen nock die pecuniärcn Erträgniffe des
Mannheimer Thcaters Noth leiden."

Dieses Schreiben wurde dem hiefigen Gemeinde-
rath sofort mitgcthcilt und von letztcrein Erkundi-
gung bei dem Gemeindcrathe in Baden über dic
Verhältniffe der Lortigen Vcrcinigung mitKarlS-

ruhc eingezogcn.

Am 27. April d. Z. eröffnctc der hiefige Gc-
metnderath dem Comite unsereS Theaters, daß nach
cinem Schrerbcn des Gemeindcraths in Baden man
für die Vorltellungcn des Karlsruher HoftheatcrS
von Baden aus a„ die Hoftheatcrkaffe in Karls-
ruhe „nebcn unentgeltlichcr Bcdienung deS Orchc-
stcrs durch daS Kurorchester 12,000 fl. bczahlc, w°-
von der Großh. Badfonds 4000 fl., der Spiel-
pächter W00 fl. und dic Stadtkaffc 4000 fl. bezahlk".
Dic hicfigc Stadt „vermögc, hcißt es weiter in dem
Erlaffe des hiefigen Gemeinderathes, cinen Zuschuß
 
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