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Heidelberger Zeitung — 1863 (Januar bis Juni)

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Mai
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https://doi.org/10.11588/diglit.2820#0447

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tidelbergtr Ieitulig

sr ii3


Tamstag, 1«. Mai

ZUsertionSgebühren sär die ApaltigeAetit-
zeile werden mit 3 kr. berechnet.

18«3.

» Auf die „Heidelberger
Zeitung" kann man sich
noch für die Monate
Mai und Iuni mit 36 Kreuzern abonniren bei
allen Postanstalten, den Boten und Trägern,
sowie der Erpedition (Schiffgaffe Nr. 4).

* Polttische Umschau.

Dic „Voff. Ztg." äußert gelegentlich des
neuen »nerhörte» Vvrgangs im Abgeordneten«
hause: Es ist sehr begreiflich, daß, nachdem
das Haus — statt ciii für allemal bei seiner
principiellen Stellung zu dem gegenwärtigen
Ministerium zu bleiben und von riesem Stanv-
punkte aus bei jeder Gelegenheit einfach und
bestimmt aufzutretcn — es theils vcrsäumt
hat, gege» Aeußerungen, wie z. B. die vom
Kriegführen mit oder ohne Zustimmung, sofort
einmüthig Verwahrnng einzulegen, thcils durch
die Details der Militärangelegenheiten sich
selber eine etwas «nklare Postlion geschaffen,
mehr und mehr Gefahr lief, eine Behandlung
zu erfahren, wie sic kaum 350 zufällig Zu-
sammcngelausenen widersahren könnte. Um so
bedeutenber ist es, daß der Vicepräsident des
Hauses gestern die nothwendige Festigkeit und
Besonnenheit entfaltete. Das wird hoffentlich
aüf das Haus selber eine. stärkende Rückwir«
kung haben.

Die „Kreuzzig." nimmt natürlich unbedingt
Partei für die Minister. Dies kann Nieman-
den wundern. Wohl aber verdienen die Schluß-
worte des Blattes eine besonbere Erwähnung,
weil dieselben eine nackte Drohung mit einezn
Staatsstreich enthalten. Nachdem hervorge-
hoben, daß in dem Hause den Ministern wie-
dcrhvlt Verfassungsbruch vorgcworsen worden,
hcißt eS wörtlich: Ja, meine Herren, wcnn
Sie das in Ordnnng finden, so wcrben Sie
sich bemnächst auch über Anbcres nicht wun-
dern dürfen!

Nach dem jüngsten Schreiben deS preuß.
Staalsministcriums gibt dasselbe in dem schwe-
benben Conflict nicht nach, das Abgeordncten-
haus aber auch nicht, und so bleibl factisch
nichts übrig, als in Neuwahlcn die Frage
durch die preußischen Urwähler zum Austrag
bringcn zu laffen. Hierauf ist'Jeder vorbc-
reitet, wenn auch noch mchrere Tagc vorüber-
gehen werden, bevor die ncktwendig gewvrdene
Schließung des Landtages crfvlgt. An einen
Rücktritt des Ministcriums ist natürlich nicht
zu denken!

An König Wilhelm von Prentzen.

Untcr diesem Titel veröffentlicht Karl Gutzkow
ein längereS Gcbicht in der „D. Allg. Ztg.". vom
6. d. M., welcheS in imposantcn Zügcn die gcgen-
wärtige Srtuation Europa's und speciell die be-
drängtc Lagc deS VatcrlandcS schildcrt. Wir ent-
nehmen deni Gedicht, seiner Ausdehnung halber,
nur die solgcnden Schiußoerse:

O Fürst, o Fürst, dcr Du den Geist gcbuuden,
Dcn Leutslhrn, gib ihn frei, daß er sich regt!

Du licbst Gewaltthat nicht — und dennoch Wundcn!

Du liebst nicht Zwang — doch AlleS unbcwegt!
Gepanzert hast Du Dich mit Hagelwcttern,

Mit Winter — und doch muß der Lcnz herein!
Nur Lerchenwirbel rufe unS zu Rettern
TeS VatcrlandS, nicht D-iner Eulen Schrein!

Blick'auf! Blick'auf! Die dcutschrn G-nien warten
Auf Dich allein! Hör' ihrer Stimme Fleh'n!
WaS sind wir d-nn, wenn Preußische Standarten
Zm Sonncnglanz nicht wie Victorien steh'n!

Deutschland

Karlsruhe, 12. Mai. 88. öffentl. Sißung
der II. Kammer. Vorsitz: Hildebrandt. Am
Regieruugstisch: SlaatSrath Dr. Lamep und
Ministerialrath v. Frcpdorf.

AuS Leiselheim ist kine Petition wegen der
Errichtung eineS AmteS zu Endingen einge-
kommen. Prestinari zeigt den von ihm,
Haager und Mepr ausgcarbeiteten Bericht
übcr Abänderungen der Strafproceßordnung an.

Hjerauf allgemeine Berathung des Berichts
des Abg. Kuscl über das Gesetz zur Ergän-
zung und Abänderung der bürgerlichen Pro-
ceßordnung.

Mepr hätte gewünscht, den Antrag zu
HLren, baö Gesetz en d!oo anzunehmen, dessen
Probe er erst nach Zahr und Tag erwarte.
Man gehe mit demselben zum hannöver'schcn
Spsteme über, daS dcn Richter rasch zur Ent-
scheibung dränge; das Referentenwesen wcrde
beseitigt und durch münbliche und gründliche
Vorträge ersetzt.

StaatSminister Stabel glaubt, daß an-
fänglich mächtige Feinde zu bekämpsen sein
dürslen, namentlich die Liebe zur Beqnemlich-
keit unb Wohlfeilheit, welche bas Volk höher
anschlag?, als eine gute Justiz. Auch werbe
das Neuc ond Ungewohnte für dcn Richter
scine Schwierigkeit haben. Bei den Amtsge-
richten habe die Regierung einige Rücksicht auf
daS Alte, hinsichtlich der Competenz genom-
men, welche aber hoffentlich bald beschränkt
werden könne. Ueberhaupt wcnn s. Z. Aen-
derungen am Platze sein sollten, werde bie
Regierung zuerst es sein, sie zu beantragen.
Jetzt aber müsse man Stockungen zu vermei-
den suchen; auch in den Aendcrungen des Zah-
res 1851 habe man Halbheiten gefunden, welche
aber dcn Uebergang zum neuen Gesetze dennoch
gehörig vorbereitet hätten. Kpsel theilt bie
ausgesprochene Anerkennung sür das Gesetz,
da bie Aenderungen eine schwierigere Arbeit
gewesen, alS cin ncues Gesetz. Er glaubt
nicht an Schwicrigkeiten; in Hannover sei man
unmittelbar vom geheimen zum öffentlichen
Versahren übergegangen, und hofft, daß die
amtsgerichtliche Zustiz bald aus ganz geringc
Sachen beschränkt werbe, die durch Einzel-
(Friedens-) Richter enlschieden würben.

Bei der DiScussion im Besonderen werden
bis Schluß dcr Sitzung die §8. 1—150 er-
lebigt und bcschloß dic Kammer bei diesem
leßten Paragraphen mit allen gegen 18—19
Stimmen dic Beibehaltung der Liquidcrkennt-
niffe. Bei den §8. 7 und 88 wurdc der Re-

gierungsentwurf dem der Commission vorge-
zogen.

Karlsruhe, 12. Mai. Der von Hofrath-
Schmidt erstattete KommissionSbericht über
benderersten Kammer vorgelegten Gese-
tzeSentwurf bczüglich der RechtSverhältniffe
bcr Kollegialrichter ist so eben im Druck
erschienen. Derselbe beantragt vor Allem und
als durchauö gcboten die Ausdehnung der bea
Kollegialrichtern gewährten Unabhängigkcitauch
auf bie Amtsrichter und schlägt schließlich sol-
genve Faffung deS unter ben Schuß der Ver-
faffung zu stellenden Gesetzes vor:

8 1. Dic in dcr G-richtsvcrf-ffung crwähaten richtcr-
lichcn Bcamten tinnm widcr thren Wille» nur entwcdcr
aus Grund cincs ftrafgcrtchllichen adcr eine» vom Dtsct«
pltnarhvf gefprochcncn Urthciis anS dcm StaatSdicnst cnt-
laffen werdcn.

8 2. Winderung ihres RangeS, dcigleichcn Mindcrung
thrcr Bcsoldung ist nicht aaders, al« ans tsrund emcS
richterltchca Lnssprnches znläsfig.

8 ii. Versetznng aus eine nicht gletche Richter- oder
etnc Bcrwallun gsstelle ist widcr ihren Willcn ntcht
zuläsfig. Versetzung ans cinc gletchc odcr einc höhcre Richter»
stclle ist widcr ihrca Willen znlässig.

8 4. Änrnhcsetzung kann widcr thren Willen nur er<
solgcn, 1) wenn fic daS 85. LcbenSjahr eereicht haben oder
2) wenn dnrch daS Gntachten eiuer Commtssion, «elche ta
derselbcn Wetse gcbildct wird, wie lcr DiSctpltnarhos, dtc
Zuruhesetzung im dicnstlichen Znicrcffe snr angemcffen er<
Ilärt wtrd.

8 5. Dic BesoldungSveihällniffe dcr richterlichcn Bc-
anuen find durch besondcres Gcsctz zu regcln.

Remnncraltonen find nur zuläsfig bct Verwendung zn
Gcschästcn, dte ntcht ta dem Iigclmäßigen Dienstkreis licgen.
ZunctionSgehaUe sind unznläsfig.

8 k. Ein Dienstvergchcn ctncS rtchterlichcn Beamtcu
liegt vor 1) wenn cr scine AmtSpfiicht »crlctzt, oder L)
wenn er fich durch sein Vcrhallen tn orer anßcr dem Amte
dcr Achtnng und de« VcrtrancnS, dte seta Bcruf fordert,
unwürdtg macht. Die durch besonderes Gefctz scstzustcllcn-
den Strasen wegen Lcr Dtenstocrgehea erkeunt der Lurch
daffclb! G-setz zu blstimmendc Dtsclplinarhof.

8 7 nnd 8 bczeichnen den Gintrttl dcr Wirksamkeit und
den Vollzng de» GesctzcS.

Darmstadt, 11. Mai. Einhundertvierzehn
GeistIilye evangclisch-lulherischer Konsession
haben eine Rechtsverwahrung in Belrcff ber
evangelischen Kirche bes Großherzogthums ber
Oeffentlichkeit übergeben, welche an Kühnheit
der Sprache dem von dcr katholischen Geist-
lichkeit der Diözcse Mainz erlasscnen „Doku-
ment" in der Thal zur Seite gestellt werden
kann. Diese 114 Geistliche sehen sich in ihrem
Gewiffen gedrungen, gegen den Antrag aus
Einführung einer Spnobalverfaffung „alS einen
materiell wie formell unberechtigten, mit sich
selbft in Wiberspruch stehenden, unsere Kirche
herabwürbigendcn, ja in ihrem dermaligcn Bc-
stand unheilbar bedrohenden, Einspruch'und
seierliche Rechtsverwahrung zu erheben."

Frankfurt, 13. Mai. Die „Heff. Lbsztg.«

Weni, Fehrbcllin nicht scinc Ruhmesstrahlcn
Durch Deutschland sendet schwcizcralpcnwärtS,

Nicht KuncrSdorf dcn Schmcrz, dte Seelcnqualen
DeS großcn Fritz in jcdcS deutsche Herz?

Du grollst um einc — Zahl mtt Deinem Volke!
Ob zwct, ob drei der Zahre Dir gcnug

Zum Waffenspicle! Darum eine Wolkc,

Die schon deS LeidS so viel im Schooße trug!

Auf Zahre nicht capitulirt die Licbc,

Etn ungetheilteS Leben sctzt fie cin;

Weck' mit dcm rechten Worte Hcldcntriebc
Und Jahre «crden zahlloS fich Dir wcih'n!

Dcr „neucn Aera" Geist — bcschwör' ihn wieder!
Gehorche thm, der stürmcnd Dich umweht!

Sei, wie ein GreiS, der junge LicbeSliedcr
Nicht sclber fingt und dennoch fie verstcht!

Vertraue! LLchlc, daß dtcselben Werke,

Diesclbcn Opfer tmmer dargebracht,

Ob auch der Muth zur Lhat, deS Helden Stärke
Von einrr neuen Flamme angefacht!

Ein Polen mag erstehen, will daS Verhängniß
ES endlich gönnen hundertjähr'gem Leid.

Doch sind das Schwert zu schlcifcn der Bedrängniß
Der Wartha-Brüder gerne «ir bcreit,

Wenn DeutschlandS Sterne nur im Westcn stchen
Demantenhcll ob Deinem KönigShauS,

Dort, waS entjlammt und zündet, vorgesehen —
Theil' etne Losung und die rechte auS!

(Der abgelehnte Antrag.) Ein junger Arzt saß
an dem Bctt eineS kranken 30jährigen FrauleiliS,
hörte gcdukdig ihre Klagen an und crwidertc darauf:
„Zhr Unwohlscin lst wcniger eine KrankheU, als
cin unbehaglichcr Zustand. Hcirathen Sie, so wer-
den allc Zhrc Uebcl vcrschwindcn." Nach eintgem
Besinnen antwortcte di- Patientin: „Ja, ja, Ste
habcn Rccht, liebcr Herr Doctor! Wiffcn Ste was?
Heirathen Sic mich." — „Mciu Fräulein", ent-
gcgnete der junge Doctor, „wir Acrzte verschreiben
dic Arzneien, aber wtr nehmen fie nicht selbst."
 
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