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Heidelberger Zeitung — 1886 (Juli bis Dezember)

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https://doi.org/10.11588/diglit.52470#0108

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Den öffentlichen Droſchkendienſt währen d
des Univerfitätsiubiläums betr.

Nr. 32887. In Anwendung des § 134 a vergl. mit § 23 Ziff. Ib P.⸗Str.⸗G.⸗B. wird nach Anhörung des Stadtraths hinſichtlich
des öffentlichen Droſchkendienſtes zur Ergänzung der Drnſchkenordnung für die Zeit vom 1.—8 Auguſt l. Jsĩ. einſchließlich beſtimmt:
1. Während der genannten Zeit haben die zum öffentlichen Gebrauche beſtimmten (hieſigen und auswärtigen) Droſchken nach näherer
Anweiſung bei Tag und von 11 Uhr Abends bis Morgens 5 Uhr (Nachtzeit) auf nachſtehenden Plätzen Aufſtellung zu nehmen:
am Bahnhofe, Europäiſchen Hofe, Ludwigsplatze, Kornmarkte, Marktplatze, Karlsthore, vor der Feſthalle.
Das Anhalten der Droſchken auf andern als dieſen Warteplätzen, ſowie das Hin⸗ und Herfahren in den Straßen um Beſtellungen

Tarif.

zu ſuchen, iſt unterſagt.
2. Für die genannte Zeit gilt nachſtehender

J. Von den Bahnhüöfen in die Stadt (mit den Grenzpunkten
Wirthſchaft zum Roſenbuſch, Diemer'ſche Brauerei, Chriſtoph Keller'ſche
Fabrik, Gasfabrik und Bergheimermühle, dieſe mit eingeſchloſſen,
Klingenteich bis zum Eingangsthor des israelitiſchen Friedhofs) oder
umgekehrt, von da nach den genannten Bahnhöfen, ſowie für Fahrten
in der Stadt innerhalb des bezeichneten Bezirks zahlen

1 Perſon 60 Pfg.
2 Perſonen zuſammen. 1 M. — „
3 „ 1 1„ 20 „
4 71 . 1 . 50 +

Vorübergehendes Anhalten unterwegs wird nicht vergütet, ſo
lange die Dauer der Fahrt dadurch nicht auf mehr als /. Stunde
ausgedehnt wird.
Längeres Warten iſt nach Abſchnitt XI zu vergüten.
II. Bei Eiſenbahn⸗Nachtzügen, d. i. nach 11 Uhr Abends bis
Morgens 5 Uhr, zahlt man für Fahrten von den Bahnhöfen in die
Stadt und umgekehrt das Doppelte der Taxe.
III. Die gleichen Taxen wie unter I und II gelten auch für die

Fahrten von und zu den Häuſern über die Brücke und zwar einer-
eits bis nach Neuenheim (dieſes mit eingeſchloſſen) anderſeits bis zu

ſHeydweilers Haus, jedoch mit einem Zuſchlag von 30 Pfennigen,
mögen 1 oder 4 Perſonen fahren. Für eine Fahrt bis zum Wirths-
haus in die Hirſchgaſſe und in die Mönchhofſtraße (das Armitage'ſche
Inſtitut eingeſchloſſen) beträgt der Zuſchlag 50 Pfg.
IV. Für leichtes Handgepäck wird nichts bezahlt.
päck, z. B. Kiſten, Koffer, vergütet man mit 20 Pfg. das Stück. Kinder
unter 6 Jahren, wenn ſie mit Erwachſenen fahren, werden unentgelt-
lich mitgenommen.
V. Für Fahrten auf Bälle, in's Theater, Geſellſchaften und zu
Concerten zahlt man ohne Rückſicht auf die Zahl der Perſonen:
im Stadtbezirke 1M. — Pfg.
von und zu den jenſeits der Brücke gelegenen Häuſern 1 „ 40 „
Ebenſoviel koſtet das Abholen. Nach Mitternacht erböhen ſich
die Taxen um je 40 Pf.
Für die einfache Fahrt zu dem Friedhofe zahlen 1 oder 2 Per-
ſonen eine Taxe von 1 M., 3 oder 4 Perſonen eine ſolche von 1 M.
50 Pfg.; für die Hin⸗ und Rückfahrt findet eine Vergütung nach der
Zeit (if VIII) ſtatt.

Schweres Ge-

VI. Für die einfache Fahrt nach dem Schloßthor oder Schloß
zahlen 1 oder 2 Perſonen eine Taxe von 2 M. 50 Pf., 3 oder 4
Perſonen eine ſolche von 3 M.; für die Hin⸗ und Rückfahrt beträgt
die Taxe ohne Rückſicht auf die Perſonenzahl 5 M., wobei eine
Stunde Aufenthalt mit eingerechnet iſt.
VII. Für die auf der Rückſeite bezeichneten Fahrten zahlt man,
gleichviel ob ein oder mehrere Perſonen bis zu 4 fahren, die daſelbſt
angegebene Taxe.
VIII. Alle übrigen Fahrten werden nach der Länge der Zeit be-
zahlt und zwar:

1 Perſ. 2 Perſ. 3 Perſ. 4 Perſ.
½J Std.: 50 Pf. 100 Pf. 1 M. 25 Pf. 1 M. 50 Pf.
1 u. 2 Perſ. 3 u. 4 Perſ.
½ Std.: 1 M. — Pf., 2 M. — Pf.
½ Std.: 2 M. — Pf., 3 M. — Pf.
1 Std.: 2 M. 50 Pf., 3 M. 50 Pf.

für 1 u. 2 Perſonen (zuſ.) 50 Pf.
Jede weitere J, Stunde koſtet: 11 3 u. 4 Periomen 610 65⁵ P.
Bei Fahrten außerhalb der Stadt und zwar weiter als /. Stunde
von derſelben entfernt, muß, wenn die Droſchke leer zurückgeht, für
die Zeit der Rückfahrt die Hälfte der Taxe vergütet werden. Dies
betrifft jedoch nicht die unter I, II, III, VI, VII geregelten Fahrten.
IX. Hält der Kutſcher bei einer nicht in Abſchnitt I, H, III, VI
und VII geregelten Fahrt ausnahmsweiſe die Vergütung nach
der Zeit nicht für angemeſſen, ſo iſt es ſeine Sache, ſofort bei
Annahme des Auftrags dafür zu ſorgen, daß eine ausdrückliche Ueber-
einkunft geſchloſſen wird; andernfalls kann er nie mehr als die Ge-
bühr nach der Zeit beanſpruchen.
X. Bei eingetretener Dunkelheit müſſen die Droſchken mit Later-
nen beleuchtet ſein. Bei einfachen Fahrten (Abſchnitt ), ſo lange
nicht die Nachttaxe eintritt, zahlt man hiefür 6 Pf. für jede Fahrt.
XI. Der Droſchkenkutſcher muß unverzüglich abfahren, ſobald
Jemand die Droſchke genommen oder beſtellt hat.
Er iſt verpflichtet, 5Min. ohne Vergütung zu warten; wird er länger
aufgehalten, ſo ſind für jede angefangene /. Std. 50 Pf. zu entrichten.
XII. Der Kutſcher darf kein Trinkgeld fordern; auf Verlangen
muß er beim Ein⸗ und Ausſteigen die Uhr vorzeigen.
XIII. Uebertretungen wolle man unter Angabe der Droſchkennummer
bei dem Bezirksamte oder bei dem nächſten Schutzmann anzeigen.

Tarif für beſtimmte Fahrten.

Einf. Hin⸗ und I Wahm Hin⸗ und
Fahrt hinſRück⸗ ahrt hin Rück-
od. zurück fahrt — od. zurück fahrt
. . EIIA
1. Kreuzungsstelle der Schlossstrasse und des alten Schloss- 21. Phllosophenweg, Engelswiese, Harlassss.. — — 68 —
ergwegeeees 2 — 2 5022. Zum Wirthschaftsgebäude Philosophenhöhe (Hin- u. Rülekf. bei
2. Albertshötel (Bezuglich des Gepäckes findet V. Anwendung). 3 30 4 — ½ Stunde Aufenthaſttᷣ))))ß: 3 50/ 50
3. Molkenkur Uber Schloss oder Klingenteirfſfcghh 5 — 6 — 28. Suſt Meuburrrrſ 240 3 —
4. Moenkur Uber Kanzel (Riesenstei 5 507 —24. Schlierbaeeerrrrrrtt 2W403 —
5. Sch loss, Molkenkur, Neuhof, (Speyererboftfü.=˙I!)!) 7 —9/ — ½ 25. Ziegethausůiiie 3 —[4—
6. Königstußuꝗllhh!!!!lͥ-*⁰ 9 —1½2 —26. Stiftsmühle (Hin- u. Ruckfahrt bei „ 8. Aufenthalh). 2—[8 —
7. Hausackfirrrr. . Aöſc1% 2 —27. Schwetzingen für den ganzen Tag. . — 16 —
8. Welisbrunnen über Hausacker 34.—3 5⁰0 ö „„ halben Taagg.. . . 6 500—
9. Wolfsbrunnen, Schiooͤs 4 705 5028. Neckargemnd ſur den ganzen Taa..g — — 16 —
10. Wolfsbrunnen, Schloss, Molkenkur 6 50 8 — „ „ halben Tgg 6 5010 —
11. Wolfsbrunnen, Schioss, Molkenkur, Königstuhi · 13 — 6 50 Erfolgt die Fahrt uber die Neckargemunder Eisenbahnbrucke
12. Neuhof, (Speyererhoo)) 5 —f6 — und Ziegethausen, 30 erhöht sich die Taxe für die ununter-
13. Neuhof, Königstuuhlll 13 — 16 — brochene Fahrt (ohne Aufenhalt) au ⁴ .. —8 —
14. Neuhof, Kohlbruuiuiwiꝙůu·urrrtrtrt „ 13 5017 —29. Kümmelbacherhof (halben Tagg)) 8 —10 —
15. Klingentelch, Molkenkur, Blockhaus, Kohlhok. 12 —15 — vWona die Fahrt über die uechargemünder Eisenbahnbrucke
16. KUngenteich, Molkenkur, Blockhaus ber die 3 Kichen, Kohlhof ——l6— u. Ziegelhausen geht · 24 · — —9—
17. Ueber Klingenteich oder Steigerweg zum Fusspfad nach dem 30. Meckarsteinach fur den ganzen Tagagz ——18 —
Aussichtsthurm auf dem Gaisberg (Hin- u. Rulckiahrt bei I St. „ „ halben Tag9g 8 —12 —
Auſenthait) .C CC C˖¶¶¶¶¶ 6 —8 —81. Handschuchshoim .C¶ 43 — 4 —
18. Meuhof, Kohlhof, KönigstuklVUll 14 50 18 —32. Rohrbahſᷓirrrr · 2504 —
19. Terrasse über den Riesenstein (Kanze)350 4 5033. Wieblingennn . 2 50(4 —
2. Philosophenweg, Hicschgasſeſeee . = 525 U 34. Michaelsthurm auf Heil. Berrere 10 — 5 —

Bei den Fahrten unter Ziff. 28 und 30 erhöht ſich die Taxe um
2 M., wenn die Hin⸗ oder Rückfahrt, und um 3 M., wenn beide
Fahrten über Schloß und Wolfsbrunnen gehen.
Bei Fahrten mit Rückfahrt iſt, ſoweit nichts Beſonderes be-
ſtimmt iſt, eine halbe Stunde Aufenthalt an jedem der genannten

Seidelberg, den 22. Juli 1886.

Orte miteingerechnet. Wo mehrere Halteplätze genannt ſind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einen Halteplatz vereinigt werden,

bei längerem Aufenthalte ſind für jede angefangene /, Stunde 50 Pf.

weiter zu entrichten.

Großh. Bairtsamt:

ö v. Kraflt.
Druc und Uerſag den AoIph FuwerTue u. Sehnen debeherg Irtert Necarſfräße Nr. .

Oppmann +
1

Franz Popp,
am Markt, Heidelberg;

ampfiehlt seine Weine, gröss
theils aus der Kellerei vom
Prinz Carl.

Weissweine.

‚ per Fl. ohne Glas.
1884er Tischwein

18812r Wachenheimer.
„ UMarkgräfleer
„ Deidesheimer
„ Euppertsberger4
„ Ungsteiner 4
Forster
1878er Markgräfler Laufener
1881er Mose Eiporter

1 „ Brauneberger
„Ungasteiner Herrenberg
„ Forster Rieslingg
1883er „ Traminer
1874er Geisenheimer .4
1880er Forster Jesuitengarten 4
18686r Rauenthaler Borg.

Rothweine.
1883er Lützelsachser .
1878er ditto Auslese
18816r Affenthaler
„ ditto Auslese „
„ Oberingelheimer +
„ Bordeaux

1878²r „ St. Estephe 4
„ „ St. Julien. 4
5 „ Chateau Larose 3

187⁵5er „ „ Loôoville

1870er „ Arand.Laroso-
Sargoot. ö

Moussirende Wen
incl. FIa

Siligmüller1 .
1 ö

2 2

Iabiläume,Se 71 ů
Ven- & Oo., II ernay
Heideieck & 00 Reims ů
Nouss. Obertagelbemer —
„ Hochheimer
a e —
Rheingold
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