Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 1.1925-1926

DOI article:
Mitteilungen des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.13211#0026

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
MITTEILUNGEN

des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine

BEIBLATT DER „TORM", ZEITSCHRIFT TÜR GESTALTENDE ARBEIT
Nr. 1 BERLIN W, BELLE VUESTRASSE 3a 1925

Auf dem 27. Delegiertentage desVerbandes Deut-
scher Kunstgewerbevereine, der am 5. Juli 1925
im Festsaale des Bayerischen Kunstgewerbevereines
in München stattfand, wurden nachfolgende Be-
schlüsse gefaßt:

In der Gebührenordnung ist im ersten Absatz
auf Seite 3 an Stelle der Worte „zweiundzwan-
zigster Delegiertentag vom 2Ii. 6. 12" zu setzen
„siebenundzwanzigster Delegiertentag vom 5.7.25".
Auf Seite 3 der Gebührenordnung fällt der
zweite Absatz der Vorbemerkung in seiner bis-
herigen Fassung weg. An seine Stelle tritt fol-
gendes: „Unter Mark ist in der Gebührenordnung
die Reichsmark zu verstehen."

Die Rechnungslegung des Verbandes soll auf
dem nächsten Delegiertentage erfolgen.

Die Versammlung beschließt folgende Satzungs-
änderung:

a) der erste Satz des £ 22 lautet von jetzt ab:

„Der Delegiertentag bildet das Organ, durch
welches die für den Verband gültigen Be-
schlüsse gefaßt werden."

b) dem § 3o wird folgender Zusatz gegeben:
„Beschlüsse, die den Verband verpflichten,
kann der Kunstgewerbetag nicht fassen."

c) der § 3r wird wie folgt gefaßt:

,.§ 3i. Die aus der Verwaltung des Verbandes
entstehenden Kosten werden auf die einzelnen
Vereine nach ihrer Mitgliederzahl verteilt.
Maßgebend ist die Mitgliederzahl am 1. Januar
des Kalenderjahres."

d) der § 32 erhält folgende Fassung:

,,§ 32. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf
5o Pfennige für jedes Mitglied der Verbands-
vereine im Jahre 1925 und auf eine Mark in
den folgenden Jahren. Der Delegiertentag hat
das Recht, diesen Satz im Bedarfsfalle auf
Jahresfrist zu erhöhen."

Wiederbelebung des Verbandes — Stand der
Luxussteuerfrage — Regelung des Wettbewerbs-
wesens

Ehe die Versammlung in die Beratung dieses
Punktes eintritt, beschließt sie, daß mit Rücksicht
auf den Stillstand der Vereine in den letzten
Jahren, der Verein für Deutsches Kunstgewerbe
in Berlin den Vorort für die nächsten drei Jahre
weiter führt. Zugleich wird beschlossen, daß dem
Verbandsvorstande ein Delegierter der Arbeits-

gemeinschaft süddeutscher Kunstgewerbevereine
beigeordnet wird und daß dem Verbandsvorstande
das Recht der Zuwahl zuerkannt wird.

a) Nachstehende Anträge des Bayerischen Kunst-
gewerbevereins zur Frage der Wiederbele-
bung des Verbandes werden angenommen:

1. daß die Verbandsvereine sich ihre Zeitschriften
und Veröffentlichungen gegenseitig zusenden
mit Ausnahme teurer Verlagswerke,

2. daß die Vereine in einen Gedankenaustausch
über Tagesfragen und ihre Stellungnahme da-
zu eintreten,

3. daß die Vereine ihre Aufklärungsarbeit tat-
kräftig fortsetzen,

k- daß sie Redner untereinander austauschen und
sich Rednerlisten mitteilen,

5. daß der Verbandsvorstand ein Mitteilungs-
blatt über Verbandsvorgänge und andere An-
gelegenheiten in geringstem Umfange und in
wirtschaftlich tragbarer Form herausgibt, in
Zeiträumen, die seinem Ermessen überlassen
sind,

6. daß die Verbandsvereine wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und gegenseitige Ausstellungs-
möglichkeiten anstreben,

7. daß die Verbandsvereine in dem Neubau des
Grassimuseums in Leipzig Gelegenheit zur
Ausstellung finden.

b) Zur Regelung des Wettbewerbswesens wird
der Bayerische Kunslgewerbeverein gebeten,
einen Entwurf hierfür in Verbindung mit
dem Vororte aufzustellen. Der Entwurf soll
auf dem nächsten Delegiertentage vorgelegt
werden.

Den Anträgen und Wünschen des Pfälzischen
Kunstgewerbemuseumsvereins bezüglich Bildung
von Arbeitsgemeinschaften, zum Zeichenunterricht
in den Mittelschulen, zum Unterricht in den Be-
ruf sfortbildungsschulen tritt die Versammlung
bei.

Den ergangenen Einladungen folgend wird
beschlossen, den Delegiertentag 1926 in Hannover
und Hildesheim derart abzuhalten, daß die Sitzung
in Hannover stattfindet und sich daran der Besuch
von Hildesheim anschließt.

Über den allgemeinen öffentlichen Kunstge-
werbetag berichten wir in der nächsten Nummer.

20
 
Annotationen