MITTEILUNGEN
DES DEUTSCHEN WERKBUNDES
ber die 'Organisation des DWB und damit im
Zusammenhang stehende Fragen besteht in den
Mitgliederkreisen vielfach noch große Unklarheit.
Wir entsprechen daher mehrfach geäußerten
Wünschen, wenn wir im nachfolgenden über die
wesentlichsten Fragen einiges bekanntgeben.
Mitgliedschaft
Dem DWB sind als Mitglieder alle diejenigen
willkommen, die aus rein ideeller Gesinnung
heraus sich zu den Zielen und Bestrebungen des
Werkbundes bekennen und bereit sind, diese
Ideen in Wort und Tat zu fördern. Die Förde-
rung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mit-
glieder gehört nicht zu den Aufgaben des DWB.
Er verzichtet daher auch gern auf diejenigen, die
nur geschäftlicher Vorteile wegen die Mitglied-
schaft zu erwerben beabsichtigen. Die Aufnahme
kann nicht durch einfache Anmeldung herbeige-
führt werden. In denmeistenFällenerfolgtsie auf
unmittelbaren Vorschlag des zuständigen Ver-
trauensmannes. Direkte Anträge (Selbstanmel-
dungen) sind an den Vertrauensmann oder, falls
sich am betreffenden Platze keiner befindet, an
die Geschäftsstelle nach Berlin zu richten. Von
dort kann auch ein Verzeichnis der Vertrauens-
männer angefordert werden. Bei Künstlern ist
eine Empfehlung durch zwei Fachgenossen, die
bereits Mitglieder sind, notwendig. Ausübende
Künstler und gewerbliche Unternehmungen
haben außerdem Proben selbst ausgeführter Ar-
beiten oder Abbildungen davon vorzulegen. Ein-
sendung von Besprechungen ausgeführter Ar-
beiten in Zeitungen und Zeitschriften genügen
nicht und sind zwecklos, da der Vertrauensmann
bezw. der Aufnahmeausschuß die Aufgabe hat,
auf Grund eigener Anschauung sein Urteil abzu-
geben. Über die Aufnahme entscheidet endgültig
der Vorstand. Amtliche Stellen, Vereine, Kam-
mern und dergleichen können dem Werkbund
als korporative Mitglieder beitreten, soweit ihre
Satzungen den Zielen des Bundes nicht wider-
sprechen. Durch die korporative Mitgliedschaft
erwirbt der Verein nicht gleichzeitig die Einzel-
mitgliedschaft für seine Mitglieder. Der Mit-
gliedsbeitrag unterliegt der Selbsteinschätzung.
Er beträgt für Einzelmitglieder mindestens
20 Mark, für Firmen und Korporationen min-
destens 1 50 Mark jährlich. Firmeninhabern, die
für sich die persönliche Mitgliedschaft erwerben
wollen, kann der Beitrag auf Antrag ermäßigt
werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Mitgliedschaft kann nur am Schluß des
Jahres mit vierteljährlicher Kündigung auf-
gegeben werden. DieMitglieder erhalten die Zeit-
schrift des Bundes kostenlos zugestellt. Sonstige
JANUAR 1926
Veröffentlichungen des Bundes ' (Jahrbücher,
Tagungsberichte, SonderwerkeJ sowie Veröffent-
lichungen, die der Bund gemeinsam mit anderen
Organisationen bezw. Verlegern herausgibt,
können unsere Mitglieder zu einem Vorzugspreis
beziehen, der meistens 20 bis 40 % unter dem
Ladenpreis liegt.
Als Zweck des Bundes ist im § 2 seiner
Satzungen festgelegt:
„die Veredelung der gewerblichen Arbeit im
Zusammenwirken der Kunst mit Industrie,
Handwerk und Handel durch Erziehung, Pro-
paganda und geschlossene Stellungnahme zu
einschlägigen Fragen".
Zwei kleine Schriften „Ziele und Arbeit" von
Theodor Heuß und „Der Deutsche Werkbund"
von Bichard Biemerschmid geben näheren Auf-
schluß über die Bestrebungen und Ziele sowie
die Wege und Mittel, die der Bund zu ihrer Er-
reichung benutzt und anwendet. Die beiden
Schriften können von derGeschäftsstelleinBerlin
kostenlos bezogen werden. Ausführlich und um-
fassend, sowohl programmatisch, als auch in
Sonderabhandlungen, berichten die Schriften und
Veröffentlichungen des Bundes über seine Arbeit
auf den verschiedensten Gebieten. Ein Schriften-
verzeichnis, das als Anhang dem in diesen Tagen
herausgegebenen Mitgliederverzeichnis beigege-
ben ist, kann als Sonderdruck ebenfalls von der
Geschäftsstelle kostenlos bezogen werden.
Gliederungen
Sind an einem Orte mehrere Mitglied er desBundes
ansäßig, so können diese mit Zustimmung der
Geschäftsführung sich zu einer Ortsgruppe bezw.
einer örtlich begrenzten Arbeitsgemeinschaft zu-
sammenschließen. Uber den Aufbau dieser ört-
lichen Gliederungen gibt die Geschäftsstelle be-
sondere Bichtlinien heraus. Bis jetzt bestehen
Arbeitsgemeinschaften bezw. Ortsgruppen in
folgenden Orten: Bremen, Frankfurt a. M. (für
Mittelrhein), München, Königsberg i. Pr. (für
Ostpreußen) Stuttgart (für Württemberg) und
Hamburg.
Ausstellungen
Die vom DWB oder im Auftrag amtlicher Stellen
von ihm durchgeführten Ausstellungen stehen
auch Nichtmitgliedern für die Beteiligung offen,
sofern diese in ihren Leistungen den zu stellenden
Ansprüchen genügen- Den einzelnen Ortsgruppen
und Arbeitsgemeinschaften ist es vorbehalten, ört-
liche Unternehmungen (Messen und dergleichen i
nur auf Mitglieder zu beschränken und auch ihre
wirtschaftlichen Interessen dabei wahrzunehmen,
soweit das mit den Bundeszielen vereinbar ist.
DES DEUTSCHEN WERKBUNDES
ber die 'Organisation des DWB und damit im
Zusammenhang stehende Fragen besteht in den
Mitgliederkreisen vielfach noch große Unklarheit.
Wir entsprechen daher mehrfach geäußerten
Wünschen, wenn wir im nachfolgenden über die
wesentlichsten Fragen einiges bekanntgeben.
Mitgliedschaft
Dem DWB sind als Mitglieder alle diejenigen
willkommen, die aus rein ideeller Gesinnung
heraus sich zu den Zielen und Bestrebungen des
Werkbundes bekennen und bereit sind, diese
Ideen in Wort und Tat zu fördern. Die Förde-
rung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mit-
glieder gehört nicht zu den Aufgaben des DWB.
Er verzichtet daher auch gern auf diejenigen, die
nur geschäftlicher Vorteile wegen die Mitglied-
schaft zu erwerben beabsichtigen. Die Aufnahme
kann nicht durch einfache Anmeldung herbeige-
führt werden. In denmeistenFällenerfolgtsie auf
unmittelbaren Vorschlag des zuständigen Ver-
trauensmannes. Direkte Anträge (Selbstanmel-
dungen) sind an den Vertrauensmann oder, falls
sich am betreffenden Platze keiner befindet, an
die Geschäftsstelle nach Berlin zu richten. Von
dort kann auch ein Verzeichnis der Vertrauens-
männer angefordert werden. Bei Künstlern ist
eine Empfehlung durch zwei Fachgenossen, die
bereits Mitglieder sind, notwendig. Ausübende
Künstler und gewerbliche Unternehmungen
haben außerdem Proben selbst ausgeführter Ar-
beiten oder Abbildungen davon vorzulegen. Ein-
sendung von Besprechungen ausgeführter Ar-
beiten in Zeitungen und Zeitschriften genügen
nicht und sind zwecklos, da der Vertrauensmann
bezw. der Aufnahmeausschuß die Aufgabe hat,
auf Grund eigener Anschauung sein Urteil abzu-
geben. Über die Aufnahme entscheidet endgültig
der Vorstand. Amtliche Stellen, Vereine, Kam-
mern und dergleichen können dem Werkbund
als korporative Mitglieder beitreten, soweit ihre
Satzungen den Zielen des Bundes nicht wider-
sprechen. Durch die korporative Mitgliedschaft
erwirbt der Verein nicht gleichzeitig die Einzel-
mitgliedschaft für seine Mitglieder. Der Mit-
gliedsbeitrag unterliegt der Selbsteinschätzung.
Er beträgt für Einzelmitglieder mindestens
20 Mark, für Firmen und Korporationen min-
destens 1 50 Mark jährlich. Firmeninhabern, die
für sich die persönliche Mitgliedschaft erwerben
wollen, kann der Beitrag auf Antrag ermäßigt
werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Mitgliedschaft kann nur am Schluß des
Jahres mit vierteljährlicher Kündigung auf-
gegeben werden. DieMitglieder erhalten die Zeit-
schrift des Bundes kostenlos zugestellt. Sonstige
JANUAR 1926
Veröffentlichungen des Bundes ' (Jahrbücher,
Tagungsberichte, SonderwerkeJ sowie Veröffent-
lichungen, die der Bund gemeinsam mit anderen
Organisationen bezw. Verlegern herausgibt,
können unsere Mitglieder zu einem Vorzugspreis
beziehen, der meistens 20 bis 40 % unter dem
Ladenpreis liegt.
Als Zweck des Bundes ist im § 2 seiner
Satzungen festgelegt:
„die Veredelung der gewerblichen Arbeit im
Zusammenwirken der Kunst mit Industrie,
Handwerk und Handel durch Erziehung, Pro-
paganda und geschlossene Stellungnahme zu
einschlägigen Fragen".
Zwei kleine Schriften „Ziele und Arbeit" von
Theodor Heuß und „Der Deutsche Werkbund"
von Bichard Biemerschmid geben näheren Auf-
schluß über die Bestrebungen und Ziele sowie
die Wege und Mittel, die der Bund zu ihrer Er-
reichung benutzt und anwendet. Die beiden
Schriften können von derGeschäftsstelleinBerlin
kostenlos bezogen werden. Ausführlich und um-
fassend, sowohl programmatisch, als auch in
Sonderabhandlungen, berichten die Schriften und
Veröffentlichungen des Bundes über seine Arbeit
auf den verschiedensten Gebieten. Ein Schriften-
verzeichnis, das als Anhang dem in diesen Tagen
herausgegebenen Mitgliederverzeichnis beigege-
ben ist, kann als Sonderdruck ebenfalls von der
Geschäftsstelle kostenlos bezogen werden.
Gliederungen
Sind an einem Orte mehrere Mitglied er desBundes
ansäßig, so können diese mit Zustimmung der
Geschäftsführung sich zu einer Ortsgruppe bezw.
einer örtlich begrenzten Arbeitsgemeinschaft zu-
sammenschließen. Uber den Aufbau dieser ört-
lichen Gliederungen gibt die Geschäftsstelle be-
sondere Bichtlinien heraus. Bis jetzt bestehen
Arbeitsgemeinschaften bezw. Ortsgruppen in
folgenden Orten: Bremen, Frankfurt a. M. (für
Mittelrhein), München, Königsberg i. Pr. (für
Ostpreußen) Stuttgart (für Württemberg) und
Hamburg.
Ausstellungen
Die vom DWB oder im Auftrag amtlicher Stellen
von ihm durchgeführten Ausstellungen stehen
auch Nichtmitgliedern für die Beteiligung offen,
sofern diese in ihren Leistungen den zu stellenden
Ansprüchen genügen- Den einzelnen Ortsgruppen
und Arbeitsgemeinschaften ist es vorbehalten, ört-
liche Unternehmungen (Messen und dergleichen i
nur auf Mitglieder zu beschränken und auch ihre
wirtschaftlichen Interessen dabei wahrzunehmen,
soweit das mit den Bundeszielen vereinbar ist.