sicheren Auswahl und des anmutigen Ordnens.
So fühlen wir in diesen Räumen eine dauernde
Zusammenarbeit, die zu unlösbarer Harmonie
wird.
In der alten Kunststadt München ist so der
Anfang zu einem Neuen gemacht. Und es war
höchste Zeit. Das Gebiet des Kunstgewerbes der
Gegenwart hatte keinerlei museale Förderung
erfahren. Nichts ist ja gefährlicher als der
Rühm. Die Lorbeeren eignen sich bekanntlich
auch gar sehr zum Darauf-Einschlafen. Hier
tritt nun ein neuer Faktor in das Kunslleben
'Ästhetische Baupolizei
Der Wille der Zentralinstanz
Erlaß des Preußischen Ministers für Volkswohl-
fahrt vom 7. Januar 1926:
Wenn den Balipolizeibehörden durch die Gesetz-
gebung der neueren Zeit bei Prüfung der Bau-
anträge weilgehende Berücksichtigung ästhetischer
Gesichtspunkte zur Pflicht gemacht ist, so darf
eine solche Befugnis der Baupolizeibehörden
nicht dazu führen, Bauprojekte, die ihrem Ge-
schmack nicht entsprechen, schroff abzulehnen,
insbesondere Persönlichkeiten gegenüber, deren
Vorbildung oder Werdegang eine zweifellos
künstlerische Auffassung und Wertleistung ver7
muten lassen.
Die Baupolizeibehörden werden vielmehr mit den
Projektbearbeitern tunlichst mündlich ihre An-
sichten auszutauschen und gemeinsam ihr Augen-
merk darauf zu richten haben, daß die bau-
künstlerischen Leistungen eine größtmögliche
Höhe erreichen. Vor allen Dingen werden aber
die Baupolizeibehörden auf die Gutachten der
ihnen zur Seite stehenden Sachverständigenaus-
schüsse das größte Gewicht zu legen haben. Sie
müssen sich hierbei sagen, daß sie im Falle der
Anfechtung ihrer Verfügungen durch Beschwerde
oder Klage meist eine sichere Grundlage für
ihr Handeln haben, wenn sie sich auf ein Gut-
achten eines Kollegiums von Sachverständigen
stützen können, als wenn sie ihrem eigenen Ge-
schmack zur Herrschaft verhelfen wollen.
Münchens, eine ausgiebige Wechselwirkung wird
möglich zwischen Fabrik und Heim, zwischen
Künstlern und Verbrauchern, zwischen Schule
und Alltag.
Wie weit der Einfluß auf die Breite des Volkes
gehen wird, ist natürlich heute nicht zu sagen.
Jedenfalls ist ein Mittelpunkt da, eine Stelle
des Austausches der Ansichten, der Befruchtung,
Anregung und Klärung. Hoffen wir, daß es
diesem schönen, lebendigen Institut nun auch
gelingt, energisch hineinzuwirken in die leben-
dige Gegenwart.
Der Weg der Ausführungsorgane
Städtische Polizeiverwallung in X.
Zu den Anträgen betr. Neubau eines Wohn-
sowie eines Bürohauses an der Eichendorfstr.
Ecke Kleinfeldstraße:
Ihrem Ersuchen, betr. Einrichtung des Wohn-
hauses kann nach den eingereichten Zeichnun-
gen nicht entsprochen werden, da die Anordnung
der Veranda und des Wintergartens an beiden
Straßenfronten mit den kahlen Mauern archi-
tektonisch unschön wirken. Zweckmäßig wären
dort Fenster anzubringen. Ferner wirken die
kleinen Rundbogenfenster an der Eichendorf-
straße unschön und müssen abgeändert werden.
Dem Antrage zur Einrichtung des Bürogebäudes
müssen wir ebenfalls unsere Genehmigung ver-
sagen, da die Anordnung der Fenster in der Gar-
tenfront infolge der großen Pfeiler (? vgl. Abb.
D. Red.) architektonisch unschön ist und in den
Plänen anders verteilt werden muß. Außerdem
ist das Dach als 2/s-Dach auszubilden.
Bei der architektonischen Ausbildung des Ge-
bäudekomplexes ist vor allem auf das gesamte
Stadlbild Bücksicht zu nehmen.
Wir ersuchen Sie, die anbei zurückfolgenden
Zeichnungen im Einvernehmen mit dem Sladl-
bauamt entsprechend den von uns gemachten
Angaben abzuändern und baldmöglichst zurück-
zusenden, damit die Arbeiten nicht unnötig ver-
zögert werden. gez. Y.
An Herrn Alfred Z. Hier.
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So fühlen wir in diesen Räumen eine dauernde
Zusammenarbeit, die zu unlösbarer Harmonie
wird.
In der alten Kunststadt München ist so der
Anfang zu einem Neuen gemacht. Und es war
höchste Zeit. Das Gebiet des Kunstgewerbes der
Gegenwart hatte keinerlei museale Förderung
erfahren. Nichts ist ja gefährlicher als der
Rühm. Die Lorbeeren eignen sich bekanntlich
auch gar sehr zum Darauf-Einschlafen. Hier
tritt nun ein neuer Faktor in das Kunslleben
'Ästhetische Baupolizei
Der Wille der Zentralinstanz
Erlaß des Preußischen Ministers für Volkswohl-
fahrt vom 7. Januar 1926:
Wenn den Balipolizeibehörden durch die Gesetz-
gebung der neueren Zeit bei Prüfung der Bau-
anträge weilgehende Berücksichtigung ästhetischer
Gesichtspunkte zur Pflicht gemacht ist, so darf
eine solche Befugnis der Baupolizeibehörden
nicht dazu führen, Bauprojekte, die ihrem Ge-
schmack nicht entsprechen, schroff abzulehnen,
insbesondere Persönlichkeiten gegenüber, deren
Vorbildung oder Werdegang eine zweifellos
künstlerische Auffassung und Wertleistung ver7
muten lassen.
Die Baupolizeibehörden werden vielmehr mit den
Projektbearbeitern tunlichst mündlich ihre An-
sichten auszutauschen und gemeinsam ihr Augen-
merk darauf zu richten haben, daß die bau-
künstlerischen Leistungen eine größtmögliche
Höhe erreichen. Vor allen Dingen werden aber
die Baupolizeibehörden auf die Gutachten der
ihnen zur Seite stehenden Sachverständigenaus-
schüsse das größte Gewicht zu legen haben. Sie
müssen sich hierbei sagen, daß sie im Falle der
Anfechtung ihrer Verfügungen durch Beschwerde
oder Klage meist eine sichere Grundlage für
ihr Handeln haben, wenn sie sich auf ein Gut-
achten eines Kollegiums von Sachverständigen
stützen können, als wenn sie ihrem eigenen Ge-
schmack zur Herrschaft verhelfen wollen.
Münchens, eine ausgiebige Wechselwirkung wird
möglich zwischen Fabrik und Heim, zwischen
Künstlern und Verbrauchern, zwischen Schule
und Alltag.
Wie weit der Einfluß auf die Breite des Volkes
gehen wird, ist natürlich heute nicht zu sagen.
Jedenfalls ist ein Mittelpunkt da, eine Stelle
des Austausches der Ansichten, der Befruchtung,
Anregung und Klärung. Hoffen wir, daß es
diesem schönen, lebendigen Institut nun auch
gelingt, energisch hineinzuwirken in die leben-
dige Gegenwart.
Der Weg der Ausführungsorgane
Städtische Polizeiverwallung in X.
Zu den Anträgen betr. Neubau eines Wohn-
sowie eines Bürohauses an der Eichendorfstr.
Ecke Kleinfeldstraße:
Ihrem Ersuchen, betr. Einrichtung des Wohn-
hauses kann nach den eingereichten Zeichnun-
gen nicht entsprochen werden, da die Anordnung
der Veranda und des Wintergartens an beiden
Straßenfronten mit den kahlen Mauern archi-
tektonisch unschön wirken. Zweckmäßig wären
dort Fenster anzubringen. Ferner wirken die
kleinen Rundbogenfenster an der Eichendorf-
straße unschön und müssen abgeändert werden.
Dem Antrage zur Einrichtung des Bürogebäudes
müssen wir ebenfalls unsere Genehmigung ver-
sagen, da die Anordnung der Fenster in der Gar-
tenfront infolge der großen Pfeiler (? vgl. Abb.
D. Red.) architektonisch unschön ist und in den
Plänen anders verteilt werden muß. Außerdem
ist das Dach als 2/s-Dach auszubilden.
Bei der architektonischen Ausbildung des Ge-
bäudekomplexes ist vor allem auf das gesamte
Stadlbild Bücksicht zu nehmen.
Wir ersuchen Sie, die anbei zurückfolgenden
Zeichnungen im Einvernehmen mit dem Sladl-
bauamt entsprechend den von uns gemachten
Angaben abzuändern und baldmöglichst zurück-
zusenden, damit die Arbeiten nicht unnötig ver-
zögert werden. gez. Y.
An Herrn Alfred Z. Hier.
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