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Heidelberger Zeitung — 1864 (Juli bis Dezember)

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Nr. 205-230 September
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https://doi.org/10.11588/diglit.2828#0278

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Ungehorsam und wenigstens zum passiven Wi-
derstand auffordert, findct keinen Wiederhall in
der Bevölkerung. TeSwegen hat sich auch die
Regierung entschlossen, gegenüber den Umtric-
ben der Vcrlrcter dcr katyolischen Kirche in ihrer
Ruhe zu verharren, Sollte sich aber dcr Clerus
untersangen, von den Worten zu Thaten übcr-
zugehen, dann, aber auch nur dann würdc die
Regieruug zu den Waffen des Gejetzes greifen,
um dic Schuldigen zu trefsein Jmmerhin fchlt
cS nicht an sonft einslußreichen Stimmcu, welche
verlangen, daß mit aller Kraft und init unvcr-
züglicher Strenge gegen die Handlanger ber
Curic vorgesahren werde, welche den Frieden
deS Landes stören."

Karlsrube, 17. Sext. Das hcute erschie-
nene Regierungsblatt Nr. 46 enthält Verfü-
gungen nnd Bekannlmachungen der Ministerien.
Bekanntmachungen dcs gr. Zustizministeriums:

1) Znstruction für die Amlgerichte, daS Ver-
fahren in amtsgerichtlichen Strassachen betreff

2) VollzugSverordnung zu dem Gesetz vom 11.
Zuli 1864, den Gcbrauch des SlempclgapierS
und dcn Ansatz von Sporteln bei den Gerich-
ten betrcffend.

Karlsruhe, 17. Sept. Die VollzugSver-
ordnung zu deui Gcsetzc über dic Aufsichtsbc-
hördcn für die Volksschulen besagt: Der Vor-
sitzende im Ortsschulralh wird durch die Ober-
schulbchörde ernannt. Die Strafe ivegen Nicht-
^rnnahme der Wahl in dcn OrlSschulrath wirv
vom Bezirksamt erkannt. Dienstpolizeiliche Er-
kcnntniffc gcgcn Mitglieder dcS Ortsschulraths
wcrdcn von dcr Oberjchulbchörde ausgesprochen.
Rccursstelle ist das Ministeriuin des Znnern.
Die Ausschließung des Pfarrers aus dem OrtS-
schulrath kann in eincm äußersten Falle unr
vcrfügt iverdcn, wenn die obere Kirchenbchörde
dic beantragte Abhilfe nicht bewirkt.

Dcr GeschäftSkreis des OrlsschulrathS ift im
Allgcmeinen derselbe, wie er nach der Vcrord-
uung vom 15. Mai 1834 dem Ortsschulinspec-
tor uud dem Schulvorsland zugestauden ist.
Ferncr gchen auf ihn die Vcrpslichtungen und
Bcfngniffe über, wclche hinstchtlich der Vcrwal-
tung dcS örtlichen Schulvcruiögcns den Stis-
tuugsvorständen, Kirchengcmcinderäthen und
Synagogcnrälhen zugcstanden sind. Er übcr-
wacht und besorgt dem>»ch die auf den Lehr-
plau und die Schrrtordnung bczüglichcn Vor-
schriften und unlerstützt die Lchrer in Hand-
hadung der Schulzucht. Ueberwacht den jitt-
lichen Wandel der Lehrcr. Sorgt sür die
Schulgeräthe, Lchrmittel, Schulgcbäude. Sorgt
daß alle schulpslichtigeu Kinder, sosern sie nicht
andere Lehranstalten bcsucheu, rechtzeitig in die
Volksschulc aufgcnommcn wcrden. Vcrwaltet
das örtliche Schulvermögcn und das den Schul-
ftellen eigenthümlich zugehörige Vermögen und
sorgt für die Ausbcwahrung der Werthpapicrc.
Der Vorsitzende und die Mitglieder theilen sich
in den Schulbesuch. Dcr Ortsjchulrath hält
in dcr Regel zweimal im Monat Sitzung. Er
ift bcschlußsähig, wcnn wenigstenS die Hälfte
scincr Mitglieder anwcseud ist und entscheidet
mit istiinmeninehrheit. Die Bureaubedürsniffe
bestreitet die Gemcindekasse.

Die Kreisschulräthe haben die mittlcre Aus-

omtnöser Name „Death" lst, — identifictrte ihn j
dcSgletchen wurde er von dem tLabrioletkutscher Io-
nathan Matthews idcnttficirt. Gestern Nachmittag
wurdc Miiller vcm Vercinigten-Staatcn-tLommtffär

Herr Benjamin F. Marburh crschien als Vcrtrcter
der brttischen Rcgterung. Der Angeklagte schien
bedeutend aufgeregt zu sein; seinc Augen irrten
rastlos umher und warfen von Zcit zu Zcit un-
sichere Bltcke auf die Anwesenden. Auf fcinc Bc-
mcrkung, er habc weder einen Rechtsbcistand noch
Geld, um einen Advoeatcn zu engagiren, über-
nahm Errtchtcr Bcedc aus Ersuchen des Commts-
flonärS dic Vertheidigung, und um ihn in Stand
zu fetzcn, mtt seinem tLlientrn fich zu berathen,
verschob der tLommisfionär das Verhör."

' LiterarischeS.

Jn zweiter verbeffertcr Auflage ist soeben in
Psorzheim das tn allen Krcisrn srüher frcundlichst
aufgcnommene Schriftchen dcs Herrn Oberschul- !
raths Pftügir unter dem Litel: „Badtsche Va-

flcht übcr die öffentlichen Volksschulen und auch
über diejenigen Privatschulen, in denen nicht
gelehrter Unterricht ertheilt wird. Sie lreten
in die Funktonen der BezirkSschulvisttatoren
ein. Sie nehmen die Schulvisttationen vor
und bcrichten darüber. Es ist ihncn übertra-
gen: die Besörderung der Weiterbildung der
Lehrer. Sammlung und Begutachtung der Be-
werbungen um erledigte Schuldicnste, und Vor-
schläge zu deren Bcjetzung. Bestellung provi-
sorijcher Dienstverwaltungen. Entscheidung über
bcantragte Zurückhaltung von Schülern, welche
die nölhigen Kenntnisse nach zurückgelegtem
Schulentlaffungsalter nicht erlangt haben. Ge-
nehmigung und Vertheilung der Ferien. Ge-
nehinigung des StundenplaneS.

Zur Aufstcht über dcn ReligionSunterricht
crnennen dic Kirchen die AufstchtSbcamten.
Sie geben für die Prüfungen im ReligionS-
unterrichte die ihnen wünschenswerthcn Ter-
mine der Oberschulbehörde an, worauf diese die
nöthigen Weisungen erläßt. Verbescheidungen
dieser Prüfungen oder überhaupt Berfügungen
in Betreff des ReligionSunterrichtes werden
durch die Oberschulbehörde, oder in weniger
wichligcn Fragen durch die KreiSschulräthe dcn
Schullehrern zur Nachachtung bckannt gemacht.
Solltc eine kirchliche Vcrsügung irgend eine mit
der allgemeinen Schulordnung unvereinbarliche
Bcstimmung enthalten, jo ist mit der Kirchcn-
behörde zum Zwccke der Verftändigung darüber
in Verbindung zu treten.

Sobald au cinem Orte der Ortsschulrath
gebildet ist, tritl er zusammen und übernimmt
von dem bctreffeiiden Tag an sein Amt. Die
bisherigcn Ortsschiilinspectionen und OrtSschul-
vorstände stellen am glcichen Tage ihre Func-
lionen cin. Dcr Tag, von welchcm an die
Kreisschulräthe ihr Amt antreten, wird besou-
dcrS bckannt gcmacht.

Mannheim, l6. Sept. Die Rheinschiff-
sahrlsceiitralcomiiiijsion, welche jeit Verlegung
ihrcs Sitzcs von Mainz yierhcr im hiesigen
großh. Schlosse ihre Sitzungen HLlt, hat gestern
ihre dicssährigc ordentliche Session gcjchloffen.
Außer den auj die Rcgeluug des gcmcinjchast-
lichcn Dicnjt- und Pcusionsfoiids bezüglichcn
Rcchiiungsaiigelegenhciten, der Abfassung des
statistischen ZahreSberichtS übcr den Rhcinvcr-
kchr für 1863, der Zusammenstcllung der in
den verschiedcuen Userstaatcii auSgeführten
Stroni- und Ufcrbaitteii (welche beiläufig im
Zahr 1863 übcr 5 Milliouen Franken erheischt
haben), bezogen sich die cben geschloffeuen Ver-
haudluiigeii hauptsächlich auf die Anfcrtiguiig
eincS GesaiiimtnivellemcnlS imd dic HerauSgabe
einer im cinhcitlichcn Maßstabe von 1:20,000
der nalürlichen Größe anzufertigenden Rhein-
stromtärte — beides von bejonderem Jnteresse
für das Schiffsahrt treibcnde Publikum —, auf
die FeststeUnng der im Zntercffe der Rhein-
schifffahrl vvn L-eiten der lücdcrläudischen Re-
gierung in Bezug auf den Bommeler Brückcn-
bau zu übcrnchmcnden Vcrbiiidlichkeiten, auf
die Verbcsscruiig des Fahrwassers im Rheiugau,
auf die beschloffene Herabsetzung des RoheisenS,
BrucheisenS rc. aus der ersten iu bie zweite
Gcbührenklasse und auf einc im WaffertranS-

tcrlaodskunde. Ein Lese- und Lernbüch-

zichcudcr Weise gclangt mau bcim Lcscn des Büch-
seins von den Usern des Bodcnsecs bis zur frucht-
reichen Bergskraßc nnd erhält dadurch ein ins Herz
dringendes Gesammtbild unseres engeren Vatcr-
landeS sowvhl in gcvgraphifchcr wie tn gcschicht-
licher mid cultnrhistortschli Beziehung, Mög- -S
deitragen, di- Ltebe nnd Anhängliidkcit'fü r unfer
schönes Baterland bci der Zugcnd immer mehr
zu pflegcn nnd di- Kenntniß deffelbcn in weitern
Krciscn ju vcrbrciten. Die änßcrc Ausstattung lst
entsprechend und der PretS billlgst geflcllt. X.

(Bei dem R-nncn in Jffezhetmj wurde
am -rsten Renntag der H-Ngst Vcrmout (Hr. De-
lamarrc), der Slcger im letztcn großcn Pariser
Rennen, von dcr Stute fil de l'Air dcs Grafen
Lagrange geschlagen; er gewann hingegcn im Zucht-

port von Giftcn zu gcwährenbe Erleichterung.
Einige schwebende Angelegenheiten, inSbesondere
die Anfhebimz des steuermamiszwangS uno
elne weitere Ermäßigung der RheinschifffahrtS-
abgaben, kame» nicht zur Verhandlung, weil
die betreffendcn Rheinuferstaalen stch vorbe-
halten haben, sie auf der nächsten Zollvereins-
conferenz zu erlcdigeii.

- Von der Bergstraße, 15. Septbr.
Einer unserer tüchtigsten und scharssinnigsten
Publicisten sagte neulich, cr finde die Ätellung
der deutschen Mittelstaaten bis auf daS Fnnda-
meiit erschüttert. Zu der Anforderung, oie an
die Regicrungen dieser Staalen im Anfang der
schleSwig-holsteiiiischen Bewegung gestellt wur-
deu, könueii auch wir nichts Epcentrisches, nichts
Ueberspanntes erblicken. Es war vielmehr die
Erfüllung einer unabweisbaren Pflicht, wenn
die Nativu jedes Machtclcmenl, welchcS ein
kläglicher politischer OrganiSmuS darbot, für
die Befreiung der Herzogthümcr in Anfpruch
nahm und zu gewinnen strcbte. Diejcr Ver-
pflichtung konnten fich auch bic MLnner nicht
entziehen, die feil Jahren im Kampf gegen den
mittelstaallichenParlikiilariSniuS
vorangcgangen waren, und diejenigen nicht,
welchcn ein gemeinsames thalkräjtigeS Handcln
der Mittelstaaten fast unglaublich erschicn. Es
mußte der Versnch gemacht und mit unverdros-
sener Beharrlichkcit so lange sortgesetzt werdcn,
bis er zum Ziel gesührt hätte, oder bis sein
vollftändiges Mißlingeii evident vor Augen
lag. Dies ist geschehen und ber zwcite Fall
ist eingctreten. Dic millelstaatlichen Regicrun-
gen haben sich das natioiiale Programm in
der schleswig-holsteinischen Sache theoretisch
angeeignet, ohne sür eine praktische Verwirk-
lichung etwas zn leisten; ihre ganzc Politik ist
ein unuiiterbrochenes Bekcnntiiiß der Unfähig-
keit und Ohnmachl gewesen. Nicht von jeder
einzelnen Rcgicrung soll dies gcsagt sein; der
stärkste Vorwurf trifft nach miserer Meinung
Bayern, dcu stärkstcu Staat in der Gruppe
der Miltclstaateu nüt einer Achtung gebietenden
militärischen Rüstung, von der man wirk-
samcn Gebrauch machen konnte und machen
niußtc. Man hat eS nicht gethau. Bayerns
Haltung wirkte lähmend zurück auf alle andc-
ren und verurtheilte ihre gcmeinsame THLtig-
kcit, dic uns Ehre und Ansehen uiid Gewinn
briiigcn konnte, zu kläglicherZmpotenz. Mil
der Erklärung dcr Großmächtc, sic würdcn nun-
mehr bie Gcltendmachung dcr dem Bundestage
an Schleswig zustehendcn Rechte allein in die
Hand iiehmen, war dic Bundesvcrfassung gc-
sprengt. Wenn jede Regicrung, die sich stark
genug dazu fühlt, die von ihr vorgeschlagcnen,
von ber Mehrheit verworsenen Maßregeln gleich-
wohl eigenmächtig zur ÄuSsührung bringt,
so ist dic Willkür der Slirkereii an die Stelle
de« Bundesrechts getrelcn. Während aber der
Bund in.Trümmcr ging, wurde das bayerische
Losnngswort sestgchaltcn: AlleS am Biind und
durch den Bmidl Dic wahrhaftc Bedeiitung
dieses Wortes war jcdoch von IIIIN an: Nichts
durch deu Bund und Nichts durch unS, Alles
nach Preußcns und OestcrreichS Belieben I Dem
Terrorismus dieser Vormächte ergab stch w il-

rennen dcs zweiten Tagks (5000 Frcs.) gcgcn
Schlcklers Hengst Arcturus und am drittcii Tag
den großen Prcis von Badcn (15,000 Frcs.).
N-ben Vermvut zeichneten fich dle Pferdc deS Gra-
fcn Lagrangc uud des H-rzvgS von Mvrny haupt-
sächlich aus. Von dcn Pfcrdcn, welchc dcr Könlg
Victor Einanuel unter dcm Namen Elijah Larter
gesendct hattc, gewann dcr Hcngst Nardonie den
Preis des Schwarzwaldcs (2000 FrcS.) gegen die
Reine Berthe dcs Grafen Lagrange. Am Stceple-
Ehase (Distanz 4 cngl. Meilen mit 19 Hinder-
nlssen, Preis 500 Frledrichsd'or.) bcthelligten fich
8 Reiter, von wclchen nur 4 an das Ziel kamcn,
dic dret ersten Pferdc warcn dcutsche; den erstcn
PreiS erhie lt der „Lffenberg" des Fürsrcn Schwar-
zenberg, geritlen vom Grafcn Westphalen. Dic
Stutc Wttch des Vicomtc Agnado brach cln Beln
und wnrde auf der St-lle getidtet.

In Letpzig haben Di-nstmänn-r rin Ge-
sangS.Quartett gcblldrt. das auf B-rlangen drm
Publikum etwaS vorfingt.
 
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