Uridklbtrgrr Zkilung.
N 270
Mittwoch, 16 Rovember
Auf die „Heidelberger
Zeitung" kann man jich
noch fnr die Monatc
Noocmdcr und Deccmber mit 36 Krenzern
abonnircn bei allen Postanstalten, den Boten
und Trägern, sowie der Gxpedition (Schiffgasse
Nr. 4).
* Politische ttmscha».
Dic Wicner Handelskammer hat wegen dcr
Haltung Preußens in der Zollfrage die Be-
schickung des deutschen Handelstages in Berlin
abgelehnt.
Die Colportage der Zeitschrift „Daheim"
wird jetzt bald durch alle prcußischen Behörden
besvrgt «erden. Soeben hat dcr Landtath des
Niederbarmischen Kreises die Ortsobrigkeiten,
OrtSvorstäiide u. s. w. auf die „ersreuliche
Tendenz" dcS BlatteS aufmerksam gemacht und
dcrcn Verbreitung als wünschcnswcrth be>
zeichnet.
Die Wiener „Abendpost" ist bcauftragt, alle
in den TageSblättern und erst heute wieder in
de^ „Neuen Freien Presse" enthaltenen Nach-
richten über eine Abdankung Sr. Exccllenz dcs
Hrn. ^riegSministerS, FeldmaischallieutcnantS
Ritter v. Frank, oder seine Vertretung im
Rcichsrathe für vollständig aus der Luft gc-
griffen zn erklären.
Die Prügelstrafe im Kanton GlarnS wurde
srühcr öffentlich vollzogen. Nachdem einige
Blätter sich üder diese Schandcinrichtung bitter
auSgesprochen, beschloß der Glarner Regierungö-
rath nicht Abschaffung, jondern gehcimen Voll-
zug im Gesängniß. Bei der ersten, vor einigen
Tagen stattgefundencn Exccntioii wurde nun
cin Weib — wahnsinnig, vor Schreck über den
empörenden Anblick. Seitdcm ist die Prügelei
wieder in die Oeffentlichkeit gewandert, worauf
wir die Bewunderer der schweizer Jnstitntionen
aufinerksam machen.
Zur Schleslvig-Holsteiii'sche»
Sache.
Flensburg, 42. Nov. Die „Flensbnrger
Zcitung" metoet in einem Telcgrainm ans
Wien: Die Ratificationen dcS FriedenS sind
auSgewechsclt. Jütland wird alSbald gcräumt.
Die österreichischcn Truppen gehcn über DreS-
dcn, nicht über Schlesien, zurück, größtenthciis
nach Böhmen.
Deutschland.
Karlsruhe, 14. Nov. Das hcute erschic-
nene RegieruugSblatt Nr. 63 enthält eine aller-
höchstlandeshcrrliche Verordmmg: dic Dienst-
weisung für dic Waisenrichtcr betreffend.
Karlsruhe, 10. Nov. Eben so wie die
Mititärgcrichtsbarkeit geht anch die alademische'
Gcrichtsbarkcit ihrer Umwandlung entgcgen
und sind bereits Einlcitungen hiezu getroffcn.
Schon jetzt berciten beide Gattnngen der Aus-
nahmSrechtsprechung den Beaniten nicht uner-
hebliche Schwicrigkciten, wcil sic nur schwer in
den Rahmen der iieuen Einrichlnngcn sich fügen.
— Trotz aller Anstrengnngen der Curie nnd
trotz der förmlichen KriegSmanifeste, die ste
schriftlich versandte und mündlich von der
Canzel herab durch die einzelnen Geistlichen
verkünden ließ, kann man schon jetzt mit an-
näherndcr Gewißheit behaupten, daß die Zahl
der Gemeinden, in welchen eine OrtsschulralhS-
wahi nicht zu Stande kam, hundert nicht er-
reichen wird. Zahlreiche Orte habcn bei dcr
zwcit angeordncten Wahl nntcr lebhaster Be-
theiligung geivählt, lediglich auf ergangene Be-
lehrung hin. («. M.)
— Mannheim, 13. Nov. Die letzte, in
einer sogenannten „Pfarrconferenz" geschmie-
dete Erklärnng der orthodoxen Geistlichkeit gegen
den Erlaß des OberkirchenrathS in der Schen-
kel'schcn Angelegenhcit scheint zugleich die letzte
krampfhafte Anstrengung gewesen zn sein, in
Ivelcher sich ihre noch übrige Kraft und Unver-
schämthcit zusaiiimenfaßte. Allein sic brachte
eS glcichwohl nicht mehr zn 119, sondern nur
noch zu 72 Unterschristcii, von denen jctzt,
nachdem der Stnrm abcrmals abgeschlagcn ist,
mänche ihren Urhebern nachträgliche Rene oder
Bauchgrimmen verursachen werden. Die ge-
drucktc Zusciiduiig des famoscn Actcnstircks an
die Pfarrämter nnd Kirchengemeindcräthe, wo-
von sie sich cinen besonderen Erfolg versprochen
habcn mochten, hat fast dnrchgängig die cnt-
gegengesctzte Wirkung hervorgcbracht, nämlich
Ausbrüche des gerechten UiiwillcnS über dicjes
fanatische Gebahren und Daiikadrejscn an den
Oberkirchenrath hervorgernfcn. Was von dieser
hohcn Behördc zn erwartcn wär, ist nnn auch ge-,
schchen: sie hat den Ouerulanten einen Ver-
weis gegeben und fie für alle Folgen ihres
AuftretenS verantworttich gemächt. Wir glauben,
daß dicsc Lernäische Hyder nunmehr ihrcn Hcr-
knleS gesunden hat und sich von dieser Niedcr-
lagc nicht mchr erholen wird. AuS Verzweif-
lung, die durch ketzerische Aeußerungen auS dsm
cigenen Lager verstärkt wnrde, hat sich die
Partei zuletzt nach auswärtigen Bnndesgenvssen
umgesehcn; aber auch diese konntcii nicht hclsen,
sondern wurdcn dnrch weit zahlreichere Schaa-
ren sreiwilligcr Trnppcn der Lchtprotestantischen
Partei auS dem Fclde geschlagen. Daß die
Orthodoxie in Badcn jctzt sclbst ihre Sache für
cine verlorcne hält, geht aus der Eilfcrtigkcit
hcrvor, womit ihre hervorragendsten Mitglieder
aus diesem Sodom und Gomorrha fortzukom-
men juchen. Die Stadtpfarrer Frommel in
Karlsruhe und Arnold in Dnrlach sind einem
rettcnden Rufe in'S Ausland gcfolgt; drr Ober-
kirchenrath Mühlhäuser, welcher in seiner
isolirten Stellung in dem Collegium den Him-
mel allein nicht hebcn kann, will in die bc>
schcidene St-llnng cines Psarrherrn zurücktre-
ten, und der durch seine Streitlnst vielgcnannte
Stadtpfarrcr v. Bahder in Weinheim, dcr
alS russischer Baron anch auf dem aeistlichcn
Gebiete die Knute versuchte, hat jich endtich be-
wogen gefunden, um seine Pensionirung zu
bitten, und bereitwilligeS Gehör gcfnndcn. Wie
man hört, wird er nach Erlangen, dem El-
Dorado des Lchten LutherthnmS, übersiedeln.
Ludwigshafen, 11. Nov. Der „Psälz.
Kur." schreibt: „Zwischcn dcm königl. Cultns-
ministerium in Ätünchen und dcm bischöfl.
Ordinariate in Speyer ist ein sehr ernster
Conflikt auSgcbrochen. Sind wir recht unter-
richtet, so ist der Sachverhalt seinem Wesen nach
folgender: Das bischöfl. Ordinariat in Speycr
hat — ohne Zweifel gcstützl auf den sehr dehn-
baren Artiket 1 des ConcordatS, wonach die
Rechte und Freiheiten der katholischen Kirche
gewährleistet worden sind, und im Vollzuge der
Vereinbarnngen deS baycrischen EpiskopatS aus
der Bamberger Coiiserenz — an das k. Cultns-
ministerium daS Austnncn gestellt, ein clericaleS
Seminar in Speyer errichten zu dürfen. Die
Rcgiernng hat dies Anstnnen zurückgcwieseii,
das bischöfl. Ordinariat hat sich aber an diese
Znrückweisnng nicht gekehrt, sondern ist that-
sächlich vorgegaiigen, d. h. hat die Errichtung
einer solchen geisttichen ErziehungSanstalt setbst-
ständig und eigenmächtig in die Hand genom-
men, z. B. durch Ankauf von Localitäten, An-
stellung von Lehrern und Ausnahmc von Zög-
lingcn. Wegen dieser offeubaren Widersetzlich-
keit gegen dic StaatSantorität soll vom Mini-
sterium die Weijung ergangen sein, gegen ein
jolcheS verfassungswidrigeS Gebahren nach Maß-
gabe der bcstehenden gesetzlichen Vorschriften
einzuschreiten. Von sehr gut unterrichteter Seite
erfahren wir, daß bereits eiiie Ordnungsstrafe
dem bischöflichen Ordinariat von.Ukünchen zu-
gegangen sei."
F r a n k r e i ch
Paris, 9. Nov. Die Depesche des Generals
Lamarmora vom 7. d. zeigt, daß der Vertrag
vom 15. Septbr. von Seiten des italienischen
proceß Demme-Trümpy.
(Fortsetzung.)
Sitzung vom 4. November. Professor Wittenbach
verliest ven Bericht deS Sanitäts-CollegiumS. Die
Ansicht desselben wird in folgendcn acht Schluß-
sätzen ausgesprochen:
1) Herr Trümpy tst an den Folgen einer Ver-
giftung durch Einnehmen einer starken Gabe
Strychnin verstorben.
2) Der Tod erfolgte suffocatorisch-apoplektisch,
sehr wahrscheinlich in einem tetanischen Anfall.
3) Der Gemüthszustand des Herrn Trümpy in
den letzten Tagen vor setnem Tode muß als
ein dcprimirtrr bezeichnet werden, theils wegen
eincr selbst verschuldeten Krankheit, theils we-
gen mißlicher Geichäftsverhältnisse.
4) Die Angabe des Hrn. Dr. Dcmme über die
Vergiftungsgeschichte sind in mehreren Punkten
sich widcrsprrchend und unwahrsckeinlich.
5) DaS Benehmen des Herrn Dr. Demme als
Arzt verdient ernsten Tabel.
6) Es Uegt kein Grund für die Annahmc einer
Vcrgiftung durch Zufall vor.
7) Für eine Vergiftung durch eigene Hand kön-
nen in den sub 3 genannten Verhältnissen
auSreichende Motive gesunden werben.
8) Vom rein gerichtlich-medicinischen Standpunkte
aus kann keine bestimmte Thatsacke als Grund
Hanb geltenb gemacht werden.
Hierauf gcben dic Mitglieder des Collegiums
vor bem GerichtShofe etnzeln ihr Gutachten ab,
und werden alsdann vom Vertheidiger, Hrn. Vogt,
befragt.
Hr. Vogt: Hr. Dr. Sckärer, ich frage Sie, gibt
es unter den Selbstmördcrn viel dem Trunk er-
gebcne Personen?
Dr. Sckärer. Gewiß. Es gibt Personen, welche
trinken, um ihren Kummer zu vergessen, und zn
diesen zähle ich anch Hrn. Trümpy, der nack und
nach sein Vermögen schwinden sah und endlich auf
bem Punkt stanv, seinen Lredit zu verlieren —
für ihn daS größte Unglück.
Hr. Vogt: Hält Hr. Dr. Bourgeois 1l> Gran
Strychnin für eine starke Dosis? Glaubt der Hcrr
Doctor, daß man Jemandcn diese Dosis gebcn
kann, ohne baß die Person sie znrückwcist?
Dr. Bourgcois. ES ist eine schr starke DosiS
und keine Person würde sie wegen ibrer Bit-
terkeit, wenn eS nicht ihr fester 'Entsckluß tst,
scklucken.
Ht. Vogt: Hr. Prof. Husemann, was tst Ihre
Ansickt, kann eine starke DosiS Strychnin cinem
Mensche,,, wiver srinen Willen aufgedrungen wer-
den?
Prof. Huscmaiin. Ich halte eS nicht iür möglick,
es ist zu bitter; deshalb wollte ich eS auch idic
Herren Geschwornen versuchen laffen.
Profcssor Husemann gibt alsdann sein Gutachten
dahin ab, die Vergiftung des Herrn Trümpy vurch
Sirychnin ist wahrscheinlich, jedoch ntcht wissenschaft-
lich sicher. Nur in dem Magen und Dünndarm
hat man Gift gefunden, welchcs dorthin auf mecka-
nischem Weg gelangt ist, nicht durch Resorption.
In den anderen Organen hat man kein Gift ge-
funden, die Leber, an welcher sich alle Gifte an-
^min^eln, ^ hat^ma^^unterlassen ^ zu^ untersiicheii.
mindert sich bei Anwendung starker Dosen Strvcknin.
Präsioent: Mußte der Angeilagte nicht den Tob,
veranlaßt durch Strychnin, sofort erkennen?
Prof. Hnsemann: Das hängt davon ab, ob
Dr. Demmc schon eincn so vergifteten Menscken
! hat sterben sehen. Bei Thieren tritt nur eine
I Strecknng ein. Die Fälle in der Literatur sind
! nickt genau gezcicknet und ost verkannt.
Angekl. Dr. Demme: Kennen Sie Strychnin-
! tödtnngen ohne Eonvulsioiien?
Prof. Husemann; Ia — ans der Literatur.
Die Erperten werden gefragt, ob sie noch eine
Bemcrkung zu machen haben.
Prof. Emmert: Ick erkläre, an meiner gefaßten
Meinnng festzuhalten. Es gibt für den Selbstmord
N 270
Mittwoch, 16 Rovember
Auf die „Heidelberger
Zeitung" kann man jich
noch fnr die Monatc
Noocmdcr und Deccmber mit 36 Krenzern
abonnircn bei allen Postanstalten, den Boten
und Trägern, sowie der Gxpedition (Schiffgasse
Nr. 4).
* Politische ttmscha».
Dic Wicner Handelskammer hat wegen dcr
Haltung Preußens in der Zollfrage die Be-
schickung des deutschen Handelstages in Berlin
abgelehnt.
Die Colportage der Zeitschrift „Daheim"
wird jetzt bald durch alle prcußischen Behörden
besvrgt «erden. Soeben hat dcr Landtath des
Niederbarmischen Kreises die Ortsobrigkeiten,
OrtSvorstäiide u. s. w. auf die „ersreuliche
Tendenz" dcS BlatteS aufmerksam gemacht und
dcrcn Verbreitung als wünschcnswcrth be>
zeichnet.
Die Wiener „Abendpost" ist bcauftragt, alle
in den TageSblättern und erst heute wieder in
de^ „Neuen Freien Presse" enthaltenen Nach-
richten über eine Abdankung Sr. Exccllenz dcs
Hrn. ^riegSministerS, FeldmaischallieutcnantS
Ritter v. Frank, oder seine Vertretung im
Rcichsrathe für vollständig aus der Luft gc-
griffen zn erklären.
Die Prügelstrafe im Kanton GlarnS wurde
srühcr öffentlich vollzogen. Nachdem einige
Blätter sich üder diese Schandcinrichtung bitter
auSgesprochen, beschloß der Glarner Regierungö-
rath nicht Abschaffung, jondern gehcimen Voll-
zug im Gesängniß. Bei der ersten, vor einigen
Tagen stattgefundencn Exccntioii wurde nun
cin Weib — wahnsinnig, vor Schreck über den
empörenden Anblick. Seitdcm ist die Prügelei
wieder in die Oeffentlichkeit gewandert, worauf
wir die Bewunderer der schweizer Jnstitntionen
aufinerksam machen.
Zur Schleslvig-Holsteiii'sche»
Sache.
Flensburg, 42. Nov. Die „Flensbnrger
Zcitung" metoet in einem Telcgrainm ans
Wien: Die Ratificationen dcS FriedenS sind
auSgewechsclt. Jütland wird alSbald gcräumt.
Die österreichischcn Truppen gehcn über DreS-
dcn, nicht über Schlesien, zurück, größtenthciis
nach Böhmen.
Deutschland.
Karlsruhe, 14. Nov. Das hcute erschic-
nene RegieruugSblatt Nr. 63 enthält eine aller-
höchstlandeshcrrliche Verordmmg: dic Dienst-
weisung für dic Waisenrichtcr betreffend.
Karlsruhe, 10. Nov. Eben so wie die
Mititärgcrichtsbarkeit geht anch die alademische'
Gcrichtsbarkcit ihrer Umwandlung entgcgen
und sind bereits Einlcitungen hiezu getroffcn.
Schon jetzt berciten beide Gattnngen der Aus-
nahmSrechtsprechung den Beaniten nicht uner-
hebliche Schwicrigkciten, wcil sic nur schwer in
den Rahmen der iieuen Einrichlnngcn sich fügen.
— Trotz aller Anstrengnngen der Curie nnd
trotz der förmlichen KriegSmanifeste, die ste
schriftlich versandte und mündlich von der
Canzel herab durch die einzelnen Geistlichen
verkünden ließ, kann man schon jetzt mit an-
näherndcr Gewißheit behaupten, daß die Zahl
der Gemeinden, in welchen eine OrtsschulralhS-
wahi nicht zu Stande kam, hundert nicht er-
reichen wird. Zahlreiche Orte habcn bei dcr
zwcit angeordncten Wahl nntcr lebhaster Be-
theiligung geivählt, lediglich auf ergangene Be-
lehrung hin. («. M.)
— Mannheim, 13. Nov. Die letzte, in
einer sogenannten „Pfarrconferenz" geschmie-
dete Erklärnng der orthodoxen Geistlichkeit gegen
den Erlaß des OberkirchenrathS in der Schen-
kel'schcn Angelegenhcit scheint zugleich die letzte
krampfhafte Anstrengung gewesen zn sein, in
Ivelcher sich ihre noch übrige Kraft und Unver-
schämthcit zusaiiimenfaßte. Allein sic brachte
eS glcichwohl nicht mehr zn 119, sondern nur
noch zu 72 Unterschristcii, von denen jctzt,
nachdem der Stnrm abcrmals abgeschlagcn ist,
mänche ihren Urhebern nachträgliche Rene oder
Bauchgrimmen verursachen werden. Die ge-
drucktc Zusciiduiig des famoscn Actcnstircks an
die Pfarrämter nnd Kirchengemeindcräthe, wo-
von sie sich cinen besonderen Erfolg versprochen
habcn mochten, hat fast dnrchgängig die cnt-
gegengesctzte Wirkung hervorgcbracht, nämlich
Ausbrüche des gerechten UiiwillcnS über dicjes
fanatische Gebahren und Daiikadrejscn an den
Oberkirchenrath hervorgernfcn. Was von dieser
hohcn Behördc zn erwartcn wär, ist nnn auch ge-,
schchen: sie hat den Ouerulanten einen Ver-
weis gegeben und fie für alle Folgen ihres
AuftretenS verantworttich gemächt. Wir glauben,
daß dicsc Lernäische Hyder nunmehr ihrcn Hcr-
knleS gesunden hat und sich von dieser Niedcr-
lagc nicht mchr erholen wird. AuS Verzweif-
lung, die durch ketzerische Aeußerungen auS dsm
cigenen Lager verstärkt wnrde, hat sich die
Partei zuletzt nach auswärtigen Bnndesgenvssen
umgesehcn; aber auch diese konntcii nicht hclsen,
sondern wurdcn dnrch weit zahlreichere Schaa-
ren sreiwilligcr Trnppcn der Lchtprotestantischen
Partei auS dem Fclde geschlagen. Daß die
Orthodoxie in Badcn jctzt sclbst ihre Sache für
cine verlorcne hält, geht aus der Eilfcrtigkcit
hcrvor, womit ihre hervorragendsten Mitglieder
aus diesem Sodom und Gomorrha fortzukom-
men juchen. Die Stadtpfarrer Frommel in
Karlsruhe und Arnold in Dnrlach sind einem
rettcnden Rufe in'S Ausland gcfolgt; drr Ober-
kirchenrath Mühlhäuser, welcher in seiner
isolirten Stellung in dem Collegium den Him-
mel allein nicht hebcn kann, will in die bc>
schcidene St-llnng cines Psarrherrn zurücktre-
ten, und der durch seine Streitlnst vielgcnannte
Stadtpfarrcr v. Bahder in Weinheim, dcr
alS russischer Baron anch auf dem aeistlichcn
Gebiete die Knute versuchte, hat jich endtich be-
wogen gefunden, um seine Pensionirung zu
bitten, und bereitwilligeS Gehör gcfnndcn. Wie
man hört, wird er nach Erlangen, dem El-
Dorado des Lchten LutherthnmS, übersiedeln.
Ludwigshafen, 11. Nov. Der „Psälz.
Kur." schreibt: „Zwischcn dcm königl. Cultns-
ministerium in Ätünchen und dcm bischöfl.
Ordinariate in Speyer ist ein sehr ernster
Conflikt auSgcbrochen. Sind wir recht unter-
richtet, so ist der Sachverhalt seinem Wesen nach
folgender: Das bischöfl. Ordinariat in Speycr
hat — ohne Zweifel gcstützl auf den sehr dehn-
baren Artiket 1 des ConcordatS, wonach die
Rechte und Freiheiten der katholischen Kirche
gewährleistet worden sind, und im Vollzuge der
Vereinbarnngen deS baycrischen EpiskopatS aus
der Bamberger Coiiserenz — an das k. Cultns-
ministerium daS Austnncn gestellt, ein clericaleS
Seminar in Speyer errichten zu dürfen. Die
Rcgiernng hat dies Anstnnen zurückgcwieseii,
das bischöfl. Ordinariat hat sich aber an diese
Znrückweisnng nicht gekehrt, sondern ist that-
sächlich vorgegaiigen, d. h. hat die Errichtung
einer solchen geisttichen ErziehungSanstalt setbst-
ständig und eigenmächtig in die Hand genom-
men, z. B. durch Ankauf von Localitäten, An-
stellung von Lehrern und Ausnahmc von Zög-
lingcn. Wegen dieser offeubaren Widersetzlich-
keit gegen dic StaatSantorität soll vom Mini-
sterium die Weijung ergangen sein, gegen ein
jolcheS verfassungswidrigeS Gebahren nach Maß-
gabe der bcstehenden gesetzlichen Vorschriften
einzuschreiten. Von sehr gut unterrichteter Seite
erfahren wir, daß bereits eiiie Ordnungsstrafe
dem bischöflichen Ordinariat von.Ukünchen zu-
gegangen sei."
F r a n k r e i ch
Paris, 9. Nov. Die Depesche des Generals
Lamarmora vom 7. d. zeigt, daß der Vertrag
vom 15. Septbr. von Seiten des italienischen
proceß Demme-Trümpy.
(Fortsetzung.)
Sitzung vom 4. November. Professor Wittenbach
verliest ven Bericht deS Sanitäts-CollegiumS. Die
Ansicht desselben wird in folgendcn acht Schluß-
sätzen ausgesprochen:
1) Herr Trümpy tst an den Folgen einer Ver-
giftung durch Einnehmen einer starken Gabe
Strychnin verstorben.
2) Der Tod erfolgte suffocatorisch-apoplektisch,
sehr wahrscheinlich in einem tetanischen Anfall.
3) Der Gemüthszustand des Herrn Trümpy in
den letzten Tagen vor setnem Tode muß als
ein dcprimirtrr bezeichnet werden, theils wegen
eincr selbst verschuldeten Krankheit, theils we-
gen mißlicher Geichäftsverhältnisse.
4) Die Angabe des Hrn. Dr. Dcmme über die
Vergiftungsgeschichte sind in mehreren Punkten
sich widcrsprrchend und unwahrsckeinlich.
5) DaS Benehmen des Herrn Dr. Demme als
Arzt verdient ernsten Tabel.
6) Es Uegt kein Grund für die Annahmc einer
Vcrgiftung durch Zufall vor.
7) Für eine Vergiftung durch eigene Hand kön-
nen in den sub 3 genannten Verhältnissen
auSreichende Motive gesunden werben.
8) Vom rein gerichtlich-medicinischen Standpunkte
aus kann keine bestimmte Thatsacke als Grund
Hanb geltenb gemacht werden.
Hierauf gcben dic Mitglieder des Collegiums
vor bem GerichtShofe etnzeln ihr Gutachten ab,
und werden alsdann vom Vertheidiger, Hrn. Vogt,
befragt.
Hr. Vogt: Hr. Dr. Sckärer, ich frage Sie, gibt
es unter den Selbstmördcrn viel dem Trunk er-
gebcne Personen?
Dr. Sckärer. Gewiß. Es gibt Personen, welche
trinken, um ihren Kummer zu vergessen, und zn
diesen zähle ich anch Hrn. Trümpy, der nack und
nach sein Vermögen schwinden sah und endlich auf
bem Punkt stanv, seinen Lredit zu verlieren —
für ihn daS größte Unglück.
Hr. Vogt: Hält Hr. Dr. Bourgeois 1l> Gran
Strychnin für eine starke Dosis? Glaubt der Hcrr
Doctor, daß man Jemandcn diese Dosis gebcn
kann, ohne baß die Person sie znrückwcist?
Dr. Bourgcois. ES ist eine schr starke DosiS
und keine Person würde sie wegen ibrer Bit-
terkeit, wenn eS nicht ihr fester 'Entsckluß tst,
scklucken.
Ht. Vogt: Hr. Prof. Husemann, was tst Ihre
Ansickt, kann eine starke DosiS Strychnin cinem
Mensche,,, wiver srinen Willen aufgedrungen wer-
den?
Prof. Huscmaiin. Ich halte eS nicht iür möglick,
es ist zu bitter; deshalb wollte ich eS auch idic
Herren Geschwornen versuchen laffen.
Profcssor Husemann gibt alsdann sein Gutachten
dahin ab, die Vergiftung des Herrn Trümpy vurch
Sirychnin ist wahrscheinlich, jedoch ntcht wissenschaft-
lich sicher. Nur in dem Magen und Dünndarm
hat man Gift gefunden, welchcs dorthin auf mecka-
nischem Weg gelangt ist, nicht durch Resorption.
In den anderen Organen hat man kein Gift ge-
funden, die Leber, an welcher sich alle Gifte an-
^min^eln, ^ hat^ma^^unterlassen ^ zu^ untersiicheii.
mindert sich bei Anwendung starker Dosen Strvcknin.
Präsioent: Mußte der Angeilagte nicht den Tob,
veranlaßt durch Strychnin, sofort erkennen?
Prof. Hnsemann: Das hängt davon ab, ob
Dr. Demmc schon eincn so vergifteten Menscken
! hat sterben sehen. Bei Thieren tritt nur eine
I Strecknng ein. Die Fälle in der Literatur sind
! nickt genau gezcicknet und ost verkannt.
Angekl. Dr. Demme: Kennen Sie Strychnin-
! tödtnngen ohne Eonvulsioiien?
Prof. Husemann; Ia — ans der Literatur.
Die Erperten werden gefragt, ob sie noch eine
Bemcrkung zu machen haben.
Prof. Emmert: Ick erkläre, an meiner gefaßten
Meinnng festzuhalten. Es gibt für den Selbstmord