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Heidelberger Zeitung — 1864 (Juli bis Dezember)

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Nr. 283-308 December
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M; 3VL. Sonntag, 2Z Decembec 18VL.

* Politische Nmscha».

. Dcr bayerische Staatsminister Frhr. v. d.
Psvrdten ist LM 21. Decbr. in Baniberg mit
dem sächsischcn StaatSministcr Irhrn. v. Beust
znjamincngetroffen. Der Aufenthall beider
Herren wird biS zum 23. Dec. dauern.

AuS Dresden wird dcr „R. Fr. Pr." ge-
schriebe», daß der Hr. v. Beust nicht bcißt und
mit dem Vorgehcn des Hrn. v. d. Psordtcn
nicht cinverstandeu ist. Hr. v. Beust sieht alS
gewiegter Staatsmann voraus, daß auf dcm
von Bahern betretcnen Wege NichlS mchr zu
crreichen ist uno cmpfichit deu Mittelstaaten
Ergebung in das Unvcrmeidiiche. Es ist etwaS
Großes um die Resignation.

Die Abgeordnetenwahlen sind nun im Her-
zogthum Nassau übcrall bcendigt. Dic libcrale
Partei hat zwar überall gesiegt, wenn auch nur
mit kleiner Miajorität. Diese ist begreiflich,
wenn man die Aiistrcngungen nur oberflächlich
überblickt, wclche seit cinem vollcn Jahre ge-
macht wurden, um der Fortschrittspartei auch
die leiseste Regung unmöglich zu machen. Dic
Wahlprüfungcn wcrden merkwürdige Dinge zu
Tage fördern.

Die gcstern mitgetheilte Nachricht, daß von
der kurhissijchen Ständeversammlung Minister-
anklage bcschlossen jei, bestätigt sich nicht; eS
wurdc blos beschlossen, eincn AuSschuß zu be-
auftragen, daß er darüber berichte, ob eine
Ministeranklage jetzt begründct sei?

Zufolge cincr allcrdingS schr unwahrschein-
lichcn Mittheiluizg dcr „Ztg für Nordd." auS
B-rlin, soll die österrcichische Regierung in

Hcrzogthümer an Preußcn nicht unbcdingt ent-
gegentreten, vielmehr dieselbc unter gewisscn
Bedinguugen gestatten werdc. Uuter dicscn
Bediiigungen iväre nicht etwa eine Garantic-
Icistung sür Vencoig, sondern cinsach die Ab-
tretung eines TheileS von Schlesien verstanden.
Die preußische Rcgierung jcdoch habe den PreiS
zu hoch gefunden; die Untcrhandlungen fcieii
nichtSdeftoweniger noch im Gangc.

Der städtische Voranschlag der Hauptstadt
Wien für 1865 schließt mit ciiiem Dcstcit ab
von 1,599,000 fl.

Zwijchen Oesterreich, Hannovcr und den
Hanscstädtcn foll einc illiarinc-Eonvcntion dem
Abschlnß nahe seiu. Die österreichische Rcgie-
rung soll bcreit icin, in der Nordsee cinc siän-
dige Klottenabtheilung zu elabliren, wclcher
der Geestemünder Hafcn als Winteraufcnlhalt
dicncn wird.

Der ultramontan gesinnte Vcuillot, der stch

bekanntlich gezcnwärtig in Rom bkfindet, hat
dem Papst erklärt, die französische Kirche sei
für daS Päpstthum vcrloren, wcnn eS nicht
gelinge, den Erzbijchof von Paris zu be°
seitigen.

Das brasilianischc Cabinet wird sich mit den
cntschuldigenden Erklärüngen, welche es von
der Vereinigten Staaten-Regierung in Betreff
der „Florida"-Angelegenheit erhalten hat, be-
gnüg-n.

D e n t s ch i a » d.

Aus Baden, 21. Dez. Bekanntlich hat
S. K. H. der Großherzog dem König Victor
Emanuel den badischen HauSorden der Trcue
übersandt. Die Decorativn wurde in besonderS
seierlicher Weise durch einen außerordentlichen
Abgefandten überbracht (der jardinische Orden
war durch die Gesandtschaft nach Karlsruhe
gelangt). Wie man erzählt, hatte Lcr Ueber-
dringer des OrdenS mit General Lamarmora
cine Unterrcdung, in welcher der sonst so vor-
sichtige General ganz aufrichtig von italienischen
Rküstungen fprach und hinzufügte. es werde im
Frühjahr auch am Rhein zum Schlagcn kom-
men. (Krks. P.-Z.)

Wien, 20. Dez. Die Ansicht gewinnt an
Ausbreitung, daß ohne Ausgleichung mit
Ungarn das constitutionelle Leben in Oefter-
reich nur auf schwachen Füßen stcht. Die
Gemäßigten in Ungarn halten den jetzigen
Momenl für angezcigt, sich mit der Regicrung
zu- vrrständigen, ohnc den Vorwurf aus sich zn
laden, ste skicn niürbe gcmacht und beugten sich
zu Kreuze. Die Partei Dcak verlangk vor Allem
dic Einberufung des ungarischen Landtags, UNI
sich auSzusprecheii. Verlangen würde man so-
dann zur Erzlelung ciner AuSglcichuiig: An-
erkennung dcr RechtSbeständigkcit, Gleichstellung
deS engeren ReichsratheS und der Landlage
jenseils der Leitha — eine RcichSvcrlrelung in
eincr Kammer, etwa 120 Personen stark, für
die strengen Reichsangelegenheiien mit beschlie-
ßeNder Kraft, gebildet zu einsin Drittcl auS
Pairs, von dcr Krone destgnirt, zn zwei Dritl-
lheilen auS Mandalaren der erwähnlcn ReichS-
raihS- und LandlagScategorien — ein ReichS-
ininisteriiiin und bejondere LandcSministerien
snr die Länder jenseits nnd diesseitS der Leitha.
DieS ungesähr wäre das Mapimiim nngarijcher
Gcwähriiiigeii, daranf kvniite die Partei Deak
im Wcsentiichen eingehen. So keimartig das
ganze Projec! erscheint, jo ist ihm doch kcines-
falls Lebensfähigkeit abzusprechcn. Es bildet
ein Element der Regelung inmittcn der herr-

schenden Confnsion. — Wenn daS Bndget der
Spicgel der Wohlfahrt und der Bildung deS
Voikcs ist, so schaut anS unscrem Spiegel ein
gar trauriges Bild heraus. Der Auswand für
daS Mililär beträgt 105 Mlllioncn Gulden;
dagcgcn für den Volksnnterrichl nnr 3 Mlll,
also gerade dcr 35. Thell von dem, waS für
die Soldaten ausgcgeben wird.

F r a u k r e i ch

Paris, 22. Decbr. Der heutige Wochen-
anSweiS der französischen Bank zeigt eine Zu-
nahme des BaarvorralhS um 12>/s Mill., und
des GuthabenS dcs Staatcs uin 10>/s Mill.,
dagegcn eine Abnahme deS PortefeuillcS nm
25 Mill., deS Notenumlaufs um 17^/„ Mill.,
nnb der Privalrechnungen um 5 Mill.; die
Vorschüffe auf Unterpfänder blieben unver-
ändert. .

Zta l ie »

Turin, 19. Dez. Der König hat dnrch
ein Decret 2 Professoren und 13 Doctoren der
Universität Bologna ihrer Slellen entsctzi, weil
ste beharrlich den Eid ans die Versassung ver-
weigertcn.

S P a tt i e n

Madrid, 21. Decbr. Der Entwurf zur
Thronrede, welchen der Ministerrath der Köni-
gin vorgelegt hat, kündigt die Ausgebung San
Domingo's an.

N u ß l a n d.

Warfchau, 17. Dez. Der heutige „Dzien-
nik" bringt ein Dccret des Generals Berg vom
10. d. M., welches befiehlt, daß von den im
Konigreich Polcn bestehenden fünf griechisch-
unirten Klöftern nur eins, und zwar das von
Warschau, weiter zu bestehcn hat, während die
andern vier aufzuheben sind. Die Bestimmun-
gen in Betreff des Vermögens der aufzulösen-
den Klöster und der Mönche aus denselben sind
dieselbeu, wie im kaiferlichen Ukas wegen der
römisch - katholifchen Klöster, mit dem einen
Unterschiede jcdoch, daß den griechisch-unirlen
Mönchen ohne Ausnahme cö frei gegeben ist,
in den Privatstand zurückzukehrcn. Ein zweitcö
Decret, vom gestrigen Tage datirt, befiehlt die
Aushebung des Nonncnktosters der Feticianerin-
nen in Warschau. Die Aufhebung ist in der
vergangenen Nacht mit gewöhnlichem militäri-
schen Aufwande ausgesührt worden und dauerte
bis heute Mittag.

Achwurgcrichtsverhaiidlungen.

Mannheim, 20. Dec. In der SchwurgkrilbtS-
Sitzung vom 18. d. M. wurde unter dem Vorsitz
dks Herrn Kreisgerichtsraths Klehe die Anklage
gegen Iakob Stoll von Lobenfeld wegen Versuchs
eines gefährltchen Dicbstahls verhandelt.

Der Angeklagte, ein schlecht beleumundeter, schon
zweimal wegen Diebstahls bestrafter Bursche, stieg
am 16. October d. I.. AbendS 10 Uhr, auf ciner
Leiter in den zweiten Stock der Behausung deS
Johann Maier in Lobenfeld ein, während dieser
mit seinen Angehörtgen auf der Kirchweihe adwe-
send, und in dem Hause nur ein 70jähriger GreiS
ünd ein Dienstmädchen, Elisab. Böhm, zurückge-
blieben waren. Da es der Letztern gelang, den
Angeklagten bei seinem Beginnen zu betresen, er-
griff derselbe dte Flucht, indem er zu einem Fenstcr
deS untern Stocks hinaussprang. Jakob Stoll
wußte für sein Einsteigen keinrn vernünstigen
Grund anzugeben; vielmehr ging aus einer kurz
vvrher mit Martin Becker gepflogenen Unterredung
hervor, daß er in dem Maier'schen Hause einen

Diebstahl zu vrrüben beabsichtigte. Die Geschwor-
nen traten deßhalb auch der Anßcht der SlaatS-

eines gefährlichen DiebstahlS vorliege, worauf der
Schwurgerichtshof den Angeklagten wegen dieseS
Verbrechens, und da er bereits wegen Diebstahls
bestraft wurde, — das eine frühere Urtheil kam

— wegen Rückfalls in den Diebstahl zu etner Zucht-
hausstrafe von l'/r Iahren oder 1 Iahr in Ein-
zclhaft verurtheilte. (K. Z.)

— 20. Dec. Auf der^TageSordnung stand heute
die Anklage gegen die 54jährige Wittwe Anna.
Maria Flammer von Rohrbach wegen Mein-
eidS. Die Gemeindc Rohrbach hatte nämlich im
Iahre 1862 ber Angeklagten ein uneheliches Kind
in Verpflegung übergeben und ihr dafür monatltch
8 fl., spätrr 6 fl. vergütet. Nachdem die letzte Zah- /
lung Ende Februars 1863 erfolgt war, wurde der !
Angcklagten am 3. März 1863 durch den OrtS-
polizeidiener tm Auftrage des Gemeinderaths er-
öffnet, daß sie nunmehr daS Kind an dessen Mut-
ter abgeben solle, da die Gemeinde keine Zahlung

genden Tagc auch etn Mitglted des Gemeinderaths.
Die Angrklagte erklärte sich damit einverstanden
unb bemerkte, sie wolle kein Kostgeld mehr, daS
Kind aber solle man ihr noch eine Zeit lang be-
lassen. Auch bei andern Veranlaffungen hatte dic
Angeklagte wiederholt crklärt, daß fie wohl wiffc,
daß sie keine Vergütung mehr erhalte. Das Ktnd
blieb indessen bei ihr bis Ende März d. I., wo
es bessen Mutter, die fich inzwischen verheirathet
hatte, zu sich nahm. Kurze Zeit darauf belangte
die Angeklagte dte Gemeinde Rohrbach bei dem
Oberamte Heidelberg, welches jedoch, nachdem der
Gemeinderath ben Sachverhalt berichtet hatte, sich
jeder weiteren Anordnung enthtelt und nur der
Angeklagten davou Kenntniß gab, welche sodann
thre Beschwerde fallen ließ. Allein bald nachhcr
trat sie bei Gericht mit einer Klage gegen die Ge-
meinde auf Zahlung deS rückständigen Kostgelbeh
für 13 Monate auf. Ueber die Behauptung der
Gemcinde, daß der Klägerin eröffnet worden sei,
sie erhalte kein Kostgeld mehr, und daß diese darguf
erklärt habe, sie wolle daS Kind auch ohne Kost-
geld behalten, wurde der Gemeinde der BeweiS
auferlegt, von dieser ein Gid der Angeklagten zu-
 
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