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Heidelberger Zeitung — 1864 (Juli bis Dezember)

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Nr. 231-256 Oktober
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https://doi.org/10.11588/diglit.2828#0382

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Einladung zu den Wahlenin denkleinen Ausschuß.

Zn Gemäßheil dis § 47 deS Gesetzes über die Versassung und Verwaltung der Gemeinden
isi eine ErneuerungSwahi des kleinen Ausschusses vorznnehmcn.

Der kleine AuSjchuß der Gcmeinde Heidelberg bcsteht au« i2 Miigliedern. Hiervon treten
dcr regelmäßigen Erncucrnng wegen 6 Mitglicdcr auS, und zwar

1) aus der Klaffe der Niederstbesteuerten r

Simon, Zohann Philixp, Privatmann,

Müller, Zohann, Bnrstenmachcr,

2) anS dcr Klaffe der Mittelbesteuerten r

GooS, Friedrich, Müllermeister,

Schaaf, Philipp, Waisenrichter (nun in den Gemeinderath gewählt),

S) auS der Klaffe der Höchstbesteuertenr

Krausmrnn, Joseph, Kansmann,

Mohr, Georg, Buchdrucker.

Anßcr diesen ist daS aus der Klasse der Niederstbesteuerten gewählte Mitglied
Krieger, Gcorg, Schmiedmeistcr,

zum Gcmeinderathsmitgliede erwählt, ans dem engern Ausschusse ausgeschieden.

Es stnd also zn wählen:

1) ans der Klasse der Niederstbcsteucrtcn 3 Mitglieder, und zwar 2 für eine sechsjährige,
1 für eine dreijährige Amtsdauer;

2) ans der Klasse dcr Mittelbesteuerten, l je 2 Mitglieder, sämmtlich mit sechSjLhrigcr AmtS-

3) aus der Klasse der Höchstbesteuerten, j dauer.

Die Wahl stndet im hiesigcn Gemcindchause statt. Als Wahllag wird bestimmt

Montag, der 24. Lktober 1864,

von 9 — 12ll.hr VormittagS und
von 3—4 llhr Nachmittags.

Jeder Wahlbcrechtigtc hat seine Abstimmung in der bestimmlcn Zeit persönlich vor der
versammelten Wahlkommission zu vollziehcn, wobci bemerkt wird, daß vorschriftsniäßig nicht durch
Wahlzettcl, sondern durch Stiminabgabe zn Protokvü gewählt wird. Nach Ablauf der dafür
beftimmten Zeit werdcn keine Abstiinmungen mehr angcnommen.

Wahlberechtigl sind sLnimlliche Mitglieder dcs großcn AuSschusses, deS Gemeinderaths und
deS klcinen AnSjchusses.

WLHlbar in dcn kleinen Ausschuß sind: alle Gcineindcbürger, jedoch jcder nnr für diejenige
der obgedachten Klasse, zu «elcher cr gehört.

Ausgenommcn sind und können nicht gewählt werdcn:

1) Vorgejctzte Staatsvcrwaltungsbeamte. Andere Staatsdiener können nnr mit Erlaub-
niß ihrer vorgesctzten Stellen das Amt annehmen;

2) die GemcindcrLIHe;

3) die Gemeindebürger, die nicht zu GcmeinderLthcn wählbar stnd.

Doch sind verwandtschastliche Verhältnisse zu dcm Bnrgerincijtcr und den Gemeinderäthcn
oder unter stch seldst kein Hinderniß dcr WLhlbarkcit. Demnach blciben anSgeschlvssen:

1) die »icht wählbar in den großcn AuSschuß sind, daS ist:
s) dic das 25. Lebcnsjahr noch nicht zurückgclcgt habcn;
b) die als Soldaten im wirklichen Dienstc stehen;

v) über dcren Vcrmögen die Gant gcrichtlich cröfsnet worde» ist, und zwar währcnd
dcr Daner des GantverfahrcnS und fünf Zahrc nach dein Schlussc dessclben,
sofern sic nicht frnher nachwcisen, daß sic ihre Gläubigcr bcfricdigt haben;
ck) die nicht wahlbercchtigt sind, das ist:

diejenigen, wclchc wcgen eincs VcrbrechenS zu ciner peinlichen Strafe,
oder

welchc innerhalb der letzten sünf Jahre zu ciner ArbcitShauSstrafe vo» wenig-
stens 6 Mvnaten, oder durch richterlicheS Erkenntniß zur Dicnstentlassung,
odcr wcgen Diebstahls, Untcrschlagnng, FLljchung oder Betrugs zu irgcnd einer
andern Strafe verurtheilt worden sind; endlich
dikjcnigen, wclchcn die Wahlbcrechtigung durch cin andcres Gcsctz ganz odcr
theilweisc entzvgcn ist, namentlich: Ortsabwcscndc, Gcmcindedürger, wclche aus
össcntlichen Kasjen Armuthshalber nnterstützt wcrden, Entwündigte, Mundtodte,
sodann wcgen Wahlbcstcchung oder Wahlvcrsälschung Bcjtraste;

2) die nicht wenigstenS 1 Jahr in der Gemeindc das Bürgerrecht angctreten haben;

Die AuStretcndcn sind wicder wählbar.

Die Listen der Steucrklassen der wählbarcn Bürgcr liegen auf dem Gcmeindehause jetzt
nnd während der ganzen Daner der Wahlhandlnng zur Einsicht der Gemeindebürger aus.

Die Wahlbcrcchrigtcn werdcn cingeladen, zahlreich znr Wahl zu erschcincn, damit nicht
daS im H. 40 und 41 der Gemeindewahlordnung vorgeschriebene Verfahren cintrete» muß.
Hcidelberg, am 17. Oktobcr 1884.

Der G e m e i n d e r at h:

Rrckusmcknn.

S a ch s.

Gemeinderathswahl.

Bci Betheiligung von 92 Wahlbcrechtigten wurden heute folgende Gcnleindebürger zn
Gemeinderathsmitgliedern erwählt:

1) für «jährige Amtsdaurr:

Hoffmeister, Wilhelm, Privatmann, mit 89 Stimmen,

Desaga, Pctcr, UniverjitLtsmcchanicus, „ 87 „

Schaaf, Philipp, Waisenrichtcr, „ 73 „

Spitzer, Louis, Kaufmann, „ 69 „

Krieger, Georg, Schmiedmeister, „ 49 „

2) für eine 3jährige Amtsdaucr: .

Trau, Zoh. Baptist, Kaufmann, mit 40 „

SLmmtlichc Gewqhlte haben stch zur Annahme der Wahl bereit erklärt.

DteS wird mit dem Bcmerken bekannt gcmacht, daß die Wahlacten von morgen an binnen
drei Tagen zu eines jcden Wahlbercchtigten Einsicht auf dem Gemeindehause ausliegen.
Heidelberg, am 17. October 1864.

Bnrgermeister: KrauSmann.

Krauß und M. Groß, GemeinderLthe als UrkundSpersonen.

Rafhsschreiber:

Harmonie.

Donnerstag, den 20. October findet der erste
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Sta-ttheater ia Hei-elberg.

Dienstag, drn 18. October 1864.

Mit aufgehobenem Abonnement.

Zum Erstenmale:

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von E- Pohl. Musik von Eonradi.

Für die heute ausfallende Nr. der Familienblätter erscheint am Donnerftag eine Doppelnummer.
 
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