Käferthal, A. Mannheim, 1k. Nov. Da
daS kccke vemagogische Treiben oer Prolestporlci
sich so weit vcrgangen hai, dic Kirchcngemeinde-
rärhc des ganzen Landcs gegen die obcrste Kir-
chendehörde answiegeln zu wollen, hat gestcrn
drr hiestge Kirchengemeinderalh folgende Er-
klärung an dcn Ödcrkirchenralh beschloffen:
Hohcr evangelischer Oberkirchenralh! Die Er-
klärnng der Durlacher Psarrconjerenz vom 19.
Oclober d. I. betreffend. Da dem nnterzeich-
nelen Kirchengcmeinderalhe von seinem Pfarrcr,
Hrn. Wilckens, der zu unserm Bcdauern nun-
mehr anch den offcnen Gegnern unjerer obersten
Kirchendehörde sich augcschlosse» hal, cin Exem-
Plar der Erklärung der sogenannten Durlacher
Pfarrconfcrenz übcrrcichl worden isl, worin in
einer Wcise, als ob der angeblichen Eonferenz
dic AnSnbnng des Kirchcnregimenls in die
Hand gelegl sci, der so weise und sricde-
alhmende Erlaß Hochdcssclben vom 17. Augnst
d. I. unverhohlcn gcladelt u»d ihm eine ducch-
anS einseitige Ansicht über den Bekennlnißstand
und das Nechl in der Landcskirche als die allcin
bercchligle gegenübcr gcstclll wird, so sehen wir
unS zu solgender Erklärnng vcranlaßt: „Es
erregt auf der cinen Seite nnjere tiefe Ent-
rüstung, daß eine Anzahl von Geistlichen eine
gesctzwidrig sich auflehnende Haltung gegen ihre
vorgesctzti Behörde sich erlanbt und unablässig
bcmüht ist, den Fricden der Gemeinden zn
stören, auf der andern Seite sühlen wir unS
innerlichst gedrungen zu dem Ausdrucke des
ivärmstcn DankeS für die seitherige christlich
milde VerfahrungSweije Hochdesselben in dem
obschwcbendcn Streite und zugleich unseres
ungctheilten Vertrauens auf die hohe Weis-
heit, womit Hochderselbe auch fürder seine
Würde gegen alle belcidigenden Angriffe mit
Entschicdenheit zu wahren wissen wird. Der
Kirchengemcinderath. (B. L.-Z.)
Frankfurl, 18. Novbr. Zn der gestrigen
BundestagSsitznng ließ der Prinz Fricdrich von
Hessen eine Denkschrift zur Begründung seiner
Ansprnche aus Lauenburg einreichen, wclche an
den Ausschuß gewiescn wurde. Ferner zeigtc
der Kaiscr von Mexico seine Throndesteigung
und die Erneuuung dcS uordalnerikanischen
Consuls Murphy zu seinem Bertreter am
Bunde an.
KönigSberg, 15. Novbr. Bei der heute
ftattgchabien Oberbürgcrnieisterwahl ficlen von
94 Slimmen kk auf den Kämincrcr Hagen
aus Berlin.
Wien, 12. Rov. Der Proceß WittelShöfer
soll, wie die „Vorstadtzeitung" wissen will, in
den betheiligten Ministericn Anlaß zu Erör-
tcrungen üder die geistliche Verwaltmig der
Strafanstalten gegeben habeu, und dicser Ouclle
zusolge „würde ciner eventuellen Jnterpellation
im Rcichsrathe die bestiinmte Bcrsicherung ent-
gegengeftellt werden, daß die Regierung eut-
jchlossen sei, die laufenden Verträge, wcnn und
wo cs thunlich, sofort zu lösen, in jcdem gall
aber dieselbeu nicht zu erneuern."
Krankreich
Paris, 17. Nov. Die „Prefse" behauptet,
das Budget sür 18KK würde cineu Ucberschuß
aufstellen und honoriren, welcher die Anklage er-
hebt und betreibt.
Die Anklage wird, bevor es zur Verhandlung
kommt, von der großen Jury in grheimer Sitzung
geprüft und über ihre Zulässigkeit entschieden. Es
sollen höchstenS 23 und müssen mindestens 12 Ge-
schworene bei der Berathung zugegen sein. Die
bezeichneten Belastungszeugen — weder den An-
geschuldigten, noch defsen Zeugen. Das Verfahren
ist sehr rasch und rilfertig. ES werden biSweilen
in Einer Stunde zwanzig Anklagen geprüft und
zugelaffen.
Die Urtheilsjury se^bst ist aus 12 Geschworenen
zusammengesetzt. Der Ausländer hat daS in einem
Gesetze von 1835 anerkannte Recht, zu verlangen,
daß sechs Geschworene Ausländer find. (^ur^ per
selten Gebrauch gemacht. Der Angeklagte wie der
Ankläger haben das Recht, ohne Gründe und aus
bestimmten Gründen eine Anzahl der zum Dienste
einberufenen Geschworenen abzulehnen. Der Spruch
der Hury muß etnstimmig erfolgen. Können die
Geschworenen fich nach längerer Berathung nicht
von einer Million nachweisen. Daffelbe Blatt
sprichl von Vorbereitungen zu Unruhen in
Galizien und Ungarn.
Paris, 17. Nov., Abends. Der neueste
Ausweis der französischen Bank zeigt einc Zu-
uahme des Baarvorraths um 7^/z Mill., des
Guthabenö des Staates um 3*/s Millionen;
dagegen eine Abnahme deS Portefeuilles um
19^5 Millionen, der Vorschüsse auf Unter-
pfänder um 1^/z Mill., des Notenumlaufs um
llt/z Mill., und des Conto-Corrents der Pri-
vaten um 11*/, Millionen.
E » g l a » d
London, 14. Nov. Uebcr die Hinrichtung
MüUers brachlen hcute Morgen sämmtliche
Blätter Leitartikel, und einstimmig billigcn sic
dcn Entschluß dcS Ministers. Auch die Daily
News, welche noch vorgcstern sagte, daß es nicht
schadcn könnte, einen Ausschub dcr Hiurichtung
zu gewähren, bemcikt: Dcr Minister dcs Jn-
nern hat auf die Bittschrift des deutschen Ver-
eins die einzige Antwort erthcilt, die man er-
wartcte, wenn auch »icht die einzige, ivelche
möglich war. Sir G. Grey hat Allcm, waS
sich für Müller vorbringen ließ, die aufmerk-
samfte Erwägung zu Theil werden lassen, ehe
er die Bitte abschlug. Es gehörte keineSwegs
zu Sir G. Grcy's Amtspflichkcn, Müller noch
einmal den Proccß zu machen; dies nicht zu
thun war seine Pflicht. Weder dis Geschworc-
ncn noch die Richter hatten den leisesten Zweifel
an der Richtigkeit des Schuldausspruchcs ver-
rathen. Nur wenn neue Znzichten entdeckt
wordeu wareu, deren Vorbringung beim Pro-
ceffe sklbst unmöglich Ivar, würde ei» Grund
zur Dazwischenkunft vvrgelegen habeu. Die
Deutschen, fürchtcn wir, werden sich nicht
übcrzeugen lasscn, daß die Hinrichtung ihres
LandSmaunes kciu Mord gewcsen sci. Zn der
That, wenn wir lesen, daß die Einwohner
Frankfurts eine Adrcsse an die Königin mit der
Bitte um Aufschub nntcrzeichnet haben, und daß
ein deutschcr Souverän scinen Agenten beaus-
tragt hat, für die Bcgnadiguug Niüllcrs thätig
zu scin, so habeu wir cs mit eineni Geisteszu-
stand (I) zu thun, der sich durch Vcrstandes-
gründe nicht .bccinflussen läßt. Denn kein An-
geklagter hattc ja festere Bürgschaftcn für ein
ehrlichcs und unpartciisches Gcricht als Müller.
Anderc Blälter bchandeln dic Beinühungcn des
dcutschcn Rechlschutzvereins noch weit unglimpf-
lichcr, einige geradezu in unfläthigcr Wcise.
Nur zwei Blätter, der Advertijcr und der Star,
sprechen sich bei dicscm Anlaß gcgen die Todes-
strase übcrhanpt aus. Es bestehl hier ein Vcr-
ein zur Abschassung der Todesstrafe, dcr aber
auf die öffentliche Akeinung, wie eS scheint, sehr
wenig Eiufluß ausübt, und ohne Zweisel Aus-
sicht auf ein außerordentlich langes Lcben hat.
Zn der TimeS erklärt „ein Deutschcr", dcr sich
adcr in deu Mantcl der Anoiiymität hüllt, cs
sei keineswegs richtig, daß die in Eugland
wohneiwen Deutschen die Wcinungen des deut-
schcü Rechtsjchiitzvereins theilen. „Die meisten
Deutschen, schrcibt er, sino von der Gerechtig-
keit dcs übcr Müller gcsälltcn UrtheilS voll-
ständig überzeugt, und obgleich dcr Zweck des
einigen, so zcigen fte dics dem vorsitzcndcn Richter
an, wclchcr sodann cine neue Iury cinschwören läßt,
vor welcher dic Sachc nochmals verhandelt wird,
dic vorig! Jury abcr entläßt. Dic Gcschworencn
cinigcn sich in dcr Rkgel rasch iiber ihren Spruch
lclscr Stimme. So hat dle Beratbung der Iury
in dem Müllcr'schen Proceffc nnr lb Minntcn ge-
daucrt.
(Schluß folgt.)
(Ueber. den Proceß Dcmmc-Trümpy)
wicd dcr„N. Z.Z."gcschricben: Dcr frcigesprochcnc
Dr. Demmc wird wohl scinc angekündigtcn Win-
tervortcsungen nicht hallcn. Er soll cntschloffcn sein,
sür einigc Z-it von B-rn fich zu cntscrnen. — Von
Frau Trümpy erfahre ich wcnig Trösttlches. Die
UnglückUche wurde Ictzten Sonntag und Montag
nach Wadcrn gcsührt, will abcr schlcchtcrding« Nlcht
dasctbsl bleiben. Sie bildet sich ein, Lie Proceß.
verhandlungeu grhen fort nnd will um jeden Preis
in ihrcr Zellc auf dem RathhauS bleiben. Mon-
tags mußte fi« wicdcr dahin gesührt wcrdcn. Man
Vcreins im Allgemclnen löblich ist, hat boch
der Umstand, daß sie die Verthcisiguug eines
Menjchen übcrnommeu habcn, der von aller
Vernünstigen für eincu Mörder dcr schwärzestcn
Gattuug gehalten wird, einen peinlichen Eindruck
aus uns gcmacht."
Heute veröffcntlicht die „Times" falgenden
au; Franz Müller bezüglicheii Brics des
D^^ap^U ^ ^
Schließlich kann ich nichl umhin, bie Aufmerksamkeit der
wtrd die arme Frau wohl jetzt tn die Waldau ver-
setzen. Ueber ihre Geisteskrankheit sollte jetzt kaum
ein Zweisel mehr möglich sein.
Wie wenig übereinstimmend vie Ansichten selbst
Sachverständiger, übcr die in neuerer Zeit im
Volke Platz greifenbe natürliche Gesundheitspflege
und über oie bazu auftauchenben Favrikale (Spei-
sen und Getränke) sinb, wird wohl burw Rlchts
schlagenber bewicsen, alS durch die^Thatsache: baß
vilegirten Apotheker und mancher Aerzre eine straf-
rechtliche Verfolgung bes schon seil drei Zahren
beftehenden Daubitz'schen Kräuter-Liqueurö ve-
anteagt wurde, das Königl. Sächsiscye Ministe-
rium deS Innern in einem an dte Kreis-Direction
zu Zwickau erlaffenen Rescript wörtlich FvlgendeS
verfügt: „Das Königl. Ministerium deS Jnnern,
welchem von der Königl. Kreiö-Direction mrt Rück-
sicht varauf, daß unter ben Bezirksärzten in Betreff
des Daubitz'schen Kräuter-Liqueurs eine wesent-
liche Meinungöverschiedenheit herrscht, Vortrag
geschehen, hat ber Ansicht ber Königlichen Kreis-
Direction beigepflichtet, daß der Vertrieb beS
„Daubitz'schen Kräuter-Liqueurs" auch den
Nichtapothekern nicht zu untersagen sei."
daS kccke vemagogische Treiben oer Prolestporlci
sich so weit vcrgangen hai, dic Kirchcngemeinde-
rärhc des ganzen Landcs gegen die obcrste Kir-
chendehörde answiegeln zu wollen, hat gestcrn
drr hiestge Kirchengemeinderalh folgende Er-
klärung an dcn Ödcrkirchenralh beschloffen:
Hohcr evangelischer Oberkirchenralh! Die Er-
klärnng der Durlacher Psarrconjerenz vom 19.
Oclober d. I. betreffend. Da dem nnterzeich-
nelen Kirchengcmeinderalhe von seinem Pfarrcr,
Hrn. Wilckens, der zu unserm Bcdauern nun-
mehr anch den offcnen Gegnern unjerer obersten
Kirchendehörde sich augcschlosse» hal, cin Exem-
Plar der Erklärung der sogenannten Durlacher
Pfarrconfcrenz übcrrcichl worden isl, worin in
einer Wcise, als ob der angeblichen Eonferenz
dic AnSnbnng des Kirchcnregimenls in die
Hand gelegl sci, der so weise und sricde-
alhmende Erlaß Hochdcssclben vom 17. Augnst
d. I. unverhohlcn gcladelt u»d ihm eine ducch-
anS einseitige Ansicht über den Bekennlnißstand
und das Nechl in der Landcskirche als die allcin
bercchligle gegenübcr gcstclll wird, so sehen wir
unS zu solgender Erklärnng vcranlaßt: „Es
erregt auf der cinen Seite nnjere tiefe Ent-
rüstung, daß eine Anzahl von Geistlichen eine
gesctzwidrig sich auflehnende Haltung gegen ihre
vorgesctzti Behörde sich erlanbt und unablässig
bcmüht ist, den Fricden der Gemeinden zn
stören, auf der andern Seite sühlen wir unS
innerlichst gedrungen zu dem Ausdrucke des
ivärmstcn DankeS für die seitherige christlich
milde VerfahrungSweije Hochdesselben in dem
obschwcbendcn Streite und zugleich unseres
ungctheilten Vertrauens auf die hohe Weis-
heit, womit Hochderselbe auch fürder seine
Würde gegen alle belcidigenden Angriffe mit
Entschicdenheit zu wahren wissen wird. Der
Kirchengemcinderath. (B. L.-Z.)
Frankfurl, 18. Novbr. Zn der gestrigen
BundestagSsitznng ließ der Prinz Fricdrich von
Hessen eine Denkschrift zur Begründung seiner
Ansprnche aus Lauenburg einreichen, wclche an
den Ausschuß gewiescn wurde. Ferner zeigtc
der Kaiscr von Mexico seine Throndesteigung
und die Erneuuung dcS uordalnerikanischen
Consuls Murphy zu seinem Bertreter am
Bunde an.
KönigSberg, 15. Novbr. Bei der heute
ftattgchabien Oberbürgcrnieisterwahl ficlen von
94 Slimmen kk auf den Kämincrcr Hagen
aus Berlin.
Wien, 12. Rov. Der Proceß WittelShöfer
soll, wie die „Vorstadtzeitung" wissen will, in
den betheiligten Ministericn Anlaß zu Erör-
tcrungen üder die geistliche Verwaltmig der
Strafanstalten gegeben habeu, und dicser Ouclle
zusolge „würde ciner eventuellen Jnterpellation
im Rcichsrathe die bestiinmte Bcrsicherung ent-
gegengeftellt werden, daß die Regierung eut-
jchlossen sei, die laufenden Verträge, wcnn und
wo cs thunlich, sofort zu lösen, in jcdem gall
aber dieselbeu nicht zu erneuern."
Krankreich
Paris, 17. Nov. Die „Prefse" behauptet,
das Budget sür 18KK würde cineu Ucberschuß
aufstellen und honoriren, welcher die Anklage er-
hebt und betreibt.
Die Anklage wird, bevor es zur Verhandlung
kommt, von der großen Jury in grheimer Sitzung
geprüft und über ihre Zulässigkeit entschieden. Es
sollen höchstenS 23 und müssen mindestens 12 Ge-
schworene bei der Berathung zugegen sein. Die
bezeichneten Belastungszeugen — weder den An-
geschuldigten, noch defsen Zeugen. Das Verfahren
ist sehr rasch und rilfertig. ES werden biSweilen
in Einer Stunde zwanzig Anklagen geprüft und
zugelaffen.
Die Urtheilsjury se^bst ist aus 12 Geschworenen
zusammengesetzt. Der Ausländer hat daS in einem
Gesetze von 1835 anerkannte Recht, zu verlangen,
daß sechs Geschworene Ausländer find. (^ur^ per
selten Gebrauch gemacht. Der Angeklagte wie der
Ankläger haben das Recht, ohne Gründe und aus
bestimmten Gründen eine Anzahl der zum Dienste
einberufenen Geschworenen abzulehnen. Der Spruch
der Hury muß etnstimmig erfolgen. Können die
Geschworenen fich nach längerer Berathung nicht
von einer Million nachweisen. Daffelbe Blatt
sprichl von Vorbereitungen zu Unruhen in
Galizien und Ungarn.
Paris, 17. Nov., Abends. Der neueste
Ausweis der französischen Bank zeigt einc Zu-
uahme des Baarvorraths um 7^/z Mill., des
Guthabenö des Staates um 3*/s Millionen;
dagegen eine Abnahme deS Portefeuilles um
19^5 Millionen, der Vorschüsse auf Unter-
pfänder um 1^/z Mill., des Notenumlaufs um
llt/z Mill., und des Conto-Corrents der Pri-
vaten um 11*/, Millionen.
E » g l a » d
London, 14. Nov. Uebcr die Hinrichtung
MüUers brachlen hcute Morgen sämmtliche
Blätter Leitartikel, und einstimmig billigcn sic
dcn Entschluß dcS Ministers. Auch die Daily
News, welche noch vorgcstern sagte, daß es nicht
schadcn könnte, einen Ausschub dcr Hiurichtung
zu gewähren, bemcikt: Dcr Minister dcs Jn-
nern hat auf die Bittschrift des deutschen Ver-
eins die einzige Antwort erthcilt, die man er-
wartcte, wenn auch »icht die einzige, ivelche
möglich war. Sir G. Grey hat Allcm, waS
sich für Müller vorbringen ließ, die aufmerk-
samfte Erwägung zu Theil werden lassen, ehe
er die Bitte abschlug. Es gehörte keineSwegs
zu Sir G. Grcy's Amtspflichkcn, Müller noch
einmal den Proccß zu machen; dies nicht zu
thun war seine Pflicht. Weder dis Geschworc-
ncn noch die Richter hatten den leisesten Zweifel
an der Richtigkeit des Schuldausspruchcs ver-
rathen. Nur wenn neue Znzichten entdeckt
wordeu wareu, deren Vorbringung beim Pro-
ceffe sklbst unmöglich Ivar, würde ei» Grund
zur Dazwischenkunft vvrgelegen habeu. Die
Deutschen, fürchtcn wir, werden sich nicht
übcrzeugen lasscn, daß die Hinrichtung ihres
LandSmaunes kciu Mord gewcsen sci. Zn der
That, wenn wir lesen, daß die Einwohner
Frankfurts eine Adrcsse an die Königin mit der
Bitte um Aufschub nntcrzeichnet haben, und daß
ein deutschcr Souverän scinen Agenten beaus-
tragt hat, für die Bcgnadiguug Niüllcrs thätig
zu scin, so habeu wir cs mit eineni Geisteszu-
stand (I) zu thun, der sich durch Vcrstandes-
gründe nicht .bccinflussen läßt. Denn kein An-
geklagter hattc ja festere Bürgschaftcn für ein
ehrlichcs und unpartciisches Gcricht als Müller.
Anderc Blälter bchandeln dic Beinühungcn des
dcutschcn Rechlschutzvereins noch weit unglimpf-
lichcr, einige geradezu in unfläthigcr Wcise.
Nur zwei Blätter, der Advertijcr und der Star,
sprechen sich bei dicscm Anlaß gcgen die Todes-
strase übcrhanpt aus. Es bestehl hier ein Vcr-
ein zur Abschassung der Todesstrafe, dcr aber
auf die öffentliche Akeinung, wie eS scheint, sehr
wenig Eiufluß ausübt, und ohne Zweisel Aus-
sicht auf ein außerordentlich langes Lcben hat.
Zn der TimeS erklärt „ein Deutschcr", dcr sich
adcr in deu Mantcl der Anoiiymität hüllt, cs
sei keineswegs richtig, daß die in Eugland
wohneiwen Deutschen die Wcinungen des deut-
schcü Rechtsjchiitzvereins theilen. „Die meisten
Deutschen, schrcibt er, sino von der Gerechtig-
keit dcs übcr Müller gcsälltcn UrtheilS voll-
ständig überzeugt, und obgleich dcr Zweck des
einigen, so zcigen fte dics dem vorsitzcndcn Richter
an, wclchcr sodann cine neue Iury cinschwören läßt,
vor welcher dic Sachc nochmals verhandelt wird,
dic vorig! Jury abcr entläßt. Dic Gcschworencn
cinigcn sich in dcr Rkgel rasch iiber ihren Spruch
lclscr Stimme. So hat dle Beratbung der Iury
in dem Müllcr'schen Proceffc nnr lb Minntcn ge-
daucrt.
(Schluß folgt.)
(Ueber. den Proceß Dcmmc-Trümpy)
wicd dcr„N. Z.Z."gcschricben: Dcr frcigesprochcnc
Dr. Demmc wird wohl scinc angekündigtcn Win-
tervortcsungen nicht hallcn. Er soll cntschloffcn sein,
sür einigc Z-it von B-rn fich zu cntscrnen. — Von
Frau Trümpy erfahre ich wcnig Trösttlches. Die
UnglückUche wurde Ictzten Sonntag und Montag
nach Wadcrn gcsührt, will abcr schlcchtcrding« Nlcht
dasctbsl bleiben. Sie bildet sich ein, Lie Proceß.
verhandlungeu grhen fort nnd will um jeden Preis
in ihrcr Zellc auf dem RathhauS bleiben. Mon-
tags mußte fi« wicdcr dahin gesührt wcrdcn. Man
Vcreins im Allgemclnen löblich ist, hat boch
der Umstand, daß sie die Verthcisiguug eines
Menjchen übcrnommeu habcn, der von aller
Vernünstigen für eincu Mörder dcr schwärzestcn
Gattuug gehalten wird, einen peinlichen Eindruck
aus uns gcmacht."
Heute veröffcntlicht die „Times" falgenden
au; Franz Müller bezüglicheii Brics des
D^^ap^U ^ ^
Schließlich kann ich nichl umhin, bie Aufmerksamkeit der
wtrd die arme Frau wohl jetzt tn die Waldau ver-
setzen. Ueber ihre Geisteskrankheit sollte jetzt kaum
ein Zweisel mehr möglich sein.
Wie wenig übereinstimmend vie Ansichten selbst
Sachverständiger, übcr die in neuerer Zeit im
Volke Platz greifenbe natürliche Gesundheitspflege
und über oie bazu auftauchenben Favrikale (Spei-
sen und Getränke) sinb, wird wohl burw Rlchts
schlagenber bewicsen, alS durch die^Thatsache: baß
vilegirten Apotheker und mancher Aerzre eine straf-
rechtliche Verfolgung bes schon seil drei Zahren
beftehenden Daubitz'schen Kräuter-Liqueurö ve-
anteagt wurde, das Königl. Sächsiscye Ministe-
rium deS Innern in einem an dte Kreis-Direction
zu Zwickau erlaffenen Rescript wörtlich FvlgendeS
verfügt: „Das Königl. Ministerium deS Jnnern,
welchem von der Königl. Kreiö-Direction mrt Rück-
sicht varauf, daß unter ben Bezirksärzten in Betreff
des Daubitz'schen Kräuter-Liqueurs eine wesent-
liche Meinungöverschiedenheit herrscht, Vortrag
geschehen, hat ber Ansicht ber Königlichen Kreis-
Direction beigepflichtet, daß der Vertrieb beS
„Daubitz'schen Kräuter-Liqueurs" auch den
Nichtapothekern nicht zu untersagen sei."