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Heidelberger Zeitung — 1864 (Juli bis Dezember)

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Nr. 152-178 Juli
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https://doi.org/10.11588/diglit.2828#0018

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Randers, 3. Juli. Recognoscirende Ab<
theilungen deS preußijchcn 8. Hujarcn und des
50. JnjanterieregimentS Irieben über dcn Ljim-
fjord gegrngene dänische Truppen und nahmen
ihnen 60 Gesangcne, wovon 30 verwundet,
ohne nennenSwerlhen eizenen Vcrlust ab.

Stralsund, 4. Juli. Der Strals. Ztg.
wird vom Kap Arcona (Nordspitze der Znsel
Nügen) gcmeldet, daß an> Samstag Mittag 5
prcußische Kanoncnboote mit eincr dänischen
Frcgatte und einem dänijchcn Raddamxser den
Kampf engagirten. ES wurde eine gezogcnc
Battcrie zur Unterstützung deS Kampfcs beor-
dert, der nach drcislünoigcm Schießen init bei-
derseitigem Rückzuge endete.

Stralsund, 4. Znli. Ecstern Nachmittag
um 5 Uhr nähertcn sich die dänischcn Kriegs-
schiffe „Torkenskjold" von 34 Kanoncn und
„Schledwig" von 12 Kanonen biS auf 3000
Schritte der Jnsel lliügcn und rckognoScirten
die Küsten der Halbinsel Wittow. Zwei preu-
ßische Kompagnien und cine Batterie bcsctzten
DranSkc. Die DLnen vcrhieltcn sich pajsiv.
Die prcußijchcn Geschütze gaben 20 Granat-
schüsse, davon 7 sichlbar Treffcr waren. Dic
Dänen zogen sich zurück uud waren AbendS
10 Uhr östlich von Arcona.

Lubeck, 4. Juli. Die HH. Ouade und
Kriegkr, gewejene Conferenz - Bevollmächtigte
DäncmarkS, sind gcstern Abend hier durch nach
Kopenhagen zurückgercist.

Deutschland.

Karlsruhe, 1. Juli. 71. öffentl. Sitzung
der 2. Kauimer unter dem Vorjitz des Präsi-
denten Hildebrandt. AlS Regierungscommissäre
sind anwesend: Staatsrath Mathy und Mini-
sterialrath Turban. Wcnzler erhielt einen kur-
zen Urlaub bcwilligt. — Staatsrath Mathy:
Jm Laufe der gestrigen Besprechung seien mch-
rcre Anträge eingebracht wordcu. Der Antrag
des Abg. Walli gehe auf eine Vertagung deö
Gcsetzes hinaus; ein wLitcrcr Antrag beziehe
sich auf die 2. Emifsion, welche den Gründern
nicht zu gut kommen solle. Würde die Kammer
dies beseitigen, und später ein anderes Gesetz
vorgelegt werden, so könuten abcrmalö weitere
Bestimmungen auS dcn veränderten Statuten
als Gegenstand der Bemängelung herausgegrif-
fen und damit die Vorlage abermals vereitelt
werden. Den Gesctzesentwurf aber als Schraube
für die Statuten benützcn zu wollen, das könne
sich die Negierung nicht gefallen lassen. Ein
weiterer Antrag bezwecke die Verwerfung des
Gesetzes und Schaffung eines neuen auf Grund-
lagen der Bankfreiheit. Jhm scheine, daß die
Anstrengungen gegen die Gründcr der Bank
darin beständen, daß man anderePersouen an
ihre Stelle setzen wolle. Der Abg. Kopfer
habe gestern einer Pctition von 54 guten
Freunden erwähnt, die eine Concession erlangen
wollten. Ja es scheine ihm, daß man die Kam-
mer zu eincm Auctionslocal umändern wolle,
in welchem die Bankconcession an den Wenigst-
nehmenden vergeben werden solle. Während
man so gegen das Gesetz, bez. gegen die Sta-
tuten eifere, würden wir im Auslande ausge-

seine auSgedehnten Güter heimgekehrt war, über-
reichte man ihm einen Brief mit dem Poststempel
PariS und der ünterschrift des Dr. A. Er lautete
folgendermaßen:

„Mein Herr, ich würde Ihnen sehr verpflichtet
sein, wrnn Sie mir gefälligst für Ihren Bankier,
Herrn v.Rothschild, eine Anweisung auf 60,000 Fcs.
für die Operation, welche ick an Ihnen vollzogen,
schkcken wollten. Die jungen Lhirurgen, welche mir
dabei hilfreiche Hand gelristet haben, ersuchen Sie
ebenfalls um 10,000 FrancS."

thend und verschwor sich hoch und theuer, er würde
dem schurkischen Doctor nicht einen Sou geben,
dann schrirb er ihm und erbot sich zu 5000, dann
zu 10,000 und endlich zu 25,000 Francs — er
erhielt aber statt jeder Antwort blos ekne Reeb-
nung auf gestempeltcm Papier und auf die Summe
von 60,000 FrancS mit der Androhung eincs Pro-
cesses. Da er 400.000 Livres jährliche Rrnten be-
saß, so sah er endlich ein, daß ein solcher Proceß
ihn bloS lächerlich machen würde und bezahlte.

Dr. A. hatte dtr ackt Tage vor drr Oprration
dazu henützt, um fich dei Rothschild zu erkundigen.

lacht und als unpractische Leute bemitleidet. Er
sehe sich deshalb vcranlaßt. Einiges über die
Lage der großh. Regierung und der Kammer
zu dem Gesetzesentwurfe zu sagen, und darüber,
wie man die öffentliche Meinung bearbeitet
habe. Zunächst bedauerc er, daß ein Gesetz
bestehe, wonach die Kammer in dieser Frage
mitzuwirken habe, da sie dadurch zu einer mo-
ralischen Mitverantwortung genöthigt werde.
Die Ertheilung der Staatsaenehmigung sei eine
recht eigentliche Verwaltungshandlung, für die
das Minifterium allein verantwortlich gemacht
werden könne. Der Verwaltung liege eS ob,
die polizeilichen, wirthfchaftlichen Verhältnisse
wahrzunehmen. so sei es in Hessen, Hannover,
Brcmen und Frankfurt. Jn dem Gesctze vom
5. Juni 1860 habe sich die Bestimmung ein-
gcschlichen, daß Staatspapiere und Banknoten
nur auf den Grund eines GesetzcS ausgegeben
werden könnten. Papiergeld sei ein gesetzliches
Zahlungömittel, die Banknoten aber nicht; sie
seicn nur Wcchsel, und ihre Annahme hänge
von dem freien Belieben der Personen ab. Die
im Gcsctze von 1860 enthaltene Bestimmung
bedauere er daher sehr. weil sie die Kammcr
büßen müsse. Er würde es auch aus voller
Uebcrzeugung sür besser gehalten haben, wenn
in dcm Einführungsgesetze zum deutschen Han-
delsgesctzbuch die betrcff. Beschränkung nicht
vorhanden wäre. Jede Bank der Welt könne
in Baden ihr Geschäft betreiben, und man könne
sich allerdings fragen, was es nun schaden
würde, wenn auch ein Badener oder sonst ein
Krämer ein Bankgeschäft treibe. Die Vorstände
der Bank aber, die auf der ^irundlage des
gegenwärligen Gesetzes bestehen würden, seien
Männer, die das volle Vertrauen genössen, und
das Geschäft mit Umsicht und Gewissenhaftig-
keit leiten würden. Er könne hicrbei nicht
unterlassen, auf das Bestchen einer Verordnung
vom Jahre 1855 aufmerksam zu machen, welche
eine Befchränkung in der Annahme des aus-
wärtigen Papiergeldes festgestellt, dabei aber
geradc eine umgckehrte Wirkung hervorgerufen
habe, indem man eines Theils dadurch den
Zuflnß des ausländischen Papiergeldes nicht
verhindcrn konnte, andern Thcils durch die
gestattete Annahme von Banknoten auS Preu-
ßen, Bayern, Hessen und Frankfurt eine Be-
vorzugung dieser Papierc, gleichzeitig aber auch
einc moralische Mitverantwortung der Regie-
rung für dieselbe herbeigeführt habe. Man
könne die Wirkung auch als eine beabsichtigte
Chicane gegen die anderen Banken bezeichnen.
:'lnstatt daß man in Badcn zunächst durch Er-
richtung einer Bank Sorge für den eigenen
Handel getragen, habe man für Beschränkung
gesorgt und dadurch dem Handel empfindlichen
Schaden zugefügt. Ob ein solcher Zustand schon
in einem Lande bestanden habe, das wisse er
nicht. Es scheine, daß dic Verordnung in Vcr-
gessenheit gerathen sei, und daß guch die Rekla-
mationscommission sich ihrer nicht erinnert
habe, weil sie nicht reklamirt worden sei. Der
Herr Regierungsprechcr kommt nun auf die
Sache selbft. Jm MLrz v. I. sei bei der Re-
gierung ein Gesuch um Errichtung einer Bank
eingekommen. Dasselbe sei durch eine Commis-

„Ein Andercr wäre in die Falle gegangen!"

erzählt selbst die Geschichte weiter. (Mdztg.)

Eine amtliche Nachricht auS dem Hammer Jn-
telligenzblatt der guten alten Zeit: „Bekannt-
machung. Es wird htermit zur öffentlichen Kunde
gebracht, daß: 1) alldieweilen der hiesige Herr
Bürgermeister, Freiherr von Schirp, eine Stunde
von hier auf dem Hause Baldcney wohnt; 2) der
erste Beigeordnete, Herr Erlenmeyer, seit längerer
Zeit im Württembergischen sich niedergelaffen hat;
3) der zweite Beigeordnete, Hcrr Overham, ver-
reiset ist, und bei seiner Anwesenheit aus Mangel
an Zeit fich mit der Verwaltung nicht beschäfttgen
kann; 4) die Stadt- und Gemeinderäthe brkannt-
lich sich, außer der Genehmigung deS Budgets,
mit öffentlich-bürgerlichen Angelegenheiten nicht zu
befaffen haben; und 5) der Polizeisecretär, Herr
Märker, sein Burean über die Ruhr, zu Herr
Eigen, in der Kettwiger Bürgermeisterei verlegt hat:
alle AuSwärtigen, welche bei der hiefigen Bürger-
meisterei etwaS zu suchcn oder ;u verrichten haben
(es gibt gute Quartiere in der Stadt!), fich, gletch ^

sion eingehend geprüft worden. Drei Monate
später wäre ein zweites Gesuch eingekommen,
weiter aber keines mehr. 13 Monate darauf
wäre eiue Concession ertheiit worden. Die Bank
solle nach derselben eine Privatanstalt sein, der
Negierung nur das Aufsichtsrecht zustehen. Daß
von anderer Deite her Anstrengungen gegen
diese Einrichlung erfolgen, darauf sei man ge-
faßt gewefen, aber daS habe man nicht glauben
können, daß sogar in Mannheim nach dieser
Richtung agilirt, daß man sich diesen Anstren-
gungen dort dienstbar machen würde. Ueber
dieses Getreibe wolle er sich etwas ausführlicher
verbreiten. Nachdem die großh. Negierung der
Errichtung einer Bank nicht mehr entgegen sei,
so werfen sich die Anstrengungen auf das Ge-
biet der Concurrenz, ähnlich wie bei concessio-
nirten Feuer- und Lebensversicherungsgesell-
schaften, wo man auch in gedruckten ^chrift-
stücken und in Zeitungsartikeln sich in der An-
preisung von Vortheilen zu überbieten suche.
Also die befürchtete Concurrenz der badischen
Bank liefere einen großen Theil der Gegner,
und da komme er zunächst auf einen Theil der
inländischen Concurrenz zu sprechen, die nicht
bedeutend sei, da ihr die Bank eine unbekannte
Größe wäre, und die nur als Dienerin aus-
wärtiger Einflüsse erscheine, und darunter be-
finde sich wieder eine größere Anzahl, die dabei
ihre Nechnung sindc, wenn sie sremden Größen
diene. Eine andere Classe der Gegner stehe
nicht neben, sondern mitten unter denselben.
Jhr rechter Flügel bilde ein düsteres Corps der
Nache, die sich der Opposition nur deshalb
anschlössen, weil ihnen eine entzückende Aus-
sicht: die Niederlage der Negierung in der
Kammer, entgegcn lächle. Allein in der Nicht-
annahme des GesetzeS könne er keine Niederlage
der Regierung sinden, vielmchr eine Niederlage
der Kaminer, eine Niederlage des Volkes, dem
man das beste Mittel zur kräftigen Förderung
von Handel und Gewerbe entziehe. Diese Vögel
brauche er nicht näher zu bezeichnen, man kenne
sie an ihren Federn, es seien die Gegner der
Gesetzgebung von 1860, die auch natürlich seine
persönlichen Gegner seien. Jhre Coalition
wende sich nach der einen Seite zu der großen
Menge und male ihnen die Bank als eine höchst
gefährliche Einrichtung vor, welche den fürch-
terlichsten Schwindel treiben werde. Und eine
folche Einrichtung wolle man dem Volk octroy-
iren, Volk und Land in das Elend stürzen!
Man sollte nun annehmen dürfen, daß es nicht
schwer fallen könne, diese Leute eineS Bcsseren
zu belehren, allein das Wahre wolle man nicht
erkennen, weil es einfach sei, das Abenteuerliche
dagegen ergreife man mit gierigen HLndeu, weil
es den Ueberfluß an Phantasie angenehm be-
schäftige. Fanatiker verführeu mit der ihnen
eigenen Schlauheit. Zahlreichcr sei die Coali-
tion der Halbwisser, dcnen die Bank eine nicht
ganz unbekannte Größe sei. Diesen gegenüber
führe man aber eine ganz andere Sprache. Zu
einem Mannheimer Kaufmann würde man z. B.
sagen: „Wie ist es aber möglich, daß euere
Negierung ein solcheS Statut gut heißt? Da
haben wir ja das Frankfurter Statut, das liege
doch so nahe." Der Mannheimer Kaufmann

den hiefigcn Eingesessenen und frei und ohne Wei-
teres an mich zu wenden haben; ich verspreche bil-
lige Bedienung und prompte Iustiz. Werlen, den
20. Ianuar 1819. Ardeney, erster dirtgirender
Polizei-Diener."

(Napoleon im Bade.) In den SalonS er-
zählt man sich den neulich erwähnten Vorfall mit
folgender hübsch erfundener Zuthat: Mehrere Hof-
leute, welche der Katastrophe von fern ansichtig
wurdrn, eilten herbei, und ihre Angst erreichte
den Gipfel, als sich herausstellte, daß zufällig
keiner von ihnen schwimmen konnte. Wie athmetcn
sie freier, als der Kaiser wieder anftauchte, rüstig
ans Land schwamm und fie lächelnd anredete:
„Meine Herren, als ich unter dcm Wasser war,
dachte ich eben darüber nach, wem von Ihnen ich
dte Rettungömedaille zuerkennen solle. Ietzt bleibt
mir nichtS anderes übrig, als meine eigenc Brust
mit dersrlben zu schmücken." „Sire," entgegncte
einer der Herren rasch gcfaßt, „der Kaiser von
Rußland mußtc von St. Petersburg nach Kissingen
reisen, um cin Svolbad zu nehmen. Ew. Majestät
haben es bequemer gehabt.
 
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