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Heidelberger Zeitung — 1864 (Juli bis Dezember)

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Nr. 257-282 November
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Htidtlbkrgtr Ititlmg.

Nl! 277.


Domierstag» 21, Nopember


* Politische ttmschan.

Zur Verhinderung von Privatversammlun-
gen behufs der Besprechung über bevorstehende
Wahlen, haben einige Aemter im gelobtcn
Herzogthum Nassau (vielleicht auch alle, was
man noch nicht weiß) verboten, daß in den
Wirthshäusern überhaupt von den Wahlen ge-
sprochen wird, bci Meidung von Geld- und
Gefänanißstrafe für die Gäste, und der Con-
cessiousentziehung für den Wirth, und solches
geschieht anno 1864. — Als Seitenstück zu Vor-
stehendem ließ mit der Kammerauflösung im
Herzogthum Nassau Hr. Reg.-Director Werren
an die unteren Behörden die Weisung ergehen,
mit dcn Geschäftsleuten und Arbeitern, die für
die Behörden, wie für die Beamten privatim
arveiteten, wegen den Wahlen Rücksprache zu
nehmen. Cin Negistrator hat däraushin einem
Holzhauer, der für eine Regierungsbehörde Holz
spaltet, mit Arbeitentziehung gedroht, sür den
Fall er nochmals mit dcr Fortschrittspartei
stimme!

Jn Bayern hat sich das Cultusministerium,
veranlaßt durch den Umstand, daß an vielen
Orten in den deutschen Schulen die in der
Herber'schen Buchhaudlung zu Freiburg erschie-
nenen biblischen Geschichten von Schuster eigen-
mächtig eingeführt wurden, durch ein Rescript
vom 1. d. M. es als unstatthaft erklärt, daß
in den deutschcn Schulen eine andere biblische
. Geschichte, als die von Chr'.stoph Schmid, ge-
braucht werden dürfe.

Der Preußische „Staatsanzciger" berichtigt
einen Leitartikel der Bismarck'schen „Nordd.
Allgem. Ztg." vom 20. November über die
Bundesexecution dahin, daß der Artikel weder
in den thatsächlichen Angaben, noch in den
darangeknüpften Raisonnements zutreffend ist.
Der Artikel enthielt die Nachricht, daß zwischen
den Cabincten von Wicn und Berlin bereits
eine volle Gemeinsamkeit der Anschauungen
über die Entfernung der Bundestruppen aus
Holstein erzielt sei.

Auch die „ Generalcorresp." bezeichnet die
Mittheilung preußischer Blätter, daß Oester-
reich sich der angeblichen Anschauung Preußens
angeschlossen habe, wonach das ferncre Verblei-
ben der Bundestruppen in Holstein und Lauen-
burg überflüssig geworden sei, — als jeder Be-
gründung entbehrend.

Das „Dresdener Journal" bekämpft in ei-
nem fünf Spalten langen Artikcl die Behaup-
tungen der preußischen offtciösen Blätter, welche
aus dem Art. III dcs Friedensvertrags folgern,
daß nicht nur Preußen und Oesterreich ein

sofortiges Besitzrecht auf die Elbherzogthümer
erworben hättcn, sondern auch das Recht, über
den Thron der Herzogthümer zu verfügen.
Das „DreSd. Journ." kommt der preußischen
officiösen Presse gegenüber zu dem Schlusse:
,/Rach allen völkcrrechtlichen Begriffen lasscn
sich wohl des Feindes Nechte erlangen, oes
Feindes Länder erobern, aber nicht dcßhalb
des Freundeö Rcchte aneignen und befreunde-
tes Gebiet erlangen, weil man gegen des Freun-
des Feind gekämpft hat."

Die „France" bemerkt, die Nachrichten aus
Friaul ließeu befürchten, -daß die insurrectio-
nelle Bewegung in diescr Provinz eine AuS-
dehnung gewinne, wie man früher nicht gcdacht
habe. Die Aufständischen hätten ihre Angriffe
an verschieoenen Punkten erneuert; sie hätten
die Eisenbahnbrücke nber die Brenta zwischen
Verona und ULine iu die Luft gcsprengt, und
das Gleiche, wenn auch vergebens, bezüglich dcr
Tagliamento-Brücke (einer der längsten Brücken,
welche existiren) und der Eisenbahnbrücke über
die Lagunen bei Venedig versucht. Wcnige
Minuten, bevor der Zug über die Brücke fuhr,
erfolgte auf derselben eine vcrfrühte Pulver-
explosion, welche zur Entdcckung der gelegten
Mine führte.

Wie sich das neue Königreich Jtalien aus
seinen ftnanziellen Nöthen herausarbeiten will.
ist schwer begreiflich. Während des Krieges
mit Oesterreich im Jahre 1859 stand der ita-
lienische Credit auf guter Grundlage, die 5pro-
centigen piemontesischcn Staatspapiere ftelen
nie unter 75 und schwankten beim Tode Ca-
vour's zwischen 80 und 79. Seitdem sind drei
Friedensjahre verflossen, und trotzdem stehen
jetzt die oprocenligen italienischen Papiere un-
ter 64. Sic sind'in drei Zahren somit um
18 pCt. zurückgegangen. Das Schlimmste ist,
daß eine Anleihc unmöglich zu sein scheint.
Gewiß ist, daß der französische Finanzminister
erklärt hat, er würde aus dem Minifterium
austreteu, wenn eine italienische Anleihe an
der Pariser Börse aufgelegt werde.

Der amerikanische Staatssecretär Seward
sagte in seiner Rede zu Auburn, der Krieg
müssc so lange dauern, bis eine oder die an-
dere Seite vor Erschöpfung unterliege.

Durch Decret vom 24. Sept. hat der Kaiser
von Brasilien allen Ncgern beiderlei GeschlechtS,
welche noch Staatseigenthum waren, die Frei-
heit gegeben.

D e « t s <h l a ri

Karlsruhe, 22. Nov. 8. Bulletin über

das Befinden Jhrer Großh. Hoheit der Frau
Markgräfin Wilhelm. Jn dem Befinden d cr
hohen Kranken ist keine Besserung wahrzuneh-
men; die Fiebererregung hat sich im Verlauf der
Nacht eher gesteigert. Dr. Buchegger. Dr.
M e i e r.

Karlsruhe, 22. Nov. Se. Königl. Hoh.
der Großherzog haben heute um 3 Uhr dem
Königlich Jtalienischen Ministerresidenten Mar-
quis Oldoini feierliche Audienz ertheilt.

Knrlsruhe, 22. Nov. Jhre Majestät die
Königin Augusta von Preußcn ist heute Abend
6 Uhr 8 Minuten, von Coblenz kommend, zum
Besuch der Großherzoglichen Familie dahier ein-
gctroffen und gedenkt einige Tage in der Resi-
denz zn verweilen.

c5 Bom Neckar, 17. Nov. Die Ver-
handlungen mit Preußen bezüglich der schleswig-
holsteiniichen Frage scheinen jctzt endlich in ein
Stadium getreten, welches ihre Erledigung in
einer nicht mchr fernen Znkunft in Anssicht
stellt. Freilich unterließ man zur Zeit die Er-
örterung der definitiven Festsctzungen, und hält
sich nur an diejenigen Gegcnstände, welche das
noch andaucrnde Provisorium unmittelbar an-
gehen, vor allen Dingen also an den Modus
der einstweiligcn Verwaltung der Herzogthümer.
Die Betheilignng des Bundes dabei ist in Be-
zug auf die BnndeSländer Holstein und Lauen-
burg von Preußen zugegeben, und es handelt
sich jetzt nur noch um das Aiaß und die Form
dieser Betheiligung. Oesterreich hat sich willig
erklärt, jcdem von Preußen vorzuschlagenden
Arrangement seine Zustimmung zu gebcn, wcl-
ches sich innerhalb des NahmenS deS BundeS-
rechts bewegt, und die Gutheißuug der übrigen
Bundesregierungen gcwinnen würde, wobei nur
die Erwägung geltend gemacht ist, daß sich die
Einbeziehung des Nichtbundeslandes Schleswig
in ein solches Arrangement im Znteresse der
Herzogthümer selbst dringend empfehlen möchte.
Jn oer Frage der Mitverwaltung ist selbstver-
ständlich auch die der Mitbesetzung der Herzog-
thümer durch den Bund enthaiten. Was so-
dann die weiteren eventuellen Festsetzungen mit
den Herzogthümern anbelangt, so wirv davon
erst nach Einsetzung des neuen Soouveräns
die Rede sein können. Wie aber Oesterreich
es für unthunlich erklärt, daß dieser neue Sou-
verän sich von vorn herein durch irgendwelche
Bedingungen binde, und damit sein Recht ge-
wissermaßen erkaufe, so hat es sich auch dahin
ausgesprochcn, daß es keinerlei Üebereinkunft
entgegenzutreten beabsichtige, durch welche der
eingesetzte Regent — die ungeschmälerte Er-
haltung der wesentlichen Souveränetätsrechte

Nache aus legitimer Eisersucht.
(Schluß.)

ES ergibt fich auch, daß die Giraud nicht ganz
so schlimm ist, wie es den Anschein hat. Die Nach-
barschaft bezeugt, daß sie keinen Umgang mit an-
deren Männern gehabt habe. Sie selbst versichert,
biS zum letzten Vierteljahre nickt gewußt zu haben,
daß ihr Geliebter verhcirathet sei. Nachdem fie das
erfahren, habe sie daS Verhältniß zu lösen gesucht;
ihr Geliebter sei aber jedesmal in die fürchterlichste
Aufregung gekommen und habe wiederholt gedroht,
erst ihr und dann sich selbst etne Kugel durch den
Kopf zu jagen, wenn sie auf der Trennung be-
stände. Sie glaubt also, daß ihr Verhalten vom
Gericht nickt zu streng beurtheilt werden dürfte und
ihr eine Entschädigung für thre unheilbare Ent-
stellung wohl zu gönnen sei.

Diese Vertheidigung ließe sich zur Noth hören;
allein in Fällcn dieser Art geben die franzöfischrn
Gerichte der beleidigten öffentlichen Moral gerne
die größtmögliche Satisfaction, um fie nachher in

rächen. Der Anwalt folgert hieraus den Vorbedacht.

Der Vcrtheidiger der Angeklagten bemerkt über
dte verlangte Entschädigung: Demoiselle Giraud
nenne sich eine Nähertn; wenn sie wirklich von
dieser Profession lebe, würde sie durch die Ver-
wüstungen, welche ihre Schönheit erlitten, an deren
Ausübung nicht gehindert sein. Außerdem, fügt
der Advokat etwaS höhnisch hinzu, seien diese Reize
noch nicht verloren; die Dame brauche sich nur von
der rechten Seite zu zeigen, so könne sie ähre Sache
noch, gleich Phrynen, vor manchem Areopag ge-
winnen. Für setne Clientin verlange er jedenfalls
dte größte Nacksicht; und zwar mit Ausschluß einer
FreiheitSstrafe.

Der Prgsident versetzt, obgleich das Gerickt sich
hierzu sehr geneigt zeige, set letztereS doch unmög-

lich, da eine ArbeitSunfähigkeit von mehr als 20
Tagen vorliege, mithtn die gertngste Strafe sechs
Tage Gefängniß seien.

Der Advokat der Giraud versucht nochmalS, seiner
Clientin eine günstigere Pofitton zu verschaffen; man
denke sich in ihre Lage: der Mann wtll ihr eine
Kugel durch den Kopf jagen, wenn fie von ihm
läßt, und die Frau will ihr das Gesicht verbren-
nen: wenu sie nicht von ihm läßt; ist denn ein
solcheS Geschöpf rechtlos? Warum hat Madame
nicht lieber ihren Mann fo gezeichnet: vann hätte
sie sicher sein können, daß die Giraud das Ver-
hältniß gelöst hätte.

Das Gericht erkennt auf das Minimum mit sechs
Tagen Gefängniß und 16 Francs Geldbuße, re-
ductrt im Uebrigen die an die Verletzte zu zahlende
Entschädigung auf sechshundert FrancS.

FrauenMiz.

Die „Nat.-Ztg." enthält in Nr. 483 folgendeS
„Eingesandt": Etn seltsamer Act hesfischer Frauen-
justtz hat sich vor wenigen Wochen im Thüringer
 
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