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Wingenroth, Max; Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 7): Die Kunstdenkmäler des Kreises Offenburg — Tübingen, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.1370#0726

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s

588 KREIS OFFENBURG.

Trotz der geringen Steuer muß sie immerhin schon eine gewisse Ausdehnung gehabt
haben und wohl über ihren alten Mauerbezirk hinausgewachsen sein, denn eine Notiz
von 1350 sagt: »in der stat zu Hasela an dem bach und in den garten in der Nüwen-
stat«. Die Grafen residierten in einer Burg oder einem Schloß, das, wie es scheint,
1358 zum erstenmal genannt wird. Über die Verfassung der Stadt wissen wir nur,
daß es der übliche Zwölferrat war, dem ein Schultheiß vorstand. Schon 1297 wird
»Albrecht der schulthais von Hasela« genannt, 1350 ein Johannes scultetus, 1437 Hans
von Berembach, Schultheiß. Mit ihnen ist nicht zu verwechseln das Geschlecht der
Schultheiß von Haslach, von dem wir 1332 einen, den »Johannes Seh. v. H. ein edel-
knecht« kennen lernen. Auch Münzrecht muß die Stadt besessen haben, und zwar
seit dem 13. Jh., denn eine Notiz von 1312 spricht von »15 mark silber Haselaher
geweges« (u. s. f.).

Mit dem kinderlosen Grafen Hans, der 1386 auf österreichischer Seite kämpfend
bei Sempach fiel, starb die Linie aus, und die Besitzungen fielen an die Hauptlinie in
der Baar zurück (die von dem ältesten Sohn Egenos IL ausgegangen war), und zwar an
Heinrich IV., dem nach dem Wortlaute des Lehensbriefes die Erbfolge zustand. Trotz-
dem wurde dieselbe bestritten, und zwar von dem König Wenzel, von dem Straßburger
Bischof, dem Markgrafen Bernhard von Baden und dem Grafen Friedrich dem Älteren von
Hohenzollern, von diesem als Gemahl der einzigen Schwester des letzten Grafen, Adelheid.
Heinrich IV. aber hatte unterdes bereits den tatsächlichen Besitz ergriffen und sich mit
der Bürgerschaft von Haslach gut gestellt, indem er ihr am n. November 1386 einen
weitgehenden Freiheitsbrief verlieh,1) der alle Gnaden und Freiheiten bestätigte, die
Freiburg besaß. König Wenzel hatte unterdes Haslach als heimgefallenes Reichslehen
erklärt und zunächst seinem Hauptmann zur Schweidnitz, dem Edlen Benesch von Thuß-'
nik, auf dessen Bitten aber (dem der Ort zu entfernt lag) 1388 dem Bischof von
Straßburg zugesprochen. In der Tat scheint auch der Bischof eine Zeitlang die Stadt
besetzt zu haben, doch kam es zu einer gütlichen Beilegung, der Bischof belehnte seiner-
seits den Grafen Heinrich mit der streitigen Herrschaft Haslach, sein Amtmann wird
angewiesen, den Grafen einzulassen und das Schloß ihm zu überantworten. Am 6. Juni
1392 gab dann der Bischof der Stadt einen mit dem gräflichen übereinstimmenden
Freiheitsbrief. Auch die badischen Ansprüche verschwinden, aber erst 1405 werden die
Zollernschen aufgegeben.

Damit war der ganze Länderbestand des Hauses Fürstenberg wieder in einer
Hand vereinigt. Schon vor Heinrichs Tode (1408) aber wurde eine neue Teilung vor-
genommen. 1398 übergab er seinen Söhnen die Regierung in Wolfach und Haslach,
vermutlich schon die ganze Herrschaft im Kinzigtale, 1407 aber erhielt diese Konrad rV.
allein. Mit ihm beginnt die Wolfacher Linie. Nach seinem Tode übernahmen seine
zwei Brüder Heinrich V. und Egeno zusammen mit seiner Frau Adelheid von Bitsch
und deren Stiefvater Ludwig von Lichtenberg die Vormundschaft über ihren jungen
Neffen, Heinrich VI. Dieser, zur Regierung gelangt, wußte durch geschickte Er-
werbungen, dann aber auch durch stattliche Erbschaften seinen Besitz zu vergrößern
und denselben auch sehr glücklich zu verwalten. So ging er auch eifrig an die Wieder-
herstellung der Schlösser und Burgen: »zu derselben zytt und in den zweyen jarn

x) Fürstenb. Urk. II, Nr. 513 u. 514.
 
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