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Verband der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein [Editor]
Die Rheinlande: Vierteljahrsschr. d. Verbandes der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein — 23.1913

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Schäfer, Wilhelm: Das Folkwang-Museum
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https://doi.org/10.11588/diglit.26493#0174

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Das Folkwang-Museum.

Nun fragt es sich, ob nicht in jeder privaten Kunstsammlung schon ein Mißbrauch der Kunst un Keim ver-
handel: sei: indem persönlicher Reichtum mit oder ohne Geschmack Dinge der höchsten Kultur an sich zöge, die er
doch nicht zu halten vermöchte. Denn da bekanntlich auch der Reichtum nicht vor dem Tod schützt, tritt selbst bei
persönlicher Treue zu den gesammelten Dingen einmal der Zeitpunkt ein, wo diese als tariertes Erbe den Besitzer
wechseln, wie denn in unsern Tagen die Kunstversteigerungen aus dem Nachlaß alltäglich sind; ganz abgesehen von
den Verlockungen, denen der persönliche Besitzstand durch die wilden Kursschwankungen des Kunsthandelö ausgesetzt
ist. Letzten Grundes gehört die Kunst der Allgemeinheit; aus dem Volkstum geboren will sie dem Volkstum
dienen und darum bleibt — sofern sie nicht organisch öffentlichen Bauwerken und Gärten eingefügt ist — das

öffentliche Museum
der allein zuständige
Ort der Sammlung
Nur dort kann sich das
einzelne Werk auch
einem dauernden Be-
sitzstand angliedern,
vor den Zufällen und
Launen persönlichen
Besitztums gesichert.
Selbstredend kann
aber weder in: Inter-
esse der Kunst noch
der Allgemeinheit der
Privatbesitz ausgeschal-
tet werden. Er ist
als erste Absatzmög-
lichkeit für die Künstler
unentbehrlich und bie-
tet, wie die Verhält-
nisse in unserm bür-
gerlichen Dasein nun
einmal geworden sind,
überhaupt erst den ma-
teriellen Lcbensboden
der Kunst. Selbst
dem rührigsten Direk-
tor pflegt der Hemm-
schuh einer Museums-
kommission unters
Rad gebunden zu sein;
und wenn wir auch
— zum offenbaren
Schrecken der Allge-
meinheit — heute bei
einen: Zustand ange-
langt sind, wo viel-
fach die Direktoren erst
die Werte für den
Privatbesitz seftlegen,


vatkäuser für die schaf-
fenden Künstler wenig
genug bedeuten. Auch
beginnt überall da,
wo Kunstwerke einem
Hauswesenals schmük-
kender Bestandteil ein-
gehen, eine natür-
liche Aufgabe der
Kunst. Aber Dinge
der Kunst erwerben,
um ein Haus reich und
schön zu schmücken,
oder sie um ihrer selbst
willen zu sammeln,
bleibt zweierlei; das
eine dient trotz der per-
sönlichen Verwendung
doch der Allgemein-
heit, das andere ist
mehr oder weniger
ein Übergriff in ihre
Rechte, der nur zweck-
voll wird, wenn er
irgendwie die Zwecke
der Allgeineinbeit im
Auge hat: also wenn
er auf eine spätere
Stiftung zielt oder die
Unterstützung mißach-
teter Künstler im Auge
hat, wie beides etwa
die Galerie des Grafen
Schack vorbildlich er-
füllte.
Betrachtet inan so
die deutschen Privat-
sammlungen unserer
Zeit, wird sich keine mit
der von Karl Ernst

so würde doch deren
Wirksamkeit ohne die
Unterstützung der Pri-
dustriestadt gegründet, erfüllt sie zunächst die elementarste Pflicht einer Kunstsammlung, der

Griechisches Mannorwerk des III. Iahrh. v. Ehr. Gefunden in Ephesos.

Osthaus in Hagen
messen können. In
einer westfälischen In-
Heimat eine Stätte des
künstlerischer: Genusses und der Erhebung zu sein. Sie ist der Öffentlichkeit zugänglich und stellt so für die Stadt
Hagen ein Museum dar, wie sie es sich aus städtischen Mitteln niemals zu leisten vermöchte. Auch will das Folkwang-
Museum, wie sich die Sammlung nennt, mehr als das sein; durch wechselnde Ausstellungen, Führungen und Vor-
träge ist es der Ort geworden, von dem alle Anregung zur bildenden Kunst in der Stadt ausgeht; und da sein Besitzer
nicht nur der eigene Direktor, sondern auch ein unermüdlicher Agitator ist, der mit Ruskinscher Hartnäckigkeit überall
Einfluß zu gewinnen sucht auf öffentliche und private Bauten, auf gewerbliche Tätigkeit und kaufmännische Aus-
lagen: so wird ziemlich jedes Provinzftadtwesen Deutschlands Hagen um seine heimatliche Kunftpflege beneiden können.

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