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Böker, Doris [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 19): Landkreis Cuxhaven — Braunschweig, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.44259#0148

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HOLSTENPLATZ

Das Gelände westlich der Nordersteinstraße bis
zur Abendrothstraße blieb bis in unser Jahrhun-
dert hinein unbebaut. 1908/09 wurde zunächst
die den heutigen Kaemmererplatz und die
Abendrothstraße verbindende Rohdestraße an-
gelegt. Es folgten nach Osten die zwischen Hol-
stenplatz und Segelckestraße nord-südlich ge-
führten Wettern- und Burggrabenstraße, an de-
nen ab dem 2. Jahrzehnt unseres Jahrhunderts
große Wohnblocks entstanden. Das 1914/15
nach Plänen von August Küchenmeister errichte-
te, dreigeschossige Wohnhaus Burggraben-
str. 4 verzichtet zugunsten eines schlichten, auf
solider handwerklicher Ausführung beruhenden
Ausdrucks auf schmückende Ornamentik. Ledig-
lich die Ziegel in den Brüstungsfeldern des zwei-
ten Obergeschosses sind in Form eines Musters
vermavert. In konventioneller Weise rahmen den
symmetrisch organisierten Baukörper jeweils die
risalitartig vorgezogenen Außenachsen mit ab-
schließsendem Zwerchhaus. Die südliche Begren-
zung des Holstenplatzes stellt ein sich an der
Burggraben- und der Wetternstraße fortsetzen-



der, 1925/26 entstandener Wohnungsblock dar,
in dessen Gestaltung sich Details des expressio-
nistischen Backsteinbaus mit traditionellen Ele-
menten verbinden (Burggrabentr. 2, Holsten-
platz 1, Wetternstr. 1). Die drei Fassaden wer-
den jeweils in der Mittelachse durch rahmende
Lisenen und einen Stufengiebel betont. An dem
zum Holstenplatz orientierten Trakt ist darüber
hinaus über den beiden Seiteneingängen jeweils
ein zweigeschossiger Erker angebracht. Details
wie das geschoßtrennende Band schräggestell-
ter Ziegel über den Rundbogen der Erdgeschoß-
fenster oder die verzahnte Eckausbildung zei-
gen, daß auch im Mietwohnungsbau Bestrebun-
gen zur individuellen Gestaltung verfolgt wurden.

BAHNHOFSTRASSE

Die Grenze des ehemaligen Fleckens Ritzebüttel
markiert im Norden die Bahnhofstraße, die anläß-
lich des zweiten Bahnhofbaus 1898 ihre heutige
Trasse im Verlauf des Hadeler Seebandsdeichs
erhielt. Auf ihrer Nordseite ragt, umgeben von ei-
ner Grünanlage, als weithin sichtbarer Orientie-

rungspunkt im Stadtbild der 1897 errichtete Was-
serturm auf. Die Anlage einer Siel- und Wasser-
leitung mit Wasserhochbehälter für Cuxhaven
war von der Hamburger Bürgerschaft am
13.05.1896 beschlossen worden, nachdem die
in Hamburg 1892 aufgetretene Choleraepidemie
die Verbesserung der sanitären Verhältnisse als
Notwendigkeit ins Bewußtsein gerufen hatte. Bis
dahin war das Wasser für den häuslichen Ge-
brauch aus dem von den Dächern fließenden, in
Wasserkellern aufgefangenen Regenwasser ge-
wonnen worden, da das Grundwasser in der
Marsch nicht genießbar war. Am 06.07.1897
konnten das Wasserwerk am Drangstweg und
der 48 Meter hohe Wasserturm an der Bahnhof-
straße, erstellt und bis 1912 in privater Hand von
dem Berliner Ingenieur P. Hoffmann geführt, in
Betrieb genommen werden. Den viergeschossi-
gen Turmschaft, in dem Wohnungen unterge-
bracht sind, gliedern Gesimse und segmentbogi-
ge Fenster in gleichmäßiger Anordnung, die im
zweiten Obergeschoß durch eine Spitzbogenlü-
nette bekrönt werden. Auch die Backsteinum-
mantelung des Hängebodenbehälters zeigt zwei
Reihen kleiner Fenster sowie einen abschließen-

WEG ZZ

Bahnhofstr. 12, 1905

















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Bahnhofstr. 14, 1904





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