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Heidelberger Zeitung — 1862 (Januar bis Juni)

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Februar
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Donnerstag,

.

i:r Kebruar


I Preupcn und die kurhessische
Frage.

I

Wenn man l'n Prxußen, sflwohl vyn ^ejten
der Regierung, als des Volkes, die kurhesßsche
^ersassungsfrage fast wie eine innere und
eigene auffaßt, und folglich guch die glückjiche
Lösung derselben mjt dem eigepen Iyteresse
Ln wksentlichen Zusammenhang hringt, so ist
inan gewiß in voUcm Nechte. Denn einmal
ist Preußen nm so mehr verpsiichtet, deyi
wackern hessischen Vylke zn seinem gnten
Rechte zu verhelfen, als nur pas Vsyhast-n
der Lamaligen preußischen Regierung den Schlag
gkgkn Kurhessen möglich machte. össs am 1.
November 1850 hie Luildeserecytioiistruvpen
in das Hanauische einrücklen, mußte Preußen
sich entscheiden, 'ob ss in dieser Maßregel des
vön ihm nicht anerkannten Buttdestages wirf-
lich einen ^riegsfall erblickte. Und in der
Thqt! Als von Eijenach und Wetzlar hex
preußische Truppen in Kurhessen einmarschir-
ten, und der Bundesarmke entgegenzogen,
glaubte man vielfach eine Schlacht erwarten
zu können. Die Bevölkerung von Kurhessen
hatte in dem Vorgehen Preußens nicht blos
die Folge von dessen Nichtanerkennüng ves
Bunbestggs, sondern auch eine Parteinahme
fur dreRechte desLandes erblickt. Das war
sedoch eine bittere Enttäuschung. Denn leß-
teres war gerade derjenige Punkt, durch wef-
ches es Oksterreich gelang, Prenßen zur 2sn-
erkennung des Bundestages zu bewegen. Die
kleine, aber am Hofe mächtige Krcuzzeitnngs-
partei, welche in dem geseßlichen Mdersianh/
Kurhesseys nichts als eine Nevolution erblickte,
setzte es durch, daß Preußen den Fortgang
der Erecution gegen dieselbe nicht ferner
hemmte. In der Uehereinkunft, welche MaN-
teuffel für Preußen mit dem Fürsien Dchwar-
zenberg für Oesterreich am 28. Nov. 1850 zU
Olmütz traf, erklärte Preußen, dem Fortgange
der Bundeserecntion in Kurhessen kein Hin-
derniß mehr in den Weg legen zu wollen. So
wurde die Sache Kurhessens von Preußen der
rohen Gewalt preisgegeben.

Liegt auf.diese Weise schon hierin eine drin-
gend.e Psiicht für Preußen, für die Rechte des
kurhcssischcn Volkes mit allen Mitteln einzu-
stehen, und so nur wieder gutzumachen, was
damals in so frivoler Art yerbrochen wurbe,
jo gibt es außerdem sür Preußen noch wei-
tere Gründe, nunmehr einen ganz anderen Weg
als ben im Iahre 1850 betretenen einzuschla-
gen. Als der durch das deutsche Parlauiesst

zu Frankslrxf gemqchte Versuch - Peutschland
zr? tiilkM eylh.Michen Bun.desstaat mit einer
Ceutrqlgxwqlt zu gkstqltkn, gcscheitert war,
hatte sich Kurhessen dem die Bildung einer
ande^ssn ^erfqffung für Deutschland bezwecken-
den, am 2. Mai 1849 geschlossciien spgenann-
ten Dreikönigsbündniffe oder der Union deut-
scher Staaten mit Preußen angeschloffen, weil
dies, wie auch heute noch, als der einzig mög-
ljche Weg zur Erzielung einer solchen Einung
De.utschlaflds erschien. Dafiir sollte nun das
kurhMsche Polk nicht nup gestraft werden,
sondern man wollte zugleich die Union selbst
unmögjich wachkfl. Lu diesem Bkhufe war xs
aber schlechlhin nothwendig, das Ministerium
Hqsskypsiug nm jxden Prejs zu halten , wq.s
wiederum uur dqrch den Umsinrz d.er llprrqten
Mssrfassung und eiye brutale Reaction über-
hqupt gefch/hey konnte. Nimnit man noch
hiyzy, daß der im Wjderspruche gegen Preu-
ßen wieder erstandene Bnnoeskag in der knr-
hessis.chxn Herfaffunghangelegenheit nur einc
ZWstM Mkisgepheit erbl,ickte,. au d,er Ays-
ühuyg eiyfr eingpci/.eflhey. Wfrk/amkssit pi.e
Fssstigkssit seiiies ejg.eneii Daseins zu erproben,
somiss dssy Krflst selyks Dilleys ynd die Größe
sejner PtqchtI r eußen gege n ü ber zu «rt-
faltey, so springt es i» die Augen, daß die
ganzc auf Kurhessen fich beziehende Thätigkeit
des Bundestages ledjglich gegen Preußen
gerichtet war, Paß may in exster Liyie djq-
fem einen Schlag versetzen wottle, und hierzu
dann Kyfheffkn nup als Mitte! benytzte.

Wenn stch aber dieses so verhält, kaun dqnn
quch nur yoch hxr geringstss Zweifel obwaltssn,
daß Pxezlßey gessadezu gsszwuygen, für das
Recht des kui hessjschen Vojkes di.e entschledenste
Partei zu nchmen, uiiv der Mehrheit des
Bnndestags mit alter Energie entgegenziitre-
atfy) Daß may dies denn auch allgeyiel'n rn
Mflße/ fhhl.t- daß die kurhessische. Frage
qqchMahe fgsi yofe ssine preußische angesehen
wjrd, als eine Frage, von welcher der Einfluß
qnd die PtachtsieÜuyg, Preußenß in Deutschland
nicht wenig abhängt, davon liefert einen yeuen
Bcweis der auf diese Angelegenheit sich bezie-
hende Antrag des preußischen Abgeordneten-
hauses. Während man sich im Neichsrathe
zu Wien mit eiyer. eiyfqchen Jnterpellation
begyngte, und sich zufrieden gab, obgleich Hr.
von Rkchberg iu seiner Antwort vollständ.ig
den Stäudpunkt des Bundestages vertrat,
sind die preußischeu Kammern kaum versam-
melt, als aus ihrem Schooße schon ein An-
trag hervorqing, in welchem nicht nur das
Rccht Kqrheffens in seinem vollsten Umfange

ausgesprochen, sondery auch die Regitzrung
selbst aufgefordert wurde, mit alley Mit-
teln auf das Zustandekommen eines verfqs-
sungsmäßjgen Zustanpes in Kurhessen hjnzu-
Wirken. Wenn auch dre Negierung unter die-
sen Hitteln nuc diejenigen verstehen wirp unv
vevstehen kann, welche sie selbst für die pas-
sendsten und gerr'gyetsten hqlt, so zeigt der
Antrag doch immer von dem großen Ernste,
womit das preußische Abgeorpfleteohaus die
Angelegeyhssit erfaßt. Uud wenil die in Rssde
stehende Frage, wie kauiy eine an.dere, die
Ehre uyd das Änschen des gsssammten Deufsch-
lands aus das llflmittelbarfte hexüHrt, dayn
ist auch dadurch wiever auss neye klar ge-
worvssy, wo Deutschland und die in. sein in-
yerst.es Lssben einschykiderivey Fragen besser un.d
würdiger vertreten sind; ob in Oefterreich oder
in Preußen.

Wie es heißt, so soll nunmehr selbst Oester-
reich der kursürstlichen Rcgierttnq den Nath
geben, die Verfassung von 1831 wieder in
Wirksamkeit treten zu laffen; nur perhorrescire
Oesterreich auch jetzt immer sowohl das Wahj-
gesetz von 1849 wie das Einkammersystem.
Aber sieht man denn nicht ein, daß es in dieser
Sache sich vor atten Dingen unb hauptsächiich
um bie Continuität des Nechts handle;
daß es daher lediglich gelte, nicht nur die
Verfaffung vvn 1831, sondern auch dcren
Novellen von 1849 wieder herzustellen? Erst,
nachdem dies geschehen, kann dann die Frage
auftauchen, ob und was davon mit dem Bun-
desrecht in Wikerspruch sei. , Erst dann ist.
es für den Bundestag am Plaße, die ihm
etwa als bundeswldrig erscheinenven Bestim-
mungen zur ve rfassungsinäßig en Abän-
derung zu bezeichnen. Man sixht also,.daß
Oefterreich, trotz seines. nunmehrigen Rathes
zur Herstellung ver 1831er Verfaffung, an
seinem Stanbpmrkt, wornach der Bundestag
zur Aufhebüng der knrhessischen Verfassung
berechtigt gewesen sei, nach- wie vorher fest-
ffält, während Preußen entschiedener als je
dem Bunde die Competcnz hierzu abspricht.
Und doch ist gerade dies die allerwcsentlichste
Beziehung der ganzen Frage, die daher auch
nur dann eine wahre und befriedigende Lösung
erlängt, wenn der Bundestag seine unrecht-
müßigen Beschlüsse förmlich zuvücknimmt, und
so sein Unrecht förmlich eingesteht. Deny nur
dann ift die Sache im Princip entfchieden.

Proreß Iakoby,

verhandelt vor dem Assisenhof zu Darnsstadt.

(Schluß.)

Noch bedauernd, däß auch die Beamten der Vor-
yntersuchuiig vosi hem umlaufendefl Gerücht 'pra-
öccuprrt word*en scien uno die Protöcolle eine sej-
nem Clienten ungünstige F'ärbung trügen, (der
Prasident grrff hrer ein) giiig dcr Vertheidjger zur
Schutzrede selbft über; sie bestand vorzugsweise lfl
der Bestreitung der einzelnen Inzichten in objec-
tiber ynd lubjccsiver Beziehung ünd der Dedüction,
dqß einzelne. Daten zu Günsten des Angeklägten
sprächen, zulKBeispiel dafür, daß die Verstorbene,
ohnehin an Geistcsstörungcn leidend,' das Gift ge-
nominen habe, um ru sterben (auch könne sie aüs
Eitelkeit zujcnen Arsenikessern gehoxt haben, welche
die Absicht hätten, sich ein schöyeres Äeußere zu
geben, und sich in der Dosis vergriffen haben).
Gcgcnüber der Zeugin Gansert hob dleVertheidi-
gung hervor, daß dcren Aussagen die rinziae Stütze
der Anklage sei, und es als sehr bedeuklich erscheine,
auf diese schwaukendc Grundlage das Schuld'ig -u
bäuen; auch betonte er, daß, wcnn sein Client dse
Absicht gehäbt habe, zu einer so schweren'That zu
schreiten, er gcwiß mcht Jemanden züm Zeugen
derselben gemacht habcn würde; cbenso würde er
nicht den Arzt hcrbeigcrufen haben, auf die neue
Gcfahr hifl, daß dqs Kenncr.ange desftlben dic Per-

gistung wakrnehme. Darauf hindeutend, daß der
Glstlnord'ein fiirchtbares Verbrechen sei, zu dessen
Beg'chüng ein Muth gehöre, dessen sein Client nicht
sählg sei, daß es gclte, cinen Iustizmord zu ver-
mciden (Erwähnung eine.s solchen' Schwurgerichts-
falls), Hetonend, daß im Zweifel der Ausspruch der
Nichsschuld dem der Schuld vorzuziehen sei, lud der
Vertheidiger die Geschwornen dazu ein, hiernach
ihren Wahrspruck zu bcschtteßen. Die Replik des
Stäatsanwälts kritisirte die Rede des Vertheidi-
gers bcsonders insofern, als derselbe das Inein-
andergreifen der Inzichtcn, das so sprechend sei,
ignorirt, die Indicien cinzcly betrachtet HLtte, und
sychte, der Vertheidigungsrede im Einzelnen fol-
gcnd, sie zu widerlegen. Was das „ärmselige Blatt"
angehe, so liege die Ursache der Ungunst des An-
geklagten nfcht in deffen Herausgabe, sondern in
deffen Pcrsönlichkeit; die Anklage habe es nicht mit
dieftm „Blättchen", sondern mit der Thät des An-
geklägtcn zu thun. Nach einer kurzen Duplik des
Vertheidigers schloß der Präsident die Debatte, den
Jnyaber tzer Änklagebank befragend, ob er noch
etwas zü sagcn habe, worauf dieser sick daraufbe-
schränkte, ftine Unschuld zu versichern. Nachvem der
Präffdent däs ganze Vcrfahren in lichtvoller Weise
resuiyirend übcrblickt hatte, zogen sich die Geschwo-
penen zur Berathung zurück. Ueber ihrrn Wahr-
spruch und das Urtbeil des Gerichtshofes ist bereits
berichtet. .

Die Bedeutung der Farben bei den älteren
und neueren Bölkern.

Weiß wqr das Sinnbild dcr Redlichkeit, Aus-
richtigkeit, Reinheit unv Unsckuld. DK Priester
dsss Atterthinfls warcn weiß geklcidet und -ies ist
noch hssutigen Tägcs die Fqrbe, welche dqs Ober-
haupt der -kytholischen Kirche angenoryme.y hak.
Unter den Kaisern trugen dix Römer dje Trauer
in weißer Farbe. Dssr Name Candidat rührt da-
her, daß die> welche in dem altcn Rom nach dex
Volksgunst str.ebten, verpstichtet waren^ ein weißes
oder ein mit Kreide weiß gemachte.s Gewand tra-
gen. Die geweihten Priester trugen weiße Kleider,
ynp die Neubekchrtcn der ursprünglichen Kirche
mußten während ver letzten ach.t Tage, die ihrer
Tause vorangingen,'ebenfalls ein werßes Gewand
anlegen. Die junaen Katcchismusschülerinnen tra-
gen es noch jetzt vlelfä.ltig, ganz allgemein aber bei
der Firmung und Einftgnung.

R o t h war das Sinnbild der Schamhaftigkeit,
Liebe und Offtnheit. Das Roth stellt d'iss Gluth
oder das Feuer vor. Jy Cbina ist diese Farbe der
Gottheit gewidmet und die Trauer, welche die Kin-
der tragen, besteht aus einem blendend rothen Hanf?
sack. Das Labarum, die Fahne Kaise.r Constan-
tins des Großen, war von derselben Farbe. Das
rothe Gewand der Priester stellt die göttttche Liebe
 
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