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Wingenroth, Max; Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 7): Die Kunstdenkmäler des Kreises Offenburg — Tübingen, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.1370#0204

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AMT LAHR. — SCHONBERG. (RUINE HOHENGEROLDSECK.) 109

erhalten zu Geroldsecken der Vesten »das nuwe Huss«, Georg und Hans »das ander
alt huss uff dem Velsen, unnd dazu Ruprechts-Stocke«. Alles Andere soll
richtig vertheilt werden und zwar: »sunst allen andern Gebuwe und was noch
in dem Gebuwe uff und inn dem Sloss Geroltzecke ist, und darzu die
andern steynen Stöcke inn der nidern Bürge, sollent glich eynem als vil als
dem andern, und on alle Geuerde, geteyltt werdenn«. Des weiteren heisst es: »Es ist
auch berett und beteydingett, als das Hinderhuss und Ruprechtsstock den
obgenannten Hern Jörgen und Junckher Hansen werden und zugehören
soll; wer es, dass under den zweyn Gebrudern eyner abging, so soll das Huss unnd der
Stock an den andern und sin Erbenn fallen«. Aehnliches wiederholt dann ein weiterer
Theilungsbrief von 1435. ■") ,Durch einen Burgfrieden, dessen Weitreiche bei dem Brück-
lein am Schimberg anfing, den Weg hinab bis zu dem Bache, aufwärts bis zum Kalkofen
am Eichberg, bis an den Ruchkasten, auf den Kopf, »als man die schneit hinabgeht«,
sich erstreckte, wurde bestimmt, dass jeder der Brüder drei wehrhafte Knechte auf dem
Schlosse haben solle, dass jeder zu gleichen Theilen an den Bau- und Unterhaltungs-
kosten beizutragen habe und jeder abwechselnd zwei Jahre Baumeister sein solle'.2)
1451 starb Hans ohne Erben, 1453 theilten die übrig bleibenden Diebold (I.) und Georg
(der Domherr zu Strassburg blieb) und zwar erhielt Diebold Geroltzeck und alle Güter
der Umgegend. Er musste sich, um eine Stütze zu haben, 1454 in den Erbdienst des
Pfalzgrafen Friedrich begeben. Das so stolze Geschlecht war also schon tief gesunken.
Als er 1461 starb, hinterliess er drei Söhne, Diebold (II.), Walter und Gangolf, die indess
erst 1466 mündig wurden, als ihr Vormund und Onkel, Georg, der Domsänger in Strass-
burg, gestorben war, womit sie auch seine Lande wieder erbten. Sie theilten unter sich
i. J. 1470 3); Diebold (II.), als dem »ehesten derselben Herren ist zugetailt auch vorenz
worden und belieben sollent, die Mannschaften und Lehenschafften zu der Herrschafft
Geroltzeck gehörig« und »Geroltzeck das Schloss mit aller Gerechtigkeit und Zugehörde«.
»Wäre auch, dass dieselbe zween mine Geprudere Gangolff und Walther ihre Behausung
und Wohnung uff dem Schloss Geroltzeck auch haben wolten, das mögent sie wohl thun,
doch ungevarlich und ohne min Diepolts Schaden. Dagegen sollen Gangolff und
Walter das Hinterhauss zu Geroltzeck auch im Bau und Ehren halten
inn ihren Costen ohne mins Diepolts Schaden. Dye sollent auch in dem Schloss Geroltzeck
ihr Hofung haben etc.« Diebold (IL) war vermählt mit Elisabeth geb. Frau von Rode-
machern, Wittwe des Lahrer Herren Grafen Friedrich zu Mors und Sarwerden. Seine
Regierung bedeutete einen weiteren Niedergang. Da er von Ottenheim aus die Räubereien
seines Ahnen auf dem Rheine wieder aufnahm, insbesondere die Eidgenossen auf dem
Rheine belästigte, so zogen die Strassburger 1474 wider ihn, eroberten und zerstörten
Stadt und Schloss Schuttern und belagerten dann, allerdings wie es scheint ohne Erfolg,
die Hohengeroldseck. Nur das Eingreifen des Pfalzgrafen half zum Frieden. *) Die
pekuniären Bedrängnisse aber wurden immer grösser, Dorf nach Dorf wurde verpfändet
oder auf Wiederkauf verkauft. Die Hälfte der Güter waren so verloren gegangen. Trotz
dieser Lage suchte er sich noch von dem Erbdienst der Pfalz, den sein Vater zu seinem

*) Ebenda Urkunde LXV.

2) Ruppert a. a. O. S. 283.

3) Reinhard, ürk. XCIII.

4) Reinhard, S. 60.
 
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