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Wingenroth, Max; Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 7): Die Kunstdenkmäler des Kreises Offenburg — Tübingen, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.1370#0222

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126 KREIS OFFENBURG.

Bahlingen (1276),1) Friesenheim (1290), Sasbach, Kürzel und Zunzweier (132 s),2) und
Köndringen (1328). Die letztere Inkorporation ist ausdrücklich damit motivirt, dass
das Kloster durch Plünderungen einiger Adliger in's tiefste Elend gerathen sei, so dass die
Insassen wiederholt an verschiedenen Orten getrennt leben mussten, und ausdrücklich
wird in dem Schreiben Johanns XXII. über die Inkorporation Köndringens festgestellt,
dass die Beeinträchtigungen des Klosters von Parteigängern Ludwigs des Bayern erfolgt
seien.3) Ueber die Mehrzahl dieser Kirchen stand der Abtei schon vorher das Patronats-
recht zu. Besonders verhängnissvoll für das Kloster war die Fehde mit den Städten
Kenzingen und Endingen zu Anfang 1304, wobei u. a. auch das Grabmonument Offos
zu Grunde gegangen sein soll; und der Strassburger Krieg gegen die Herrn von
Geroldseck, dem 1333/34 das Kloster zum Opfer fiel;4) ein zweites Mal wurde es, eben
erst aufgebaut, durch die Strassburger 1372 zerstört.

Das Vogteirecht über die Abtei stand ursprünglich den Herzögen von Zähringen
zu, ging von diesen auf die Grafen von Diersburg (Tiersperg) und zu Anfang des 14. Jhs.
an die Geroldsecker über.5) Die beiderseitigen Verpflichtungen waren durch eine Anzahl
Verträge normirt, die ein gutes Bild über die Entwickelung dieser Institution gewähren.
Der Klostervogt hatte die Gerichtsbarkeit in Kriminalfällen, während die niedere
(über dub und vrevel) dem Abte zustand; von den Gerichtsgebühren hatte der Vogt
ein Drittel, der Abt zwei Drittel. Ausserdem beanspruchte der Erstere Naturalienabgaben,
Steuern im Dorfe Schuttern und Reisekosten, was das Kloster möglichst in eine feste
Abgabe umzuwandeln suchte. Sonderbestimmungen regelten auch das Verhältniss der
Klosterleute zum Kloster und dessen Vogt.6) Mit der Erhebung Schutterns zur Stadt
(1327) wurde die Sicherheit des Klosters noch mehr gefährdet, als schon bisher. Trotz-
dem K. Sigismund 1418 ihm seinen besonderen Schutz zugesagt, zogen die Gerolds-
ecker Vögte es in ihre unselige Streitpolitik hinein. Im Kriege Diebolds I. gegen Moers-
Sarwerden waren die Klostergebäude z. T. zu Vertheidigungszwecken umgewandelt und
benutzt und deren Insassen zur Auswanderung genöthigt worden, bis 1434 der frühere
Zustand wiederhergestellt werden konnte. Im Pfälzer Krieg kam die Kastvogtei über
Schuttern 1497 an den Pfalzgrafen; 1506 konnte sie von K. Maximilian, der im
bayerischen Krieg in Schuttern einzog, der Familie Geroldseck wieder zurückgegeben
werden, wenngleich die Aebte nach einander dagegen protestirten und wiederholt beim
Hause Habsburg Schutz und Recht suchen mussten.

Zur inneren Reform des Klosters wurde Ende des 15. Jhs. von Hirsau aus eine
tüchtige Persönlichkeit als Abt nach Schuttern geschickt, Johann von Widel, der das
Kloster der Bursfelder Kongregation anschloss. Der Bauernkrieg hatte für die Abtei
und, wie besonders erwähnt wird, für deren Kirchenschatz schwere Schädigungen zur
Folge; der Konvent musste zeitweilig das Kloster verlassen. Aber auch später noch,

*) Regesten der Bischöfe von Konstanz I, 278.

2) Vgl. die betreffende Bulle Johanns XXII. und das Erläuterungsschreiben des Strass-
burger Bischofs Johanns I., Freib. Diöz.-Arch. XIX, 305.

8) Regesten der Bischöfe von Konstanz II, 132. Die vom Bischof vorgenommene Inkor-
poration erfolgte erst 1332, ebenda p. 148.

*) "Vgl. Vita Bertholdi de Buochecke bei S t u d e r, Die Chronik des Matthias von Neuenburg,
Bern 1866, S. 230.

5) Vgl. Mone, Quellensammlung III, 57 ff.

6) Vgl. Mone a. a. O. — Ruppert, a. a. O. 426 ff.
 
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