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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 9.1909/​1910

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D.W.D.K.: Ein mutiger Preisrichter
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https://doi.org/10.11588/diglit.52069#0133

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Die Werkstatt der Kunst.

Heft W.

s27

Mitteilungen äes „Vereins kerttner ttünttlei'".
hierdurch erfüllen wir die traurige Pflicht, Ihnen mit-
zuteilen, daß unser langjähriges, ordentliches Mitglied
Herr Luigi Vianconi
Genremaler und Gemälderestaurator
am 26. ds. Mts. nach langem, schweren Leiden im Alter
von ?t Jahren entschlafen ist.
Die Beerdigung fand am Montag, den 29. ds. Mts.,
nachmittags 3 Uhr, von der Halle des alten 5t. Matthäi-
kirchhofes an der Großgörschenstraße aus statt.
Der Vorstand.

HuslilM I» Kechtrs»gelege»he!ten.
Der Syndikus der „Allgemeinen Deutsch en Kunst-
genossenschaft", Herr Rechtsanwalt Or. FriedrichRothe
in Berlin XV, Französischestraße 2^/11, erteilt den Mitgliedern
kostenlos Auskunft in Rechtsangelegenheiten, die die beruf-

lichen Interessen der Mitglieder betreffen. (Sprechstunden
täglich, mit Ausnahme des Sonnabend, von bis 6 Uhr.)
Gesuche um Raterteilung werden, unter Beifügung von
möglichst vollständigem Beweismaterial, anr besten schrift-
lich, — entweder direkt bei Herrn Vr. Rothe oder durch
die Vermittelung der Schriftleitung der „Werkstatt der Kunst"
eingereicht.
Auch die Abonnenten der „Werkstatt der Kunst"
erhalten diese kostenlose Auskunft, doch haben sie ihr
Abonnement nachzuweisen und sich schriftlich oder münd-
lich an die Schriftleitung in Zehlendorf-Berlin zu wenden.

Der Redakteur der „Werkstatt der Kunst" Fritz
Hellwag hält jeden Dienstag und Sonnabend
zwischen 5 und 7 Uhr im Hotel „Askanischer Hof", König-
grätzerstraße 2 t (Telephonamt VI, HS7), eine öffentliche
Sprechstunde ab. Briefliche Anmeldung erwünscht.

Schluß des amtlichen Teils.

6m mutiger preisrickter

Bekanntlich vertritt der „Künstler-Verband deut-
scher Bildhauer" die „Grundsätze für öffentliche
Wettbewerbe", die seinerzeit von der „Bildhauer-
Vereinigung des Vereins Berliner Künstler" aufge-
stellt wurden, den Behörden gegenüber. Es ist auch
erfreulicherweise ein weitgehendes, zunächst prinzi-
pielles Entgegenkommen dieser Behörden zu ver-
zeichnen; z. B. haben der preußische Kultusminister,
der preußische Bautenminister und der Senat der
Kgl. Akademie der Künste jene „Grundsätze" für
ihr Ressort anerkannt und den ihnen untergebenen
Stellen nachdrücklich zur Beachtung empfohlen.
Wie kommt es nun, daß dennoch die wenigsten
Stadtbauämter sich nach diesen Grundsätzen richten,
ihren höchsten Behörden zum Trotze? Weil es
immer noch Künstler gibt, die sich diesen Stadtbau-
ämtern oder privaten und amtlichen Komitees für
deren Wettbewerbe als Preisrichter zur Verfügung
stellen, ohne den Mut und das berufliche Ehrgefühl
zujbesitzen, auf eine peinliche Beachtung und Durch-
führung der „Grundsätze" zu dringen. Solche
Künstler sind bei den ausschreibenden Stellen als
Preisrichter sehr beliebt, weil sie jede Vergewaltigung
der „Grundsätze" und willkürliche Ausbeutung der
Künstlerschaft mit ihrem Namen decken; sie kehren
in allen Preisgerichten wieder. Niemand begreift
es, da ihr künstlerisches Können eigentlich eine solche
stereotype Auszeichnung gar nicht rechtfertigt. Der
Grund liegt aber einzig in ihrer unkollegialen Be-
reitwilligkeit, wohlbegründete künstlerische Rechte
kopfnickend preiszugeben. Ls wird interessant sein,
einmal nach den Programmen mangelhaft aufge-
stellter Wettbewerbe statistisch nachzuweisen, daß es
meist dieselben Herren sind, die sich so an ihren
Kollegen versündigen. Wir wollen deshalb heute
noch keine Namen nennen.
Gegenüber solchem schlappen Gebahren ist es
sehr erfreulich, endlich einmal einem Preisrichter zu

begegnen, der vor Annahme des Preisrichteramtes
die ausschreibende Stelle über ihre mangelhaften
Bedingungen zu belehren suchte, und, als dies nicht
zu erreichen war, seine Mitwirkung versagte, obwohl
man seinen Namen inzwischen schon ohne weiteres
als Mitglied des Preisgerichtes veröffentlicht hatte.
Wir nennen weder den Namen dieses mannhaften
Künstlers, noch den der Angehörigen des Komitees
usw., weil es uns hier ja nicht auf einen Kampf
gegen Personen in einem besonderen Falle ankommt,
sondern auf ein prinzipielles Beispiel, wie sich
jeder Künstler verhalten sollte, der es mit seinen
Kollegen und seinem Berufe ehrlich meint.
Als an den betreffenden Künstler die Auf-
forderung zur Uebernahme des Preisrichteramtes
ergangen war und er bemerkte, daß die Bedingungen
mindestens ungeschickt aufgestellt waren, suchte er
sich zunächst mit den beiden nachstehenden Briefen
beim „Künstlerverband deutscher Bildhauer" zu
informieren.
„von der städtischen Kunstkommission in L. bin ich
zur Mitwirkung im Preisgericht für das ^.-Denkmal in L.
bestimmt worden. Die von dem geschäftsführenden Aus-
schuß des Denkmalkomitees aufgestellten Bestimmungen für
den Wettbewerb weisen nun verschiedene erhebliche Ver-
stöße gegen die von Ihrer Vereinigung aufgestellten
„Grundsätze bei Wettbewerben" auf. Da nun die
Erfüllung wenigstens der wichtigsten Forderungen Ihrer
Grundsätze die einzige Gewähr für Erlangung der mög-
lichst besten Lösung im einzelnen Fall auch nach meiner
Ansicht bietet, so bin ich gern bereit, für die Erfüllung der
Grundsätze einzutreten, ja, von der Erfüllung wenigstens
der wichtigsten Bestimmungen meine Mitwirkung abhängig
zu machen.
Ich habe bereits in diesem Sinne an den geschäfts-
führenden Ausschuß geschrieben.
Die Bestimmungen verstoßen hauptsächlich gegen die
Forderung, daß die Mehrzahl der Preisrichter aus
bildenden Künstlern bestehen soll. Als Preisgericht
ist der geschäftsführende Ausschuß des Denkmalkomitees
festgesetzt, dieser besteht aus 22 Herren, von denen nur
einer, und zwar von außerhalb, bildender Künstler (Maler)
 
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