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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 9.1909/​1910

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In eigener Sache
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Die Eröffnung der "Großen Berliner Kunstausstellung 1910", 2
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Meyer, Bruno: Die Dauer der Schutzfrist
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https://doi.org/10.11588/diglit.52069#0556

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550

Die Werkstatt der Kunst.

Heft HO.

In eigener Sacke

Gegen das Urteil des Amtsgerichts in Groß-
lichterfelde, das den Redakteur der „Werkstatt der
Kunst" freisprach, hat die klägerische Partei, Direktor
Karl Schleusing (Künstlervereinigung Berlin—Mün-
chen—Dresden—Düsseldorf) Revision eingelegt.
Die Klagesache wird nun noch einmal, hoffentlich
mit demselben Erfolg, vor der Berliner Strafkammer
verhandelt werden.
Da Herr Direktor Schleusing die Mitgliederliste
seiner „Künstler-Vereinigung usw." sehr vorsichtig
geheim hält, insbesondere nicht verrät, welche
Künstler die Bilder für seine passiven Mitglieder
malen, so wäre es sehr erwünscht, wenn darüber
der Schriftleitung der „W. d. K." Wissenswertes aus
Künstlerkreisen mitgeteilt würde. In der letzten
Hauxtverhandlung konnte nur ein künstlerischer
Mitarbeiter des Herrn Schleusing auf Antrag
unseres Rechtsvertreters, des Herrn Or. Rothe, ge-
laden werden. Seine Aussage war allerdings sehr
gravierend und beleuchtete das Mäzenatentum des

Herrn Schleusing drastisch. Der betreffende Zeuge war
nämlich früher bei ihm im Wochenlohne von 25 bis
35 Mark fest angestellt und mußte alles malen, was
vorkam; zum Beispiel mußte er einmal in einem
Schöneberger Gafehause in drei Tagen (für (8 Mark
Lohn!) ein großes Wandgemälde heruntermalen,
das Herr Schleusing nachher mit seinem eigenen
Namen signierte und dem Lafetier für mehrere
hundert Mark verkaufte. Als der Zeuge später das
feste Engagementsverhältnis löste, lieferte er Herrn
Direktor Schleusing zahlreiche Bilder im
Format von ca. 70 zu sOO cm, inklusive
Leinwand und Keilrahmen für zehn bis
zwölf Mark für das Stück.
Da der Kläger vielleicht versuchen wird, diese
Tatsache als Einzelfall hinzustellen, wäre es, wie
gesagt, sehr erwünscht, daß der Schriftleitung der
„W. d. K." noch andere Künstler namhaft ge-
macht würden, die für Herrn Schleusing und seine
Vereinigung Bilder gemalt haben. O. W. O. K.

Vie Eröffnung äer „Großen kerliner Kunstausstellung 1910". H

Die Worte, mit denen Lxz.wever, Unterstaatssekretär
im Kgl. Kultusministerium, auf die in Heft 32 der „w. d. K."
abgedruckte Eröffnungsrede des Präsidenten, Prof. Friedrich
Aallmorgen, geantwortet hat, erscheinen uns so bedeutungs-
voll für die Stellung des Kultusministeriums zu den bildenden
Künsten, daß wir sie, wenn auch leider etwas verspätet,
nachstehend noch zum Abdruck bringen. — Red.
„Hochansehnliche Versammlung! Die gemäß Aller-
höchster Satzungen und in staatlichen Räumen stattfindenden
„Großen Berliner Kunstausstellungen" sind von altersher
ein Anlaß gewesen, bei dem der Vorsitzende der Ausstellungs-
kommission und der Vertreter der Regierung Begrüßungs-
worte getauscht haben. Deshalb hatte mein Herr Lhef,
der Kultusminister von Trott zu Solz, den lebhaften Wunsch,
die erste in seine Amtstätigkeit fallende „Berliner Kunst-
ausstellung" in Person zu eröffnen. Er hat daran bis zum
letzten Augenblick festgehalten, ist aber doch schließlich zu
seinem größten Bedauern daran gehindert, da ihn die
parlamentarischen Pflichten seines Amtes nötigen, im Ab-
geordnetenhause zu fein. Er hat deshalb mich beauftragt,
in seiner Vertretung die diesjährige „Große Berliner
Kunstausstellung" zu eröffnen und Ihnen, Herr Präsident,
und den Mitgliedern der Kommission, die in mühevoller
Arbeit ein neues Werk zustande gebracht haben, Dank
und Glückwunsch auszusprechen, wir hoffen, daß die
neue Ausstellung, an deren Pforten wir erwartend stehen,
von erfolgreichem Fortschreiten der deutschen Kunst zeugen
und ihr das verständnisvolle Interesse des gesamten Volkes
immer von neuem sichern möge. Insbesondere wünschen
wir auch, daß der Ausstellung reicher Besuch und An-
erkennung zuteil werde und daß recht viele gute Kunst-
werke ihren Käufer finden mögen.
wenn Sie, Herr Präsident, die Häufung der Aus-
stellungen als eine Erschwerung für die heutige Kunstpro-
duktion empfunden und insbesondere der Klage darüber
Worte verliehen haben, daß der Geschmack des kaufenden
Publikums sich teils mehr der älteren Kunst, teils und vor
allem modernen ausländischen Erzeugnissen zuwende, so
kann ich diese Empfindungen verstehen und in gewissem
Umsange teilen. Der Staat ist aber nicht wohl in der
Lage, in dieser Richtung Einwirkung zu üben. Er hat
die Aufgabe, nach Kräften für die Ausbildung tüchtiger
Künstler zu wirken und soll durch die Art des Unter-
richts auch zu verhindern bestrebt sein, daß un-

geeignete Kräfte den Künstlerberuf ergreifen.
Der Staat kann ferner und soll selbst gute Kunst pflegen,
indem er tüchtigen Künstlern Aufträge erteilt
und geeignete Werke für die staatlichen Samm-
lungen erwirbt. Er kann auch, und der Herr Minister
würde sich besonders freuen, auf diesem Gebiete mitwirken
zu können, wenigstens in beschränktem Umfange der
sozialen Not unter den Künstlern zu steuern
fuchen. Aber wie der Künstlerberuf ein freier bleibt,
dessen äußere Erfolge von der Betätigung des einzelnen
abhängen, so muß auch dem vermögenden Kapital die
Freiheit verbleiben, ob und wieweit und in welcher Weise
es sich der Kunstxflege widmen will. Und es darf immer-
hin begrüßt werden, daß wie im Auslande, so auch bei
uns von reichen privaten in der Erwerbung guter Kunst-
werke, namentlich älterer Zeit, viel geschieht und so deren
vermögen auch der Förderung des Kunstgeschmacks weiterer
Kreise dienstbar gemacht wird, wir hoffen und wünschen,
daß ernste Selbstzucht und treue Arbeit, geschult an den
großen Meistern der Vergangenheit und an den ewigen
Idealen der Schönheit, die auch dem Modegeschmack gegen-
über ihres überzeugenden Einflusses nicht verfehlen können,
der deutschen Kunst der Gegenwart auch in den
Häusern der Privaten immer mehr den weg bereiten und auch
den jetzigen Künstlern die Würdigung und den Beifall der
Allgemeinheit erringen möge, der für eine befriedigende
Entwickelung unseres Kunftlebens gewiß notwendig ist.
Verehrte Anwesende! wir gedenken heute in gewohnter
Weise unseres Kaiserlichen Herrn, der ein warmherziger
Freund und überzeugter Förderer edler Kunst und der
Künstler ist und der auch der gegenwärtigen Ausstellung
schon durch Bewilligung von goldenen und großen goldenen
Medaillen Seine Huld bewährt hat.
Indem ich die „Große Berliner Kunstausstellung" für
tyso hiermit für eröffnet erkläre: Seine Majestät Hoch!"
Vie vauer cler Sckutzkrlst
von Bruno Me^er-Berlin.
Nachdem der Reichstag die Vorlage der Regierung
bezüglich der Revision der Berner Konvention angenommen
hat, ist vorläufig und auf absehbare Zeit hinaus für Deutsch-
land die Frage nach der Dauer der Schutzfrist für litera-
rische und künstlerische Schöpfungen endgültig dahin erledigt,
 
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